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Großartiger Auftakt: Eifeler Wege liegen bei „Deutschlands schönster Wanderweg“ weit vorne

Daun, 06.02.2021 – Seit Anfang Januar sucht das Wandermagazin wieder „Deutschlands schönsten Wanderweg“. Der VulkaMaar-Pfad im GesundLand Vulkaneifel ist zur schönsten Mehrtagestour, der Felsenweg 6 – Teufelsschlucht der Ferienregion Südeifel zur schönsten Tagestour nominiert. Der erste Zwischenstand zeigt, dass beide Wege momentan weit vorne liegen.

Einen Monat nach Beginn der Wahlphase liegt der VulkaMaar-Pfad rund um Manderscheid, Bettenfeld und Meerfeld, in der Kategorie Mehrtagestouren auf dem zweiten von zehn Plätzen. „Dieser Auftakt ist sensationell und spornt uns umso mehr an, Stimmen zu sammeln. Jetzt heißt es: Diese Platzierung verteidigen und noch besser werden! Gerade jetzt müssen wir dranbleiben, denn die Abstimmung läuft noch bis zum 30. Juni. Bis dahin ist noch viel möglich“, verrät Vera Merten, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH.

Auch in der Kategorie Tagestouren ist ein Eifeler Weg nominiert: Die Felsentour 6 – Teufelsschlucht der Ferienregion Südeifel, die momentan in ihrer Kategorie sogar auf dem ersten Platz liegt. „Das großartige Ergebnis beider Wege bis hier hin zeigt, dass ein doppelter Gewinn für die Eifel möglich wäre. Das würde viele Touristen in die Region ziehen und dazu beitragen, nach der schwierigen Zeit des Lockdowns die Wertschöpfung im Tourismus wieder ordentlich anzukurbeln. Die Synergieeffekte sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Merten. Um möglichst viele Stimmen zu sammeln, sei jedoch auch die Mithilfe der Gastgeber, Einheimischen und Bürgermeister gefragt: „Jeder kann in seinem Umfeld für die Abstimmung werben. Jede Stimme ist wichtig“, gibt Merten zu bedenken.

Für den VulkaMaar-Pfad (Kategorie Mehrtagestouren Nr. 8) und die Felsentour 6 – Teufelsschlucht (Kategorie Tagestouren Nr. 11) kann online unter www.wandermagazin.de/wahlstudio abgestimmt werden. Mit Öffnung der Tourist Informationen nach dem Lockdown wird auch wieder die Abstimmung per Wahlkarte möglich sein.

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DEHOGA 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung und reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Region/Bad Kreuznach, 05.02.2021 – In einem gemeinsamen Beschluss hat  der DEHOGA Rheinland-Pfalz mit den DEHOGA Landesverbänden Bayern und Hessen einen 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes  vorgelegt. Die konkreten Vorschläge sollen in der nächsten Bund-Länder-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs eingebracht werden. Das DEHOGA 4-Stufenmodell bildet ein Szenario, dass dem Gastgewerbe eine dringend notwendige Öffnungsperspektive gibt, ohne dabei den erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus zu gefährden.

„Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakt-erfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so der rheinland-pfälzische DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Der DEHOGA hat sich seit Beginn der Pandemie bei der branchenspezifischen Konkretisierung und Kommunikation der AHA+L-Regeln aktiv eingebracht und bietet das auch weiterhin an.

„Nun müssen rasch klare Kriterien definiert werden, die eine verant-wortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung der Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dabei müssen nachhaltige Perspektiven für alle Betriebstypen des Gastgewerbes geschaffen werden. Solange einzelne Betriebstypen geschlossen bleiben müssen, sind diese angemessen zu entschädigen“, so der eindringliche Konsens der DEHOGA Präsidenten an die Politik. Die Planung soll sich künftig an den landesweiten Zahlen des Infektionsgeschehen orientieren und somit eine allgemeinverbindliche Orientierung für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in Deutschland, unter Einhaltung aller bisherigen  und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln, schaffen.

Deshalb fordern die DEHOGA Landesverbände Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz:

  1. Stufenplan für die Wiedereröffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie und Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben

Stufe 3:Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie.
Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig.

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken (ohne Tanzflächen).

Wenn Bars, Clubs und Discotheken geführt werden wie die „Getränke-Gastronomie“, also auch über entsprechende Konzessionen verfügen, dürfen diese Betriebe bereits ab einer Inzidenz von 35 und kleiner öffnen, wenn diese über eine Woche lang erreicht wird.

  1. Dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes: reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gast-gewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31.12.2022 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war und die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste.

Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität!

Damit die Gesundheitsämter die wichtige Aufgabe der Kontaktverfolgung schnell und sicher erledigen können, sind diese personell und digital so auszustatten, dass die vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakt-erfassung im Gastgewerbe auch effizient und ressourcensparend genutzt werden können.

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Neukonzeption Suermondt-Ludwig-Museum Aachen

Aachen, 04.02.2021 – Seit Frühjahr 2019 ist das Suermondt-Ludwig-Museum Aachen (SLM) schon geschlossen. Erst wurde eine neue Klimaanlage eingebaut, dann kam Corona. Die große Dürer-Ausstellung wurde vorsorglich auf Sommer 2021 verschoben. Aber wie ist der aktuelle Stand der Dinge im Haus? Um der Öffentlichkeit wenigstens einen kleinen Einblick zu gewähren, hat heute Kulturdezernentin Susanne Schwier die Medien und Aachens Erste Bürgerin, Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, zu einer Zoom-Konferenz eingeladen. Michael Rief, Kustos der Städtischen Sammlung und Stellvertretender Direktor des SLM, beantwortete Fachfragen zur Neukonzeption.

Das Team des Museums hat die Schauräume im ersten und zweiten Obergeschoss neu inszeniert. Foto: Stadt Aachen / Anne Gold

Warum die Betonung auf „Erste Bürgerin der Stadt“ liegt? „Das Besondere an der Geschichte des Suermondt-Ludwig-Museums ist: Es ist ein Haus, das für bürgerschaftliches Engagement steht“, sagt Sibylle Keupen. „Von Beginn an haben Bürgerinnen und Bürger Kunstwerke oder gar ganze Sammlungen gestiftet. Speziell im 19. Jahrhundert sammelte man von der Mumie bis zum Ölgemälde alles, um die Welt in ihrer Gesamtheit zu zeigen. So ist das Haus bis heute zu einem der größten kommunalen Museen in Deutschland gewachsen. Mir ist das Gestalten der Stadt gemeinsam mit der Bürgerschaft sehr wichtig, daher bin ich der Einladung heute sehr gerne gefolgt.“

Susanne Schwier rekapitulierte die Baumaßnahmen: „Herzstück war natürlich der Einbau der neuen Klimaanlage, der für die Umsetzung der Dürer-Ausstellung unumgänglich war. Naturgemäß sieht man davon nicht viel. Aber ich garantiere: Sie läuft perfekt“, so Schwier. Aber man habe auch die Gelegenheit genutzt, um zum Beispiel Undichtigkeiten am Dach zu reparieren und die Holzböden aufzuarbeiten. „Überraschend ist auch die frische, verschieden helle Farbigkeit der Wände, das wirkt sehr zeitgemäß und lässt die wertvollen Exponate erstrahlen“, sagte Susanne Schwier.

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Kapellenhof in Manderscheid zum 16. Male „Beliebtester Ferienhof in Rheinland-Pfalz“

Manderscheid, 01.02.2021 – „Hurra, wir haben es wieder geschafft!“ – Während der Online-Preisverleihung der Beliebtesten Ferienhöfe am 27. Januar 2021 erhielt Familie Krämer vom Familienbauernhof Kapellenhof in Manderscheid die positive Nachricht, dass sie die Wahl zum “Beliebtesten Ferienhof” in Rheinland-Pfalz/Saarland auch dieses Jahr wieder gewinnen konnte.

Abendstimmung am Kapellenhof. Foto: Kapellenhof/Peter Doeppes

Der Kapellenhof aus Manderscheid darf sich dank eines Bewertungsdurchschnitts von 1,1 (sehr gut) über den ehrenwerten Titel freuen, der jährlich vom Landurlaubsportal LandReise.de vergeben wird. Neben dem Kapellenhof wurden bei der Online-Preisverleihung am 27. Januar 2021 noch 12 weitere Ferienhöfe aus Deutschland und europäischem Ausland ausgezeichnet.

Trotz der Coronapandemie und zeitweisen Einschränkungen beim Reisen ist es Familie Krämer im letzten Jahr gelungen, online auf LandReise.de genügend positive Bewertungen von Gästen zu erhalten, um mit dem Titel „Beliebtester Ferienhof Rheinland-Pfalz“ ausgezeichnet zu werden. Dabei wurden die herzliche Gastfreundschaft und eine leckere Beköstigung genauso positiv hervorgeben wie komfortable Unterkünfte und ein authentischer Hofalltag, der die ganze Familie begeistert.

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Gereon Haumann: Einsatz des DEHOGA für unsere Betriebe hat sich gelohnt

Region/Bad Kreuznach, 29.01.2021 – Die EU-Kommission hat sowohl Obergrenzen von finanzieller Unterstützungsmaßnahmen als auch ihre Dauer verlängert. „Lange haben wir dafür gekämpft. Jetzt begrüßen wir die guten Nachrichten aus Brüssel für viele Unternehmen der Gastgewerbebranche. Die EU-Kommission hat sowohl die Obergrenzen von finanzieller Unterstützungs-maßnahmen als auch ihre Dauer verlängert. Der vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) seit Anfang November geforderten Herauf-setzung der Obergrenzen bei den Kleinbeihilfen und der Fixkostenhilfe ist entsprochen worden. Dies ist ein wichtiger Erfolg, der vielen von unseren rheinland-pfälzischen Betrieben weiterhilft. Der Erfolg macht Mut, umso beharrlicher bleiben wir an allen anderen Forderungen von uns dran!“ so DEHOGA Präsident Gereon Haumann.

In der Mitteilung der EU heißt es: „Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 erlassenen vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern (bislang: 30. Juni 2021).

Noch wichtiger für unsere Branche: Darüber hinaus will die Kommission den Befristeten Rahmen erweitern, indem sie die darin festgelegten Obergrenzen anhebt und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente
in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres gestattet
.

Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig:

  • Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht.
    Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förder-fähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von 3 Mio.
    auf 10 Mio. Euro erhöht
    .

DEHOGA Präsident Gereon Haumann: „Lange mussten wir darauf warten, jetzt ist das positive Ergebnis da und es bleibt zu hoffen, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Über-brückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden. Unser Dank gilt dabei den Bundesministern Altmaier und Scholz, die entsprechende Anträge bei der EU-Kommission gestellt hatten“.

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Der „VulkaMaar-Pfad“ in der Eifel gehört zu den 10 Nominierten in der Kategorie „Mehrtagestouren“

Daun, 25.01.2021 – Mit gleich fünf Wanderwegen geht Rheinland-Pfalz 2021 in das Rennen um den Titel „Deutschlands Schönste Wanderwege“ der Fachzeitschrift „Wandermagazin“. Der „Lahnwanderweg“ und der „VulkaMaar-Pfad“ in der Eifel gehören zu den 10 Nominierten in der Kategorie „Mehrtagestouren“, die „Loreley Extratour“ am Romantischen Rhein, die „Vitaltour Geheimnisvoller Lemberg“ an der Nahe und der „Felsenweg 6 – Teufelsschlucht“ in der Eifel sind in der Kategorie „Tagestouren“ nominiert.

Nun sind Outdoor-Fans aufgefordert, ihre Stimme abzugeben: Die Publikumswahl des vom „Wandermagazin“ initiierten Wettbewerbs läuft seit dem 4. Januar und noch bis zum 30. Juni online sowie per Postkarte. Die jeweils drei Bestplatzierten der beiden Kategorien dürfen dann mit dem Titel „Deutschlands Schönster Wanderweg 2021“ werben.

Bereits im Vorjahr konnte Rheinland-Pfalz mit seinen Prädikatswegen im Wettbewerb punkten: In der Kategorie „Tagestouren“ belegte die 11 Kilometer lange „Traumschleife Heimat“ im Hunsrück den zweiten und der „Manderscheider Burgenstieg“ in der Eifel den 3. Platz. Auch die Plätze 4, 5 und 6 in dieser Kategorie gingen mit dem Teufelspfad, dem Hauensteiner Schusterpfad und dem Höhlen- und Schluchtensteig Kell nach Rheinland-Pfalz.

Die aktuelle Abstimmung erfolgt online unter wandermagazin.de/wahlstudio. Im Tourenplaner Rheinland-Pfalz gibt es alle Infos zu den fünf diesjährig nominierten Wanderwegen aus Rheinland-Pfalz sowie zu allen rheinland-pfälzischen Gewinnern der vergangenen Jahre. ( RPT)

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Minister Wissing: Wir stärken den Tourismus mit 29 Millionen Euro zusätzlich – Förderprogramme starten

Region/Mainz, 23.01.2021 – Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastruktur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben.

„Das Land Rheinland-Pfalz investiert in den Tourismus. Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich. Unsere Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen, dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren. Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehören sowohl private als auch öffentliche Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstützen wir sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur – damit wir bald wieder durchstarten können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt daher Zuschüsse über zwei Förderprogramme zur Verfügung mit insgesamt zusätzlich 29 Millionen Euro Landesmittel aus dem „Sondervermögen Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“: Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur.

„Wir haben mit beiden Programmen ein Gesamtpaket, das den Tourismusstandort Rheinland-Pfalz attraktiver, zeitgemäßer und damit wettbewerbsfähiger macht. Wir möchten eine moderne und zielgruppengerechte Infrastruktur und eine gute Angebotsqualität im Gastgewerbe. Beides ist heutzutage unverzichtbar, um im Wettbewerb um die Gäste bestehen zu können. Rheinland-Pfalz hat viel zu bieten, das stellen wir nun weiter heraus“, sagte Wissing.

Dementsprechend wurden im Infrastrukturprogramm Vereinfachungen vorgenommen sowie die Fördersätze erhöht und im Sonderprogramm Gastgewerbe der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sowie der Zugang erleichtert.

Hintergrund:

„Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank www.isb.rlp.de

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf

„Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.

Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, öffentliche Besucherattraktionen. Die Schwerpunkte der Förderung aus Mitteln des Corona-Sondervermögens liegen auf einer smarten, digitalisierten Tourismusinfrastruktur und öffentlichen Impulsinvestitionen, die private Folgeinvestitionen erwarten lassen. Sie sollen von besonderer Bedeutung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Tourismus in der jeweiligen Tourismusregion sein.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsministerium unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/

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Karlsfest in Aachen wird abgesagt

Aachen, 22.01.2021 – Aufgrund der aktuellen Pandemie und einer weiteren Verschärfung der Corona-Regeln wurde jetzt beschlossen, das Karlsfest am 31. Januar abzusagen. Auch die Generalversammlung der Karlsschützen-Gilde im Krönungssaal des Aachener Rathauses findet nicht statt.

Das Karlsfest wird in Aachen seit vielen Jahren anlässlich des Todestages Kaiser Karls am letzten Januar-Sonntag eines Jahres mit einem bunten, mittelalterlichen Treiben im Aachener Rathaus gefeiert. Das Rathaus ist traditionell an diesem Tag zur kostenlosen Besichtigung und ebensolchen Führungen geöffnet. Jährlich besuchen über 4.000 Besucher*innen diese Veranstaltung im Aachener Rathaus.

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IHK Trier startet Aktionswoche für Tourismuswirtschaft ab Montag, 18. Januar

Region/Trier, 16.01.2021 – Die Corona-Pandemie und insbesondere der zweite Lockdown haben die Tourismusbetriebe in der Region Trier hart getroffen. Wie lange der Betrieb noch stillsteht, lässt sich aktuell nicht seriös voraussagen. Umso wichtiger ist es für Betriebe nun, die Zeit des Lockdowns effektiv zu nutzen. Wichtig ist es nun offene Fragen zu klären, Verbesserungspotenziale zu erkennen und Optimierungen anzustreben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier startet hierzu eine Aktionswoche für Tourismusbetriebe. Von Montag, 18. Januar 2021 stehen bis Freitag täglich zwischen 14:00 und 17:00 Uhr die Experten der IHK Trier für eine Telefon-Sprechstunde bereit.

Am Montag geht es um rechtliche Fragen, Dienstag werden die vielen Finanzhilfen erklärt. Am Mittwoch werden wichtige Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung beantwortet. Unternehmer, die vor der Übergabe ihres Betriebs stehen erhalten am Donnerstag Antwort. Am Freitag geht es um Fragen rund um das Thema Personal. 

Weitere Fragen beantwortet: IHK Trier, Hanna van de Braak, Telefon: (06 51) 97 77-2 40, E-Mail: vandebraak@trier.ihk.de

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Keine Parkmöglichkeiten am Wanderparkplatz Michelsberg

Bad Münstereifel, 15.01.2021 – Aufgrund hoher Belastung der Parkflächen durch PKW ist ein Parken am Michelsberg nicht mehr möglich. Die ausgewiesenen Parkplätze sind verschlammt und mit tiefen Spurrillen überzogen. Da die Flächen nicht wiederhergestellt werden können, sind sie zur Verkehrssicherung für Besucher gesperrt. Die zusätzlich zu den festen Parkplätzen genutzten Wiesenflächen sind ebenso beschädigt und dürfen nicht beparkt werden. Sämtliche anderen Wiesen rund um den Michelsberg stehen unter Landschaftsschutz und dürfen aufgrund des Landschaftsschutzes ebenfalls nicht beparkt werden.

Gesperrter Wanderparkplatz am Michelsberg. Foto: Gina Burgwinkel-Ernst

Wir bitten Sie, den Michelsberg als Ausflugsziel zu meiden. Es bestehen hier keine ausgewiesenen Parkmöglichkeiten mehr und das Parken in der Ortschaft ist aus Rücksicht auf die Anwohner*innen möglichst zu vermeiden.