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Neue Corona Bekämpfungs-Verordnung tritt am 11.01.2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft

Region/Mainz, 08.01.2021 – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am kommenden Montag in Kraft und wird den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern. „Auch, wenn das neue Jahr mit einer großen Hoffnung startet, weil wir einen Impfstoff haben, der uns vor dem gefährlichen Virus schützt, dürfen wir in unserer Vorsicht noch nicht nachlassen. Die Infektionszahlen sind auch im Januar auf einem viel zu hohen Niveau. Täglich sterben weitere Menschen und das medizinische Personal in den Krankenhäusern sowie den Alten- und Pflegeeinrichtungen arbeitet am Limit. Wir tun daher weiterhin alles, damit jede Patientin und jeder Patient gut versorgt werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Deswegen haben die Länder gemeinsam mit dem Bund den Shutdown für den gesamten Januar verlängert. Wir können und werden die schwierigen Wintermonate, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen. Mit unserer Rechtsverordnung setzen wir die Beschlüsse um. Dabei ist uns eine lebensnahe Ausgestaltung wichtig, damit die Menschen die Maßnahmen akzeptieren und leben.“

Kontaktreduzierung

Durch die neue Verordnung werden Kontakte weiter reduziert. „Wir haben für Rheinland-Pfalz im Ministerrat eine Lösung gefunden, die lebensnah ist. Die Festlegung, ein Haushalt plus eine weitere Person, ist im Grundsatz richtig. Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr“, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings sei in Rheinland-Pfalz eine wichtige Ausnahme beschlossen worden. So seien Kinder bis einschließlich 6 Jahre davon ausgenommen, ebenso gebe es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Konkret gilt ab Montag, 11. Januar 2021, bis 31. Januar 2021:

1.Treffen im öffentlichen Raum:  Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

2.Treffen im privaten Bereich: Hier ist grundsätzlich das Gleiche dringend empfohlen: Treffen sind möglichst zu vermeiden; wenn sie stattfinden, dann möglichst im Freien. Sie sollen nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands umfassen, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Schulen

„Für uns stehen Sicherheit und Planbarkeit für Schülerschaft, Lehrerschaft und Eltern im Vordergrund“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für den gesamten Januar gilt: An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021. „Wir stellen weiter eine Betreuung sicher für die Schüler und Schülerinnen, die nicht zu Hause bleiben können. Wir sehen aktuell, dass die Familien sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen“, so die Ministerpräsidentin. Die Schulen sind für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf offen, die nicht zuhause betreut werden können. Sie haben dort ihren Platz für den Fernunterricht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

„Für Kitas gilt weiter: Alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, dürfen in ihre Kita kommen. Wir appellieren dringend an die Eltern und Arbeitgeber, dass die Kinder, wenn immer möglich, zu Hause betreut werden können“, so die Ministerpräsidentin.

Bewegungsbeschränkung

„Wir werden die Regelung zur Bewegungsbeschränkung in Hotspot-Regionen ähnlich wie Ausgangsbeschränkungen in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen gemäß der Hotspot-Strategie (§ 23 Abs. 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung) regeln. In Rheinland-Pfalz ist ohnehin vorgesehen, dass bei Überschreitung der Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege der Allgemeinverfügung ergriffen werden.

Diese Praxis hat sich während der Zeit der aktiven Anwendung des Warn- und Aktionsplans in den Taskforces bewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Kantinen-Regelung

In Kantinen und Mensen ist ein Verzehr vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dann gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt am Platz) und die Pflicht zur Kontakterfassung.  „So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen können.  Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht.

Impfungen

„Neben Schutzmaßnahmen bleibt das Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen das Corona-Virus. Wir haben Stand Donnerstagabend 20.792 Menschen der Priorisierungsgruppe 1 impfen können. Darunter sind 12.776 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, 4.871 in Krankenhäusern und 3.145 Menschen in den Impfzentren. Ich habe mich gestern selbst vor Ort davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe sind. Wir haben alle 31 Impfzentren geöffnet. Anders als in anderen Bundesländern, können wir eine wohnortnahe Impfung sicherstellen; auch wenn wir mangels Impfstoff noch nicht unter Volllast fahren können“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Die Terminvergabe für die Impftermine läuft sehr gut. Stand heute Nachmittag haben 47.000 Menschen einen Termin für die Impfung im Impfzentrum erhalten. Für weitere rund 76.000 Menschen ist eine vollständige Terminregistrierung erfolgt. Alle, die sich online bis Mittwoch registriert haben, erhalten noch in dieser Woche eine E-Mail mit ihrem Termin“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Auch in den Krankenhäusern habe ich eine große Impfbereitschaft erlebt. Bei aller berechtigten Ungeduld dürfen wir eins nicht vergessen: Seit Weihnachten war bis vorgestern erst ein Impfstoff zugelassen. Seit dem 27. Dezember haben wir den Impfstoff bekommen und sofort mit mobilen Teams die besonders gefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen aufgesucht. Wir haben immer versprochen: Wir impfen schnell und sicher. Daher sind die Aufklärungsgespräche wichtig. In einigen Einrichtungen dauert es daher länger“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wisse, dass es auch für die Häuser eine große Herausforderung sei. „Es gibt aber auch viele Einrichtungen, die sehr schnell impfbereit waren. So haben zum Beispiel die Vereinigten Hospitien in Trier, das Seniorenzentrum Barmherzige Brüder in Saarburg oder das Senioren- und Pflegeheim Holderbusch in Lorscheid sehr schnell die Voraussetzungen für die Impfbereitschaft in ihren Häusern geschaffen. Dort konnten in kürzester Zeit mehr als 80 Prozent ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sowie mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft werden. Als Erfolgsrezept nannten die Einrichtungen: Frühzeitige Information und Aufklärung für die Bewohner und Bewohnerinnen und Zugriff auf eigene Ärzte und motivierbare Ärzte. Ich appelliere daher an die Einrichtungsleitungen, gemeinsam mit den Hausärzten, die die Einrichtung betreuen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Impfungen in Eigenverantwortung durchzuführen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer

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Corona Schutzimpfungen im Landkreis Vulkaneifel laufen wie geschmiert!

Hillesheim, 08.01.2021 – Im Landkreis Vulkaneifel wird nicht lamentiert und genörgelt. Es wird einfach gemacht! Am Sonntag, 27.12.2020 hatten mobile Teams in den Senioreneinrichtungen des Landkreises mit der Corona-Impfung begonnen.

Am 06. Januar 2021 waren bereits alle willigen 80plus Bewohner samt Pflegepersonal in den Seniorenheimen des Landkreises geimpft.

Landrat Heiz-Peter Thiel hat sich als Krisenmanager bestens bewährt. Foto: Peter Doeppes

Am Donnerstagmorgen, 07.01.2021 pünktlich um 10.00 Uhr war dann der Start im neuen Landes-Impfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim. Finanziert wird das Zentrum je zur Hälfte von Land und Bund. Landrat Heinz-Peter Thiel war vor Ort und hatte sich mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Volker Schneiders, dem Leiter der Abteilung Kreisentwicklung Dieter Schmitz und dem Impfkoordinator Lucas Hürtgen ausgetauscht.

Dr. Volkhard Bangert aus Daun war ebenfalls unter den esrsten Implingen. Foto: Peter Doeppes

Vor der ehemaligen Viehmarkthalle standen schon die ersten 80plus Impflinge und warteten am Check-In geduldig bis sie dran waren. Dass man ohne Anmeldung und ohne Termin nicht geimpft werden kann, war nicht jedem bewusst. Ohne Termin ging überhaupt nichts. Wer also geimpft werden möchte, muss sich vorher unbedingt einen Termin einholen über die Telefon-Nummer 0800 57 58 100 oder im Internet unter www.impftermin.rlp.de

220 Impfungen war das Ziel am ersten Tag. Die Impflinge kommen ganz entspannt im Zweiminutentakt. Genauso entspannt geht es dann weiter. Überall sieht man in strahlende Gesichter. Keine Hektik macht sich breit. Tatsächlich geimpft wurden am ersten Tag mehr als 240 Menschen. Das kommt daher, weil die Apothekerinnen und Apotheker, die den Impfstoff vorbereiten, peinlich genau arbeiten, um aus jeder Impfeinheit keine fünft, sondern sechs Impfdosen gewinnen.

Schon nach kurzer Einarbeitungszeit waren die Einsatzkräfte routiniert. Menschen, die sich oftmals vorher noch nicht einmal kannten, arbeiten in Hillesheim Hand in Hand. Den Einsatzkräften sieht man es förmlich an, dass sie es gerne tun. „Wenn es mehr Impfstoff gäbe, könnte auch mehr geimpft werden“, war oft zu hören.

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Prof. Dr. h.c. Ernst-Andreas Ziegler besucht LEPPER Stiftung in Daun

Daun, 08.01.2021 – Vor kurzem besuchte der Gründer und Initiator der Junior Universität Wuppertal die LEPPER Stiftung in Daun. Prof. Dr. Ziegler gab wertvolle Tipps für die Junior Universität Daun. Diese ist geplant auf dem Grundstück der ehemaligen Brotfabrik in Daun.

Prof. Dr. Ziegler sagte der LEPPER Stiftung die volle Unterstützung seiner Person und die des Teams der Junior Uni Wuppertal zu. Das Gebäude der Junior Uni Daun soll etwas höher werden als das der Junior Uni Wuppertal. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass im Gebäude auch Duale Studiengänge angeboten werden sollen.

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Wintersportgebiete im Eifelkreis gesperrt!

Bitburg, 07.01.2021 – Gemeinsame Presseerklärung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, der Verbandsgemeinde Prüm und der Polizei Prüm.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Verbandsgemeinde Prüm und die Polizeiinspektion Prüm weisen darauf hin, dass auch die Wintersportgebiete Schwarzer Mann und Wolfsschlucht gesperrt sind.

Aufgrund der Gefahr von Schneebruch und zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind die Zufahrten und Parkplätze im unmittelbaren Bereich der Gebiete gesperrt.

Das Forstamt Prüm hat bereits in einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Schneelast jederzeit mit dem Abbrechen von Baumkronen, Ästen zu rechnen ist. Vom Betreten der Wälder wird dringend abgeraten, es besteht Lebensgefahr. Bereits jetzt sind einige Straßen wegen umstürzender Bäume gesperrt, die verkehrssichernden Arbeiten dauern an und sind auch für die dort eingesetzten Mitarbeiter der Straßenmeistereien und der Forstämter mit großen Gefahren verbunden.

Die Zufahrten zum Wintersportgebiet Schwarzer Mann und Wolfsschlucht bleiben auf Anordnung der Kreisverwaltung gesperrt. Zum Jahreswechsel kam es dort zu größeren Personenansammlungen die nicht mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu vereinbaren waren.

Aufgrund der großen Anzahl an „wild“ parkenden Fahrzeugen kam es zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, teilweise waren Zufahrten zu Rettungspunkten nicht mehr passierbar. Es mussten mehr als 170 Verwarnungen ausgesprochen werden, dazu kommen weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr die durch die Mitarbeiter der VG Prüm festgestellt wurden.

Die zuständigen Behörden und die Polizei Prüm mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei des Landes Rheinland-Pfalz werden am kommenden Wochenende sowohl die Einhaltung der verkehrsbehördlichen Anordnungen, als auch die Einhaltung der Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie überwachen. Die Maßnahmen werden sich nicht auf die Wintersportgebiete beschränken. Gegebenenfalls werden weiträumige Absperrungen oder Umleitungen eingerichtet.

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass im gesamten Gebiet keinerlei sanitäre Einrichtungen oder andere touristische Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Wir bitten im Interesse aller darum, dass Gebiet zu meiden. #StayHome

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Der Kreis Euskirchen bittet: Stay@home!

Euskirchen, 07.01.2021 – Der Besucherandrang hat unsere Wintersportgebiete in der Gemeinde Hellenthal, aber auch zahlreiche andere Orte in den Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden mit entsprechender Schneelage am vergangenen Wochenende an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Aus diesem Anlass haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gestern gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Euskirchen, der Kreispolizeibehörde und der Nordeifel Tourismus über die Situation beraten und einen eindringlichen Appell formuliert:

Touristisches Reisen ist bundesweit untersagt, der strikte Lockdown wurde am 05. Januar verlängert. Bundes- und Landesregierung haben an die Menschen appelliert, Ausflüge zu vermeiden. Dennoch kamen in den letzten Tagen so viele Tagesausflügler in die Eifel wie schon lange nicht mehr.

Wir teilen die Sehnsucht nach Bewegung draußen in der Natur, vor allem im Schnee. Die Realität ist jedoch, dass es in der aktuellen pandemischen Lage schlichtweg keine Angebote in der Nordeifel für die vielen Besucherinnen und Besucher gibt. Die Skigebiete sind nicht zugänglich, die Lifte laufen nicht, die Rodelhänge sind gesperrt, ebenso die meisten Parkplätze. Auf den Waldwegen besteht eine extrem erhöhte Schneebruchgefahr, die lebensgefährlich ist.

Überall in der Nordeifel/Kreis Euskirchen gilt: Gastronomische Betriebe sind geschlossen, es gibt keine Toiletten, keine Wickelräume für Babys und Kleinkinder, keine Möglichkeit zur Einkehr, keinen Ort zum Aufwärmen. Hinzu kommen lange Staus auf der Autobahn und eine insgesamt schwierige Verkehrslage.

Unter Freizeitvergnügen und Schneespaß verstehen wir etwas anderes.

Die Devise lautet daher: Stay@home! in diesen Zeiten der Pandemie und des strikten Lockdowns.

Die Menschen sind aufgefordert, Spaziergänge und frische Luft am eigenen Wohnort zu suchen. Wir freuen uns gemeinsam auf eine Zeit, in der unsere touristischen Angebote der Nordeifel wieder unbeschwert genutzt und erlebt werden können!

Der Landrat des Kreises Euskirchen, die Bürgermeister*innen der Eifelkommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Mechernich, Nettersheim, Kall und Schleiden, die Nordeifel Tourismus GmbH.

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Nordrhein-Westfalen modifiziert Einreiseregelungen: Einreisende aus Risikogebieten können zwischen Einreisetest und Quarantäne wählen

Region Eifel/Düsseldorf, 07.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.

Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an.

Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Konkret geht es um die Frage, ob zwingende Testungen nur von den kommunalen Behörden und dem Bund oder auch von den Ländern per Rechtsverordnung angeordnet werden können.

Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann.

Hintergrund:

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.

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Impfstart im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler, 06.01.2021 – Nachdem vorgestern am späten Nachmittag die ersten Impfdosen im Kreis Ahrweiler eingetroffen sind, konnten bereits gestern die ersten Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler im Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Bad Breisig geimpft werden. Die erste Impfdosis der Senioreneinrichtung hat der 92 Jahre alte Bewohner und Vorsitzender des Bewohnerbeirats, Friedrich Maurer, erhalten.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Impfkoordinator Fabian Schneider und dessen Stellvertreter Daniel Blumenberg übergaben am Dienstagmittag Einrichtungsleiter Jörg Warnke, dem mobilen Impfteam des DRK sowie den anwesenden Ärzten und Apothekern die Impfdosen. Dr. Pföhler dankte allen beteiligten Akteuren für die hervorragende Vorbereitung, Organisation und Steuerung. „Auch die Einrichtung hat in kürzester Zeit alle Vorbereitungen – angefangen von der Impfaufklärung für jeden Impfling bis hin zur persönlichen Einwilligung – für den Impfvorgang getroffen“, so Dr. Pföhler.

„Die Impfungen liefen wie geplant, der Zeitplan konnte eingehalten werden und die Arbeit aller Beteiligten lief Hand in Hand. Die Bereitschaft von Bewohnern und Personal insgesamt, sich impfen zu lassen, lag bei rund 80 Prozent und damit weit über allen Erwartungen“, zogen Einrichtungsleiter Jörg Warnke und Fabian Schneider eine positive Bilanz.

Im Anschluss daran wurden 72 weitere Bewohnerinnen und Bewohner, 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das im mobilen Impfteam eingesetzte Personal mit dem Corona-Impfstoff geimpft. Die notwendigen Vorbereitungen wurden durch Apotheker Heinz Brands aus Bad Neuenahr-Ahrweiler übernommen, die Schutzimpfungen nahmen die Arztpraxen Dr. Porz, Dr. Busch sowie Dr. Suchan sowie deren medizinisches Fachpersonal vor.

 Mit dem Start der Impfkampagne trägt die engagierte Arbeit, die alle Beteiligten in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet haben, endlich Früchte. Aber natürlich liegt vor uns noch ein weiter Weg, der uns allen weiterhin viel Umsicht abverlangt. Es wird noch einige Zeit dauern, bis ausreichend Impfstoff seitens des Landes zur Verfügung gestellt und sich eine größtmögliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern immunisiert haben wird. Jetzt ist es zunächst wichtig, sich weiterhin solidarisch zu zeigen, vor allem mit den Mitmenschen unter uns, die besonders schutzbedürftig sind“, betonte Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

In den nächsten Tagen folgen weitere Impfungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen des Kreises. Die Corona-Schutzimpfungen im Landesimpfzentrum des Kreises in Grafschaft-Gelsdorf beginnen parallel am 7. Januar 2021. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt zentral durch das Land telefonisch über die Hotline 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Bürgerinnen und Bürger des Kreises werden gebeten, sich bei Fragen direkt an die zuständigen Stellen des Landes zu wenden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes unter www.corona.rlp.de.

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Lockdown bis 31.01.2021 verlängert – jetzt verschärft !

Region/Mainz, 06.01.2021 – Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben nach intensiven Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass im gesamten Januar weiter Corona-Schutzmaßnahmen gelten sollen. „Der Shutdown im Dezember zeigt Wirkung. Ich danke allen, die sich über Weihnachten und Silvester hier in Rheinland-Pfalz so besonnen verhalten haben. Dadurch ist es gelungen, die Neuinfektionen mit Corona zu senken. In den vergangen zwei Wochen ist die Inzidenz von über 170 auf 110 zurückgegangen. Das ist ein Erfolg zum Jahresauftakt, aber er kann uns nicht ruhen lassen. Daher sind weitere Kontaktbeschränkungen notwendig, um Ansteckungen zu vermeiden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Wie bereits im vergangenen März soll nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen. Die Länderchefs und -chefinnen haben aber auch deutlich gemacht, dass sie vom Bund eine verlässliche und planbare Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff erwarten. Die Ankündigung der Bundeskanzlerin, den Lieferengpässen jetzt entschieden entgegen zu wirken, begrüßten die Länder.

Zusatzmaßnahmen in Regionen mit einer Inzidenz höher als 200

In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vornehmen, wie beispielsweise die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Experten-Rat

Die Entscheidungen über die Fortsetzung und die Verschärfung des Lockdowns sind auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen getroffen worden.

Der Ministerpräsidentenkonferenz war eine Expertenrunde am Montagabend vorausgegangen. Die einhellige Meinung der Berater war: Die Infektionszahlen müssten schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und nicht die Kontrolle über das Virus zu verlieren. Selbst Bundesländer, die lange kaum Infektionszahlen hatten, zählen heute zu Hotspots.

„Wir müssen die Gleichung schaffen: Mehr Impfungen plus mehr Schutzmaßnahmen gleich weniger Neuinfektionen gleich mehr Freiheit. Die Leitplanken sind neben der Zahl der Neuinfektionen die Situation in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort arbeiten seit Wochen am Limit. Unser Anspruch bleibt aber, dass wir alle Patienten gut versorgen können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfbereitschaft in Rheinland-Pfalz zum Start überwältigend – Bund muss jetzt liefern

„Wir haben erfolgreich mit dem Impfen begonnen. Seit zehn Tagen steht uns der Impfstoff zur Verfügung. Stand heute haben wir schon mehr als 11.500 Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Damit werden jetzt schon mehr Menschen täglich geimpft, als sich neu mit Corona anstecken.

Wir haben konsequent mit den Alten- und Pflegereinrichtungen begonnen, weil bei ihnen mit den schlimmsten Auswirkungen zu rechnen ist. Seit gestern können aber auch alle anderen der ersten Impfgruppe Termine vereinbaren. Bereits jetzt sind fast 60.000 Termine vergeben und weitere 25.000 Menschen im Terminpool registriert worden. Und sobald verlässlich mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch zusätzliche Termine vergeben. Hier ist jetzt die Bundesregierung in der Pflicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz bei Hilfe für Alten- und Pflegeeinrichtungen Vorbild

„Ich freue mich, dass Rheinland-Pfalz als Vorbild für die Unterstützung der Alten und Pflegeeinrichtungen gilt. Wir haben bereits im Dezember ein Freiwilligen-Netzwerk mit unseren Partnern der Hilfsorganisationen gegründet. Diese „helfenden Hände“ unterstützen die Alten- und Pflegeeinrichtungen in allen Bereichen, in denen Unterstützung gebraucht wird, damit genügend Kapazität vorhanden ist, um Bewohner, Besucher und Mitarbeiter zu testen und die Impfungen vorzubereiten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Perspektiven für Schule und Kita

„Am Donnerstag schreiben die ersten Schüler und Schülerinnen ihr schriftliches Abitur. Ich drücke Ihnen allen ganz fest die Daumen“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe auch bei den Schulen verlässlich vorgesorgt und bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass in den kommenden zwei Wochen grundsätzlich Fernunterricht gehalten werde. Das Land habe aber sichergestellt, dass die Abiturienten ihre Prüfungen ablegen können. „Außerdem sind unsere Schulen offen für die Kinder, die nicht zuhause betreut werden können. Bildungsministerin Stefanie Hubig wird morgen darüber informieren, wie es im Januar an den Schulen weitergehen wird. Das Stufenkonzept der Kultusministerkonferenz wird hier Grundlage der Entscheidungen sein“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten Großartiges. Sie gewährleisten, dass Eltern, die für ihre Kinder eine dringende Betreuungsmöglichkeit brauchen, diese auch bekommen können. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Unsere Kitas sind und bleiben deshalb bei dringendem Bedarf grundsätzlich geöffnet. In den drei Tagen vor Weihnachten mussten etwa 13 Prozent der Eltern auf dieses Angebot zurückgreifen. Damit das auch so bleiben kann, bitte ich erneut alle Eltern, zunächst zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung auch zuhause möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bis zu 20 Tage zusätzlich Kinderkrankengeld

Eltern sollen im Jahr 2021 einen zusätzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Der Bund will gesetzlich regeln, dass pro Elternteil 10 zusätzliche Tage gewährt werden können und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Wirtschaftliche Hilfen für diejenigen, die der Shutdown in der Existenz bedroht

Bund und Länder werden weiterhin mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen unterstützen, um die Folgeschäden der Beschränkungsmaßnahmen abzumildern.

Durch Abschlagszahlungen wurde bisher bundesweit über eine Milliarde Euro Novemberhilfe an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.

Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden.

Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, die Auszahlungen so schnell wie möglich zu realisieren.

Einreisen aus Risikogebieten

Für Urlaubsrückreisende aus Risikogebieten gilt künftig eine doppelte Testpflicht. Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen. Darüber hinaus gilt weiterhin die bestehende zehntägige Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. (Zwei-Test-Strategie).

Die Musterquarantäneverordnung des Bundes wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen umgesetzt.

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„Heller denn je – Die Welt braucht eine frohe Botschaft“

Gillenfeld/Trier, 05.01.2021 – Anfang Januar kündigt sich normalerweise an vielen Haustüren im Bistum königlicher Besuch an: In farbenprächtigen Gewändern, mit Krone und Stern ziehen dann die Sternsinger durch die Straßen, bringen den Segen und sammeln Spenden für Kinder in Not.

Die Aktion Dreikönigssingen lebt von den Haustürbesuchen mit direktem Kontakt – in Pandemie-Zeiten jedoch keine gute Idee. Das Kindermissionswerk und der Bund der Deutschen katholischen Jugend (BDKJ) als Träger des Dreikönigssingens hatten deshalb kurz vor Weihnachten empfohlen, die Aktion solle in ihrem 63. Jahr neue Wege gehen und „kontaktlos“ stattfinden.

Für die Gruppen bot das Kindermissionswerk zahlreiche Ideen und Tipps, wie die Aktion verantwortungsvoll und konform der Corona-Regeln ablaufen kann.

Eine dieser kreativen Varianten haben die Gillenfelder Sternsinger in die Tat umgesetzt. „Natürlich war die Enttäuschung unserer engagierten Kinder und Jugendlichen erstmal groß. Wir hatten sogar schon vor längerem 1,5 lange Stöcke für die Spendenbeutel gekauft, um den Abstand wahren zu können.

Als es dann hieß ‚keine Hausbesuche‘, war sofort klar, dass wir uns Alternativen überlegen wollen, denn so eine gute Sache darf nicht einfach ausfallen“, berichtet Sandra Pfeil, die seit Jahren ehrenamtlich die Messdienerarbeit und die Sternsingeraktion in Gillenfeld betreut. „Die Eltern waren einfach klasse.

Als ich über unsere Chat-Gruppen nachgefragt habe, wer sich vorstellen könnte, kleine Segenspakete in die Briefkästen zu verteilen, haben sich sofort genügend Familien bereit erklärt.“ In der „Segenspost“ enthalten sind die zuvor gesegnete Kreide oder Segensaufkleber, Texte mit Impulsen und Informationen zu Spendenmöglichkeiten für die Sternsinger-Hilfsprojekte.

Spenden für benachteiligte Kinder in aller Welt werden dringender denn je benötigt, wie Lena Kettel, Diözesanvorsitzende des BDKJ Trier, erklärt. „Auch hier bei uns belastet die Corona-Krise viele Kinder und Jugendliche, aber viel schlimmer sieht es in ärmeren Ländern aus, wo wirklich das Notwendige zum Überleben fehlt und in denen keine gute medizinische Versorgung gewährleistet ist. Genau für diese Kinder setzen sich die Sternsinger jedes Jahr ein. Es ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit.“ So sei es kein Zufall, dass das Dreikönigssingen dieses Jahr unter dem Motto ‚heller denn je – die Welt braucht eine frohe Botschaft‘ stehe.

Die frohe Botschaft und den Segen der Sternsinger bringen auch Anatol (10), Theo (12) und Emil (12) aus der Pfarrei Sankt Matthias schon seit Jahren zu den Häusern ihrer Gemeinde. Klar waren auch die drei etwas enttäuscht, denn es sei schon etwas anderes, die Freude der Menschen an den Haustüren zu erleben, sagt Emil. „Aber dafür gibt es in den Kirchen unserer Gemeinde jetzt Sternsinger-Haltestellen, wo die Segenspost ausliegt und Spendendosen stehen. Das wird bisher super angenommen.“ Auch für die Altenheime und Krankenhäuser in der Pfarrei haben sich die Verantwortlichen gemeinsam mit den Kindern etwas überlegt, wie Theo berichtet: „Da wir die leider nicht besuchen können, haben die jüngeren Sternsinger Bilder für die Patienten und Bewohner gemalt, die gemeinsam mit der Segenspost verteilt wurden.“

Seit ihrem Start 1959 hat sich die Aktion Dreikönigssingen zur weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder entwickelt. Rund 1,19 Milliarden Euro wurden seither gesammelt, mehr als 75.600 Projekte für Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt. Bei der 62. Aktion zum Jahresbeginn 2020 hatten die Mädchen und rund 52,4 Millionen Euro gesammelt. Weitere Informationen gibt es auf www.sternsinger.de. Die Themenseite des Bistums zum Fest „Dreikönig“ (Epiphanie) ist unter www.t1p.de/Sternsinger zu finden.

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Verteilung von kostenlosen Schutzmasken: Positive Bilanz für die erste Phase

Region/Berlin, 05.01.2021 – Ab dem 15. Dezember konnten sich Risikopatienten je drei Schutzmasken auf Kosten des Bundes in den Apotheken abholen. Die vorläufige Bilanz für diese erste Phase der Verteilaktion fällt positiv aus. „Die Aktion hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war. Bereits in den ersten sieben Tagen der auf drei Wochen angelegten Verteilaktion wurden rund 84 Prozent aller Nachfragenden versorgt. Das zeigt, wie leistungsfähig und flexibel das System der Vor-Ort-Apotheken ist“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Einschätzung basiert auf einer Umfrage, die im Auftrag der ABDA unter 350 Apothekeninhaber*innen für den Zeitraum 15. bis 22. Dezember 2020 durchgeführt wurde.

Über drei Viertel der teilnehmenden Apothekeninhaber*innen gaben an, in der ersten Woche bereits mehr als 2500 kostenlose Schutzmasken an Berechtigte verteilt zu haben. Zwei Drittel der Befragten beurteilte die Liefersituation für Schutzmasken als gut bis sehr gut. Overwiening: „Die Maskenverteilung neben dem Tagesgeschäft zu stemmen, war für die Kolleginnen und Kollegen ein großer Kraftakt.“ Rund 48 Prozent der Befragten gaben an, dafür zusätzliche räumliche Vorkehrungen getroffen und zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet zu haben. Drei von zehn Apotheken haben zusätzliches Personal beschäftigt.

An Neujahr hat die zweite Phase der Verteilaktion begonnen, bei der die Anspruchsberechtigten von ihrer Krankenkasse Coupons für die Abholung weiterer Schutzmasken in der Apotheke bekommen. Neun von zehn Apothekeninhaber*innen fühlen sich auch dafür gut gerüstet und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Zwei Drittel der Befragten wollen Anspruchsberechtigte auch per Botendienst mit Masken versorgen.