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RLP Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterstreicht die Bedeutung der Apotheken vor Ort

Region/Mainz, 01.04.2021 – Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, unterstreicht die Bedeutung der Apotheken vor Ort und stellt sich hinter die Apothekerinnen und Apotheker des Landes sowie die Mitarbeiter in den Vor-Ort-Apotheken.

In Ihrem Video-Statement betont die Ministerpräsidentin:

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen alle Bereiche unserer Gesellschaft. Insbesondere unser Gesundheitssystem wird vor große Herausforderungen gestellt. Die Vor-Ort-Apotheken spielen für die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz eine zentrale Rolle. Sie sind für die Bürger und Bürgerinnen wichtige Orte des Vertrauens. Hier erhalten sie eine persönliche und kompetente Beratung in Gesundheitsfragen und werden mit den nötigen Arzneimitteln versorgt.

Dabei ist die gute Erreichbarkeit ein entscheidendes Merkmal. Besonders in der Corona-Pandemie sind die Präsenzapotheken unverzichtbare Partner beim Schutz der Gesundheit unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen. Sie sichern die flächendeckende Arzneimittelversorgung, unterstützen das Land mit der Produktion von Desinfektionsmittel und sie helfen dabei Lieferengpässe für dringend benötigte Arzneimittel zur Intensivtherapie von Covid-19-Patienten und –Patientinnen zu überwinden.

Frühzeitig haben die Apotheken in Rheinland-Pfalz wirkungsvolle Schutzmaßnahmen ergriffen. So werden beispielsweise Risikopatienten und -patientinnen per Botendienst mit wichtigen Medikamenten versorgt.

Auch in Zukunft sind die Apotheken vor Ort eine tragende Säule des rheinland-pfälzischen Gesundheitswesens. Deshalb bekennt sich die Landesregierung eindeutig zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Apotheken. Klar ist, eine gute medizinische Versorgung darf keine Frage des Wohnortes sein.

Liebe Apotheker und liebe Apothekerinnen; liebe Beschäftigte, ich danke Ihnen allen ganz herzlich für ihren tatkräftigen Einsatz bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Gesundheit unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen. Für das Wohl der Menschen in unserem Land sind Sie einfach unverzichtbar!“

Das vollständige Videostatement der Ministerpräsidentin finden Sie unter https://youtu.be/9uVyezNHwPU; https://www.facebook.com/miteinanderfuergesundheit; https://www.einfach-unverzichtbar.de/miteinander-fuer-unsere-gesundheit/

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Änderungs-Verordnung regelt Allgemein-Verfügungen für hohe Inzidenzen in Rheinland-Pfalz ab 01. April

Region/Mainz, 01.04.2021 – Mit einer Änderungsverordnung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung trifft Rheinland-Pfalz Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 200 übersteigt. Diese haben auf Grundlage einer Muster-Allgemeinverfügung eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die zusätzliche Schutzmaßnahmen umfassen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
  • Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.

Die Allgemeinverfügungen dürfen erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt mindestens sieben Tage in Folge unter 200 gelegen hat.

Die entsprechende Änderungsverordnung des Landes wurde gestern auf www.corona.rlp.de verkündet und tritt heute in Kraft.

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Auch Rheinland-Pfalz setzt STIKO-Empfehlung zu AstraZeneca um

Region/Mainz, 31.03.2021 – Ministerin kündigt Terminregistrierung für neue Altersgruppe an. Rheinland-Pfalz schließt sich wie alle anderen Bundesländer der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an, den Impfstoff von AstraZeneca nur noch für Personen zu verwenden, die älter als 60 Jahre sind. Somit finden von heute an in Rheinland-Pfalz keine Impfungen mehr mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren statt. Impfungen von Personen ab 60 Jahren bleiben davon aber entsprechend den Empfehlungen der STIKO ebenso unberührt wie Impfungen mit anderen Impfstoffen.

Eine Folge der Neuerung in der Nutzung betrifft die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen. Diese Personen werden sich zeitnah für Impfungen registrieren können, da der AstraZeneca-Impfstoff für diese Gruppe nun in größerer Menge zur Verfügung steht. Starten können Registrierungen voraussichtlich am kommenden Mittwoch, Details dazu werden noch bekannt geben. Diese Registrierungen sollen keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Gruppe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Priogruppe 2 haben, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie werden ihre Termine vorrangig erhalten.

„Mir ist es trotz aller Änderungen ein Anliegen, weiterhin für die Akzeptanz gegenüber AstraZeneca zu werben. Ich weiß, dass die vielen Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen für die Bevölkerung irritierend sein können und die Geduld der Menschen auf eine Probe stellen. Und doch zeigt sich an der erneuerten Empfehlung der STIKO, wie exakt die Impfstoffe und ihre Wirkungen kontrolliert werden“, sagte die Ministerin.

Dass die STIKO eine eingeschränkte Nutzung des Impfstoffs in der Gruppe unter 60 Jahren empfiehlt, heiße im Umkehrschluss eben auch, dass er in der Gruppe ab 60 Jahren uneingeschränkt genutzt werden kann.

Von der Aussetzung der Impfungen von Personen unter 60 Jahren mit AstraZeneca sind fast 60.000 Impftermine im Land betroffen. Deren Absage und Umwandlung bedeutet eine große organisatorische Herausforderung. Etwa 20.000 dieser Impftermine waren in den Impfzentren vorgesehen. Diese werden nun von vom Land storniert und so zeitnah wie möglich neu vergeben. Ziel ist es, dass alle Betroffenen bis Ende April einen neuen Impftermin erhalten. Die Betroffenen müssen dafür nichts unternehmen, sie werden automatisch über ihren neuen Termin informiert.

Neben den rund 20.000 Impfterminen in den Impfzentren sind in den kommenden Wochen auch bereits etwa 25.000 Impftermine durch mobile Impfteams in der Eingliederungshilfe betroffen. Des Weiteren kommen etwa 7.500 Impfungen in den Krankenhäusern hinzu, für die den Einrichtungen bereits AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem sind etwa 5.000 geplante Impftermine bei der Polizei sowie rund 900 bei der Justiz davon tangiert. In all diesen Fällen wird versucht, die Termine so schnell wie verlässlich möglich umzuwandeln.

Betroffen sind darüber hinaus auch erste Zweitimpfungstermine mit AstraZeneca, die von Mitte April an geplant waren. Die Zweitimpfungsfrist von bis zu zwölf Wochen bei diesem Impfstoff erlaubt es, diese Termine um zwei Wochen zu verschieben. So kann für das weitere Vorgehen die Empfehlung der STIKO in Sachen Zweitimpfung abgewartet werden, die für spätestens Ende April angekündigt ist. Gesundheits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler appellierte an die STIKO, diese Empfehlung so schnell wie möglich auszusprechen.

„Ich möchte die Menschen, für die eine Nutzung von AstraZeneca in Frage kommt, bitten, diese Möglichkeit auch weiterhin wahrzunehmen“, sagte die Ministerin abschließend. „Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, alle zur Verfügung stehenden Impfstoffe bestmöglich zu nutzen, kommen wir im Kampf gegen die Pandemie schnell und nachhaltig voran. Dies ist uns gerade in Rheinland-Pfalz bisher sehr gut gelungen. Ich kann nur alle Menschen darum bitten, auch in Zukunft nach Kräften daran mitzuwirken, damit möglichst schnell und möglichst sicher auf dem Weg raus aus der Pandemie vorankommen.“

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Land NRW setzt Impfungen mit AstraZeneca bei Unter-60-Jährigen vorläufig aus

Region/Düsseldorf, 30.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Auf Grund der aktuellen Entwicklungen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Impfungen in Nordrhein-Westfalen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca für unter 60-Jährige vorläufig ausgesetzt.

Die Impfkampagne wird unterdies fortgesetzt: Die Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna gehen weiter. Impftermine, bei denen eine Verimpfung von AstraZeneca vorgesehen war, werden ab dem 1. April mit BioNTech oder Moderna durchgeführt. Ausgefallene Termine werden umgehend nachgeholt.

Der weitere Umgang mit dem AstraZeneca-Impfstoff wird Inhalt einer außerplanmäßigen Gesundheitsministerkonferenz am Abend sein.

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Land NRW ordnet Corona-Notbremse ab Montag, 29. März für 31 Kreise und kreisfreie Städte an

Region, 26.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Die Geltung der Corona-Notbremse ab Montag, 29. März 2021, wurde durch eine Allgemeinverfügung für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte festgestellt und bekanntgemacht. Es handelt sich dabei um die Kommunen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.

Mit der Feststellung treten in diesen Kommunen ab Montag unter anderem folgende Einschränkungen in Kraft, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 galten:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.

Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option. Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.

Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der ab dem 29. März 2021 gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.

Die Liste der Kommunen finden Sie in der Anlage. Die jeweils aktualisierte Liste der betroffenen Kommunen ist im Internetangebot des Ministeriums (www.mags.nrw) abrufbar.

Liste der betroffenen Kommunen, in denen ab dem 29.03.2021 die Notbremse greift: 

  1. Städteregion Aachen
  2. Stadt Bochum
  3. Kreis Borken
  4. Stadt Dortmund
  5. Stadt Duisburg
  6. Kreis Düren
  7. Ennepe-Ruhr-Kreis
  8. Stadt Essen
  9. Kreis Euskirchen
  10. Stadt Gelsenkirchen
  11. Stadt Hagen
  12. Kreis Herford
  13. Stadt Herne
  14. Kreis Kleve
  15. Stadt Köln
  16. Stadt Krefeld
  17. Stadt Leverkusen
  18. Kreis Lippe
  19. Märkischer Kreis
  20. Kreis Mettmann
  21. Kreis Minden-Lübbecke
  22. Stadt Mülheim
  23. Oberbergischer Kreis
  24. Stadt Oberhausen
  25. Kreis Recklinghausen
  26. Stadt Remscheid
  27. Rhein-Erft-Kreis
  28. Kreis Siegen-Wittgenstein
  29. Stadt Solingen
  30. Kreis Wesel
  31. Stadt Wuppertal
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Land NRW liefert Impfzentren zusätzliche 130.000 Impfdosen der Firma BioNTech

Region/Düsseldorf, 26.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Land NRW stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung. Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Kreisen und kreisfreien Städten in dem 13. Impferlass am Freitag, 26. März 2021, mitgeteilt. Aufgrund der nun vorliegenden Lieferzusagen des Bundes für den Impfstoff der Firma BioNTech kann das Gesundheitsministerium diese zusätzliche Impfdosen bereitstellen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: “Es ist sehr erfreulich, dass wir verlässliche Lieferzusagen erhalten und von erhöhten Liefermengen profitieren können. Wir haben den Kommunen die notwendige Beinfreiheit gegeben mit den Impfdosen zügig in der Priorität 2 weiter zu impfen. Nun erhalten sie nochmals zusätzlich Impfstoff, um das Impfgeschehen voranzutreiben.”

Damit sollen vorrangig Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesen Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

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Landkreis Ahrweiler – Inzidenz unter 100 – „Notbremse“ wird aufgehoben – Lockerungen ab Samstag – Außen-Gastronomie darf öffnen

Ahrweiler, 26.03.2021 – Gute Nachrichten: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ahrweiler ist mit 82 am heutigen Freitag den siebten Tag in Folge unter der Schwelle von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geblieben (Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz: 20. März: 99,9; 21. März: 91; 22. März: 77; 23. März: 68; 24. März: 68; 25. März: 80 und 26. März: 82).

Gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann der Kreis daher die sogenannte „Notbremse“ aufheben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Auf dieser Grundlage gelten unter anderem folgende Öffnungsschritte beziehungsweise werden folgende Maßnahmen aufgehoben:

– Die Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr wird aufgehoben;

– Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) ist wieder möglich (eine Person pro 40 Quadratmeter);

– Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercingstudios dürfen – unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen – wieder öffnen;

– Auch Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen;

– Die Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet;

– Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitindividualsport ist im Freien mit begrenzter Gruppengröße (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre) wieder möglich.

Neu ist: Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes, weisen jedoch darauf hin, dass sich der Kreis „auf sehr dünnem Eis bewegt“. In ganz Deutschland ist ein starker Zuwachs der Infektionszahlen zu verzeichnen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über die Marke von 100, müssten die genannten Lockerungen nach den rechtlichen Vorgaben des Landes zwingend wieder zurückgenommen werden. Deshalb appellieren Pföhler und Voss an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises: „Halten Sie sich strikt an die geltenden Regeln, denn es kommt jetzt auf das Verhalten jedes Einzelnen von uns an. Wir müssen alles daran setzen, die dritte Welle zu brechen.“

Darüber hinaus rufen beide eindringlich dazu auf, „auch an den Osterfeiertagen zu Hause zu bleiben und vor allem auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten“.

Die Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 26. auf 27. März 2021, um 0:00 Uhr in Kraft.

Die Allgemeinverfügung beziehungsweise die 18. CoBeLVO gelten zunächst bis zum 11. April 2021.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://kreis-ahrweiler.de.

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Kreis Ahrweiler startet mit „luca“-App

Ahrweiler, 26.03.2021 – Landrat Dr. Jürgen Pföhler: „Digitale Kontakt-Nachverfolgung als Schlüssel für weitere Öffnungen. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern beschlossen, sich der gemeinsamen Beschaffung der „luca“-App durch die Länder anzuschließen. „Die IT-Abteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler hat bereits im Vorfeld alle dafür erforderlichen System-Voraussetzungen geschaffen, damit wir unmittelbar nach Freigabe der Landesregierung heute mit der ‚luca‘-App an den Start gehen können“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

„Eine effiziente Kontaktnachverfolgung ist – neben Impfen und Testen – ein entscheidender Baustein, um Kontaktketten zu durchbrechen und die Pandemie einzudämmen“, ergänzt Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes.

„Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, kann ab sofort mit der ‚luca‘-App die Kontaktpersonenerfassung erfolgen und – im Falle einer nachgewiesenen Infektion – eine Rückverfolgung ermöglicht werden. Damit eröffnen sich mittelfristig Perspektiven für weitere Öffnungsschritte“, so Landrat Pföhler. Und weiter: „Erfolgreich ist dieses Modell aber nur dann, wenn sich möglichst viele beteiligen. Ob Hotels und Gaststätten, Wochenmarkt, Kirchenbesuch, Shopping oder Familientreffen, Kitas und Schulen, Rathäuser sowie Jobcenter – überall dort kann der Einsatz von luca‘ erfolgen.“

Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, können sich Bürgerinnen und Bürger künftig mit einem eigenen mobilen Endgerät in der Kreisverwaltung und deren Außenstellen, im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf, bei den AWB-Abfallanlagen, in den kreiseigenen Schulen und in der Kreisvolkshochschule über die „luca“-App einchecken. Dies setzt voraus, dass die App auf das jeweilige Handy heruntergeladen wurde. Die Besucherinnen und Besucher scannen beim Eintreten einen QR-Code und werden automatisch ausgeloggt, sobald sie wieder gehen. In vielen Bereichen entfällt damit das umständliche Ausfüllen von schriftlichen Kontaktdatenerhebungen. Die App ermöglicht die Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an das Gesundheitsamt (inklusive SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines positiven Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen. Infektionsketten können so schnell und lückenlos nachverfolgt werden. Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen kostenfrei. Der Datenschutz ist gewährleistet. Die „luca“-App ist für Android, iOS und als Web-App verfügbar.

Umfassende Informationen unter: https://www.luca-app.de.

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Informationen zu aktuellen Abrufzahlen Corona-Hilfen; Stand: 26.3.2021

Region/Berlin, 26.03.2021 – Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 90 Mrd. Euro (über 90,4 Mrd. Euro) an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzukommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 25 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Auch für das Jahr 2021 bestehen allein im Bundeswirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme zur Verfügung fort (KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF, Schutzschirm für Warenkreditversicherer, Bürgschaftsprogramm). Einen Überblick über die Corona-Hilfen für die Wirtschaft finden Sie auch hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

Alle aktuellen Corona-Hilfen, die direkte Zuschüsse beinhalten, befinden sich mittlerweile im sogenannten Fachverfahren, d.h. in der Zuständigkeit der Länder, die über die finale Auszahlung und Prüfung der Anträge entscheiden. Das gilt seit 12.01.2021  für die Novemberhilfe seit 1.2.2021 für die Dezemberhilfe und seit 12.03. für die Überbrückungshilfe III. Der Bund hat quasi in Vorleistung für die Länder die Abschlagszahlungen übernommen; die vollständigen Auszahlungen sowie Bearbeitung und Prüfung der Anträge liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Eine Zwischenbilanz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu seinen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft nach einem Jahr Corona-Krise finden Sie hier.

  1. Überblick:

Die Auszahlungen zur November- und Dezemberhilfe steigen weiterhin täglich an. Aktuell wurden über 9,5 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe mittlerweile über 96% der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen Sache der Länder (seit 12.01.2021  bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe).

Bei der  Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Abschlagszahlungen in einer Höhe von mehr als 1,7 Mrd. Euro ausgezahlt. Aktuell sind bereits mehr als 100.000 Anträge gestellt worden. Seit dem 12. März 2021 ist auch hier das reguläre Fachverfahren durch die Länder angelaufen, so dass auch hier die regulären und damit vollständigen Auszahlungen durch die Länder noch im März erfolgen können.

Seit dem 16.02.2021 gibt es auch Antragstellung für die Neustarthilfe für natürliche Personen. Die Neustarthilfe ermöglicht Soloselbständigen einen Einmal-Zuschuss von bis zu 7500 Euro. Seither wurden etwa 122.000 Anträge gestellt in einem Volumen von rund 720,5 Mio. Euro. Ausgezahlt wurde bereits die Summe von rund 687,4 Mio. Euro und damit über 93 Prozent der Antragssumme.

  1. Im Einzelnen,  Stand heute, 26.03.2021:
  2. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November:

Die Abschlagszahlung für die Novemberhilfe läuft seit dem 27.11.2020, die reguläre Auszahlung durch die Länder seit dem 12.01.2021.

Es sind bisher 357.105 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 5.693.164.732,82 Euro eingegangen und 4.821.097.848,04 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 2.913.046.924,58 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.908.050923,46 Euro. Bei 92.957 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 264.148 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember:

Die Abschlagszahlung für die Dezemberhilfe läuft seit Anfang Januar (05.01.2021).

Es sind bisher 340.047 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 5.953.967.615,79 Euro eingegangen und 4.700.843.873,98 (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 2.524.639.519,95 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.176.204.354,03 Euro. Bei 84.475 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 255.572 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Überbrückungshilfe III

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021. Seit dem 12.03.2021 ist das reguläre Fachverfahren über die Länder angelaufen.

Es sind bisher 100.207 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe  von 5.670.556.754,40 Euro eingegangen und 1.720.104.352,37 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Von der ausgezahlten Summe sind 199.076.396,02 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.521.027.956,35 Euro. 

  1. Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Beantragung der Neustarthilfen ist seit dem 16.02.2021 möglich. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab seit dem 16.02.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es sind bisher 122.066 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 736.678.643,89 Euro eingegangen und 687.380.964,68 Euro wurden bereits ausgezahlt.

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Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie

Region/Düsseldorf, 26.03.2021 – Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung – Minister Laumann: Gerade bei diffusen Infektionsgeschehen können wir das Virus besser und zielgenauer bekämpfen. Die Landesregierung teilt mit: Nordrhein-Westfalen setzt die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern konsequent um und passt die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.

Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen wird die Corona-Notbremse mit klaren Regelungen fest in der Verordnung verankert. Die regionale Differenzierung berücksichtigt dabei das zunehmend unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Städten und Kreisen:

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse – und eröffnet gleichzeitig Perspektiven. Die nordrhein-westfälische Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich. So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.“

Diese Regelungen gelten entsprechend auch über die Osterfeiertage. „Der Appell bleibt: bleiben Sie auch über die Osterfeiertage zuhause, verreisen Sie nicht, halten Sie sich weiter an die AHA-Regeln“, so Minister Laumann. „Es kommt im Kampf gegen das Virus weiterhin auf jeden Einzelnen an. Hinzu kommt: Der Bund hat große Mengen an Impfdosen angekündigt. Das stimmt mich sehr zuversichtlich. Dann können wir auch beim Impfen nochmal einen Gang hochschalten.“