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Gesundheits-Ministerium NRW widerspricht Falschmeldungen zu „Impfdosen auf Halde”

Region/Düsseldorf, 24.03.2021 – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist Falschmeldungen über einen großen Lagerbestand von ungenutzten Impfdosen zurück. Richtig ist: Der aktuelle Impfstoffbestand im Auslieferungslager beläuft sich auf:

  • 354 Impfdosen (91.559 Vials) des Impfstoffes des Firma BioNTech. Hiervon sind alleine am gestrigen Tag 39.000 Vials (234.000 Dosen) neu angeliefert worden.
  • 360 Impfdosen (14.236 Vials) der Firma Moderna und
  • 320 Impfdosen (10.732 Vials) der Firma AstraZeneca.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Bei den im Lager vorhandenen Impfdosen handelt es sich um Impfdosen, die für bereits vereinbarte Termine oder Zweitimpfungen zur Verfügung stehen müssen. Es werden keine Impfdosen grundlos „auf Halde behalten“. Tagtäglich werden Impfdosen im Land verteilt, sodass es immer wieder vorkommt, dass eine bestimmte Menge an Impfdosen kurze Zeit im Landeslager verbleibt, bis diese abgerufen wird. Grundsätzlich werden vorhandene Impfstoffe zeitnah der Bevölkerung beziehungsweise der jeweiligen Gruppe, die ein Impfangebot erhält, zur Verfügung gestellt.”

In Bezug auf AstraZeneca und Moderna ist derzeit davon auszugehen, dass das Lager Ende der Woche leer sein wird. Bei BioNTech gilt, dass Nordrhein-Westfalen die vorhandenen Impfdosen deutlich reduzieren wird. Denn alleine für ausstehende Zweitimpfungen werden knapp 279.000 Impfdosen benötigt. Zudem hat das Land jenen Impfzentren mit einer weiterhin hohen Terminnachfrage der Über-80-Jährigen 75.000 zusätzliche Impfdosen für Erstimpfungen zur Verfügung gestellt. Damit wird die verfügbare Reserve in den kommenden Tagen deutlich abgeschmolzen.

Der Moderna-Impfstoff wird im Laufe der Woche vermutlich vollständig für Impfungen in der Eingliederungshilfe aufgebraucht werden. Anders als bislang wird das Land von der am vergangenen Samstag eingegangene Lieferung (92.400 Impfdosen) keine Reserven für Zweitimpfungen bilden. So soll eine schnelle Durchimpfung der Eingliederungshilfe möglich werden.

Von AstraZeneca stehen dem Land aufgrund von Liefereinbrüchen etwa 180.000 Impfdosen weniger zur Verfügung als zunächst durch den Bund avisiert. Daher wird damit gerechnet, dass die verfügbaren Impfstoffmengen im Laufe der Woche vollständig aufgebraucht sein werden. Eine Rücklage für Zweitimpfungen ist bislang aufgrund des langen Impfintervalls nicht erfolgt.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass der abgesenkte Lagerbestand nicht sofort im RKI-Impfmonitoring zu messen sein wird. Derzeit gibt es Verzögerungen in der Datenübermittlung an das RKI, sodass über die RKI-Daten kein valides Abbild des realen Impfgeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich ist. Aktuell wird mit großem Personaleinsatz bei den Kassenärztlichen Vereinigungen daran gearbeitet, insbesondere Altfälle aufzuarbeiten.

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LOTTO-Spendenaktion: Corona-Hilfe für Kinder und Jugendliche

Region/Koblenz, 23.03.2021 – LOTTO Rheinland-Pfalz und LOTTO-Stiftung sammeln gemeinsam. „Coronahilfe für Kinder und Jugendliche“ – unter diesem Motto startet die diesjährige Sammelaktion von LOTTO Rheinland-Pfalz und der LOTTO-Stiftung unter dem Dach der Initiative „Kinderglück“. Unter der Schirmherr-schaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer soll das ganze Jahr über gemeinsam mit der LIGA der Freien Wohlfahrts-pflege möglichst viel Geld gesammelt werden, um Kindern und Jugendlichen zu helfen, die durch die Corona-Pande-mie Nachteile erleiden müssen.

Seit Monaten bestimmt das Corona-Virus das Leben in weiten Teilen der Erde, natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Das Virus ist für alle gleich – aber nicht für jeden hat es die gleichen Auswir-kungen. Vor allem viele Kinder und Jugendliche leiden unter den Folgen der schon lange andauernden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen.

„Hier wollen wir gezielt helfen“, sagt Magnus Schneider, der Vorsitzende der LOTTO Rheinland-Pfalz – Stiftung, die gemein-sam mit der LOTTO Rheinland-Pfalz GmbH die traditionelle Sammelaktion durchführt. „Kinder sind ja schon in normalen Zeiten das schwächste Glied in der Kette. Das kann in einer Pandemie nicht besser werden“, erklärt Magnus Schneider: „Daher wollen wir mit unserer diesjährigen Sammelaktion einen Beitrag leisten, um die Sorgen der Kleinen kleiner zu machen.“

Viele Kinderträume sind unerfüllt geblieben und bleiben es wei-terhin: Warum kann ich nicht zum Fußballtraining? Warum kann ich nicht mit meinen Freunden spielen? Mama, wieso weißt du nicht, wie das mit dem Computer geht? Papa, was ist denn Kurzarbeitergeld? Oma, warum darf ich dich nicht besuchen? Tante, schneidest du mir die Haare? Diese und viele weitere Fragen haben Kinder in den vergangenen Monaten gestellt und oftmals keine Antwort darauf bekommen.

Das Glücksspielunternehmen Lotto Rheinland-Pfalz steht mit seinem Grundsatz, soziale und gesellschaftliche Verantwor-tung zu übernehmen, voll hinter dem Thema der diesjährigen Sammelaktion: „Corona geht uns alle an. Das Thema brauchen wir nicht mehr in den Fokus zu rücken, dort ist es schon seit Monaten“, sagt Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner, und er-gänzt: „Wir können aber mit Hilfe der Spenden ein Zeichen set-zen und konkrete Hilfe leisten.“
So soll jeder gespendete Cent auch dort ankommen, wo er be-nötigt wird. Daher hat sich die Lotto-Stiftung einmal mehr mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz und Paritäti-scher Wohlfahrtsverband) verbündet, um schnell und unbüro-kratisch helfen zu können.

„Mit dem Thema Coronahilfe trifft die Lotto-Stiftung den Zahn der Zeit“, sagt Anke Marzi, die Vorsitzende der LIGA: „Wir sind sehr gerne Partner der Aktion, damit viele Kinder und Jugendli-che, die von uns betreut werden, von den Spenden profitieren können.“
Gesammelt wird das ganze Jahr in den rund 910 LOTTO-An-nahmestellen sowie hoffentlich bald auch wieder bei den Ver-anstaltungen von LOTTO Rheinland-Pfalz, Konzerten der Mainzer Hofsänger, Spielen der LOTTO-Elf und unter anderem auch in den VIP-Logen des 1. FSV Mainz 05 und beim 1. FC Kaiserslautern.
Prominenter Pate der Aktion ist der Mainzer Lie-dermacher Oliver Mager, der sich seit vielen Jahren als Partner von Lotto Rheinland-Pfalz für notleidende Kinder engagiert.

Seit 2008 sammeln LOTTO Rheinland-Pfalz und die LOTTO-Stiftung jedes Jahr für Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. So wurden seitdem für die Kinderschutz-dienste, Kinder in Frauenhäusern, Kinder mit geistiger Behin-derung und auch Flüchtlingskinder über zwei Millionen Euro ge-sammelt. Diese Gelder wurden für unzählige Projekte, die be-nachteiligten Kindern zu Gute kamen, eingesetzt.

Spendenkonto:
LOTTO-Stiftung
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE37 5705 0120 0000 3202 00
BIC: MALADE51KOB

Pate der Spendenaktion: Oliver Mager

Der Mainzer Musiker ist nicht nur wegen seiner roten Nase in der Mainzer Fastnacht bekannt. Kinder lieben ihn besonders – und er sie. Es braucht nur Sekunden, dann rocken er und seine kleine Fans den Saal. Für die Lotto-Stiftung hat er das Lied „Kin-derglück“ komponiert und auf seiner Homepage schreibt er: „Diese Initiative ist mir ans Herz gewachsen, da ich in verschie-denen Projekten immer wieder erlebe, wie selbstlos Menschen helfen.“ Oli Mager engagiert sich vielfältig für kranke Kinder und hat auch die Initiative „Meenzer helfen Meenzer“ gegründet.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Dritter Welle mit Oster-Ruhe, Testen und Modellprojekten entgegenwirken

Region/Mainz, 23.03.2021 – „Im Januar und Februar ist es uns gelungen, das Infektionsgeschehen deutlich einzudämmen. Auch weil die Bevölkerung so diszipliniert war, können wir deshalb unsere Kinder zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule lassen und den Einzelhandel wieder öffnen. Die deutlich ansteckenderen Virusmutationen bringen jetzt allerdings ein hohes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik mit sich. Auch wenn wir in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt liegen; bundesweit haben wir die Inzidenz von 100 überschritten. Im Stufenplan haben wir für diesen Fall die Notbremse vorgesehen. In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.

Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Zwar sei bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft, dennoch trügen die nun auch in Deutschland führende Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei den gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch nicht sehr viel später erreicht werde, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

„Ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, in den großen Linien zusammenzubleiben. Daher trägt Rheinland-Pfalz die Entscheidung mit, die Ostertage zu nutzen, um Deutschland herunterzufahren. Da wir unser Land aber nicht einfrieren können, bis wir genügend Impfstoff haben, muss die bestehende Teststrategie massiv ausgebaut werden. In den Ländern haben wir die Strukturen für Bürgertests aufgebaut und stellen sicher, dass in den Schulen getestet werden kann. Jetzt sind auch die Unternehmen in der Pflicht. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen dafür nach dem Oster-Lockdown stehen und 40 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche getestet werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten Infektionsketten durchbrochen und Infektionscluster entdeckt werden.

#WirBleibenZuHause 5 Tage Stillstand über Ostern

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität drastisch reduziert.

Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.  Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Vor dem Lockdown gilt generell überall dort die Notbremse, wo die Inzidenz über 100 liegt. In dieser Zeit gilt 1 Haushalt plus eine weitere Person, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden bzw. einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen, ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen, wie die medizinische Fußpflege. Die Regularien der Notbremse sind bereits in unserer Coronabekämpfungsverordnung und den Allgemeinverfügungen der Kommunen geregelt.

Weitere Maßnahmen

Mitfahrer sollen auch im privaten PKW eine medizinische Maske tragen, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Anlassbezogene Schnelltests sollen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind, auch Ausgangsbeschränkungen sind möglich.

Tests in Schulen

Nach den Osterferien werde es konsequent ein Angebot an Schülerinnen und Schüler zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Bildungsministerin Stefanie Hubig werde am Mittwoch vorstellen, wie das Testen in den Schulen und Kitas ablaufen werde. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten weiterhin getestet. Durch diese Maßnahme werde ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht.

Mehr Schutz und Tests am Arbeitsplatz

Nach den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen notwendig. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss.

Die Arbeitgeber sollen außerdem Homeoffice ermöglichen und so die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit reduzieren.

Tests der Mitarbeiter der Landesverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung bekommen unmittelbar ein regelmäßiges Testangebot. Durch den flächendeckenden Aufbau der Testinfrastruktur wird an den Teststellen unter Anrechnung auf die Arbeitszeit ein Testangebot von mindestens einmal pro Woche gemacht. Sobald Selbsttests in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind, wird dies in den Verwaltungen und Ressorts durch ein Angebot von Selbsttests ergänzt werden.

Reisen bitte vermeiden

„Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

„Auch wenn Mallorca heute kein Risikogebiet ist, so besteht dennoch ein sehr großes Risiko, sich dort zu infizieren. Denn wenn dort jetzt Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, ist die Gefahr groß, dass vor allem Virusmutationen sich leicht verbreiten. Bei der Rückreise nach Deutschland würden diese dann in Familie, Schule, Kita oder Arbeitsplatz eingeschleppt“, sagte die Ministerpräsidentin. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Wirtschaftshilfen

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

Befristete Modellprojekte

„Ich halte es aber auch für unerlässlich, dass wir Anreize schaffen. Viele von uns sind pandemiemüde, viele Unternehmen stehen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, unmittelbar nach der Oster-Ruhe in wenigen Modellregionen zu erproben, wie wir mit Testen, Impfen, Kontaktnachverfolgen und der Analyse von Infektionswegen Neuinfektionen vermeiden können, ohne alles zu schließen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit einer niedrigen Inzidenz testen, wie unter strengen Auflagen und mit einer Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten“, so die Ministerpräsidentin. Zentrale Bedingungen dabei seien lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis. Eine Modellregion müsse räumlich abgrenzbar sein und auf der kommunalen Ebene sicherstellen, dass die Auflagen auch eingehalten werden. Zudem müsse sie eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. Und auch hier gelte die Notbremse, daher müssten klare Abbruchkriterien definiert werden, falls die Infektionen die Inzidenz von 100 übersteigen. „Ich werde darüber am Mittwoch mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen über Anforderungen an Modellregionen sprechen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz startet mit App

„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Stand heute wollen nunmehr 10 Länder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat. Sie ist bereits im Einsatz und hat Schnittstellen zur Bundesdruckerei und zu SORMAS, das System, das unsere 25 Gesundheitsämter einsetzen“, so die Ministerpräsidentin. Die Luca-App könnte so gemeinsam mit anderen Ländern zentral beschafft und den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung ist für die Bürger, die Geschäfte und Betriebe, die Kultureinrichtungen und die Gesundheitsämter kostenfrei. Der Bund übernimmt für die ersten 18 Monate die Kosten.

„Ein wichtiger Pluspunkt ist für mich auch, dass die App nicht nur mit einem Smartphone funktioniert, sondern auch mit einem ‚intelligenten Schlüsselanhänger‘“, so die Ministerpräsidentin. Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an Gesundheitsämter (inkl. SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines negativen Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen.

10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer geimpft

„Bis gestern haben 10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre erste Impfung erhalten. Und wir werden weiter alles daransetzen, schnell zu impfen. Dabei helfen uns auch die 20.000 Dosen Biontech-Impfstoff zusätzlich, die wir nach dem Impfgipfel vom vergangenen Freitag aufgrund unserer Grenznähe zum Virusmutationsgebiet in Frankreich einsetzen werden. Dabei ist es nicht entscheidend, unmittelbar eine Grenze zu haben. Die Bundesregierung hat vielmehr einen Schutzkorridor und Pendlerbewegungen zugrunde gelegt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Diese zusätzlichen 20.000 Dosen könnten von den Impfzentren „Südpfalz“ (5.000), Kaiserslautern (1.500), Landau (3.000), Neustadt Weinstraße (5.000), Primasens (3.000) und Zweibrücken (2.500) in einem Zeitraum von Ende der Woche bis zum 04. April 2021 verimpft werden. Die Impfungen erfolgten konsequent in den Prioritätengruppen 1 und 2.

Nächste Beratungen am 12. April

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

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Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um

Region/Düsseldorf, 23.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

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Bitburger Landrat Joachim Streit führt erste FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz

Bitburg/Koblenz/Mainz, 20.03.2021 – Auf ihrer konstituierenden Sitzung am 19.3.2021 hat die sechsköpfige FREIE WÄHLER Landtagsfraktion nunmehr ihren Spitzenkandidaten Joachim Streit einstimmig zum Vorsitzenden der ersten FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gewählt.

Ihm zur Seite steht als Parlamentarischer Geschäftsführer zukünftig der FREIE WÄHLER-Landesvorsitzende Stephan Wefelscheid. Neben dem Bitburger Landrat Joachim Streit war der Koblenzer Rechtsanwalt einer der Konstrukteure des historischen Wahlerfolgs der Partei FREIE WÄHLER am 14. März 2021.
Als stellvertretende Vorsitzende wählten FREIE WÄHLER die 25jährige Lisa-Marie Jeckel aus dem Wahlkreis Diez/Nassau und den Pfälzer Helge Schwab (Wahlkreis Kusel).

Joachim Streit: „Dies ist der Beginn einer neuen Zeitrechnung in Rheinland-Pfalz. Mit der Fraktion FREIE WÄHLER gewinnen die vielen Freien Wählergruppen im Land zum ersten Mal einen parlamentarischen Arm. Die Fraktion freut sich auf die Arbeit im Landtag.“ Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender FW und PGF: „Mit großem Respekt werden wir den in uns gesetzten Wählerauftrag im Landtag umsetzen!“

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Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg – wichtige Ergänzung der umfassenden Unternehmens-Hilfen

Region/Berlin/Düsseldorf/Mainz, 20.03.2021 – Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Nachfolgend ein Überblick zur Förderung:

Zielstellung: Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Förderung: Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Antragsberechtigung: Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Antragstellung und -bewilligung: Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.

Finanzierung: Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.

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Coronakabinett Rheinland-Pfalz beschließt Veränderungen ab 22. März

Region/Mainz, 20.03.2021 – Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich – Impfgipfel stellt mehr Impfstoff erst ab April in Aussicht. „Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung.

Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen. Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März“, so die Ministerpräsidentin. Dies bedeute zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind: Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich

„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel

Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.

Weitere Studien unbedingt notwendig

In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung

„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte und Hausärztinnen einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern und Bürgerinnen ein Impfangebot machen zu können.“ Dies nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.

„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.

„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.

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„Das Licht im Dunkel wird heller“ – Verdienstorden für Özlem Türeci und Uğur Şahin

Mainz/Berlin, 19.03.2021 – Der Bundespräsident hat am 19. März die Wissenschaftler Özlem Türeci und Uğur Şahin in Schloss Bellevue mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt: „Das Besondere ist, dass Sie unermüdlich über eine lange Zeit selbst bereit waren, alles einzusetzen, um Ihre Vision zum Erfolg zu führen. Ihr Mut, Ihre Tatkraft und Ihr Vertrauen ins Gelingen beeindrucken mich zutiefst. Wir brauchen ganz viel davon in unserem Land! Wir brauchen Mut und Tatkraft, gerade wenn es schwierig wird. “

Die ganze Rede des Bundespräsdenten:  Rede

Frau Dr.Türeci: „Für uns Beide ist es eine große Ehre diese Auszeichnung ist erhalten. Unser Dank gilt vor allem unserem Team, den Kooperationspartnern weltweit und unseren Unterstützern, das wir so schnell den Impfstoff gegen Covid19 entwickeln konnten. Wir haben das Unmögliche möglich gemacht. Das Virus ist verwundbar. Das Vaksin ist schon vor einer Infektion der Menschen wirksam. In der Regel erfolgen Auszeichnungen dieser Art, wenn man die Zielgerade schon erreicht hat. Wir sind zu tiefst geehrt und sehr glücklich. Unser Mut war gepaart mit Demut und Professionalität mit Pragmatismus. Wir haben Fotos Briefe von dankbaren Menschen aus der ganzen Welt erhalten. Das macht uns so glücklich. Jeder Brief gibt mir immer mehr die Zuversicht: Das Licht im Dunkel wird heller“.

Herr Prof. Sahin: „Was wir erreicht haben, ist das Ergebnis des gemeinschaftlichen Einsatzes von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus 60 verschiedenen Ländern.  Solch ein Ergebnis fällt nicht einfach vom Himmel. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Forschung. Wir sind bereits in der dritten Welle. Die neuen, mutierte Variante des Virus lässt sich nicht so einfach bändigen. Wir werden aber alles dafür tun, dass wir bis Ende August dieses Jahres allen Menschen eine Impfdosis anbieten können. Es bedarf jetzt mehr Pragmatismus bei den Impfungen. Pragmatismus ist nicht das Gegenteil von Perfektionismus, sondern der Weg dorthin. Wir haben zwei Drittel des Weges geschafft. Ich bin mir sicher, dass wir nach dem letzten Dritten die Pandemie geschafft haben“.

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Landesweite Teststruktur für kostenlose Schnelltestungen in allen Kommunen von NRW massiv ausgebaut

Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Rund eine Woche nach Einführung der kostenlosen Bürgertestungen durch den Bund bieten in Nordrhein-Westfalen nach den Meldungen aus den Kommunen bereits insgesamt 2.622 Teststellen die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger an. Damit stehen bereits heute landesweit in allen Kreisen und kreisfreien Städten ortsnahe Testangebote zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass dieses Angebot bis Anfang April zur Verfügung stehen soll.

In der ersten Woche wurden dem Land 73.029 Testungen mit 889 positiven Befunden gemeldet. An den ersten drei Tagen der laufenden Woche waren es insgesamt bereits 121.195 Tests, davon 1.198 positiv.

Damit wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März 2021 bereits 194.224 Bürgertestungen gemeldet. Mit 2.087 positiven Tests liegt die Positiv-Quote bei 1,07 Prozent.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin beeindruckt, was hier auf allen Ebenen innerhalb dieser kurzen Zeit geleistet wurde. Die Teststruktur für die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger ist bereits breit aufgestellt. Und das zeigt auch: Die Entscheidung gegen eine zentrale Beschaffung der Schnelltests seitens des Landes war richtig. Mein besonderer Dank gilt dem großen Engagement der Kreise und kreisfreien Städte, die die Teststruktur aufgebaut und die Genehmigung der Teststellen koordiniert haben.“

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Teststellen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen und Wochen hinzukommen. Eine erste Frist, in der sich interessierte Einrichtungen hierzu bei den Kommunen melden sollen, läuft am 19. März 2021 ab.

Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden. Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Ministerium. Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.

Minister Laumann: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg. Die Testungen sind eine wichtige Säule der künftigen Pandemiestrategie. Sie können jedem Einzelnen Sicherheit geben.“

Neben den neuen Bürgertestungen finden weiterhin auch Schnelltests in Einrichtungen (Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehaeinrichtungen) statt. In der 9. Kalenderwoche wurde dort insgesamt 896.198 Schnelltestungen durchgeführt. Die Positivrate liegt bei 0,1 Prozent. Hinzu kommen Selbsttests in Betrieben und Schulen. Auch die Testungen in der Fleischindustrie werden in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt.

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Impfungen mit AstraZeneca werden in Nordrhein-Westfalen umgehend wieder aufgenommen

Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen informierte noch gestern, am Donnerstag den 18. März die Kreise und kreisfreien Städte darüber, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab heute morgen wieder aufgenommen werden können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin froh, dass wir die Impfungen mit AstraZeneca nun wieder aufnehmen können. Die Unterbrechung war wichtig und richtig, um vertrauensvoll weiterimpfen zu können. Wir werden genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben: AstraZeneca wird den Berufsgruppen zur Verfügung gestellt, bei denen die Impfungen bereits angelaufen sind. Wir setzen jetzt alles daran, die abgesagten Impftermine schnell neu zu vergeben.“

Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären. Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Folgende Berufsgruppen können zum Beispiel nun wieder mit AstraZeneca geimpft werden:

  • Personal in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen;
  • Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften.