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Minister Laumann lädt zum „Digitalen Impfdialog” für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Region/Düsseldorf, 20.01.2021 – Seit Ende Dezember laufen die Coronaschutzimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Bislang wurden rund 300.000 Impfungen durchgeführt. Zudem sind seit dem 18. Januar 2021 die Impfungen in den besonders von COVID-19 betroffenen Bereichen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser gestartet. Um für die wichtigen Impfungen des medizinischen Fachpersonals zu werben, mögliche Bedenken zu diskutieren und Fragen rund um die Impfung zu beantworten, lädt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam mit Dr. med. Carola Holzner, Sandra Postel und Dr. med. Burkhard Rieke zu zwei „Digitalen Impfdialogen“ ein.

Dr. med. Carola Holzner ist auch unter dem Namen „Doc Caro“ bekannt und arbeitet als leitende Oberärztin der Notaufnahme am Universitätsklinikum Essen. Sandra Postel ist Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfahlen. Dr. med. Burkhard Rieke ist als niedergelassener Internist mit den Schwerpunkten Tropenmedizin und Infektiologie tätig und führt darüber hinaus seit vielen Jahren Impfkurse für Ärztinnen und Ärzte durch.

Die „Digitalen Impfdialoge“ finden statt

 

  • Donnerstag, 21. Januar 2021, 11.00 bis 12.30 Uhr
  • Montag, 25. Januar 2021, 19.00 bis 20.30 Uhr

Die Veranstaltungen richten sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und den ambulanten Pflegediensten. Moderiert wird die Veranstaltung von Jürgen Zurheide (u. a. WDR).

Nach kurzen Eingangsstatements wird die Runde für Fragen der angemeldeten Beschäftigten zum Thema Impfungen geöffnet.

Der Livestream kann hier verfolgt werden.

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Stadt Wittlich erhält rund 4 Millionen Euro für Freibad-Sanierung

Wittlich/Mainz, 19.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat der Stadt Wittlich eine Zuwendung aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ für die Sanierung des Freibadteiles des Vitelliusbades in Höhe von insgesamt 4.068.000 Euro zugesagt. Der Bund übernimmt davon einen Betrag von 2.074.000 Euro.

Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder ist auf öffentliche Einrichtungen ausgerichtet, die im besonderen Maße der sozialen Integration dienen. Es ergänzt damit die klassische gebietsbezogene Städtebauförderung. „Das Freibad in Wittlich ist Bestandteil einer gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie und leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen, integrativen und sozialen Leben in der Stadt. In fußläufiger Erreichbarkeit von der Innenstadt gelegen bietet es den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine wichtige Naherholungsmöglichkeit“, erklärte Minister Lewentz bei der Übergabe des Förderbescheides.

Bürgermeister Joachim Rodenkirch bedankte sich für die großzügige Förderung und sieht hierin eine Bestätigung der von den Gremien beschlossenen Planung. Rodenkirch betonte, dass somit ein bedarfsgerechter und nachhaltiger Schwimmbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wittlich und dem Umland auch in Zukunft dauerhaft ermöglicht werden kann.

„Städtebauförderung ist grundsätzlich wie ein Dauerkonjunkturprogramm, von dem alle in der Stadt profitieren. Sie wertet das direkte Umfeld auf und stärkt es für die Zukunft. Mit der Förderung des Freibades soll der Schwimmstandort Wittlich gestärkt werden. Die grundsätzliche barrierefreie Ausgestaltung des gesamten Bades soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an dieser Sportstätte ermöglichen“, sagte Minister Lewentz, der darauf hinwies, dass auch der Hallenbadneubau mit Fördermitteln der Sportförderung unterstützt werde. „Der Stadt Wittlich soll es durch die Bereitstellung der Fördermittel aus beiden Förderprogrammen ermöglicht werden, die Bäderinfrastruktur bedarfsorientiert und zukunftsgerecht auszustatten.“

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Landesregierung in NRW legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf

Region/Düsseldorf, 19.01.2021 – Bewerbung ab sofort möglich: 940.000 Euro für Kooperationsprojekte im Bereich Medienkunst – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Medienkunst in Nordrhein-Westfalen finanziell und inhaltlich stärken. Nordrhein-Westfalen ist seit den Pioniertagen der Videokunst eine wichtige Wirkungsstätte für Medienkünstlerinnen und Medienkünstler. Mit der Einrichtung von zwei neuen Programmen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur schafft die Landesregierung im Bereich der Medienkunst und digitalen Kultur nun zusätzliche Fördermöglichkeiten: Über die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro für Kooperationsprojekte und Stipendien zur Verfügung.

„Ziel der neuen Förderprogramme ist es, die über viele Jahre hinweg gewachsene Landschaft der Medienkunst in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Weiterentwicklung innovativer Ansätze zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vernetzung von nordrhein-westfälischen Initiativen mit überregionalen und internationalen Akteuren im Bereich der Medienkunst“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die neuen Förderprogramme umfassen zwei Kernbereiche:

Der „Medienkunstfonds – Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse“ setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und freien Initiativen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel auseinandersetzen. Unterstützt werden künstlerische und künstlerisch-forschende Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023.

Die „Medienkunstfellows – Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ basieren jeweils auf einer von einer Institution oder freien Initiative in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Einladung an Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Aktivistinnen und Aktivisten, Publizistinnen und Publizisten oder Kuratorinnen und Kuratoren, um für eine bestimmte Zeit in Nordrhein-Westfalen zu leben, Impulse einzubringen und ergebnisoffen zu forschen. Die Fellowships werden mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023 gefördert.

Medienkunst thematisiert, erforscht und übersetzt den medialen und technologischen Wandel und seine Konsequenzen für die Gesellschaft. Das Spektrum ist dabei vielfältig und reicht von der bildenden Kunst, über Film, Musik und Performance bis hin zu neueren medialen Formen wie der virtuellen Realität und Immersion. International bedeutende Protagonisten und Protagonistinnen wie Nam June Paik, Marcel Odenbach, Agnes Meyer-Brandis, Rosemarie Trockel und Mischa Kuball wirken oder haben in Nordrhein-Westfalen gewirkt und in der Medienkunst für wegweisende Impulse gesorgt. Unter anderem mit der Kunsthochschule für Medien in Köln sowie dem Hartware MedienKunstVerein in Dortmund verfügt Nordrhein-Westfalen zudem über renommierte Institutionen in diesem Bereich.

Koordiniert werden die beiden neuen Förderprogramme des Landes vom medienwerk.nrw, das als Schnittstelle zwischen Kulturinstitutionen, Initiativen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft fungiert. Projektvorhaben können ab sofort unter medienwerk.nrw eingereicht werden. Frist ist der 15. April 2021 (Medienkunstfellows) beziehungsweise der 19. April 2021 (Medienkunstfonds). Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/sparten/medienkunst-nrw

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Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz teilt mit

Region/Mainz, 18.01.2021 – Verringerte Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen durch den Bund –  Bundesregierung muss Ländern endlich Auskunft über Größenordnung geben. „Die Bundesregierung muss den Ländern endlich eine verbindliche Auskunft über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der kommenden Wochen geben. Es kann nicht sein, dass die Länder nach einer ersten Information am vergangenen Freitag, noch immer keine genauen Zahlen über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der nächsten Wochen haben. Dies erschwert eine vorausschauende Planung der Impfungen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Friseure appellieren an Politik und die Solidarität der Gesellschaft

Region Eifel, 18.01.2021 – „Es muss dringend was passieren“, fasst Sabine Schömann-Kuhnen, Friseurmeisterin aus Hetzerath, die Situation im Friseurhandwerk zusammen. Sie sieht die Saloninhaber von der Politik im Stich gelassen. Sie vermisst aber auch, wie viele ihrer Kollegen, die Solidarität der Gesellschaft. „Die Politik hat unsere ganzen Bemühungen, die wir seit dem letzten Lockdown mit großem finanziellen Aufwand betrieben haben, schlichtweg missachtet. Unsere Hygienestandards in den Salons sind durch die Anordnungen der Berufsgenossenschaft höher als die der Landesverordnung“, führt sie an. „Ein Friseurbesuch bedeutet kein Infektionsrisiko. Mir sind keine Infektionen bekannt, die nachweislich durch einen Friseurbesuch entstanden sind.“ Und dennoch mussten auch die Friseursalons seit dem 16. Dezember schließen. Bis zum 31. Januar dürfen Friseure nicht öffnen und es dürfen keine Friseurdienstleistungen ausgeführt werden. Die Zeit danach? Ungewiss!

Die Regelung der Schließung und der Untersagung von Friseurdienstleistungen trifft alle gleich. Sollte man meinen, doch weit gefehlt! Schömann-Kuhnen bringt es auf den Punkt: „Schauen Sie sich doch die Fußballprofis, Politiker und einige Kunden an, die scheinbar nicht vor vier Wochen das letzte Mal auf einem Friseurstuhl saßen. Schömann-Kuhnen ist auch Obermeisterin der Friseur-Innung Bernkastel-Wittlich. Innungskollegen melden sich bei ihr und machen ihrem Ärger Luft. Bei vielen ist es reine Verzweiflung und die Angst vor der Zukunft. „Es macht schon traurig, wenn man hört, dass Friseurkollegen von Mitarbeitern und Kunden hintergangen werden. Der Salon darf nicht öffnen und der Kunde kontaktiert seinen Friseur privat und man trifft sich „auf einen Kaffee“ in den heimischen vier Wänden. Kurzum: Schwarzarbeit. Dieser Wildwuchs trifft die Saloninhaber schwer. Emotional wie finanziell. Denn wer sich jetzt frisieren lässt, der kommt nicht sofort nach dem Lockdown in den Salon. „Statt solidarisch gemeinsam die Zeit zu meistern wird gegen einander gekämpft. Das ist einfach sehr schade.“

In der Friseur-Innung Westeifel sieht die Situation nicht viel anders aus. Guido Wirtz, Saloninhaber aus Körperich, hat dazu noch mit der Grenznähe zu Luxemburg ein weiteres Problem. Denn in Luxemburg darf wieder frisiert werden. „Wir haben tolle Stammkunden. Die warten auf uns. Aber dem ein oder anderen wird die Zeit doch zu lange und er sieht sich gezwungen einen anderen Salon in Luxemburg zu besuchen. Auch wenn es vielleicht doppelt so viel kostet.“ Sein Appell als Obermeister richtet sich an alle Kunden: „Fragt euren Friseur bitte nicht, ob er eine Ausnahme macht und er euch die Haare schneidet. Ihr tut ihm damit keinen Gefallen. Wartet auf die Salonöffnung. Wir brauchen euch dann mehr denn je.“ Wirtz ist auch Landesinnungsmeister vom Landesverband Friseur & Kosmetik Rheinland. Besonders bemängelt er auch die schleppenden Unterstützungen von Seiten der Politik. „Versprechen alleine reicht nicht, das Geld muss auch kommen. Ich schätze, dass 30 Prozent der selbstständigen Friseure bundesweit diesen zweiten Lockdown nicht überleben werden.“ Wirtz ist vom Hygienekonzept der Friseure ebenso überzeugt wie seine Obermeisterkollegin Schömann-Kuhnen. Bei Einhaltung ist ein Friseurbesuch sicher! Er fordert: „Mit Ende Januar muss der Lockdown für die Friseure vorbei sein. Sonst ist es mit dem ein oder anderen Friseur bald vorbei.“

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Vier Millionen Euro für den Landkreis Ahrweiler – Innenminister Lewentz übergibt Förderbescheid

Ahrweiler, 18.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Ahrweiler eine Förderung in Höhe von vier Millionen Euro aus dem Investitionsstock 2020 für den Um- und Anbau des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Ahrweiler zugesagt. Den Förderbescheid übergab Lewentz am Freitag, 15. Januar 2021, in der Kreisverwaltung Ahrweiler an Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

(v. l.): Jörg Hamacher, Werkleiter Eigenbetrieb Schulen Gebäudemanagement, Erich Seul, Fachbereichsleiter, Innenminister Roger Lewentz und Landrat Dr. Jürgen Pföhler bei der Übergabe des Förderbescheids. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

„Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt mit den gewährten Fördermitteln in Höhe von vier Millionen Euro den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung in Ahrweiler“, so Innenminister Roger Lewentz. Ein Anbau soll künftig das Raumangebot des Verwaltungsgebäudes erweitern. Dringend erforderlich machen diesen, die in den letzten Jahren stark gewachsenen personellen Strukturen. Zudem sollen die Tiefgarage und die Heizungsanlage saniert werden. Vorgesehen sind ebenfalls der Umbau der Zulassungsstelle, die Umgestaltung des Eingangsbereiches und ein Austausch der Verglasung der Fenster.

Ein Termin, zwei Förderbescheide: Innenminister Roger Lewentz (Mitte) übergab jeweils einen Förderbescheid für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an Bürgermeister Guido Orthen sowie für den Kreis an Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

Landrat Pföhler betonte: „Mit der Erweiterung und dem Umbau stellen wir die Kreisverwaltung für die Zukunft gut auf. Wir sind daher sehr froh, dass wir nun mit der Übergabe des Förderbescheids die nächsten Schritte des Projekts einleiten können.“ Bereits im August 2018 hatte der Werksausschuss des Eigenbetriebs Schulen Gebäudemanagement dem Entwurf zum Erweiterungs- und Umbau zugestimmt. Grundlage hierfür war unter anderem eine Raumbedarfsanalyse, die in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und einer Projektgruppe des RheinAhrCampus erstellt worden war. Daraufhin beantragte der Kreis eine Förderung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord fachlich geprüft wurde. In einem nächsten Schritt kann die Kreisverwaltung jetzt den Bauantrag stellen. Im Anschluss daran folgen die konkreten Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und Vergaben. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, die voraussichtliche Bauzeit wird rund 19 Monate betragen.

Der Investitionsstock ist ein Förderinstrument des Landes, mit dessen Mitteln kommunale Vorhaben gefördert werden, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden. Typische Fälle für eine Förderung aus dem Investitionsstock des Landes sind Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden, aber auch an Gemeindehallen und -häusern.

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Liquiditäts- und Insolvenzsicherung der Krankenhäuser und Rehakliniken

Region/Berlin, 17.01.2021 – Offener Brief an die Bundeskanzlerin, Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Nachrichtlich an den Bundesgesundheitsminister und die Mitglieder des Bundestagsgesundheitsausschusses.


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

sehr geehrte Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder,

die Geschäftsführer der Krankenhäuser haben die große Sorge, dass ein wesentlicher Aspekt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie in den politischen Entscheidungen kaum noch Beachtung findet. Im Frühjahr 2020 war den Politikern in Bund und Ländern noch sehr bewusst, dass ein Krankenhaus seine Leistungen für die Patienten nur dann erbringen kann, wenn es wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Ein Schutzschirm wurde aufgespannt. Leider wurde er aber gerade dann wieder zugeklappt, als sich eine absehbar noch stärkere Pandemiewelle aufbaute. Politische Entscheidungsträger ließen die Kliniken im Regen stehen.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, ja geradezu paradox, dass angesichts exponentiell gestiegener Patientenzahlen mit COVID-19 die finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser massiv eingeschränkt wurden.

Die wirtschaftliche Lage der meisten Häuser hat sich durch die politischen Vorgaben und die Aufgaben in der Pandemiebekämpfung im Vergleich zu 2019 nochmals deutlich verschlechtert. Die Krankenhäuser und Rehakliniken erreichen derzeit flächendeckend keine Kostendeckung mehr und sind an vielen Standorten bereits von Insolvenz bedroht. Nur etwa jedes fünfte Krankenhaus geht für 2020 von einem ausgeglichenen Ergebnis aus.

Angesichts dieser Zahlen, wie sie auch das aktuelle Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts ermittelt hat, müssten bei den verantwortlichen Politikern alle Alarmglocken läuten.

Die Versorgung der mit Corona infizierten Patienten – wie übrigens auch aller anderen – ist gefährdet, wenn eine derart große Zahl von Krankenhäusern wirtschaftlich auf die Insolvenz zusteuert. Das ist keine Panikmache, sondern ernste Sorge, die auf Fakten beruht.

Die Corona-bedingte Absenkung des Leistungsniveaus der Krankenhäuser und Rehakliniken von 10 bis 20 Prozent gegenüber 2019 beruhte auf einer Aufforderung der Politik. Sie erfolgte aufgrund einer Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. März 2020. Mit dieser Aufforderung an alle Krankenhäuser übernahm der Gesetzgeber aber auch die Pflicht, das finanzielle Überleben der Krankenhäuser sicherzustellen. Inzwischen ist die Belastung der Kliniken durch die Versorgung von COVID-19-Patienten flächendeckend im Vergleich zum Frühjahr deutlich höher. Der Regelbetrieb wurde vielfach noch stärker heruntergefahren. Damit steigen die finanziellen Lasten weiter.

Angesichts der ausdrücklichen Aufforderung der Politik vom vergangenen März zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in einer Pandemie von nationaler Tragweite erwarten wir, dass der Gesetzgeber die Pflicht, die er sich selbst auferlegt hat, auch erfüllt. Er muss für das finanzielle Überleben der Krankenhäuser sorgen.

Dafür sind mindestens zwei gesetzgeberische Entscheidungen notwendig:

  1. die sofortige Sicherstellung der Liquidität und
  2. der vollständige Ausgleich der Ist-Kosten.

Beide Ziele dürfen zudem nicht durch komplizierte und praxisuntaugliche Regelungen vereitelt werden, wie sie letzthin der Corona-Beirat des Bundesgesundheitsministeriums in unsinnigem Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern empfohlen hat.

Aus dieser Erfahrung heraus befürchten wir allerdings, dass die nun offenbar wieder anstehende Beratung im Beirat nicht zu einer Lösung führt, mit der die Krankenhäuser und Rehakliniken überleben können. Sitz und Stimme im Beirat haben u.a. Experten, die seit langem einer extremen Reduzierung der Krankenhausstandorte in Deutschland das Wort reden. Dies geschieht bis heute ungeachtet der Erfahrungen der vergangenen Monate, die den Vorteil einer flächendeckenden und vernetzten Krankenhausversorgung deutlich demonstriert haben.

Wir möchten daher nochmals an den Beschluss vom 12. März 2020 erinnern, in dem die Krankenhäuser dazu aufgefordert wurden, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Weiter hieß es: „Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt.”

Diese Sicherheit haben wir definitiv nicht mehr. Hier muss die Politik zeitnah umsteuern. Das ist für die Bewältigung der Pandemie ebenso notwendig, wie für die Zukunft der Gesundheits-versorgung, die auf wirtschaftlich starke Kliniken aller Größenordnungen flächendeckend angewiesen sein wird.

Weder unsere seit einem Jahr immer stärker belasteten Mitarbeiter noch die Bevölkerung werden zudem verstehen, wenn es ausgerechnet in der Folge von Pandemie-Maßnahmen des Gesetzgebers zu Insolvenzen, Klinik- und Stationsschließungen käme, weil die Einrichtungen dem Aufruf zur Daseinsvorsorge gefolgt sind, nun aber im Stich gelassen werden. Die Pandemie wäre irgendwann besiegt, die flächendeckende, leistungsfähige Kliniklandschaft aber nachhaltig beschädigt – und damit ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge, auf die sich die Menschen bisher verlassen konnten.

Diese Sorge, die uns umtreibt, sollten Sie mit uns teilen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Düllings, VKD-Präsident
Dr. Jens-Uwe Schreck, VKD-Geschäftsführer

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Dr. Alexander Wilhelm: „Landesförderung zeigt: Krankenhaus Mayen ist und bleibt wichtig!“

Mayen/Mainz, 16.01.2021 – „Mayen ist ein sehr wichtiger Krankenhausstandort. Das bestätigen auch die zusätzlichen Fördermittel der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die regelmäßig in den Mayener Standort des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) fließen“, betonte der aus Mayen stammende Landtagskandidat Dr. Alexander Wilhelm (SPD), Staatssekretär. Am Krankenhausstandort des GKM in Mayen wurden bereits Ende 2019 Baumaßnahmen rund 1,5 Millionen Euro durch die SPD-geführte Landesregierung gefördert. Nun erfolgt eine weitere Förderung in Höhe von über 350.000 Euro.

Mit dem Geld kann die Untersuchung von Herzpatientinnen und -patienten durch die Einrichtung eines Linksherzkathetermessplatzes erheblich verbessert werden. Wilhelm: „Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, die medizinische Versorgung – gerade im ländlichen Raum – zu stärken. Dafür müssen die Krankenhäuser ausreichend finanziert werden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung leistet hier ihren Beitrag und hat für das Jahr 2020 die Förderung der Krankenhausinvestitionen deutlich erhöht.

Finanzierungsprobleme gibt es aktuell insbesondere aufgrund der sogenannten DRG-Fallpauschalen, die bundesweit festgelegt werden und somit in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums liegen. Ich werde mich dafür stark machen, dass die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weiterhin bestmöglich von der Landesregierung unterstützt werden und die gute stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sichergestellt bleibt“, so Landtagskandidat Dr. Wilhelm weiter. „Neben den Krankenhäusern sind aber vor allem die Hausärztinnen und Hausärzte entscheidend für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Leider wollen viele Hausärztinnen und Hausärzte, die eine neue Praxis eröffnen, lieber in der Stadt als auf dem Land leben und arbeiten.

Hier hilft nur ein ganzheitlicher Ansatz: Einerseits muss die Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt erhöht werden, andererseits müssen Hausärztinnen und Hausärzte gezielt motiviert werden, sich auf dem Land niederzulassen. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, das von der Landarztquote über eine Niederlassungsförderung bis zum Pilotprojekt Telemedizin reicht. Ich bin überzeugt, dass sich mit diesen Maßnahmen die hausärztliche Versorgung auf dem Land wesentlich verbessern lässt. Denn eines ist mir besonders wichtig: die bestmögliche und wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz!“, betonte der gesundheitspolitisch versierte Landtagskandidat abschließend.

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Innenminister Lewentz: Großes Interesse an virtuellem Rettungsdienst-Symposium – Beginn: Heute 09.00 Uhr

Region/Mainz, 16.01.2021 – Bereits mehr als 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland und darüber hinaus haben sich zum ersten virtuellen Landessymposium Rettungsdienst und Notfallmedizin Rheinland-Pfalz angemeldet. Das Symposium findet heute Samstag 16.01.2021 ab 09.00 Uhr statt.

„Ich freue mich über das große Interesse an unserem ersten virtuellen Landessymposium. Die regelmäßige Fortbildung ist auch in diesen Zeiten wichtig, weshalb wir diese Möglichkeit geschaffen haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstes sowie die im Land tätigen Ärzte können sich daher auch die Fortbildungsstunden dieser digitalen Option anrechnen lassen. Mit der Landesärztekammer haben wir bereits im Vorfeld eine Vereinbarung getroffen“, so Innenminister Roger Lewentz. Man könne sich auf die Notfallmedizinerinnen und Notfallmediziner sowie auf den rheinland-pfälzischen Rettungsdienst zu jeder Zeit verlassen. Gerade während der Pandemie zeige sich das tagtäglich.

Nachdem die Landessymposien im Frühjahr und Herbst 2020 sowie die geplante Veranstaltung für Februar 2021 abgesagt werden mussten, geht das Ministerium mit diesem Format völlig neue Wege. Gemeinsam mit allen Partnern aus Rettungsdienst, Notfallmedizin und Katastrophenschutz hat sich das Ministerium entschieden, das Symposium in eine virtuelle Kongress-Umgebung zu verlegen. Unter dem Motto „Aufbruch in neue Zeiten“ wird es insgesamt 18 Vorträge, fünf Live-Diskussionen und vier Live-Workshops geben. Dabei werden Themen wie das Coronavirus, künftige Entwicklungen im Berufsbild der Notfallsanitäter und die Notfallversorgung der Zukunft behandelt.

Ein Videorundgang zeigt schon jetzt die Konferenz-Umgebung: https://ldi-safe.rlp.de/index.php/s/3JQbsGgqwcMwdE2

Während der Veranstaltung können sich die Teilnehmer virtuell frei bewegen und die unterschiedlichen Teilveranstaltungen in den jeweiligen Räumen aufsuchen.

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Versuchte Sprengung in Marmagen – Polizei verhinderte Tatausführung in der Filiale der VR-Bank Nordeifel

Nettersheim-Marmagen/Kall, 15.01.2021 – Drei von vier Tatverdächtigen wurden festgenommen – Selbstbedienungsbereich in Marmagen bis auf Weiteres geschlossen. Durch viel Glück im Unglück und durch die hervorragende Arbeit der Kreispolizei Euskirchen konnte in der Nacht zu Freitag, 15. Januar, die Sprengung eines Geldautomaten am VR-Bank-Nordeifel-Standort in Marmagen verhindert werden. „Wir möchten den Polizeikräften vor Ort großen Danke aussprechen, dass Sie durch ihr Handeln Schaden von Menschen und von Gebäuden ferngehalten haben“, sagte Kai Zinken, Vorstand der VR-Bank Nordeifel eG.

Wie die Polizei berichtet, war um 4.16 Uhr einer Zivilstreife, die zufällig am Gebäude an der Kölner Straße in Marmagen vorbeikam, aufgefallen, wie drei Männer die Bank betraten. Die Selbstbedienungsbereiche der VR-Bank Nordeifel sind allerdings auf Empfehlung des Landeskriminalamtes seit Mitte des Jahres von 23 bis 6 Uhr wegen vorangegangener Geldautomatensprengungen geschlossen.

Die Tatverdächtigen hatten nur zwei Minuten vorher mit einem Brecheisen die Tür aufgehebelt und sich Zugang zum Selbstbedienungsbereich verschafft. Ihnen war es auch schon gelungen, den Geldautomaten aus der Wand zu reißen. Bei weiteren Manipulationen des Automaten wurden die Männer gestört.

Die Tatverdächtigen, insgesamt handelte es sich um vier Männer, versuchten zu Fuß zu fliehen. Ihr Fluchtfahrzeug ließen sie zurück. Der Polizist gab Warnschüsse ab, die dazu führten, dass sich einer der Tatverdächtigen noch vor Ort festnehmen ließ. Ein zweiter wurde relativ zeitnah im Rahmen einer Fahndung aufgegriffen. Dabei handelt es sich um einen 31-Jährigen und einen 23-Jährigen aus Nordafrika.

Ein dritter Tatverdächtiger, ein 21-jähriger Niederländer, wurde etwas mehr als fünf Stunden nach der Tat nahe der Landesstraße 22 zwischen Krekel und Steinfeld festgenommen. Einem Zeugen war der dreckverschmierte Mann gegen 9.30 Uhr aufgefallen. Der 21-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Der vierte Tatverdächtige wurde am Freitagnachmittag in Wahlen gesichtet, befand sich zum Zeitpunkt des Versands dieser Pressemitteilung aber noch auf freiem Fuß.

Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dem Quartett um die Personen handelt, die Mitte Dezember schon einmal versucht hatten, in Marmagen den Geldautomaten zu sprengen. In dem Gebäude hat die Firmenbank der VR-Bank Nordeifel eG mit ihren Mitarbeitern ihren Sitz.

Durch den Angriff wurde nicht nur die Eingangstür beschädigt, auch der Geldautomat wurde in Mitleidenschaft gezogen. „Wir müssen prüfen, wie groß der Schaden am Automaten tatsächlich ist“, sagte Bankvorstand Kai Zinken. Aufgrund des Vorfalls ist der Selbstbedienungsbereich der Bank bis auf Weiteres geschlossen.