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Nach Amokfahrt in Trier – Innenminister Lewentz: Polizei ist für Amoklagen gut vorbereitet und ausgestattet

Region/Trier/Mainz, 11.12.2020 – Die Amokfahrt in Trier hat verdeutlicht, dass solche Gewalttaten immer und überall passieren können und ein schnelles Eingreifen der Polizei erfordert.

„Die rheinland-pfälzische Polizei hat sich schon frühzeitig auf die Bewältigung von Gewalttaten wie Terror- und Amoklagen vorbereitet und in Trier konnte die Sicherheit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schnellstmöglich wieder hergestellt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des neuesten Ausrüstungsstandes der Polizeikräfte in Mainz.

Die rheinland-pfälzische Polizei sei bereits seit Jahren für die Bewältigung von Sonderlagen, insbesondere Terror- und Amoklagen, auch mit Blick auf  Bewaffnung und Ausstattung gut vorbereitet.

Mit der Bewaffnung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit der neuen Mitteldistanzwaffe Sig Sauer MCX werde nun ein weiterer Schritt bei der Bewältigung so genannter lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LebEL) vollzogen, unter die auch Amoktaten fallen, erläuterte Lewentz. Diese Einheit wurde auch noch einmal speziell für solche Lagen und für das Zusammenwirken mit den Spezialeinheiten trainiert. Angeschafft wurden rund 150 MCX-Waffen, die jeweils rund 3000 Euro kosten.

Nach den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 sei eine Anpassung der bestehenden Einsatzkonzeptionen erforderlich geworden, so Lewentz. Daran orientiert wurden rund 3600 Beamtinnen und Beamten in einem speziellen Training ausgebildet für den Einsatz in lebensbedrohlichen Einsatzlagen.

„Die Erfahrungen der Anschläge und Amokläufe der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst regelmäßig als erste vor Ort eintreffen. Sie agieren bis zum Eintreffen der Spezialeinheiten als Erstinterventionskräfte und sind damit besonderen Herausforderungen und Gefahren ausgesetzt“, sagte Lewentz. Zur Verbesserung der Schutzausstattung des Wechselschichtdienstes wurden für jeden Streifenwagen zwei Schutzwesten mit höherer Schutzklasse und zwei ballistische Helme für insgesamt über zwei Millionen Euro angeschafft.

Neben dem Wechselschichtdienst haben auch die schlagkräftigen Spezialeinsatzkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei einen hohen Stellenwert für die Innere Sicherheit und die Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen. Die Landesregierung hat nach den Anschlägen von Paris eine Optimierung der Ausstattung der Spezialeinheiten im Umfang von rund. 1,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Im Oktober 2016 wurden die beiden Spezialeinheiten personell aufgestockt und das Spezialeinsatzkommando und das Mobile Einsatzkommando zusammengelegt. So sind leistungsstärkere Einheiten an vier Standorten landesweit innerhalb einer Stunde verfügbar.

„Ich werde auch weiterhin alles tun, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz sicher leben können“, so Minister Lewentz.

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Hohe Nitratbelastungen im Raum Wittlich

Wittlich, 11.12.2020 – Auswertung der Messdaten vom VSR-Gewässerschutz zeigen dass Abwasser nicht zur Belastung beiträgt. Der VSR-Gewässerschutz wurde in den letzten Wochen scharf von den Landwirtschafts-verbänden für die Aussage kritisiert, dass die Agrarindustrie die Hauptursache der Nitratbelastung ist.

Ihre Behauptung, dass die hohen Werte unter anderem die Folge defekter Abwasserrohre sind, widerlegt Dipl. Oecotroph. Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz: „Brunnenwasser, das durch Abwasser belastet ist, enthält Escherichia coli (E.coli).

Das sind Darmbakterien, die immer im Abwasser festzustellen sind. Da diese nicht vorhanden sind, kann man davon ausgehen, dass die untersuchten Grundwasserproben nicht durch Abwasser belastet werden.“

Insgesamt stellte das Team der gemeinnützigen Organisation viel zu hohe Nitratwerte im Grundwasser fest. Bei fast jeder vierten der 38 untersuchten Brunnenwasserproben im Raum Wittlich wurden der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter überschritten. Bei den Proben mit hohen Nitratwerten wurde keine Belastung aus Abwasser festgestellt. Andererseits wurden bei den Wasserproben mit bakterieller Belastung kein erhöhter Nitratwert gefunden. Das beweist, dass die Ursache der Nitratbelastung hier nicht den defekten Abwasserrohren zuzuordnen ist.

Ein weiteres Argument der Landwirtschaftsvertreter ist die Überdüngung in den privaten Gärten und Kleingartenanlagen. Hier hat sich der VSR-Gewässerschutz an Kleingartenanlagen in ganz Deutschland gewandt um festzustellen, ob dort hohe Belastungen zu finden sind. Gerade die städtischen Kleingärten ohne Landwirtschaft in der nahen Umgebung haben eine geringe Nitratbelastung. Diese Annahme bestätigt auch der Nitratbericht 2020 des Umweltbundesamtes:

„Die Belastungsschwerpunkte mit Messstellen über 50 mg/l Nitrat treten dabei überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Unter den Nutzungen Siedlung und Wald finden sich selten hoch belastete Messstellen.“

Die hohe Nitratbelastung hat gravierende Folgen für die Umwelt. Das belastete Grundwasser sickert den Gräben und Bächen zu und gelangt so über die Flüsse in die Nordsee. Dort führt die massive Nitratbelastung zu einem übermäßigen Algenwachstum und Sauerstoffmangel. Ohne Sauerstoff ist kein Leben möglich – Fische sterben, sogenannte Todeszonen entstehen. Eine Verringerung der Belastung unserer Gewässer ist dringend nötig. Der VSR-Gewässerschutz findet es schade, dass die Landwirtschaftsverbände von den Nitratbelastungen, die von der Agrarindustrie ausgehen, ablenken wollen.

Eine Verringerung der Nitratbelastung ist möglich – das zeigen die geringen Nitratwerte der Wasserschutzgebiete. Auch in diesen geschützten Bereichen wird Landwirtschaft betrieben. Die Wasserversorger schlugen schnell Alarm als sie feststellten, dass die Nitratwerte drastisch anstiegen. Dank frühzeitig geschlossener Kooperationen zwischen den Wasserversorgern und Landwirten sank die Belastung enorm. „Es wird höchste Zeit die Nitratauswaschung ins Grundwasser auch außerhalb der Wasserschutzgebiete zu verringern. Die Agrarpolitik muss sich ihrer ökologischen Verantwortung stellen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, so Susanne Bareiß-Gülzow.

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Corona-Pandemie: Landrat Wolfgang Spelthahn fordert strengere Maßnahmen

Düren, 10.12.2020 – Der 7-Tages-Inzidenzwert von 200 ist im Kreis Düren erneut überschritten worden. Daher fordert Landrat Wolfgang Spelthahn zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren und vor allem auch zum Eindämmen der Pandemie nun strengere Maßnahmen. In einem Brief hat er sich am Donnerstagnachmittag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.

„Im Kreis Düren wird seit Wochen ein überdurchschnittliches diffuses Infektionsgeschehen festgestellt, welches überwiegend auf Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Großfamilien zurückzuführen ist“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Zuletzt gab es einige Fälle in einer Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Hürtgenwald, aber auch andere Einrichtungen sind betroffen. Dennoch gibt es keine konkreten größeren Ausbruchsgeschehen, die diesen Anstieg alleinig erklären könnten. Doch die Infektionszahlen im Kreis Düren steigen kontinuierlich und auch die Zahl der Todesfälle stieg zuletzt merklich an. „Wir beobachten die Entwicklung der Fallzahlen täglich und mit strengem Auge. Wir müssen jetzt handeln und können uns keine weihnachtliche Schonfrist einräumen“, sagt Spelthahn.

In seinem Brief an das MAGS bittet Landrat Wolfgang Spelthahn um Einverständnis für die Vorschläge zu strengeren Maßnahmen. „Nur so lassen sich aus meiner Sicht eine Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Infektionen und Todesopfer verhindern“, betont Spelthahn. Seine Vorschläge umfassen unter anderem:

– Den Wechsel zum Distanz-/digitalen Unterricht oder Wechselunterricht ab dem 14. Dezember in allen weiterführenden Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen

– Eine strengere Besuchsbeschränkung in Pflegeeinrichtungen (eine oder zwei festgelegte Personen und maximal eine Stunde pro Tag pro Bewohner)

– Die Reduzierung privater Zusammenkünfte auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes. Auch die Personenzahl soll auf maximal zehn, eher fünf, Personen reduziert werden.

– Der Kreis Düren plant zudem eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Das Verlassen der im Kreisgebiet gelegenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe wie beispielsweise der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und auch dem Einkaufen von Lebensmitteln erlaubt.

– Eine Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel (nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche).

Bereits am morgigen Freitag wird eine erste Reaktion des Landes erwartet, das den Vorschlägen des Kreises Düren noch zustimmen muss. „Wir versprechen uns von den nun erbetenen strengeren Maßnahmen eine Verbesserung der derzeitigen Ausgangslage. Wir möchten alles tun, um der Pandemie zum Jahresende entschieden entgegenzuwirken“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

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Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Landrat stellen sich gemeinsam der Verantwortung

Landkern/Kreis COC, 10.12.2020 – Während wir uns derzeit im sogenannten „Lock-down“ befinden und monatelange Einschränkungen bereits hinter uns liegen, richten sich alle Hoffnungen auf einen wirksamen Corona-Impfschutz. „Es gibt endlich Grund zum Optimismus“, so die Bürgermeister der Verbandsgemeinden – Jung, Steimers, Lambertz und Simon – unisono.

„Unsererseits werden alle Vorkehrungen getroffen und wir setzen alles daran, dass das Impfzentrum in Landkern am 15. Dezember 2020 starten kann. Sobald ein Impfstoff in Deutschland zugelassen ist und dann durch das Land an die Impfzentren verteilt wurde, können wir mit dem Impfen beginnen“, betont Landrat Manfred Schnur.

Die Einrichtung und Betreibung eines Impfzentrums stellt gleichzeitig eine große logistische Herausforderung für die Verwaltung dar.

„Doch dieser Herausforderung und vor allem der Chance zur Impfung müssen und möchten wir uns geschlossen stellen und gemeinsam mithelfen, dass es ein schneller Erfolg wird“, so die Bürgermeister und der Landrat.

Durch die Unterstützung aller vier Verbandsgemeinden ist es möglich, diesen Weg – sowohl organisatorisch als auch personell – gemeinsam zu gehen.

Natürlich bringt die Einrichtung des Impfzentrums auch Einschränkungen mit sich. Nicht zuletzt, da die Eifelgoldhalle in Landkern nun für längere Zeit nicht als Sport- oder Veranstaltungshalle zur Verfügung steht.

„Hierfür möchten wir uns nochmals ausdrücklich bedanken und gleichzeitig erneut um Verständnis bitten. Wir stellen uns hierbei einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung in noch nie gekanntem Umfang, die nur gemeistert werden kann, wenn alle an einem Strang ziehen.

Uns ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich impfen zu lassen und eine möglichst große Akzeptanz zu schaffen. Denn nur mit einer hohen Impfquote können wir es schaffen, dass Todesfälle verhindert und Maßnahmen wieder gelockert und nicht zuletzt ganz aufgehoben werden“, so die Bürgermeister und der Landrat weiter.

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Metropolregion Rheinland: Aldenhoven Testing Center ist „genial“

Düren, 10.12.2020 –  „Wir erfinden Deutschland neu – Metropolregion Rheinland“: Diesem hohen Anspruch wird das Aldenhoven Testing Center (ATC) gerecht. Die gemeinsame Gesellschaft des Kreises Düren und der RWTH Aachen hat auf der Brache des Steinkohlebewegwerks Emil Mayrisch bekanntlich eine städtische Testinfrastruktur geschaffen, mit deren Hilfe das große Zukunftsthema autonomes Fahren auf der Straße erforscht werden kann. Diese Weitsicht und Tatkraft der beiden Partner hat die Metropolregion Rheinland nun mit ihrer Auszeichnung „Metropolregion genial“ gewürdigt.

Ulla Thönnissen, Geschäftsführerin des Metropolregion Rheinland e.V., überreichte Landrat Wolfgang Spelthahn sowie den drei ATC-Geschäftsführern Anette Winkler, Frank Heßeler und Micha Lesemann am Mittwoch (9.12.) vor Ort die Trophäe, die zugleich ein Aushängeschild ist. Denn das blaue Plexiglas mit der Überschrift „Prämiert: Rheinland genial“ weist schon vier Bohrlöcher auf, um es auf Dauer gut sichtbar im Aldenhoven Testing Center zu präsentieren. „Mit dem Preis wollen wir die Innovationskraft des Rheinlandes weithin sichtbar machen. Und das ATC ist ja wirklich ein Vorreiter beim Strukturwandel der Region“, würdigte Ulla Thönnissen die Partnerschaft zwischen der Exzellenz-Uni und dem Kreis Düren.

Prof. Dr. Christiane Vaeßen, Geschäftsführerin des Zweckverbandes Region Aachen, die das ATC für den Preis nominiert hatte, bekräftigte ihrerseits die herausragende Bedeutung des Testareals für die Region und das Forschungsfeld des autonomen Fahrens: „Die Testumgebung ist in ihrer Ausrichtung für die Forschung und Entwicklung einzigartig. Auch weil sie allen Unternehmen offensteht.“

Landrat Wolfgang Spelthahn, ATC-Aufsichtsratsvorsitzender, bedankte sich im Namen der GmbH herzlich für die hochrangige Würdigung: „Der Preis lenkt den Focus auf unsere Region, sorgt für eine positive Wahrnehmung und ist somit eine äußerst wertvolle Unterstützung für uns.“

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Austausch zwischen Stadtverwaltung, Einzelhandel und Ministerium fand im Mayener Rathaus statt

Mayen, 10.12.2020 – Auf Einladung von Oberbürgermeister Dirk Meid trafen sich Vertreter des Mayener Einzelhandels mit dem Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm. Hintergrund war die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung und die Auswirkungen des „Lockdowns-Light“ auf die Unternehmen.

Die Inhaber von Geschäften der Textilbranche machten gegenüber dem Vertreter aus Mainz noch einmal deutlich, wie stark die Branche durch die Einschränkungen betroffen ist. „Einigen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals“, lautete die Einschätzung. „Umsatzeinbußen von 50 Prozent sind nicht mehr lange zu stemmen.“

Es wurde deutlich, dass gerade vom Inhaber geführte Geschäfte durch das Raster aller Überbrückungshilfen und Schutzschirme fallen. „Für den Inhaber gibt es kein Kurzarbeitergeld, für die meisten Kosten gibt es keine Hilfen“, berichtet ein Teilnehmer der Runde. Ein Problem sei auch die fehlende Liquidität: „Wir haben schon die Frühjahrsware im Zulauf, das Herbst- und Wintergeschäft läuft wegen Corona sehr schleppend.“ Die Menschen gingen nicht in die Stadt, es würde nur verhalten eingekauft. Es fehle einfach das Bedürfnis nach neuer Bekleidung – oder schlicht das Geld.

Für Staatssekretär Dr. Wilhelm war der Besuch kein leichter. Als zuständiger Mann im Gesundheitsministerium verantwortet er die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung mit. Das ist der schwierige Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Folgen für die Wirtschaft, vor allem der Gastronomie, der Dienstleister und des Einzelhandels. Aktuell hat er sich um den landesweiten Aufbau der Impfzentren in 30 Städten und Landkreisen zu kümmern.

Dennoch war ihm der Austausch mit den Geschäftsleuten wichtig: „Ich nehme den klaren Eindruck mit, dass es für den Einzelhandel gezielte Hilfsprogramme geben muss, um dieser Branche zu helfen“, so Dr. Wilhelm nach dem zweistündigen Gespräch. „Es wurde vielleicht auch unterschätzt, wie sehr sich der komplette Lock-Down der Gastronomie auch auf den Einzelhandel auswirkt.“ Die Menschen suchen normalerweise das Einkaufserlebnis, verbinden den Einkauf mit einem Besuch im Café oder Restaurant. „Das fehlt uns allen gerade sehr und davon ist auch die Boutique, das Schuhgeschäft und der Herrenausstatter betroffen“, fasst Wilhelm die Situation zusammen. Er wolle die Eindrücke des Abends mitnehmen und versprach, sie bei seiner Kollegin im Wirtschaftsministerium anzubringen.

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Gewinner fährt Elektrofahrzeug Probe – Westenergie überlässt Testfahrzeug für Gewinnspiel der Klimaschutzwoche

Saffig, 09.12.2020 – Der „Null-Emissions-Landkreis Cochem-Zell“ hat im Rahmen seiner Klimaschutzwoche eine Testfahrt mit dem BMW i3 unter allen Teilnehmern eines Gewinnspiels verlost. Ingo Heiß aus Cochem-Brauheck war der glückliche Gewinner und durfte das elektrische Fahren mit dem BMW i3 testen. Der Landkreis Cochem-Zell möchte mit der Klimaschutzwoche die Elektromobilität in der Region weiter vorantreiben. Als langjähriger Partner der Energieversorgung und Premium-Mitglied im Klimaschutzbündnis unterstützt Westenergie die Ziele des Landkreises und hat ein Testfahrzeug für die Verlosung überlassen.

Ingo Heiß testete das Elektroauto ein Wochenende lang und verschaffte sich einen persönlichen Eindruck von der alternativen Antriebstechnik. „Es ist ein sehr angenehmes Fahrgefühl, darüber hinaus ist das Auto quasi völlig geräuschlos“, so Heiß. „Für die Zukunft wäre es von Vorteil, wenn die Reichweitenleistung der Autos noch ein wenig verbessert werden könnte.“

Das Fahrzeug der Kompaktklasse hat eine Höchstgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern und kann mit einer Akkuladung bis zu 300 Kilometer weit fahren. Elektroautos sind sauber und leise – sie unterstützen die Schonung fossiler Brennstoffe und Einhaltung der künftig europaweit geltenden C02-Grenzwerte.

„Elektromobilität ist ein Zukunftsthema, sowohl für uns als auch für Kommunen und deren Bürger. Gerade in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und mit Blick auf die Energiewende ist sie eine der Antworten darauf, wie wir uns im Sinne des Klimaschutzes in Zukunft fortbewegen“, so Kommunalmanager Thomas Hau von Westenergie. Das Energieunternehmen und der Landkreis Cochem-Zell kooperieren im Netzwerk „Unser-Klima-Cochem-Zell e.V.“, die Energieagentur der Kreisverwaltung. Beide Partner haben ein hohes Interesse an den Klimaschutzzielen, die die Bundesregierung, aber auch der Landkreis selbst ausgegeben hat.

Der Verkehr der Zukunft soll sich elektrisch bewegen. Elektrofahrzeuge sind leise, fahren emissionsfrei und können aktuell bis zu 500 Kilometer am Stück zurücklegen. Zur Elektromobilität gehören aber auch eine funktionierende Energieversorgung und eine wachsende Zahl an Lademöglichkeiten. Hier kommt Westenergie ins Spiel: Der Energieversorger bietet die entsprechende Ladeinfrastruktur, Technologien und Produkte, mit denen eMobility im Alltag einfach und komfortabel wird.

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Enttäuschung und Verzweiflung über ausbleibende Corona-Hilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche

Region/Bad Kreuznach, 08.12.2020 – Das notleidende Gastgewerbe wartet dringend auf die schnelle Auszahlung der zugesagten staatlichen Hilfen. Laut einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbands haben 80,2 Prozent der Betriebe die Novemberhilfe beantragt. 74,8 Prozent der Betriebe haben allerdings noch nicht einmal Abschlagszahlungen erhalten. Das Geld des Bundes fließt viel zu spärlich und langsam. DEHOGA Präsident Gereon Haumann fordert deshalb: „Die Finanzämter sollten die Entschädigungen auszahlen. Ihnen liegen doch alle Daten von 2019 und die Umsatzsteuervoranmeldung vor. Verzweiflung und Existenzängste in Hotellerie und Gastronomie nehmen zu. 70 Prozent der gastgewerblichen Betriebe sehen sich aufgrund der erheblichen Umsatzverluste in ihrer Existenz gefährdet.

Ende Dezember werden die meisten Restaurants und Hotels in diesem Jahr viereinhalb Monate komplett geschlossen haben. „Unsere Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Jeder Tag zählt.“ Die Umsatzverluste beziffern die befragten Betriebe seit März 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf durchschnittlich 51,4 Prozent. Die hohen Kosten laufen indes weiter.

Schnelle staatliche Unterstützung für die notleidenden Betriebe ist unverzichtbar. Laut den vorliegenden Umfrageergebnissen kann jedoch erst jeder vierte Betrieb (25,2 Prozent) den Eingang von Abschlagszahlungen auf die Novemberhilfe vermelden und zwar in Höhe von durchschnittlich 7.614 Euro. „Viele der 13.500 Betriebe in Rheinland-Pfalz wissen nicht, wie sie die Gehälter für Dezember bezahlen sollen. Sie mussten schon für das Kurzarbeitergeld im November in Vorlage gehen, das die Arbeitsagentur noch nicht erstattet hat“, rechnet Präsident Haumann vor. Es geht auch um 150.000 Mitarbeiter und Arbeitsplätze im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Erschwerend hinzu kommt, dass die Abschlagszahlungen zwar kleinen Unternehmen helfen, für mittlere und größere Unternehmen allerdings nicht ausreichen. „In der mittlerweile sechsten Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Haumann und fordert eine deutliche Erhöhung der Abschlagszahlungen.

Dramatische Lage verschärft sich

„Wir unterstützen die Forderung der Bundesländer, die Abschlagszahlungen massiv auf bis zu 500.000 Euro aufzustocken.“ Ausreichende Abschlagszahlungen auf beantragte Hilfen seien umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass mit der Auszahlung der kompletten Summen wohl erst ab Januar 2021 gerechnet werden könne. „Wenn unsere Betriebe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbringen, dann müssen sie auch zeitnah, unbürokratisch und wirksam für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden“, so Präsident Haumann.

Die Verlängerung des Lockdowns verschärft die dramatische Lage der gastgewerblichen Unternehmer. 39,2 Prozent bewerten die Schließung ihrer Betriebe bis 10. Januar 2021 mit „katastrophal“, 23,5 Prozent mit „schlecht“.

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Auxilium FM – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen stammt aus Mayen!

Mayen, 07.12.2020 – In diesen Tagen besuchte Oberbürgermeister Dirk Meid gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz das innovative Mayener Unternehmen BICMA.

Dort wurde „Auxilium FM“ entwickelt – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen. Das Unternehmen hatte sich bisher einen Namen in der Entwicklung und Herstellung von Windelproduktionsanlagen bzw. Maschinen zur Produktion von sonstigen Hygieneprodukten gemacht. Die BICMA reagierte entsprechend auf die Corona-Pandemie und entwickelte die Auxilium FM.

Bei einer Leistung von 800 Masken pro Minute kann sie insgesamt bis zu einer Million OP-Masken pro Tag herstellen. Die Auxilium FM ging ad hoc Ende März in die Entwicklung und wurde bereits bei europäischen Kunden installiert. Daneben stellt das Unternehmen auf einer kleineren Maschine auch günstige, für den Direktverkauf bestimmte Typ II und IIR zertifizierte Mund-Nasen-Schutzmasken her, die nicht nur Fremdschutz, sondern durch die verwendeten Materialien auch einen guten Eigenschutz bieten – und angenehm zu tragen sind.

Oberbürgermeister Meid und Staatssekretär Dr. Wilhelm zeigten sich gleichermaßen beeindruckt von der innovativen Ingenieurskunst, die bei BICMA vorherrscht.

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Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen Steuererklärung nicht zwingend über ELSTER abgeben

Region/Mainz, 07.12.2020 – Die elektronische Abgabe muss zumutbar sein! Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen keine elektronische Steuererklärung abgeben, wenn ihnen die Übermittlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Fehlt die Technik und werden nur geringe Einkünfte erzielt, darf das Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Online-Pflicht nicht ablehnen. Das entschied aktuell das höchste deutsche Steuergericht.

Selbstständige, die nur geringe Einkünfte erzielen und keine technischem Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung haben, können auf Antrag ihre Einkommensteuererklärung weiterhin auf den amtlichen Vordrucken einreichen, erklärt der Steuerzahlerbund mit Blick auf ein aktuelles Urteil. Grundsätzlich müssen Steuerzahler, welche Gewinneinkünfte erzielen, ihre Erklärung beim Online-Finanzamt ELSTER einreichen.

Im konkreten Streitfall wehrte sich ein Physiotherapeut gerichtlich gegen die Aufforderung des Finanzamtes, seine Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Der Kläger war seit 2006 als Physiotherapeut selbstständig und beschäftigte weder Mitarbeiter noch hatte er Praxis- bzw. Büroräume. Über einen PC verfügte der Selbstständige zwar, hatte jedoch keinen Internetzugang. Bis zum Streitjahr 2017 erstellte er seine Steuererklärungen und Gewinnermittlungen auf den amtlichen Vordrucken handschriftlich.

Für das Jahr 2017 wollte das Finanzamt die handschriftlich ausgefüllten Vordrucke nicht mehr anerkennen. Auch den Antrag des Klägers auf Befreiung von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe lehnten die Finanzbeamten ab. Zudem setzten sie ein Zwangsgeld von 200 Euro fest. Der Kläger wehrte sich hiergegen und bekam nun vom höchsten deutschen Steuergericht Recht.

Die Richter führten an, dass die elektronische Abgabe vom Steuerzahler nur verlangt werden kann, wenn sie ihm wirtschaftlich und persönlich auch zumutbar ist. Dass der Steuerzahler nicht über notwenige Technik verfügt, genügt allerdings noch nicht. Es muss für ihn ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, PC sowie einen Internetanschluss anzuschaffen. Für Selbstständige, die mit ihrer Tätigkeit nur geringe Einkünfte erzielen, wie der Kläger, der im Streitjahr rund 14.000 Euro erwirtschaftete, stellt die Anschaffung der Technik einen großen finanziellen Aufwand dar, so das Urteil (Az.: VIII R 29/19). Bereits in dem früheren Fall eines Steuerberaters hatte der Bundesfinanzhof ähnlich entschieden (VIII R 29/17).

Betroffene, denen das Finanzamt trotz fehlender Technik und geringen Einkünften den Antrag auf die Befreiung von der Online-Pflicht ablehnt, können sich auf das steuerzahlerfreundliche Urteil berufen. Dazu sollten sie gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch einlegen und zur Begründung die Aktenzeichen nennen, rät der Steuerzahlerbund.