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Umsetzung der Corona-Teststrategie in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 11.04.2021 – Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW heute morgen mitteilte, hat das Ministerium die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.

Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.

Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

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Anpassung der Corona-Bekämpfungs-Verordnung sowie der Absonderungs-Verordnung ab 11. bzw 12.04.2021 in RLP

Region/Mainz, 11.04.2021 – In seiner Sitzung am 09.04.2021 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung beraten und beschlossen. Insbesondere wurden für vollständig geimpfte Personen Ausnahmen von der Testpflicht und von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen. Außerdem wurden die Regelungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert. Für sogenannte Modellkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 wurde die Möglichkeit eröffnet, Allgemeinverfügungen mit von der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichenden Regelungen zu erlassen.

Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Die Änderungsverordnung betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Sofern in der Verordnung eine Testpflicht angeordnet wird, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, gilt diese nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Personen, wenn die letzte Impfung 14 Tage zurückliegt und die geimpften Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten soll die Kinderbetreuung grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.
  • Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, können bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichen, wie z.B. weitergehende Öffnungen.

Hierfür muss die Kommune ein schlüssiges Hygienekonzept mit bestimmten Inhalten zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, Zugangsregu­lierungen und Kontrollregelungen vorlegen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100 oder werden die Regelungen des Hygienekonzepts nicht eingehalten, sind diese Allgemeinverfügungen wieder aufzuheben.

Die Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und läuft bis zum 25. April 2021.

Absonderungsverordnung

Die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen, es sei denn, sie sind Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Die Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt bis zum 10. Mai 2021.

Beide Verordnungen wurden am 10.04.2021 auf der Internetseite corona.rlp.de verkündet.

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Eheleute Streit legen Widerspruch gegen die Ausgangs-Beschränkung im Eifelkreis Bitburg-Prüm beim Verwaltungs-Gericht ein

Bitburg, 09.04.2021 – Die Eheleute Petra Streit und Dr. Joachim Streit haben als Privatpersonen Widerspruch gegen die für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilten Ausgangsbeschränkungen eingelegt und das Verwaltungsgericht Trier angerufen.

Beigefügter Schriftverkehr, den wir an Sie weiterleiten dürfen, ist heute bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingegangen.

Zur ergänzenden Argumentation wurden von den Eheleuten Streit folgende Beweggründe genannt:

  • Maskenpflicht oder Kontaktsperren oder -verbote ab 21 Uhr wären mildere Mittel gegenüber einer Ausgangssperre.
  • Mit der Ausgangssperre ab 21 Uhr erhöht man den „Einkaufsdruck“ vorher und erwirkt ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Geschäften.
  • Eine Ausgangssperre verhindert keine illegalen Partys.
  • Eine Ausgangssperre führt bei Treffen zu Übernachtungen bei Freunden, um der Sperre zu entgehen; dies erhöht das Infektionsrisiko.
  • Eine Ausgangssperre für drei Tage 9.-11.4, so die aktuelle Allgemeinverfügung, ist nutzlos.
  • Der 7-Tage-Inzidenzwert lag am 8.4. bei 89,8.
  • Das Infektionsgeschehen alleine in der Stadt Speicher mit 32 Infizierten führte kurzfristig zu einem hohen Anstieg der Infektionszahlen.
  • Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist einer der am dünnsten besiedelte Kreise in Deutschland und der am dünnsten besiedelte in RLP. Die in der MPK getroffene Vereinbarung der möglichen Ausgangssperre ab einer 3-Tages-Inzidenz von 100 mag für Städte mit einer Einwohnerdichte von 1000 Ew/Quadratkilometer Wirkung haben, aber nicht beim Eifelkreis mit 61 Ew/qkm In 51 der 234 Gemeinden des Eifelkreis gab es bisher noch keinen Coronafall.
  • Bei abendlichem Sport im Freien trifft man auf sehr wenige Menschen; tagsüber beim Joggen schon.
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Termin-Registrierung für 60- bis 69-Jährige ab morgen in Rheinland-Pfalz möglich

Region/Mainz, 06.04.2021 – Die Impfungen in Rheinland-Pfalz kommen weiter voran. Mit der Änderung der Nutzung von AstraZeneca steht nun eine größere Menge an Impfstoff für Menschen über 60 Jahren zur Verfügung. Ab dem morgigen Mittwoch, 7. April, können sich deshalb die 60- bis 69-Jährigen für eine Corona-Schutzimpfung registrieren.

Die neuen Registrierungen werden dabei keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Prioritätsgruppe 2 haben. Die Priorisierungsreihenfolge der Impfungen wird in Rheinland-Pfalz beibehalten. Die Prioritätsgruppe 2, die sich bereits registriert hat, erhalten ihre Impftermine vorrangig.

Die Online-Registrierung für die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen ist ab 7. April möglich unter www.impftermin.rlp.de und telefonisch unter der Impf-Hotline 0800 / 57 58 100. Die Gruppe umfasst rund 550.000 Menschen. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich Ende April bis Anfang Mai stattfinden.

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Kommunen haben ausreichend Zeit, Konzepte für Modellkommunen einzureichen

Region/Mainz, 06.04.2021 – „Ich freue mich über das große Interesse im Land und die ersten Bewerbungen. Wir sehen zwar, dass die Infektionszahlen aktuell weiter stark steigen. Es bleibt dennoch wichtig, Alternativen zum Lockdown zu entwickeln. Auch wenn interessierte Kommunen aktuell oberhalb der 7-Tagesinzidenz von 50 liegen, können sie schon jetzt an ihren Konzepten arbeiten und ihre Ideen einreichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der eigenen Region biete sich die Chance, ihre Infektionszahlen konstant niedrig zu halten oder wieder niedrig zu bekommen und gleichzeitig Wege zurück in die Normalität zu entwickeln. Aktuell liegen der Entwicklungsagentur des Landes drei Bewerbungen vor.

Eine Bewerbungsfrist wurde nicht festgesetzt. Vielmehr gehe es darum, in Modellkommunen schlüssige Konzepte in Ruhe auszuarbeiten. Es müsse nicht zwingend nächste Woche oder in der Woche darauf losgehen: „Die Kommunen wünschen sich ausreichend Zeit, vor Ort genau jene Konzepte auszuarbeiten und die wissenschaftliche Begleitung anzulegen“, so die Ministerpräsidentin.

Eingegangene Bewerbungen werden von einem Team aus Staatskanzlei, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Entwicklungsagentur geprüft. Dabei ist eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. Teilnehmen können Kommunen, die unter anderem zum Zeitpunkt der Auswahl in der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegen; ab einer Inzidenz von 100 ist die Notbremse zu ziehen. Schnell- und Selbsttests beschaffen die teilnehmenden Kommunen, möglich ist eine Allianz und finanzielle Beteiligung der Einzelhändler, der Außengastronomie, Theater oder Fitnessstudios. Außerdem müssen die teilnehmenden Kommunen in ihrem Konzept sicherstellen, dass lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium sowie IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis eingesetzt werden. Hierbei ist die Nutzung von SORMAS und der Luca-App verpflichtend. „Auch wenn die Infektionszahlen aktuell viel zu hoch sind: Die Arbeit an den Modellkommunen bietet auch einen Anreiz. Einzelne Landkreise und Städte haben es immer wieder geschafft, zusammen mit ihren Bürgern und Bürgerinnen die Infektionszahlen drastisch zu senken“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Eine vollständige Liste der Kriterien finden Sie hier: https://ea-rlp.de/wp-content/uploads/2021/03/20210324a-Web_Informationen-fuer-Bewerber-Kommunen-als-Modell-Kommune-RLP.pdf?x62878

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Neuer Eigenkapital-Zuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Region/Berlin, 06.04.2021 – Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23.März 2021 um.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen und Beschäftigte weiterhin hart. Einige Wirtschaftszweige sind seit über einem halben Jahr geschlossen. Diesen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen wir ein zusätzliches Hilfsangebot. Mit einem neuen Eigenkapitalzuschuss stärken wir unmittelbar die Substanz dieser Unternehmen und helfen ihnen so durch diese schwere Zeit. Auch verbessern wir nochmals die Bedingungen der Überbrückungshilfe III und helfen damit unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die ebenfalls weiter unter der Krise leiden.“

Bundesfinanzminister Scholz: „Die Hilfspolitik wirkt, weil wir entschlossen gegen die Krise halten. Wirtschaftlich ist Deutschland deutlich besser durch die Pandemie gekommen als vergleichbare Staaten. Trotzdem ist klar, mit der Zeit geht die Corona-Krise den Unternehmen an die Substanz. Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf. Mir lag besonders am Herzen, dass wir Unternehmen einen Zuschlag geben, die besonders lange und hart getroffen sind. Wir müssen weiter zusammenhalten und uns gegenseitig unterstützen. Nur so können wir nach der Pandemie auch wirtschaftlich wieder richtig durchstarten. Ich bin voller Zuversicht, gemeinsam stemmen wir das!“

Ergänzende Informationen zum neuen Eigenkapitalzuschuss und zu den Verbesserungen der Überbrückungshilfe III:

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d.h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. Die Überbrückungshilfe III stützt sich auf die Bundesregelung Kleinbeihilfen, die De-minimis-Verordnung und die Bundesregelung Fixkostenhilfe. Unternehmen, die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, können daher eine Förderung nur bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten im Sinne des europäischen Beihilferechts im beihilfefähigen Zeitraum (März 2020 bis Juni 2021) erhalten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro), die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen.

  1. Neuer Eigenkapitalzuschuss

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:

  1. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  2. Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

 

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 Prozent
4. Monat 35 Prozent
5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

 

Beispiel: Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von jeweils 6.000 Euro für Januar, Februar und März (60 Prozent von 10.000 Euro). Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 Euro (25 Prozent von 6.000 Euro).

  1. Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
  1. Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III
  • Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmal verbessert: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sowie junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt. Damit wird eine zügige Umsetzung gewährleistet. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht, darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.

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Osteransprache 2021 von Ministerpräsident Armin Laschet auf den digitalen Kanälen der Landesregierung

Region/Düsseldorf, 04.04.2021 – Ministerpräsident Armin Laschet: Vor uns liegen harte Wochen und Monate. Aber wir haben allen Grund zur Hoffnung, dass sich die Situation Schritt für Schritt verbessert.

In seiner Osteransprache auf den digitalen Kanälen der Landesregierung ruft Ministerpräsident Armin Laschet die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf, weiter eng zusammenzuhalten und aufeinander Acht zu geben, und wünscht ihnen frohe und gesegnete Ostertage.

Die Osteransprache im Wortlaut:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in diesem Jahr können wir Ostern nicht wie gewohnt feiern. Es wird erneut ein ruhiges, ein stilles, für viele ein einsames Osterfest sein, im kleinen Kreis.

Seit einem Jahr kämpfen wir nun gemeinsam gegen das Corona-Virus, länger, als wir es erhofft haben. Es ist ein harter, ein anstrengender Kampf – und das ist Virus ein tückischer, weil unsichtbarer Gegner. Durch die noch ansteckenderen Virusmutationen ist dieser Kampf noch einmal schwieriger geworden.

Vor uns liegen harte Wochen und Monate, das wissen Sie so gut wie ich, mit neuen Einschränkungen. Aber wir haben allen Grund zur Hoffnung, dass sich die Situation Schritt für Schritt verbessert. Jeden Tag werden zehntausende Menschen in unserem Land geimpft – gerade jetzt auch an den Ostertagen. Allen, die sich in diesen Minuten in den Impfzentren engagieren, danke ich von Herzen für ihren großartigen Einsatz. Aber natürlich auch allen, die jetzt in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen ihren Dienst tun. Sie sind häufig am Ende ihrer Kräfte und tun dennoch alles, was in ihren Kräften steht. Das erwarten Sie auch für uns in politischer Verantwortung, dass wir alles geben, um unser Land gut durch die Krise zu bringen und diese bald zu beenden. Und, wie der Bundespräsident sagt, dass wir uns zusammenraufen.

Gerade jetzt ist das Engagement über Parteigrenzen hinweg so wichtig. Bund, Länder und Kommunen, wir müssen es zusammen schaffen. Das Management muss besser werden. Unsere Entscheidungswege klarer. Und dazu brauchen wir einen neuen Anlauf. Nur so schaffen wir das Vertrauen, das viele von Ihnen uns so gerne wieder geben würden und das uns in der Landesregierung und auch mich ganz persönlich getragen hat in all den letzten Monaten und immer noch trägt.

Und was können Sie tun:

Nach Ostern wollen wir einen weiteren großen Schritt machen, vor allem beim Impfen und beim Testen.

Inzwischen gibt es Tausende Teststellen in unseren Kommunen. Jeder hat die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Nach den Osterferien werden wir auch an den Schulen sehr viel mehr testen. Damit bringen wir Licht ins Dunkelfeld der Infektionen – und eröffnen neue Möglichkeiten im Umgang mit der Pandemie. Bitte nutzen Sie dieses Test-Angebot! Es hilft, dass Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen und dass wir Infektionen schneller entdecken.

Beim Impfen konnten wir dem größten Teil der über 80-Jährigen ein Angebot machen. Auch bei den Beschäftigten in Pflegeheimen und Krankenhäusern, bei chronisch Erkrankten sowie Erziehern, Lehrern und Polizisten kommen wir gut voran. Nach Ostern erhalten auch die über 70-Jährigen stufenweise ihre Einladungen zum Impfen. Wir starten bei den 79-Jährigen. Und zusätzlich werden die Hausärzte, die ihre Patienten am besten kennen, jetzt mithelfen können. Endlich, denn jetzt wird von Woche zu Woche mehr Impfstoff verfügbar sein, so dass schneller mehr Menschen ein Impfangebot erhalten können.

An Ostern feiern Christen den Sieg des Lebens über den Tod.

Den Sieg über das tödliche Corona-Virus können wir in diesen Tagen noch nicht feiern. Doch ich bin gewiss: Am Ende siegt das Leben.

Ich wünsche Ihnen allen frohe und gesegnete Ostertage. Lassen Sie uns weiter eng zusammenhalten und aufeinander Acht geben. Bleiben Sie gesund.

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Gemeinsamer Appell: Bleiben Sie zuhause. Wir sind Freunde, deshalb besuchen wir uns jetzt nicht

Region/Düsseldorf, 03.04.2021 – Ministerpräsident Armin Laschet und der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte rufen gemeinsam auf, an Ostern nicht ins Nachbarland zu reisen / Appell: Bleiben Sie zuhause. Wir sind Freunde, deshalb besuchen wir uns jetzt nicht.

Die Staatskanzlei und die Regierung der Niederlande teilen mit:

In einem gemeinsamen Statement danken Ministerpräsident Armin Laschet und Mark Rutte, Ministerpräsident des Königreichs der Niederlande, am Freitag, 2. April 2021, den Bürgerinnen und Bürger beider Länder für ihr rücksichtsvolles Verhalten in den vergangenen Monaten und appellieren, gerade auch an Ostern auf nicht notwendige Reisen ins Nachbarland zu verzichten.

Das gemeinsame Statement im Wortlaut:

Ministerpräsident Armin Laschet und Ministerpräsident Mark Rutte:

„Liebe Bürgerin, lieber Bürger, schon seit mehr als einem Jahr stellt uns die Corona-Pandemie vor enorme Herausforderungen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Lage weiterhin sehr ernst ist. Wir sind in der dritten Welle. Wir müssen deshalb größte Vorsicht walten lassen. Gleichzeitig nimmt die Belastung mit jedem Tag der Einschränkungen zu. Wir alle sehnen uns nach mehr Möglichkeiten, mehr Freiheiten, mehr Normalität.

Damit wir dies so bald wie möglich wieder erreichen, müssen wir jetzt weiter vernünftig handeln. Nordrhein-Westfalen und die Niederlande haben die Herausforderungen im vergangenen Jahr wie kaum eine andere Grenzregion in Europa gemeinsam bewältigt. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben mit Ihrem rücksichtsvollen Verhalten entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen.

Lassen Sie uns in genau dieser Weise weitermachen. Deshalb möchten wir Sie bitten, gerade zu Ostern auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Was unbedingt notwendig ist, kann weiter im Nachbarland erledigt werden. Für alles andere gilt unser dringender Appell: Bleiben Sie zu Hause. Verzichten Sie auf Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um den wirklich notwendigen Grenzverkehr so reibungslos wie möglich sicherzustellen.

Für eine Grenzregion, in der das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben so eng miteinander verbunden ist wie bei uns, stellt die aktuelle Situation sicherlich eine Herausforderung dar. Vielerorts gehört die Fahrt ins Nachbarland zum Alltag und Grenzen sind kaum noch spürbar. Doch gerade weil Nordrhein-Westfalen und die Niederlande so eng vernetzt und in Freundschaft verbunden sind, kann es uns gelingen, diese Herausforderung zu bewältigen.

Lassen Sie uns die Herausforderungen weiter gemeinsam angehen. Lassen Sie uns die Freundschaft und Verbundenheit in der Grenzregion weiter stärken – auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten. Und lassen Sie uns mit Verständnis und rücksichtsvollem Verhalten dieses Jahr zu einem Anfang vom Ende der Pandemie machen.“

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Glasfaserausbau im Frankenberger Viertel in Aachen startet

Aachen, 01.04.2021 – Mit einem gemeinsamen ersten Spatenstich starteten jetzt unter anderem Professor Dr. Manfred Sicking, Beigeordneter für Wohnen, Soziales und Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen, und Dr. Frank Schmidt, Deutsche Telekom, Konzernbevollmächtiger Region West, auf der Grünfläche im Mittelstreifen der Viktoriaallee offiziell den Glasfaserausbau im Frankenberger Viertel.

Die Deutsche Telekom plant im Frankenberger Viertel bis Ende dieses Jahres 5.200 Haushalte eigenwirtschaftlich mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Im Zuge der Bauarbeiten sollen rund sieben Kilometer Glasfaserkabel verlegt und 14 Glasfasernetzverteiler neu aufgestellt werden. Die entsprechenden Bauarbeiten im Gebiet zwischen der Oppenhoffallee und der Bahnlinie sowie in einem Block nördlich der Oppenhoffallee entlang der Brabant-, Luisen- und Roonstraße Anfang starten in wenigen Tagen.

„Ich freue mich, dass die Arbeiten in Aachen nun beginnen“, sagte Professor Dr. Manfred Sicking, Beigeordneter der Stadt Aachen. „Der Ausbau der Infrastruktur und damit der Zugang zu leistungsfähigem Internet ist nämlich eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung in unserer Gesellschaft.“

Der städtische Breitbandkoordinator Jens de Vries führte aus, dass die Glasfaserquote in Aachen von derzeit 12,5 Prozent in Zukunft sukzessive erhöht werden soll und unterstrich: „Neben dem von der Stadt vorangetriebenen geförderten Ausbau der ‚weißen‘ und zukünftig auch ‚grauen‘ Flecken begrüßen wir das eigenwirtschaftliche Engagement der Telekom zur Steigerung dieser Quote“.

Im Zuge der Bauarbeiten wird in Straßenabschnitten vorgegangen. Sobald ein Abschnitt fertiggestellt ist, können die Anlieger die neu gebauten Glasfaseranschlüsse nutzen. „Wir treiben den Ausbau schnell voran“, so Dr. Frank Schmidt, Konzernbevollmächtigter der Telekom, „und werden die Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich halten.“

Die Telekom plant für interessierte Bürger*innen eine digitale Info-Veranstaltung, damit diese sich detailliert über den geplanten Glasfaser-Ausbau im Frankenberger Viertel informieren können. Details gibt es im Internet unter www.telekom.de/frankenberger-viertel .

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer bittet Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Disziplin beim Kampf gegen die 3. Welle

Region/Mainz, 01.04.2021 – „Es ist Frühling, die Osterglocken sprießen, der warme Sonnenschein tut einfach nur gut. Wie sehr hätten wir uns gewünscht, Ostern, Ramadan oder Pessach unbeschwert mit unseren Familien und Freunden zu feiern. Doch die dritte Welle der Corona-Pandemie lässt das nicht zu. Verschiedene Virusmutationen, die noch viel ansteckender sind als das Ursprungsvirus, treiben die Zahl der Neuinfektionen in die Höhe“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Fernsehansprache. „Ich bitte Sie deshalb eindringlich: Halten Sie weiter Abstand, halten Sie die Kontaktbeschränkungen auch über die Feiertage ein. Denn das Risiko, sich selbst und andere ungewollt anzustecken, ist sehr hoch, gerade im privaten Raum.“ Sie verstehe, dass viele die Einschränkungen gründlich satthätten und sich aber zugleich sorgten, was jetzt auf sie zukomme. Deshalb sei es ihr wichtig, zu erklären, wie Rheinland-Pfalz die dritte Welle bekämpfe. Weiterer Ausbau der Testmöglichkeiten, Impfen, was es zu impfen gebe und Konsequenz bei der Notbremse seien die drei Säulen.

Sie habe in den letzten Wochen für einen Perspektivplan geworben, der nachvollziehbar und verlässlich aufzeige, wann welche Maßnahmen greifen. Dieser zeige klar, was zu tun sei, wenn eine Stadt oder ein Landkreis mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen haben. „Dann greifen harte Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbegrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person und eingeschränkter Einzelhandel“, so die Ministerpräsidentin. In Rheinland-Pfalz hätten derzeit mehr als die Hälfte aller Gemeinden den kritischen Wert von 100 überschritten, bei einigen liege die Inzidenz sogar über 200. „Wir ziehen deshalb in diesen Regionen die vereinbarte Notbremse: um Menschenleben zu retten. Um schwere Krankheitsverläufe, unabsehbare Langzeitfolgen und eine kritische Lage in unseren Krankenhäusern zu verhindern“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zu Recht sei die Enttäuschung groß, dass Deutschland beim Impfen so langsam vorankomme und dass es immer wieder Rückschläge gebe, wenn Impfstoffe nur noch eingeschränkt verwendet werden könnten. Rheinland-Pfalz setze alle Kraft daran, sofort zu impfen was geliefert werde. Hier bleibe nichts im Kühlschrank liegen. „In unseren Alten- und Pflegeeinrichtungen sind schon fast alle Bewohner und Bewohnerinnen geimpft; bis Ende April werden die meisten Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen über 80 Jahre, die dies wollen, eine Impfung haben, ebenso die meisten Beschäftigten in der Pflege, in den Grundschulen und Kitas, bei Polizei und Justiz. Menschen über 70 Jahre erhalten Termine in den kommenden Wochen. Die 60- bis 69-Jährigen können sich voraussichtlich schon vom kommenden Mittwoch an für Impfungen registrieren lassen“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Und wir halten an dem Ziel fest, dass bis zum Ende des Sommers alle, die dies wünschen, ein Impfangebot erhalten haben.“

Schnelltests seien ein weiterer Baustein, um Ansteckungen möglichst früh zu erkennen und Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen. Mehr als 1000 Teststellen stünden schon zur Verfügung und es werde weiter ausgebaut. Die Ministerpräsidentin bat die Bürger und Bürgerinnen sich testen zu lassen um sich und andere zu schützen. Es sei nicht leicht, die Geduld zu behalten und weiter vorsichtig zu bleiben. „Aber wir haben auch Grund zur Zuversicht, denn auch wenn es langsam geht: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich danke Ihnen allen für Ihre Rücksicht, auch über die Feiertage, und wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe Festtage und frohe Ostern.“

Die Ansprache der Ministerpräsidentin wird heute Abend um 19.55 Uhr im SWR-Fernsehen ausgestrahlt.