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Expertenrat Corona legt fünfte Stellungnahme vor

Region/Düsseldorf, 03.03.2021 – Interdisziplinäre Expertenrunde empfiehlt Strategie proaktiver, vorsichtiger und geschützter Öffnungen. Die Staatskanzlei teilt mit: Mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Gespräche unterbreitet der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in seiner fünften Stellungnahme drei konkrete Empfehlungen für die weitere Strategie im Kampf gegen das Coronavirus und den vorsichtigen Weg aus dem Lockdown.

So sollen Öffnungsschritte aus dem Lockdown an individuell angepasste Schutz- und Hygienekonzepte geknüpft sein, zur Einordnung der pandemischen Lage auf lokaler Ebene soll eine Kombination an Indikatoren eingeführt werden und das Impfangebot sollte über priorisierte Gruppen hinaus von Bund und Ländern erweitert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Öffnungsschritte zu evaluieren und kurzfristig gezielt auf die Infektionsdynamik reagieren zu können.

Die zentrale Empfehlung des Expertenrats Corona ist, die Öffnungsschritte aus dem Lockdown nicht durch zeitliche Vorgaben und eine Abgrenzung nach Branchen, sondern vielmehr an den verfügbaren Schutzkonzepten zu orientieren. Hierfür sei eine Ausweitung der Testkapazitäten, eine technologische Plattform, die unter Einbeziehung der Gesundheitsämter eine umfassende und tagesgleiche Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleiste sowie eine digitale Technologie zur Nachverfolgung von Clusterinfektionsherden erforderlich. Letzteres könne durch eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App erfolgen.

Zur Einordnung der epidemischen Lage auf lokaler Ebene empfiehlt der Expertenrat, mehrere Indikatoren in den Blick zu nehmen, da das Infektionsgeschehen durch die nach wie vor hohe Unsicherheit keine Abbildung durch einen einzelnen Faktor erlaube. Insbesondere müssten neben der 7-Tages-Inzidenz auch der Anteil intensivmedizinisch behandelter Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren Bettenkapazitäten oder die wöchentlich hospitalisierten Fälle unter den über 60-Jährigen in den Blick genommen werden.

Bund und Länder fordert das zwölfköpfige Gremium auf, das Impfangebot über die priorisierten Gruppen hinaus rasch zu erweitern.

Zu dem zwölfköpfigen Gremium gehören:

  • Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht
  • Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“
  • Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln
  • Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln
  • Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach
  • Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf
  • Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG
  • Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung
  • Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
  • Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona.

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Schutzimpfungen für Vorerkrankte und Kontaktpersonen der Priogruppe 2 – Ministerin: „Es bleibt kein Impfstoff liegen!“

Region/Mainz, 02.03.2021 – Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung. Vom 6. März an können sich vorerkrankte Menschen dieser Priorisierungsgruppe sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren über das Online-Impfportal für Termine registrieren. „Ich freue mich sehr, dass wir nun so zeitnah auch diesen Personengruppen einen Impfschutz anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung der aktuellen Impfzahlen. „Dies ist nach der Öffnung der Schutzimpfungen für bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 wie Lehrer, Erzieher und Polizisten der nächste große Schritt, die Impfungen weiterhin schnell und verlässlich anzubieten.“

Zu den Erkrankungen mit Priorisierungsfolge zählen beispielsweise Demenz, spezielle Formen der Diabetes, Leberzirrhose sowie andere Leber- oder Nierenerkrankungen. Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen gemäß den Vorgaben der Impfverordnung des Bundes eine ärztliche Bescheinigung. Für Kontaktpersonen hingegen stellt das Land einen Vordruck zur Verfügung. Dieser ist dann von der Kontaktperson und der gepflegten oder schwangeren Person zu unterschreiben. Gegebenenfalls muss dies durch Dokumente wie beispielsweise einer Kopie des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung ergänzt werden.

Insgesamt bleibt Rheinland-Pfalz mit seinen Impfungen in der Spitzengruppe der Bundesländer. Stand 1. März wurden 359.102 Impfungen verabreicht, davon 218.951 Erst- und 140.151 Zweitimpfungen. Damit haben mehr als 5 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zumindest die Erstimpfung erhalten. In der Gruppe der mit Erst- und Zweitdosis bereits vollständig geimpften Menschen ist Rheinland-Pfalz mit einer Quote von 3,4 Prozent weiterhin bundesweit führend.

Seit vergangenem Wochenende können sich im Land auch bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 für ihre Corona-Schutzimpfungen registrieren lassen. Davon haben bisher alleine in der Gruppe der priorisierten Lehrer, Erzieher und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege mehr als 44.000 Menschen Gebrauch gemacht. Von ihnen haben bereits 20.000 einen Termin bis zum 13. März erhalten. Die ersten Impfungen haben schon gestern stattgefunden. Auch aufgrund dieser neuen Impfgruppen gelinge es Rheinland-Pfalz sehr gut, den zugelieferten Impfstoff auch von AstraZeneca schnell und verlässlich zu verimpfen, so die Ministerin. „Wir haben in Rheinland-Pfalz keinen ungenutzten Überschuss an AstraZeneca. Jede Dosis des bisher gelieferten Impfstoffs ist mit einer konkreten Planung für die kommenden beiden Wochen belegt“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin wiederholte in diesem Kontext ihre Terminzusage an die Gruppe der über 70-Jährigen im Land. „Unsere Planung sieht vor, dass diese Gruppe ab Mitte März die Möglichkeit zu einer Terminregistrierung erhält. Dabei ist weiterhin die gelieferte Menge des Biontech-Impfstoffs der limitierende Faktor“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wenn die Ständige Impfkommission allerdings entscheidet, AstraZeneca auch für Menschen über 65 freizugeben, kann auch schon früher und schneller geimpft werden.“ Sollte eine solche Zulassung erfolgen, werden alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer von 70 bis 79 unverzüglich per Brief über die Registrierungsmöglichkeit informiert.

Im Anschluss gab Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm einen Ausblick auf die Impfungen in dieser und der kommenden Woche. „Unsere Planungen sehen vor, dass wir alleine diese Woche mehr als 65.500 Erstimpfungen durchführen können. In der kommenden Woche wollen wir diese Zahl dann sogar auf mehr als 70.000 steigern.“ So sich die gelieferte Impfstoffmenge in den kommenden Wochen erhöhe, steige auch die Zahl der Impfungen im Land parallel an.

Hintergrund:

Gelistet sind in der Priogruppe 2 Personen mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Demenz
  • psychiatrische Erkrankung
  • Organtransplantation
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder

Behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

  • interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwer chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5%)
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
  • Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankung
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes

oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

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Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungs-Gruppe 2 vor

Region/Düsseldorf, 01.03.2021 – Minister Laumann: Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Corona. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute Montag, 01. März 2021, den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

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Innenminister Lewentz: Mehr als 900 Verstöße bei Corona-Kontrolltag am gestrigen Sonntag in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 01.03.2021 – Im Rahmen des landesweiten Kontrolltages wurden am Sonntag in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ordnungsbehörden und mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik umfangreiche Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden 1830 Personenkontrollen durchgeführt und 909 Verstöße nach der Corona- Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) bzw. gegen regional gültige Allgemeinverfügungen festgestellt. Die Mehrheit der Verstöße ergibt sich zum einen im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (278), zum anderen durch unerlaubte Personenansammlungen im öffentlichen Raum (294). In 203 Fällen wurde der Mindestabstand nicht eingehalten, in 119 Fällen wurden Verstöße gegen das Verbot von Alkoholkonsum beziehungsweise Alkoholverkaufsbeschränkungen geahndet.

„Die Bilanz zeigt, dass die Kontrolltage ein sinnvoller und notwendiger Ansatz sind, um die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung durchzusetzen“, so Innenminister Roger Lewentz. Der Schwerpunkt der Maßnahmen, bei denen landesweit neben den Einsatzkräften der Präsidien mehr als 100 zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei im Einsatz waren, lag auf der Überwachung der allgemeinen Corona-Regeln, allerdings auch regionaler Vorschriften, wie zum Beispiel der nächtlichen Ausgangsbeschränkung im Kreis Germersheim. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen lag auf der Überwachung beliebter Ausflugsziele.
Witterungsbedingt herrschte dort, insbesondere in Parkanlagen, entlang des Rheinufers und auf Waldparkplätzen sowie auf Wanderwegen, ein erhöhtes Personenaufkommen.

Am Stausee Biersdorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) konnte eine große Anzahl an Besuchern festgestellt werden. Aufgrund des dort geöffneten Kiosks verweilten die Personen auf den Stufenterrassen am See. Das Einhalten des Mindestabstandes konnte nicht mehr gewährleistet werden, sodass die Kreisverwaltung Bitburg die Sperrung der Stufenterrassen anordnete.

In Weisenheim am Berg (Landkreis Bad Dürkheim) konnten mehr als 100 Personen auf dem Parkplatz eines Weinguts festgestellt werden, welche dort gekauften Wein konsumierten. Alle Personen zeigten sich vollkommen uneinsichtig und zweifelten die polizeilichen Maßnahmen an.
Mehrheitlich hielten sich die Bürgerinnen und Bürger an die bestehenden Vorgaben der 15. CoBeLVO und zeigten Verständnis für die Kontrollmaßnahmen. Ungeachtet dessen wurde jedoch in Bürgergesprächen festgestellt, dass im Vergleich zum letzten Kontrolltag die Akzeptanz abgenommen hat.

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Registrierungen Berufsgruppen für Impfungen in RLP laufen erfolgreich – Impfungen starten kommende Woche

Region/Mainz, 28.02.2021 – Die Registrierungen für Berufsgruppen der Prioritätsgruppe 2 für eine Corona-Schutzimpfung sind erfolgreich gestartet. Seit dem Wochenende können sich beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte an Grund- und Förderschulen, Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten für eine Impfung registrieren. Damit können sich neben der Priogruppe 1 auch Teile der Priogruppe 2 registrieren und impfen lassen.

Seit der Öffnung des Registrierungsportals für die genannten Berufsgruppen haben sich innerhalb eines Tages 42.370 Personen online und telefonisch registriert. Davon arbeiteten 32.390 Menschen in Kitas, Grund- oder Förderschulen.

Für diese Registrierungen konnten bereits 32.441 Impftermine in den Impfzentren vergeben werden. Die Impfungen finden im Zeitraum vom 1. bis 14. März statt.

„Ich freue mich, dass auch die neuen Gruppen, die aufgrund ihres Berufes die Möglichkeit haben, sich priorisiert impfen zu lassen, das Angebot bislang sehr gut annehmen. Das deutet auf eine hohe Impfbereitschaft hin“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Insgesamt wurden bislang bereits 205.332 Erst- und 139.495 Zweitimpfungen durchgeführt. „Mehr als fünf Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz hat bereits zumindest die Erstimpfung erhalten. Wir kommen gut voran auf unserem Weg, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen. Der Impfschutz in unserem Land wächst stetig. Sobald wir mehr Impfstoff zur Verfügung haben, werden wir auch weiteren Gruppen ein Impfangebot machen können“, so die Ministerin.

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Corona-SMS der Bundesregierung für Einreisende ab 1. März 2021

Region/Berlin, 27.02.2021 – Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus

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16. Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Rheinland-Pfalz beschlossen

Region/Mainz, 27.02.2021 – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht. Wie bereits angekündigt gelten ab dem 1. März folgende neue Regelungen:

  • Termin-Shopping / Click & Collect Regelungen: Gewerbliche Einrichtungen dürfen für vereinbarte Einzeltermine öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Termine freizuhalten.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen öffnen. Gleiches gilt für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
  • Friseure dürfen öffnen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und Maskenpflicht. Der Zutritt muss durch Terminvereinbarung gesteuert werden.
  • Die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch hier gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Behörde zu genehmigen.
  • In Präsenzform zulässig sind Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts.
  • Ebenfalls zulässig sind Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrer oder deren Auditierung.
  • In Präsenzform ist zulässig der außerschulische Musikunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson sowie einer Musikschülerin oder eines Musikschülers. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten mit einem erhöhten Aerosolausstoß wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente.

Ebenfalls regelt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, dass Landkreise und kreisfreie Städte unverzüglich Allgemeinverfügungen erlassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Gebietskörperschaft an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zum 14. März 2021. Die Verkündung erfolgte gestern auf der Internetseite corona.rlp.de.

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Lewentz: Landesweiter Corona-Kontrolltag am Sonntag, 28. Februar in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 26.02.2021 – Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder an und das Wetter lockt verstärkt zu Ausflügen, was wiederum zu größeren Ansammlungen an beliebten Ausflugsplätzen führen kann. „Der zuletzt positive Trend bei den Inzidenzwerten in Rheinland-Pfalz setzt sich augenscheinlich nicht mehr fort“, so Innenminister Lewentz. Umso mehr sei jetzt geboten, nicht nachlässig zu werden, mahnt der Innenminister.

Am zurückliegenden Wochenende waren viele Menschen im öffentlichen Raum zusammengekommen und es gab häufiger Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln. So stellte die Mainzer Polizei fest, dass im dichten Gedränge auf Straßen und beliebten Plätzen die Mindestabstände vielfach nicht eingehalten wurden.

„Ich verstehe, dass es die Bürgerinnen und Bürger ins Freie zieht. Das ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln auch möglich. So dürfen sich Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Im öffentlichen Raum ist zudem grundsätzlich ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 Meter einzuhalten und es besteht ein absolutes Verbot, Alkohol zu konsumieren“, so Lewentz. Kein Verständnis hat der Minister für diejenigen, die sich trotz der schnell verbreitenden Virusmutationen beispielsweise nicht an die Maskenpflicht halten.

Daher werden Polizei und kommunaler Vollzugsdienst am Sonntag, 28. Februar, über die bereits bestehenden täglichen Einsatzmaßnahmen hinausgehend, einen gemeinsamen landesweiten „Corona-Kontrolltag“ durchführen. Mehr als 100 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei werden zusätzlich im Einsatz sein. „Die Kontrollen umfassen die Überwachung der allgemeinen Corona-Regeln, wie zum Beispiel das Abstandsgebot sowie das Tragen von medizinischen Masken“, kündigt der Minister an. Im Fokus der Maßnahmen steht auch die öffentliche Sicherheit an stark besuchten Ausflugs- und Naherholungszielen. Die gemeinsamen Streifen und Kontrollmaßnahmen sollen gerade auch dazu dienen, dass sich alle Menschen sorglos und unbeschwert – unter Beachtung der AHA-Regeln – an der frischen Luft aufhalten können.

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Mechernicher Haushalt 2021 weist ein „strukturelles Defizit“ von 1,5 Millionen Euro aus

Mechernich, 26.02.2021 – „Die Corona-Pandemie wirkt sich gravierend auf den Haushalt aus.“ Mechernichs Kämmerer Ralf Claßen muss für das Haushaltsjahr 2021 ein strukturelles Minus von 1,5 Millionen Euro hinnehmen.

Trotz des vorhandenen Defizits gibt es vom Kämmerer aber auch gute Nachrichten an die Bürger: „Es sind keine Steuererhöhungen geplant.“ Und: „Wir kommen nicht ins Haushaltssicherungskonzept (HSK).“

Die Planung für den Haushalt 2021 weist laut Claßen Erträge rund 55,7 Millionen Euro aus, demgegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 60,1 Millionen Euro. In dem Minus von 4,4 Millionen Euro stecken allerdings allein 2,9 Millionen Euro Corona-bedingte Mindererlöse und Mehraufwendungen. Sie dürfen laut Landtagsbeschluss als „außerordentlicher Ertrag“ verrechnet werden und schlagen somit erst ab 2025 im Mechernicher Haushalt tatsächlich zu Buche. Sie müssen dann über 50 Jahre linear abgeschrieben werden. Die restlichen 1,5 Millionen Euro Defizit sind jedoch unabhängig von der Corona-Pandemie zu veranschlagen.

„Das ist für uns in Mechernich wieder etwas Neues“, konstatiert Claßen. Mechernich habe zumindest seit 2015 immer positive Abschlüsse erzielen können. Bevor die Pandemie die Welt vereinnahmte, sei auch für 2020 ein Plus von 37.000 Euro geplant gewesen. Ein Überschuss werde aber für das Jahr 2020 nach heutigen Erkenntnissen nicht zu realisieren sein, zu groß sind die Einschnitte durch die Pandemie. Über die Jahre habe die Stadt Mechernich die Ausgleichsrücklage, ein Teil des Eigenkapitals, welche 2010 noch aufgezehrt war, sukzessive wieder aufbauen können. Zum Stichtag 31.12.2019 konnte der Kämmerer ein Plus von 11,1 Millionen Euro als Ausgleichsrücklage vorweisen und verkünden: „Damit können wir die kommenden Defizite fiktiv ausgleichen.“

„Kröte“ zu schlucken

Die Möglichkeit des nach hinten Verschiebens der Corona-Kosten hätte allerdings nicht nur Positives. Claßen spricht vielmehr von einer „Kröte, die wir schlucken müssen“, weil nachfolgende Generationen für heutige Mehr- und Mindereinnahmen zahlen müssen. Ein sofortiges Abzahlen der Corona-Summe sei aber noch weniger sinnvoll.

Ursächlich verantwortlich für die Corona-Beträge sind laut Claßen die Reduzierung oder das auf „Null“ setzen der Gewerbesteuervorauszahlungen und der sinkende Einkommenssteueranteil durch Zahlung von Kurzarbeitergeld.

Im Jahr 2020 schlug sich die Corona-Pandemie bereits auf den laufenden Haushalt nieder. Verrechnet werden musste Corona-bedingt auch ein um 600.000 Euro höherer Verlust der Eifel-Therme, ebenso höhere Kosten für die Schülerbeförderung, weil mehr Schulbusse im Einsatz waren. Außerdem unterstützte die Stadt die örtlichen Vereine und zahlte im Juni 2020 den doppelten Vereinsbeitrag und damit statt 3,20 Euro je Einwohner, statt 1,60 Euro. Im Dezember wurden weitere 42.000 Euro an die Vereine als „Finanzspritze“ ausgezahlt. Insgesamt wurden den Vereinen somit rund 88.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt um die Folgen der Pandemie zu kompensieren.

Ausgeschöpft seien auch die Einsparpotentiale der Stadt, sagt Claßen: „Viel mehr gibt der Haushalt nicht mehr her.“ Auch, weil 95 Prozent der Posten fremdbestimmt seien. So müssen die Mechernicher beispielsweise rund 22 Millionen an den Kreis Euskirchen als Kreisumlage zahlen und damit 347.000 Euro mehr.

Insgesamt habe die Stadt 224 Grundstücke in den vergangenen fünf Jahren veräußert und dafür rund drei Millionen Euro jährlich im Haushalt gutschreiben können – somit rund 15 Millionen Euro.

Davon habe die Stadt im Ganzen profitiert: die Gebührenhaushalte konnten konstant gehalten und wichtige Investitionen getätigt werden. „Das war die richtige Politik“, konstatierte deshalb auch Claßen. Für 2021 steht schon ein Gesamt-Investitionsvolumen von 21 Millionen Euro im Plan. Auf der Agenda steht auch der Ausbau der offenen Ganztagsschule Grundschule Mechernich.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 23. März bzw. 13. April soll der Haushaltsentwurf von der Politik beraten und verabschiedet werden.

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Regionales Traumazentrum in Daun erfolgreich rezertifiziert

Daun, 25.02.2021 – Die Qualitätskriterien sind hier von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vorgegeben. Seit 2010 ist die Abteilung im Traumanetzwerk Mosel-Saar zugehörig. Durch ihre enge Kooperation besteht die bestmöglichste Versorgung schwerstverletzter Patienten. Wenn eine Rettungsmannschaft von außen einen Polytraumaalarm anfordert, stehen im Krankenhaus Daun, ob Tag oder Nacht, mindestens zehn Ärzte und Pfleger plus der Rettungsmannschaft innerhalb einer Viertelstunde zur Verfügung. Im speziell ausgestatteten Schockraum findet die erste Untersuchung der Verletzten statt.

Die Mitglieder des Trauma-Teams sind nach einem weltweit gültigen und erprobten Konzept ausgebildet, wobei ein fester Ablauf bei der Erstbehandlung der Patienten eingehalten werden muss. So besteht die Forderung, dass nach einer Viertelstunde Schockraumaufenthalt der Patient voll untersucht und das Prozedere festgelegt sein muss. Vom Schockraum ist entweder die sofortige Verbringung in den OP oder die Durchführung einer sogenannten Traumaspirale im Computertomogramm vorgesehen. In der Traumaspirale erfolgt die Bildgebung von Kopf bis Knie.

Die Röntgenbilder können dann bei Bedarf per Teleradiologie in verschiedene Zentren verschickt werden, damit so innerhalb von Minuten die beste Behandlung des Patienten beschlossen werden kann. Ein Mitarbeiter ist allein dafür zuständig, alle Schritte, Befunde, Zeiten und Medikamente zu dokumentieren und dieses an die deutschlandweite Registrierstelle weiterzugeben, um im Endeffekt aus diesen Erfahrungen und Auswertungen wissenschaftliche Fortschritte zu generieren. Mit der erfolgreichen Rezertifizierung wird das qualifizierte Team des regionalen Traumazentrums weiterhin für die Region einsatzbereit sein. Von Dr. med. Michael Pfeiffer, Chefarzt für Allgemein- und Unfallchirurgie.