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Dauner Krankenhaus ist längst bedarfsnotwendig und braucht jetzt dringend den Sicherstellungs-Zuschlag!

Daun, 15.01.2021 – Nachdem die Krankenhäuser in Adenau und Gerolstein keine Grundversorgung mehr leisten, ist das Krankenhaus in Daun nun die einzige Klinik in der Eifel-Region mit Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung. Allerdings bleibt der sogenannte Sicherstellungszuschlag dem Dauner Krankenhaus bis heute verwehrt, weil man aufgrund der Vorgaben des G-BA* für Sicherstellungszuschläge immer knapp über der Einwohnerzahl oder der Kilometerentfernung aus dem Raster fiel. Sowohl das Kran-kenhaus in Gerolstein, als auch das Krankenhaus in Daun haben diesen Zuschlag bisher nicht erhalten. Das Maria-Hilf Krankenhaus in Daun braucht jetzt unbürokratische Unterstützung auf allen Ebenen.

Mit Sicherstellungszuschlägen werden Krankenhäuser finanziell unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die aber – aufgrund geringer Fallzahlen im Verhältnis zu größeren Kliniken und daraus resultierenden höheren Vorhaltekosten – ihre relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Die Sicherstellungszuschläge werden pro Behandlungsfall über das übliche Entgeltsystem der Fallpauschalen hinaus gezahlt und helfen, das strukturell bedingte
Defizit des Krankenhauses auszugleichen.

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Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Region/Berlin, 14.01.2021 – Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern. Dafür wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert. Und es soll auch dann ausgezahlt werden, wenn Schulen und KiTas aus Infektionsschutzgründen geschlossen bleiben.“

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?

Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?

Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.

Besteht der Anspruch parallel zum Anspruch auf Entschädigung nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?

Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.

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Gute Nachrichten für Kreis Ahrweiler: EU erteilt Zulassung für Entnahme einer sechsten Dosis des Biontech-Impfstoffs

Ahrweiler, 14.01.2021 – Die europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat die Zulassung erteilt, dass nun auch eine sechste Dosis des Impfstoffs aus einer Phiole des Herstellers Biontech/Pfizer aufgezogen werden darf. Bislang waren lediglich fünf Impfdosen je Durchstechflasche zulässig. Grund für die Ausweitung ist eine einkalkulierte Übermenge des Impfstoffs der Flaschen, die aufgrund der bisher verwendeten Spritzen nicht entnommen werden durfte. Für den Kreis bedeutet das ein Plus an möglichen Corona-Schutzimpfungen von rund 20 Prozent gegenüber den bisherigen Kalkulationen.

„Es ist großartig, dass wir nun die Möglichkeit haben, das volle Potential des wertvollen Impfstoffs zu nutzen. Darüber hinaus hoffen wir natürlich auf die baldige Zulassung weiterer Impfstoffe, um die Pandemie schneller in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Um den Inhalt der Durchstechflaschen vollständig nutzen zu können, sind jedoch spezielle Spritzen und Kanülen notwendig. Mit sogenannten Feindosierungsspritzen und entsprechenden Kanülen kann die vorgeschriebene Menge von 0,3 Millilitern des Impfstoffs je Spritze sicher aus der jeweiligen Durchstechflasche entnommen werden. „Zusätzlich zu einer ersten Ausstattung unseres Impfzentrums, die durch das Land vorgenommen wurde, haben wir in Grafschaft-Gelsdorf bereits von Beginn an das entsprechende Material für eine sechste Impfdosis vorgehalten. Dank der herausragenden Unterstützung von Apotheker Heinz Brands und seinen KollegInnen, haben wir also schon vor der Zulassung ausreichend Materialien in Eigenregie besorgt und sind somit sehr gut ausgestattet“, erklärt Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator. Durch die nun mögliche Ausschöpfung der Impfstoffmenge können beispielweise statt bisher 975 jetzt 1170 Impfdosen entnommen werden.

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Präsident Horper verlangt konsequentes Handeln der Politik – Werbung mit skandalösen Preisen verbieten

Region/Koblenz, 14.01.2021 – Angesichts der aktuellen, dramatischen Butterpreissenkung im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, erneut, dass die Werbung mit Ramschpreisen rechtlich untersagt werden muss. „Der LEH knüppelt erneut die Preise nach unten, wohl wissend, dass die privaten wie genossenschaftlichen Molkereien sich wechselseitig unterbieten. Obwohl der „Weltmarktpreis“ für Butter zuletzt deutlich gestiegen ist, verweist der Handel darauf, „dass Weihnachten rum sei und schon immer die Abgabepreise für Päckchenbutter nach Weihnachten zurückgingen“. Eine derartige Vorgehensweise sei keine Partnerschaft zum Wohle aller, sondern eine marktbeherrschende Diktatur der großen Handelsketten. Gleichzeitig werde der Wert von Nahrungsmitteln mit Füßen getreten. „Das ist politisch und gesellschaftlich skandalös sowie wirtschaftlich ruinös“, so Präsident Horper weiter. Diese unlauteren Handelspraktiken seien zu verbieten und das Wettbewerbsrecht entsprechend anzupassen.

„Ich fordere die Politiker aller Parteien auf, sich nicht nur in marktwirtschaftlichen Theorien zu ergehen, sondern Farbe zu bekennen und die Bedeutung von Nahrungsmitteln sowie die Zukunft der Landwirtschaft zum Maßstab ihres Handelns zu machen. Das, was wir gesellschaftlich und politisch wollen, wird vom Lebensmitteleinzelhandel nach wie vor nicht respektiert. Insofern muss der Lebensmitteleinzelhandel an die Kette genommen werden“. Die jüngsten Protest- und Blockadeaktionen von Milchbauern hätten gezeigt, dass bisher weder Gespräche noch Vernunft zu einem Umdenken in den Führungsetagen geführt hätten. Dies müssten auch die Parlamentarier im Deutschen Bundestag erkennen. Sowohl das Kartellrecht wie auch das Wettbewerbsrecht müssten dringend angepasst und Machtmissbräuche verhindert werden. „Wer die soziale Marktwirtschaft erhalten will, muss eine zerstörerische Marktwirtschaft mit allen Mitteln bekämpfen. Die Werbung für Nahrungsmittel mit skandalösen Preisen muss verboten werden“, so Präsident Horper abschließend in einer in Koblenz veröffentlichten Presseerklärung des Verbandes.

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Gemeinsamer Appell an die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege: Bitte lassen Sie sich gegen Corona impfen

Region/Düsseldorf, 14.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen teilen mit: Kurz vor dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wenden sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, und der Vorsitzende des Pflegerates NRW, Ludger Risse, mit einem gemeinsamen Appell besonders an die medizinischen Fachkräfte: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst sowie die Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten vor einer Ausbreitung des Virus.“

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten nun zügig den Impfstoff, damit zuerst das in den Risikobereichen eingesetzte Personal gegen Corona geimpft werden kann. Landesweit können sich rund 90.000 Beschäftigte, die auf Isolier- oder Intensivstationen, in Notaufnahmen oder im Kontakt mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten in der Onkologie oder Transplantationsmedizin arbeiten, in dieser ersten Stufe gegen Corona impfen lassen.

„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.

KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.

„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“

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Corona-Schutzimpfungen schreiten fort – Kampagne #IchLassMichImpfenRLP für Impfbereitschaft in Pflege

Region/Mainz, 14.01.2021 – Seit Beginn der Impfungen in Rheinland-Pfalz am 27. Dezember 2020 sind rund 36.500 Menschen im Land geimpft worden. Stand 11. Januar wurden 19.481 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen geimpft; die Impfungen verteilen sich auf 10.083 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 9.398 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu kommen 7.695 Impfungen von Personal in Krankenhäusern. In den Impfzentren wurden seit dem Start 9.290 Personen geimpft.

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„Schützen Sie sich und andere Menschen, lassen Sie sich impfen!“

Meckenheim, 13.01.2021 – Auch Bürgermeister Holger Jung appelliert eindringlich. Gemeinsam mit Landrat Sebastian Schuster und seinen Bürgermeisterkollegen im Rhein-Sieg-Kreis empfiehlt der Meckenheimer Bürgermeister Holger Jung allen Bürgern, aktiv gegen das Coronavirus vorzugehen. „Schützen Sie sich und andere Menschen, lassen Sie sich impfen“, lautet der gemeinsame Appell aus Kreishaus und Rathäusern. Eine breite Bereitschaft für die Schutzimpfung trägt maßgeblich zum Erfolg der Kampagne bei. „Je mehr von uns mitmachen, desto größer ist der Schutz und desto schneller normalisiert sich unser Leben“, erklärt Holger Jung, der sich wie seine Kollegen auch impfen lassen möchte, sobald „wir an der Reihe sind.“

Seit dem Start der Kampagne am 27. Dezember steigt die Zahl der geimpften Personen stetig. Neuerdings sind zwei Impfstoffe genehmigt. Mit der Zulassung weiterer Präparate rechnet das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im ersten Quartal 2021. Da der Impfstoff zu Beginn nur eingeschränkt verfügbar ist, wurde auf Bundesebene anhand einer Verordnung die Reihenfolge festgelegt. Auf die Pflegeheime folgen die Krankenhäuser, bevor Anfang Februar die 53 Impfzentren im Land ihre Arbeit aufnehmen sollen. Der Fokus liegt dann zunächst auf dem Personal der ambulanten Pflegedienste und auf der Generation der Über-80-Jährigen. Letztgenannte werden in der dritten Kalenderwoche angeschrieben und informiert. Ab 25. Januar besteht für sie die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren, entweder online oder telefonisch über die Rufnummer 116117. Von Nachfragen im Meckenheimer Rathaus sollten die Bürger jedoch absehen. „Denn wir als Stadt Meckenheim vergeben weder Termine, noch legen wir die Reihenfolge der impfberechtigten Personen fest“, verdeutlicht Bürgermeister Holger Jung.

Ausführliche Informationen über die Corona-Pandemie und die Schutzimpfung sind den Homepages des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.116117.de und des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de zu entnehmen.

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Nordrhein-Westfalen erhält Impfstoff von Moderna: 13.200 Impfdosen eingetroffen

Region/Düsseldorf, 12.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach der Zulassung des Impfstoffes Moderna durch die Europäische Kommission ist die erste Lieferung in Höhe von 13.200 Impfdosen des Bundes in Nordrhein-Westfahlen eingetroffen. Da zur vollständigen Immunisierung zwei Impfdosen notwendig sind und die Hälfte der Impfdosen zunächst zurückgehalten wird, können damit zunächst 6.600 Personen geimpft werden. Die zweite Impfung erfolgt nach vier Wochen.

„Ich bin froh, dass mit Moderna ein weiterer Impfstoff zur Verfügung steht. Alle Moderna-Impfdosen werden in Nordrhein-Westfalen zeitnah einigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt und dort verimpft. Aufgrund der geringen Menge werden wir dazu die nordrhein-westfälischen Unikliniken und einige Maximalversorger anschreiben und ihnen den Impfstoff anbieten”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Impfstoff Moderna wird bei minus 20 Grad in das nordrhein-westfälische Zentrallager angeliefert und dort gelagert. Im aufgetauten Zustand kann der Impfstoff bei zwei bis acht Grad vorsichtig und erschütterungsarm weitertransportiert werden. Jedes sogenannte Vial enhält zehn anwendungsfertige Impfdosen, die einzeln entnommen werden können.

„Mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mengen ist der Impfstart in Nordrhein-Westfalen gut angelaufen. Bislang wurden mehr als 170.000 Impfungen in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt”, so Minister Laumann.

Geplant ist darüber hinaus, allen Beschäftigten in Krankenhäusern in besonders von Corona betroffenen Krankenhausbereichen (z.B. Notaufnahmen, COVID-19-Stationen) ab dem 18. Januar 2021 ebenfalls ein Impfangebot zu machen

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Land NRW erlässt Coronaregional-Verordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots

Region/Düsseldorf, 12.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Um den Kommunen einen rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (sogenannte „Hotspots“) zu geben, hat das Land Nordrhein-Westfalen am Montag (11. Januar 2021) eine Corona-regionalverordnung erlassen. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt ab dem 12. Januar 2021 in den namentlichen genannten Regionen mit erhöhtem und diffusem Infektionsgeschehen und ist eine Umsetzung der auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 5. Januar 2021 beschlossenen Regelungen.

„Klar ist: Eine Begrenzung des persönlichen Bewegungsradius auf 15 Kilometer stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Dieser ist nach der Rechtsprechung nur bei nachhaltig hohen Inzidenzen und nur auf Grundlage einer sicheren Datenbasis vertretbar”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Eine schwankungssichere Datenbasis stand aufgrund des Meldeverzugs während der Feiertage bislang aber nicht zur Verfügung. Ab sofort können wir wieder auf Basis einer besser gesicherten Faktenbasis agieren und setzen im Schulterschluss mit den Kommunen den Beschluss der MPK konsequent um“, so Laumann weiter.

Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den benannten kreisfreien Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von nachhaltig über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen nur noch innerhalb des Kreis- bzw. kreisfreien Stadtgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.

Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht mit den betroffenen Kommunen im direkten Austausch und klärt im Vorfeld, ob es sich um ein flächendeckendes oder ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind. Die Regionalverordnung wird dementsprechend regelmäßig angepasst werden.

Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheitsreinrichtungen etc.

Weiterhin zulässig in den betroffenen Kommunen sind:

 

  • Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen  dienen,
  • der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen
  • Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

Hierbei ist immer zu beachten, dass nur solche Tätigkeiten einen Ausnahmetatbestand darstellen, die selbst auch nach der Coronaschutzverordnung zulässig sind.

Verstöße gegen die Coronaregionalverordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Die Coronaregionalverordnung finden Sie hier.

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Landkreis erhalten: Unser Landkreis Vulkaneifel muss eigenständig bleiben

Daun, 12.01.2021 – In der anstehenden Landtagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler auch über Fortgang oder Ende der Gebietsreform. Geht es nach dem Willen der SPD-geführten Landesregierung, wird bereits in der zweiten Jahreshälfte 2021 entschieden, wie es mit einer möglichen Gebietsreform im Rahmen der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform weitergeht. Vor einem halben Jahr teilte das Innenministerium mit, bis dahin solle die Zusammenarbeit der Kreise gestärkt werden, indem Bereiche der Jugend- und Sozialhilfe kreisübergreifend zusammengelegt werden. Und im Bereich der Digitalisierung sollte es auch mehr Zusammenarbeit geben. Zwar hat die aktuelle Pandemie-Situation das Thema in den Hintergrund treten lassen. Nichtsdestotrotz wird die Thematik wieder an Fahrt gewinnen. Und wohin die Reise geht, wird nach dem 14.03.2021 entschieden.

Dass Kreiszusammenschlüsse keine Probleme lösen, belegen Beispiele aus einigen östlichen Bundesländern. Professor Helmut Klüter vom Institut für Geographie und Geologie der Universität Greifswald erforschte die Auswirkungen der Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern. Dort waren seit 1991 schrittweise aus 37 Kreisen nur noch acht sehr große Gebietseinheiten geschaffen worden. Jetzt ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte doppelt so groß wie das Saarland. In der Wirtschaft führte die Reform – so wie auch in Sachsen-Anhalt, wo ebenfalls Kreise fusioniert wurden – zu drastischen Wachstumseinbrüchen. Beide Bundesländer blieben weit hinter den anderen Bundesländern zurück. Zahlreiche Großunternehmen zogen in der Folgezeit aus Mecklenburg-Vorpommern weg. Professor Klüter stellte auch fest, dass die neuen kommunalen Strukturen nicht weniger, sondern mehr Personal in der Verwaltung benötigen. Nicht zuletzt leisteten die Reformen extremistischen Kräften Vorschub und die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, sank.

Bisher war häufig aus Mainz zu hören, dass zumindest die Landkreise mit den geringsten Einwohnerzahlen fusionieren sollten. Für die Vulkaneifel wurde als Partner der Eifelkreis ins Spiel gebracht. Der daraus entstehende Landkreis wäre fast so groß wie das gesamte Saarland. Aber das bringt offensichtlich keinen der Verantwortlichen in Mainz von den Fusionsplänen ab.

In der Vulkaneifel sprachen sich die Kreisgremien in den letzten Jahren immer wieder gegen die in Mainz geplante Gebietsreform aus. So beantragte die CDU-Fraktion im März 2019: „Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel lehnt eine Fusion mit einem der Nachbarlandkreise zum jetzigen Zeitpunkt ab.“ Der Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen angenommen. Sechs Kreistagsmitglieder der SPD enthielten sich.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder sieht mögliche Fusionspläne mit größter Sorge: „Anstatt die Probleme zu lösen, setzt die Landesregierung mit einem „Weiter so“ auf eine reine Symbolpolitik, die uns in der Vulkaneifel nicht weiter bringt, sondern vielmehr in der Entwicklung hemmt. Wir brauchen den Lückenschluss der A1, eine auf unser Leben zugeschnittene Gesundheitsversorgung, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder und mehr Polizisten für die Innere Sicherheit. Das ist für unsere Zukunft elementar wichtig. Hier müssen von einer neuen Landesregierung dringend andere Schwerpunkte gesetzt werden. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land darf nicht ein bloßes Lippenbekenntnis bleiben.“