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Fortsetzung oder Annullierung: FVR holt erneut ein Meinungsbild unter den Vereinen ein

Region/Mayen-Koblenz, 18.03.2021 – Am Samstag, 27. März, wird der Beirat des Fußballverbandes Rheinland darüber beraten, ob der Meisterschaftsspielbetrieb der Saison 2020/21 fortgesetzt oder annulliert werden soll. Diese Gespräche basieren unter anderem auf den Erkenntnissen aus der für den 22. März festgelegten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel – aber auch auf den Ansichten der Vereinsvertreter. Wie schon im vergangenen Jahr, als es um die Saison 2019/20 ging, wird der Fußballverband Rheinland im Vorfeld der Beiratsentscheidung nun erneut ein Meinungsbild seiner Vereine einholen.

Seinerzeit hatte sich das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland für einen Abbruch der Saison 2019/20 ausgesprochen, die diesbezügliche Meinung der Vereinsvertreter jedoch als sehr wichtig erachtet – und die Rahmenbedingungen sind nun fast dieselben. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen der Pandemielage geht der Fußballverband Rheinland inzwischen davon aus, dass die Saison auf sportlichem Weg auch nicht als „einfache Runde“ zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden kann. Nachdem bereits nach kurzer Lockerung die Einschränkungen für den Sport wieder verschärft werden, hält die Verbandsführung die erhoffte Fortsetzung des Spielbetriebes für nicht mehr realistisch. Da sich das Infektionsgeschehen wieder deutlich beschleunigt und damit weitere Spielabsagen wegen Corona-Infektionen oder Verdachtsfällen zu befürchten sind, stehen für die ausstehenden (Nachhol-) Spiele immer weniger Termine zur Verfügung. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 haben ferner gezeigt, dass die unterschiedlichen Verfügungslagen in den Landkreisen bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Spielbetrieb in den geografisch nicht deckungsgleichen Fußballkreisen de facto meist zu einem kreisübergreifenden Stillstand des Spielbetriebes führt.

In der ab dem heutigen Donnerstag, 18. März, bis einschließlich Dienstag, 23. März, laufenden Umfrage werden die Vertreter der Vereine gefragt, ob sie für oder gegen folgende Vorgehensweise sind:

Die bisher ausgetragenen Meisterschaftsspiele in allen Alters- und Spielklassen werden annulliert, Auf- und Absteiger wird es nicht geben. Die Spielklasseneinteilungen der Saison 2020/21 werden für die Spielzeit 2021/22 übernommen.

Das Meinungsbild der Vereine wird dem FVR-Beirat im Vorfeld einer endgültigen Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben werden.

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Fortschreibung der Coronaschutz-Verordnung erst nach der Ministerpräsidenten-Konferenz – keine Öffnungen zum 22. März 2021

Region/Düsseldorf, 18.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.

Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von heute 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben. Daher wird es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage geht das Ministerium aktuell davon aus, dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird. Die Situation und das Infektionsgeschehen werden fortlaufend evaluiert. Im Lichte der Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.

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Klare formale Vorgaben und inhaltliche Voraussetzungen für Schulschließungen als letztes Mittel im Infektionsschutz vor Ort

Region/Düsseldorf, 18.03.2021 – Erlass der Landesregierung von NRW zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule. Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung hat gestern mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

 Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

 Maßnahmen an einzelnen Schulen

Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht

Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

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Erneuter Corona-Ausbruch im DM Logistikzentrum in Weilerswist

Euskirchen/Weilerswist, 17.03.2021 – Im Logistikzentrum des Drogerieunternehmens DM in Weilerswist ist es trotz vorbildlicher Hygienestandards, zu einem erneuten Ausbruch des Corona-Virus gekommen.

Betroffen ist diesmal der Bereich der Palettenkommissionierung. Aktuell liegen 20 positive Testergebnisse von Mitarbeitenden der Nachtschicht vor. Davon sind 4 Testergebnisse nachweislich der britischen Mutation zuzuordnen.

Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hat aktuell für ca. 200 Mitarbeitende, für den Zeitraum 16.03 – 30.03.2021 die Quarantäne veranlasst. Am Montag, den 22.03.2021 ist eine Reihentestung für ca. 450 weitere Mitarbeitende des DM Logistikzentrums geplant.

Alle Maßnahmen wurden in konstruktiver Zusammenarbeit mit der DM Werksleitung in Weilerswist, dem Kreisgesundheitsamt und unter Teilnahme des Landrats Markus Ramers und seinem allgemeinen Vertreter Manfred Poth abgestimmt.

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Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt

Region Eifel/Berlin, 17.03.2021 – Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Ministerpräsident Söder: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht. Dafür Dank an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier! Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, die November- und Dezemberhilfe weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Künftig sind Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften antragsberechtigt. Das ist ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden.“

Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

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RVK-Bus rollt für das Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremimus, Rassismus und Gewalt

Euskirchen, 17.03.2021 – Nicht nur die Wirtschaft leidet unter der Corona-Pandemie, gemeinnützige Vereine/Projekte sind gleichermaßen betroffen: Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zwingen Vereine, ihre Arbeit drastisch zu reduzieren oder ganz einzustellen. Die sinkende Wahrnehmung ist ein großes Problem für die Vereine und ihre Anliegen. Um Unterstützung für die Vereine in der Region zu leisten, rief die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) den internen Wettbewerb „Bring Deinen Verein ins Rollen!“ aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren aufgerufen, gemeinnützige und sinnvolle Projekte bzw. Vereine aus ihrer Heimat – unserem Verkehrsgebiet – zu nominieren. Zu gewinnen gab es „rollende Werbeflächen“ auf einem Bus für ihre Vereinsbotschaft.

Für ein halbes Jahr wird ein Busbanner auf die Botschaft des Eifeler Bündnisses in der Region aufmerksam machen. Foto: RVK / Diana Jerchel

Im Kreis Euskirchen folgte diesem Aufruf die RVK-Mitarbeiterin Camilla Fassbender; sie schickte ihren Verein ins Rennen und gewann prompt. Der Gewinner-Verein – das Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt – vertritt das Ziel, „sich durch alle Bevölkerungsschichten und über die Grenzen von Herkunft, Kultur und Religion hinweg für ein demokratisches, tolerantes und friedliches Miteinander einzusetzen und gemeinsam gegen Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung in der Region vorzugehen“, erläutert Detlef Fassbender, Sprecher des Bündnisses, und fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr, unsere Vereinsbotschaft über diese Aktion auf die Straßen der Region bringen zu können und hoffen auf viele Bürgerinnen und Bürger, die bei uns mitmachen und Flagge bekennen möchten.“

Dr. Marcel Frank, Geschäftsführer der RVK, führt hierzu aus: „Frau Fassbenders Vorschlag hat uns aus der Seele gesprochen. Wir haben Menschen unterschiedlichster Herkunft, Hautfarbe und Religion in unseren Reihen, die jeden Tag für uns und alle Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind. Daher teilen wir die Botschaft des Eifeler Bündnis und positionieren uns deutlich gegen Ausgrenzung und Hass und für Gemeinschaft und Zusammenhalt!“

Auch Landrat Markus Ramers zeigt sich freudig über die Aktion: „Angesichts der aktuellen Situation, die von Corona-bedingten Sorgen und Ängsten geprägt ist, erachten wir Zusammenhalt und Wir-Gefühl gegenüber Allen als besonders wichtig. Dass unser kommunales Verkehrsunternehmen diese Botschaft in die Region trägt, kann ich nur unterstützen und mich für Idee und Umsetzung bedanken!“

Die Botschaft des Eifeler Bündnisses wird ab sofort für ein halbes Jahr einen emissionsarmen Bio-Erdgasbus der RVK zieren.

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100.000 Euro für die DKMS – Mechernich-Kaller Hilfsgruppe Eifel unterstützt

Mechernich/Kall/Euskirchen, 17.03.2021 – Einen besseren Start in die Woche hätten sich Sabine Hildebrand und Konstanze Burkhard von der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) nicht wünschen können. Im Euskirchener Kreishaus übergaben ihnen Vertreter der Kaller Hilfsgruppe Eifel für tumor- und leukämiekranke Kinder eine Spende über 100.000 Euro. Dieses Geld soll der DKMS bei der Suche nach Knochenmarkspendern helfen.

Hilfsgruppen-Vorsitzender Willi Greuel bekam von Landrat Markus Ramers weitere Unterstützung zugesagt. Es sei wichtig, immer wieder auf das Thema Leukämie aufmerksam zu machen. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress

Zur Übergabe hatte der Vorsitzende der Hilfsgruppe Eifel, Willi Greuel aus Lückerath, bewusst das Kreishaus gewählt. Die Kreisverwaltung, so Hilfsgruppen-Schatzmeister Helmut Lanio, sei das Zentrum des Kreises Euskirchen. Der ehemalige Landrat Günter Rosenke sei der Hilfsgruppe seit vielen Jahren verbunden, und auch Rosenkes Nachfolger Markus Ramers entwickle sich zum großen Unterstützer der Kinderkrebshilfe, so Greuel.

Im Sitzungssaal des Euskirchener Kreishauses berichteten Hilfsgruppe Eifel und DKMS über ihre Arbeit. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress

2022 wird Hilfegruppe 30

An der Übergabe des hohen Spendenbetrags an die Direktorin der DKMS-Spendenneugewinnung, Konstanze Burkard, nahmen sowohl Landrat Markus Ramers als auch sein Vorgänger Günter Rosenke teil. Landrat Ramers sagte, es sei wichtig, auf Leukämie und die Suche nach Stammzellenspendern aufmerksam zu machen. Die Hilfsgruppe Eifel mit Stammsitz in Kall und Stammtisch in der Stadt Mechernich unterstütze diese Suche seit fast 30 Jahren.

Die Hilfsgruppe Eifel übergab im Kreishaus in Euskirchen eine Spende von 100.000 Euro an die DKMS, v.l. Hilfsgruppenchef Willi Greuel, Landrat Markus Ramers und Altlandrat Günter Rosenke, der ein großer Unterstützer und Fan der Kaller Kinderkrebshilfe war und ist. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress

Genau wie seinem Vorgänger Günter Rosenke sei es auch ihm eine Verpflichtung, die ehrenamtliche Arbeit des Vereins zu unterstützen.  Leider seien im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen der Hilfsgruppe und für ihre Klientel der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. Auch die Mitglieder und Freunde des Vereins müssten seit Monaten auf ihre regelmäßigen Treffen verzichten. Der Landrat hofft, dass die Hilfsgruppe 2022 ihr 30-jähriges Bestehen in entsprechendem Rahmen feiern kann.

Für den inzwischen vollständig von Leukämie genesenen Max aus Bad Münstereifel (rechts), hier mit Landrat Ramers, führte die Hilfsgruppe Eifel im Dezember 2018 in Mechernich eine große Typisierungsaktion durch. Er berichtete jetzt im Kreishaus, wie sein Leben durch einen Knochenmarkspender gerettet werden konnte. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress

Leukämie sei das Hauptthema der Hilfsgruppe, so Vorsitzender Willi Greuel. Er erinnerte an die erste Typisierungsaktion 1992 in Mechernich für das russische Mädchen Alonka. Im Lauf der Jahre habe die Hilfsgruppe Eifel zwölf weitere – aufwändige und teure – Aktionen gemeinsam mit der DKMS durchgeführt, die bislang letzte im Dezember 2018 für den leukämiekranken Max aus Bad Münstereifel.

„Wir haben bei unseren Typisierungsaktionen viele schöne Dinge erlebt“, berichtete Willi Greuel. Es seien Rockergruppen mit schweren Motorrädern vorgefahren, komplette Fußballmannschaften und Feuerwehren-Löschzüge hätten sich typisieren lassen. Es sei ein Glück, dass die Hilfsgruppe in der Eifel ansässig sei, sagte der Lückerather: „Wer einmal das Vertrauen der Menschen dieses Landstrichs hat, bekommt von ihnen alles“. Die Hilfsgruppe sei dankbar und stolz darauf!

Von der DKMS bekamen Kathi und Willi Greuel stellvertretend für die ganze Kall-Mechernicher Hilfsgruppe Eifel eine Urkunde und einen dicken Blumenstrauß. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress

355 wurden zu Lebensrettern

In alle den Jahren habe die Hilfsgruppe durch die 13 Typisierungsaktionen 24.015 Menschen in die weltweite Spenderdatei gebracht, 355 von ihnen retteten bis heute als Echtspender Menschenleben. Als sprichwörtlich lebendiges Beispiel der erfolgreichen Spendersuchen nahm Max aus Bad Münstereifel an der Spendenübergabe teil. Für ihn wurde Anfang 2019 ein Stammzellenspender gefunden – Transplantation und Genesung verliefen erfolgreich.

„Ich bekomme jetzt noch Gänsehaut, wenn ich an die Aktion der Hilfsgruppe denke“, sagte Max den Medienvertretern. In der schweren Zeit der Spendersuche durch DKMS und Hilfsgruppe habe er viele Einblicke in die Arbeit dieser Institutionen bekommen. Es gebe für ihn in Deutschland nichts Vergleichbares. Max appellierte an Landrat Markus Ramers, die Arbeit der Hilfsgruppe weiter zu unterstützen. Genauso wichtig seien auch die regelmäßig im Kreisgebiet stattfindenden Blutspende-Termine des Roten Kreuzes. Denn, so Max: „Ohne Blutübertragungen hätte ich nicht überleben können“.

Wie Helmut Lanio, der Schatzmeister der Hilfsgruppe Eifel, berichtete, hat die Hilfsgruppe weniger Probleme finanzieller Art, sondern mehr Schwierigkeiten durch den Wegfall sozialer Kontakte und den Ausfall von Veranstaltungen. Ähnlich gehe es auch der DKMS. In der jetzigen Zeit, in der Corona das Geschehen bestimme, dürfe man nicht vergessen, dass es auch noch andere Krankheiten, wie zum Beispiel die lebensbedrohliche Leukämie, gebe.

„Eine unglaubliche Hilfe“

Konstanze Burkhard, die bei der Deutschen Knochenmarkspenderdatei DKMS für die Spenderneugewinnung zuständig ist, bedankte sich bei der Hilfsgruppe Eifel für die ungewöhnlich hohe Spende: „In der Krise zeigt sich, was echte, belastbare Partner sind“. Durch die Aktionen der Hilfsgruppe seien viele Knochenmark-Spender gefunden worden, und es würden sicherlich noch weitere Lebensretter entdeckt.

Seit einem Jahr könne die DKMS keine öffentlichen Typisierungs-Aktikonen durchführen. Aus der Not heraus habe man eine Online-Lösung gefunden, in deren Verlauf bisher 450 virtuelle Aktionen stattfanden, bei denen sich 60.000 Leute mittels Stäbchen-Test registrierten. Auch zu deren Durchführung sei die DKMS auf Spenden angewiesen. „Da sind uns die 100.000 Euro eine unglaubliche Hilfe“, so Konstanze Burkard.

Altlandrat Günter Rosenke sagte, für ihn seien die gemeinsamen Aktionen mit der Hilfsgruppe Eifel wie „eine Wärmfalsche für die Seele“. Eine solche wünsche er auch seinem Nachfolger Markus Ramers.

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„Impfungen mit AstraZeneca in NRW ausgesetzt“

Region/Düsseldorf, 15.03.2021 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen soeben darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aussetzt. Nordrhein-Westfalen setzt diese Vorgaben unverzüglich um und hat die Impfungen mit AstraZeneca ebenfalls ausgesetzt. Für bereits vereinbarte Termine mit diesem Impfstoff bedeutet das, dass diese vorerst nicht stattfinden können und von den zuständigen Stellen abgesagt werden.

Das PEI hält laut Auskunft des BMG weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

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Virtuelle Lösung – Messe am Mittelrhein erstmals online

Region/Mayen-Koblenz, 14.03.2021 – Auf die Messe! Fertig! Los! Wenn Besucher nicht auf eine reale Messe kommen können, kommt die Messe zu den Besuchern. Einfach. Sicher. Virtuell.

Die MesseCom Süd GbR hat die Corona Krise genutzt, um bereits im vergangenen Jahr Online-Messen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Ganz wie bei einer realen Messe wurde ein fester Veranstaltungszeitrahmen gesetzt. Nach Beendigung der Messe konnten sich Besucher auch noch 14 Tage nach deren Beendigung die Messestände und somit auch das Leistungsportfolio der Aussteller ansehen.

Vom 17. März bis zum 20. März 2021, jeweils von 10 bis 17 Uhr, findet die Online-Messe “Initiative Mittelrhein“ statt. Zahlreiche Aussteller präsentieren sich und sind für Anfragen und Gespräche erreichbar. Aber eben nicht live, sondern per Text-und Videochat, Telefon oder E-Mail. Zudem wird vom Veranstalter ein messetypisches wie auch vielfältiges Rahmenprogramm mit Fachvorträgen und Vorführungen geboten.

„Die Aussteller können verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, um mit den Messebesuchern ins Gespräch zu kommen, je nachdem welche technischen Voraussetzungen sie dafür haben. Wir von der MesseCom bietet die Infrastruktur, das konkrete Gesprächstermine zwischen Kunden und Aussteller ermöglicht, Kontakte vermittelt bis hin zum eigenen Chatroom oder Live-Vorführungen per Video.“ so Jürgen Bürschel, Inhaber der MesseCom Süd GbR.

Die Messebesucher können bequem von zuhause oder der Firma aus via PC, Laptop, Tablet oder Smartphone die verschiedenen Messehallen wie auch die Aussteller besuchen. Ebenso ist das Rahmenprogramm leicht abrufbar. Zeitversetzt werden Vorträge, Videovorführungen und ein buntes Rahmenprogramm angeboten wie u.a.

-Zaubershow mit Jörg Burghardt -bekannt aus Deutschland sucht das Supertalent-Wie genießt man eine virtuelle Weinprobe? -Weingut Peter Gerharz-Kampagne „Gelobtes Land“ (Rhein-Hunsrück Kreis) zum Thema Recruiting-Personalberatung -alles rund um das Thema regionale Arbeitsplätze-Verlosungsaktion -Firma TechniSat-Heike Boomgaarden und die Pflanzen-Fragestunde

Eröffnet wird die erste Online Messe für die Region Mittelrhein am 17. März 2021 um 10.00 Uhr. Über das Internet ist die Messe (www.messe-online-mittelrhein.de) für insgesamt 14 Tage präsent und das 24 Stunden lang, so dass auch außerhalb der Öffnungszeiten ein virtueller Messebesuch möglich ist.

„Bislang können wir eine positive Ausstellerresonanz verzeichnen und rechnen mit vielen Tausend Besuchern am Tag. Die Messe haben wir seit Anfang des Jahres nicht nur in den Medien stark beworben, sondern auch unsere auffälligen Plakate in allen Landkreisen aufgestellt.“ so Marius Müller, Inhaber der MesseCom Süd GbR.

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Weltverbraucher-Tag am Montag, 15. März 2021: Vorsicht vor Fake-Shop-Betrug

Region/Düsseldorf, 14.03.2021 – Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März macht Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser auf die Problematik von betrügerischen Verkaufsplattformen im Internet aufmerksam und fordert Betroffene dazu auf, jeden Betrugsfall bei der Polizei anzuzeigen: „Mit den so genannten Fake-Shops wollen Kriminelle auf betrügerische Weise Geld verdienen. Ware wird per Vorkasse bezahlt und kommt dann nicht bei dem Käufer oder der Käuferin an – das ist Abzocke und sollte auf jeden Fall polizeilich gemeldet werden.“

In Fake-Shops werden Produkte oft besonders günstig angeboten, nach geleisteter Vorauszahlung wird dann teilweise minderwertige Ware verschickt, die nicht der im Angebot beworbenen Qualität entspricht, oder auch gar nichts geliefert. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen und beispielsweise den Kaufvertrag widerrufen, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer häufig nicht mehr zu erreichen. Ein Impressum auf der Website ist oft nicht vorhanden oder fehlerhaft.

Insbesondere durch die Corona-Krise sind Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Onlineshops angewiesen, da der Einzelhandel im Zuge der Lockdown-Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich ist. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der Corona-Situation und der Betrugsmasche: Sobald der Einzelhandel aufgrund von Lockdown-Maßnahmen geschlossen oder beschränkt wurde, stiegen die Zahl der online eingegangenen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich an.

Beim direkten Vergleich des Monats Februar 2021 mit dem Vorjahresmonat Februar 2020 hat sich die Zahl der Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Fake-Shops vervierfacht. „Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen. Das Nachsehen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unbekannte Onlineshops sollte man vor Kaufabschluss unbedingt genauer in den Blick nehmen. Anhaltspunkte für eine Identifizierung von potenziellen Fake-Shops sind beispielsweise übertriebene und limitierte Preisrabatte, Vorkasse als einzige Zahlungsoption bei unklaren Lieferfristen oder sprachlich und inhaltlich auffällige Regelungen in den AGB“, erklärte die Ministerin

Wer vermutet, Opfer eines Fake-Shop-Betrugs geworden zu sein, sollte alle Belege des Bestellvorgangs sichern: Kaufvertrag, Bestellbestätigung und ein Screenshot des Angebots. Mit diesen Unterlagen kann bei der Polizei Strafanzeige gestellt werden, vor Ort oder online. Außerdem sollte schnellstmöglich die Bank kontaktiert werden, um zu prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich außerdem an die zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden – dort erhalten sie eine kostenlose erste Beurteilung zu verbraucherrechtlichen Fragen.

Das Thema Fake-Shops wurde im Mai 2019 auch von der Verbraucherschutzministerkonferenz aufgegriffen. Die Bundesländer betonten die große Relevanz von Präventionsarbeit durch Verbraucherorganisationen und Polizeibehörden und die Notwendigkeit, eine konkrete Ansprechstelle auf Ermittlungs- und Strafverfolgungsseite für die Betroffenen zu etablieren.

Weitere Informationen rund um das Thema Fake-Shops und Möglichkeiten, betrügerische Angebote zu identifizieren, finden Sie auf der Themenseite der Verbraucherzentrale NRW.