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Impfzentrum in Wittlich startbereit

Wittlich, 30.12.2020 – In einer gemeinsamen Kraftanstrengung hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk und zahlreichen Handwerksbetrieben innerhalb von nur drei Wochen die Infrastruktur für die Impfungen konzipiert und geschaffen. Mit den Vorbereitungen wurde konkret begonnen, nachdem das Land erste Informationen über die Anforderungen an die Impfzentren zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund des Zeitdrucks musste Hand in Hand gearbeitet werden. Auf circa 2.000 Quadratmetern Fläche des ehemaligen Hela-Baumarktes wurden Räume in Messebauweise geschaffen, vorhandene Räume und Toiletten saniert, Impfkabinen aufgebaut, EDV-Systeme eingerichtet sowie Elektro- und Sanitärarbeiten durchgeführt.

Für die vertraulichen Arztgespräche wurden zudem Bürocontainer aufgestellt. „Die pünktliche Fertigstellung konnte nur durch das besondere Engagement der eingesetzten Betriebe gelingen, die dem Vorhaben des Kreises höchste Priorität beigemessen haben“, betonte der sichtlich beeindruckte Landrat anlässlich einer Besichtigung des fertigen Impfzentrums mit Blick auf die Dienstleister und Handwerker, die dem Landkreis ohne Zögern ihre Unterstützung zugesagt hatten. Dank sprach Eibes auch den ehrenamtlichen Helfern des Technischen Hilfswerks und deren Arbeitgebern aus, die ihre Mitarbeiter für ihr ehrenamtliches Engagement freigestellt hatten. Sobald der Impfstoff gegen das neuartige Corona-Virus zugelassen und verteilt ist, können im Impfzentrum täglich bis zu 800 Menschen geimpft werden.

Geplant ist zunächst die Inbetriebnahme einer Impfstraße im Zweischichtbetrieb. Da davon ausgegangen wird, dass zunächst Impfstoffe geimpft werden, die nach 21 Tagen eine zweite Impfung erfordern, wurde das Impfzentrum so errichtet, dass der Betrieb nach und nach ausgeweitet werden kann. Ergänzt wird die Impftätigkeit in den 31 im Land Rheinland-Pfalz eingerichteten Impfzentren durch mobile Impfteams und Impfungen in Kliniken, die eine „Eigenimpfung“ ihrer Belegschaft durchführen. Termine für Impfungen werden in Rheinland-Pfalz zentral telefonisch in einem Callcenter oder über ein Online-Formularcenter vergeben. In der ersten Phase der COVID-19-Impfung soll eine sehr gezielte und priorisierte Impfung erfolgen. Welche Personengruppen im Detail hierunter fallen, legen Bund und Länder aktuell gerade fest. Wichtig ist, dass Impfungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Personen, die unangemeldet erscheinen, müssen leider zurück-gewiesen werden.

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Grundrente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft

Region, 30.12.2020 – Kein Antrag notwendig – Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant – Nachzahlungen kommen rückwirkend. Ab Januar können Rentner, die viele Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, die Grundrente erhalten – ganz gleich, ob sie erst 2021 in Rente gehen oder schon in Rente sind. Wichtig ist: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Die Rentenversicherung prüft die Grundrente automatisch und zahlt sie dann als Zuschlag zur normalen Rente aus.

Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant

Weil die Überprüfung aller Renten sehr aufwendig ist, kann die Grundrente frühestens ab Mitte des Jahres ausgezahlt werden. Zunächst erhalten sie alle, die neu in Rente gehen oder Sozialleistungen beziehen wie Grundsicherung oder Wohngeld.

Noch 2021 folgen Rentner, deren Rente vor 1992 begonnen hat. Dann geht es weiter mit den Rentnern, deren Rente nach 1992 begonnen hat. Nachteile hat dadurch niemand, denn die Grundrente wird rückwirkend zum Januar 2021 ausgezahlt.

Alle Renten werden überprüft

Rund 641 000 Renten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz auf die Grundrente hin zu überprüfen, bundesweit sind es rund 26 Millionen. Die DRV Rheinland-Pfalz rechnet, dass etwa 10 Prozent ihrer Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente profitieren können.

Aktuelle Informationen im Internet

Zahlreiche Informationen zur Grundrente mit Beispielen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Grundrente Die DRV Rheinland-Pfalz bittet um Verständnis, dass sie derzeit noch keine persönlichen Beratungen zur Grundrente anbieten kann, da die Programme noch nicht zur Verfügung stehen. Auch individuelle Auskünfte und konkrete Berechnungen sind derzeit nicht möglich.

Wer die Grundrente bekommen kann

Die Grundrente ist keine eigenständige Rente und auch keine Mindestrente. Sie ist ein Zuschlag zur Rente. Nicht jeder mit einer geringen Rente bekommt auch die Grundrente. Nur wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und während seines Berufslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient hat, kann sie erhalten. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen wegen einer Krankheit oder Reha bezogen wurden.

Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1 250 Euro bei Alleinstehenden und 1 950 Euro bei Verheirateten überschreitet. Diese Daten soll die Rentenversicherung in der Regel von den Finanzämtern erhalten.

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Impfungen werden ausgeweitet – Terminvergabe für Impfzentren startet am 4. Januar 2021

Region, 30.12.2020 – Aufgrund der Tatsache, dass anfänglich nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag.

In der Zwischenzeit sind weitere Impfstoff-Lieferungen eingetroffen, sodass Rheinland-Pfalz die anfängliche Kopplung an den Inzidenzwert bereits am gestrigen Abend aufgehoben hat. Somit kann bereits seit heute grundsätzlich in allen Alten- und Pflegeheime geimpft werden, in denen Impfbereitschaft besteht.

Die Impfung kann in allen Einrichtungen erfolgen, die der Koordinierungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Impfbereitschaft gemeldet haben. Aktuell sind 73 Einrichtungen startklar für die Impfung. Diese erfolgt entweder über die mobilen Impfteams oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Die Impfstofflieferung für diese Impfungen erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle des DRK.

Die Corona-Schutzimpfungen in den 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren starten am 11. Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de

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Brexit: Was sich für Verbraucher ab 1. Januar 2021 alles ändert. Was bleibt. Was unklar ist

Region, 30.12.2020 – Was bedeutet der Brexit für Verbraucher? Der Countdown läuft. Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Was wird sich ändern? Was bleibt? Was ist unklar?

Was wird sich ändern?

  1. Die Einreisebestimmungen

Bis 30. September 2021 ist die Einreise für EU-Bürger mit einem Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem Reisepass gestattet. Wer allerdings über einen  „settled“ oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis auch noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen. Für Kurzzeitaufenthalte, zum Beispiel für einen Urlaub, ist kein Visum  erforderlich.

  1. Studiengebühren

Wer sein Studium im Juli 2021/2022 beginnt, bezahlt nicht mehr die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende. Es werden die internationalen Studiengebühren, die meist höher sind, fällig.

  1. Die Europäischen Gerichtsverfahren entfallen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das Europäische Mahnverfahren sowie der Europäische Vollstreckungstitel entfallen. Somit wird es für Verbraucher zunehmend schwieriger, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich durchzusetzen.

Was bleibt?

  1. Die Bahngastrechte

Die Bahngastrechte gelten für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Zugreisende können weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 %.

  1. Die Busgastrechte

Bei den Busgastrechten können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.

  1. Die Fahrgastrechte für Fährpassagiere

Fährpassagiere haben zum Beispiel auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises, falls die Verspätung 2 Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden, beträgt.

  1. Die Anerkennung des nationalen Führerscheins

Wer in UK Auto fahren möchte, kann dies weiterhin mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein tun.

  1. Die gesetzliche Gewährleistung bei Einkäufen im Laden

Wer in Großbritannien im Laden kauft, kauft nach britischem Recht. Ist die Ware defekt, können Verbraucher vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

  1. Die kostenlose Bearbeitung von grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden

Auch nach der Übergangsphase nimmt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherbeschwerden gegen britische Unternehmen entgegen. Diese werden weiterhin mit den britischen Kollegen gemeinsam bearbeitet. Der Service ist für Verbraucher kostenlos.

  1. Die Europäische Krankenversicherungskarte behält für kurzzeitige Aufenthalte ihre Gültigkeit

Die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit.

Zur Info: Mit der EHIC können Sie während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen und bei ungeplanten Behandlungen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes. Die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Aber dennoch ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt sind. Außerdem erstatten die Krankenkassen unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.  Weitere Informationen: Brexit – GKV-Spitzenverband, DVKA

Was ist unklar?

Die Roaming-Gebühren

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft. Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein genau so viel wie zu Hause (Roam like at home). Diese Regelung entfällt für das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020.

Allerdings haben viele deutsche Netzbetreiber zurzeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen. Die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2), 1 & 1 gaben gegenüber der Deutschen Presseagentur an, bis auf Weiteres nichts an den bestehenden Tarifen ändern zu wollen. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Roaming-Gebühren fällig.

Wenn die Netzbetreiber allerdings eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen.

Fragen Sie auf jeden Fall vor Ihrem Urlaub in UK bei Ihrem Provider nach, wie er sich in Sachen Roaming entschieden hat und wieviel Sie ggfs. bezahlen müssen.

Wo gibt es weitere Informationen zum Brexit?

Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums: www.evz.de >> Reisen & Verkehr >> Der Brexit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich mit Hilfe des Formulars direkt ans EVZ Deutschland wenden.

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Krankenhaus Gerolstein: Schließung der Chirurgie liegt allein in der Verantwortung des Trägers

Gerolstein/Mainz, 30.12.2020 – Zur Entscheidung des Krankenhausträgers – der Marienhaus Kliniken GmbH – die stationäre chirurgische Versorgung am Krankenhausstandort St. Elisabeth-Krankenhaus des Marienhausklinikums Eifel in Gerolstein zum Jahresende 2020 einzustellen, die dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 mitgeteilt wurde, äußerte sich Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm heute wie folgt:

„Ich bedauere diesen nicht zuletzt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offensichtlich überraschenden Schritt, der allein in der Verantwortung des Krankenhausträgers liegt. Vorwürfe von Vertretern des Stadtrats der Stadt Gerolstein, dass man sich von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler belogen fühle, weise ich auf das Schärfste zurück. Richtig ist, dass im vergangenen Sommer dem Gesundheitsministerium tatsächlich noch keine Pläne über Änderungen der Fachabteilungsstruktur bekannt gemacht worden waren. Noch im September war dem Gesundheitsministerium auf Nachfrage infolge von in der Region geäußerten Zweifeln an der Zukunft des Krankenhauses von Seiten des Krankenhauses mitgeteilt worden, dass alle im Krankenhaus vorgehaltenen medizinischen Abteilungen unter Einhaltung des Facharztstandards fortgeführt werden.“

Erst im November habe man vom Krankenhausträger anlässlich eines Gesprächs zu einem anderen Krankenhausstandort von möglichen Problemen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des chirurgischen Chefarztes erfahren, so Staatssekretär Dr. Wilhelm weiter. Offensichtlich habe man seitens des Krankenhausträgers keinen Ersatz gefunden sowie weitere Personalabgänge zu verzeichnen gehabt und sich zur Einstellung des stationären chirurgischen Angebots entschlossen.

„Die Fortführung eines ambulanten chirurgischen Angebots mit der Durchführung auch von ambulanten Operationen ist zu begrüßen, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Region um Gerolstein mit der Schließung der stationären Chirurgie einen Verlust erleidet. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere mit den chirurgischen Abteilungen der Krankenhäuser in Daun, Bitburg und Prüm auch die stationäre chirurgische Versorgung in der Region sichergestellt bleibt. Speziell die Chirurgie am Krankenhaus Maria Hilf in Daun – im gleichen Landkreis wie Gerolstein – dürfte durch die Entwicklungen eine Stärkung erfahren“, so Dr. Wilhelm.

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Gemeinde Hellenthal rät von Besuch der Wintersportgebiete ab

Hellenthal, 30.12.2020 – Die Schneegebiete Udenbreth und Hollerath sind überverhältnismäßig stark von Besuchern frequentiert. Es gibt nur begrenzte Parkmöglichkeiten, die nicht ausreichen, um allen Besuchern einen Stellplatz zu bieten.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens raten wir von einem Besuch in den Wintersportgebieten Udenbreth und Hollerath in den nächsten Tagen ab.

Sollte unsere Bitte, uns momentan nicht zu besuchen, Sie nicht abhalten nach Udenbreth und Hollerath zu kommen, bitten wir sie eindringlich um die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln:

 

  • Bitte informieren Sie sich zu Hause vor der Abfahrt über die aktuelle Lage (Schneetelefon: 02482 / 85 200 oder Aktueller Wintersportbericht).
  • Es stehen begrenzt gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten am „Weißer Stein“ zur Verfügung.
  • Bitte parken Sie keine Feld- und Waldwege sowie Hofeinfahren zu.
  • Folgen Sie bitte den Anweisungen des Ordnungsamtes vor Ort.
  • Bitte auf den Wegen und Wiesen bleiben und nicht den Wald betreten.
  • Es sind derzeit leider keine sanitären Einrichtungen vorhanden.
  • Bitte keinen Abfall liegen lassen.
  • Bitte beachten Sie überall die Corona-AHA-Regeln.
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Hinweise zu den Corona-Impfungen – Appell der Kreisverwaltung Wittlich: Auf Anrufe beim Gesundheitsamt verzichten

Wittlich, 30.12.2020 – Wie das Land Rheinland-Pfalz kürzlich mitteilte, haben am 27. Dezember 2020 die Corona-Impfungen in Rheinland-Pfalz begonnen. Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starteten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz. In Absprache mit dem einberufenen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfung wurden dabei zunächst jene Regionen bedient, die zum Stichtag 16. Dezember über der durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz des Landes lagen. Dies waren die Landkreise Bad Kreuznach, Germersheim, Kusel, Neuwied, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Kreis Vulkaneifel sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer.

Die Schutzimpfungen werden nach den durch den Bund zugesagten wöchentlichen Lieferungen nach und nach auf weitere Pflegeeinrichtungen ausgeweitet, bevor medizinisches Personal und die über 80-Jährigen in den Impfzentren geimpft werden. Wann dies der Fall sein wird, ist der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich noch nicht bekannt. Die Verwaltung bittet daher, auf Rückfragen beim Gesundheitsamt des Landkreises zu verzichten, da dieses für die Impfungen nicht zuständig ist und durch die Vielzahl an Anrufen das Personal gebunden wird.

Bereits jetzt existieren Info-Hotlines des Landes und des Bundes, die bei Fragen zur Impfkampagne angewählt werden können.

Info-Hotline des Landes für Bürgerinnen und Bürger: 0800/5758100
(erreichbar montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr, am 24. und 31. Dezember jeweils von 8 bis 12 Uhr)

Info-Hotline des Bundes: 116117

Achtung: Über die Info-Hotlines erfolgt keine Terminvergabe zur Impfung.

Umfangreiche Informationen zum Thema können darüber hinaus im Internet unter https://corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ eingesehen werden. Dort sind auch die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfung beantwortet, u. a.:

Wie bekomme ich einen Termin in einem Impfzentrum?

Rheinland-Pfalz startet vermutlich Anfang bis Mitte Januar ein Terminvergabesystem. Der genaue Zeitpunkt wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Dort erhalten Sie die Daten für die erste und zweite Impfung in einem Impfzentrum in Ihrer Nähe sowie einen Aufklärungsbogen. Dies kann auch durch den Vormund oder eine betreuende Person passieren. Außerdem bekommen Sie einen Aufklärungsbogen. Für die Terminvergabe hat das Land ein Callcenter beauftragt. Die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung erfolgt über ein intelligentes System, das die endgültige Priorisierung der STIKO sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt.

Gibt es eine zentrale Telefonnummer zur Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung?

Die Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung erfolgt in Rheinland-Pfalz über eine zentrale Terminvergabestelle. Es wird eine zentrale Telefonnummer für die Terminvergabe geben. Diese Nummer wird voraussichtlich Anfang bis Mitte Januar veröffentlicht werden.

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Bundeswehr unterstützt in Pflegeeinrichtungen

Region/Mainz, 30.12.2020 – Das Land Rheinland-Pfalz setzt auf den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kampf gegen das Coronavirus. „Die Lage in vielen Alten- und Pflegeheimen ist angespannt und in einigen Einrichtungen können viele Beschäftigte aufgrund der aktuellen Infektionslage ihren Dienst nicht antreten. Daher haben wir uns entschieden, die Bundeswehr um Amtshilfe zu bitten. Soldatinnen und Soldaten unterstützen als ‚helfende Hände‘ bei hauswirtschaftlichen und organisatorischen Tätigkeiten“, erklärte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Die Einsatzkräfte werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung eingearbeitet, begleitet und angeleitet. Die Soldatinnen und Soldaten unterstützen die Beschäftigten im hauswirtschaftlichen Bereich, beispielsweise bei der Essenszubereitung und -verteilung, beim Wäscheservice und bei organisatorischen Belangen. „Die Einsatzkräfte der Bundeswehr leisten damit einen immens wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ich danke ihnen für ihr Engagement, mit dem sie auch für soziale Nähe Sorge tragen und beispielsweise den Kontakt mit den Angehörigen per Telefon oder Videoanruf vermitteln. Das ist für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen von unschätzbarem Wert“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Pflegeleistungen an den Bewohnerinnen und Bewohnern werden weiterhin nur vom Pflegepersonal des Hauses erbracht.

Die Einsätze der Bundeswehr in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind eine temporäre unterstützende Maßnahme, die in der Regel 14 Tage dauert. Erste Einsätze laufen bereits seit den Weihnachtstagen. Aktuell sind in neun Pflegeeinrichtungen insgesamt

60 Soldatinnen und Soldaten helfend vor Ort, davon fünf aus dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. Insgesamt leisten derzeit in Rheinland-Pfalz 460 Soldatinnen und Soldaten Amtshilfe, davon 94 aus dem Sanitätsdienst. Außer in Pflegeeinrichtungen arbeiten die Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr in Gesundheitsämtern, Teststationen und Krankenhäusern

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Freundes- und Förderkreis des St. Joseph-Krankenhauses ermöglicht Anschaffung eines Bettfahrrades für die Palliativstation

Prüm, 30.12.2020 – Zur unterstützenden Behandlung der Patienten auf der Palliativstation des Prümer Krankenhauses können die Mediziner, Pflegenden und Therapeuten jetzt ein Bettfahrrad einsetzen. Damit kann die mangelnde Bewegung bei den bettlägerigen Patienten ausgeglichen werden. Die Mobilisation hilft, Muskelabbau entgegenzuwirken.

Der Chefarzt der Abteilung für Anästhesie Dr. med. Christian Elsen, Stationsärztin Frau Dr. med. Bettina Dunkel und das Team der Palliativstation bedanken sich sehr herzlich bei allen Spendern und dem Freundes- und Förderkreis des St. Joseph-Krankenhauses, der durch den Erhalt von Spenden die Anschaffung des Bettfahrrades erst möglich gemacht hatte.

Seit 2011 ist die Palliativmedizin im Prümer Krankenhaus etabliert. Damals konnte das Prümer Krankenhaus dank einer großzügigen Spende aus dem Freundes- und Förderkreis zwei Zimmer speziell für die Bedürfnisse dieser Patientengruppe herrichten. Seitdem behandelt und betreut ein interdisziplinäres Team – in nun vier Zimmern – unheilbar erkrankte Patienten aktiv und ganzheitlich. Im Mittelpunkt des palliativen Gedankens stehen die Behandlung unheilbar erkrankter Menschen durch ein interdisziplinäres Team und die Bedürfnisse der Erkrankten und ihrer Angehörigen.

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Breitband-Versorgung für Schulen im Kreis Mayen-Koblenz schreitet voran

Region/Kreis MYK, 30.12.2020 – Die Digitalisierung bestimmt heutzutage nahezu alle Lebensbereiche. Deshalb ist die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Breitbandanbindung zum wichtigsten Standortfaktor für den Landkreises Mayen-Koblenz geworden – und zwar nicht nur, um Unternehmen im Landkreis zu halten oder neu anzusiedeln, sondern auch für die Sicherung es attraktiven Schul- und Bildungsstandortes.

Eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Breitbandversorgung für die ganze Region zählt daher zu einem der wichtigsten Leitprojekte des Landkreises Mayen-Koblenz und der Wirtschaftsgesellschaft (WFG) am Mittelrhein und wird weiter vorangetrieben. „Ich bin froh über diese Entwicklung. Denn zur zeitgemäßen digitalen Ausstattung einer Schule gehört auch die breitbandige Internet-Anbindung, damit die Möglichkeiten der digitalen Bildung – das hat uns die Corona-Pandemie deutlich vor Augen gehalten – ohne Einschränkungen von Schülern und Lehrern ausgeschöpft werden können“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

Für die folgenden Schulen im Landkreis ist eine Erschließung mit Glasfaser durch die WFG bereits beauftragt worden:

  • August-Horch-Berufsbildende Schule Andernach
  • Geschwister-Scholl-Realschule plus Andernach
  • -Thomas-Realschule plus Andernach
  • Elisabeth-Schule Andernach
  • Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
  • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach
  • Karl-Fries-Realschule plus Bendorf
  • Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf
  • Theodor-Heuss-Schule Bendorf
  • Megina-Gymnasium Mayen

Weitere Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz werden eigenwirtschaftlich durch das Unternehmen Innogy SE erschlossen. Dazu gehören die folgenden Bildungseinrichtungen:

  • Carl-Burger-Berufsbildende Schule Mayen
  • Albert-Schweitzer-Realschule plus Mayen
  • Genoveva-Schule Mayen
  • Elisabeth-Schule Mayen
  • Realschule plus und Fachoberschule Untermosel
  • Kurfürst-Balduin-Gymnasium Münstermaifeld
  • Integrierte Gesamtschule Maifeld in Polch
  • Integrierte Gesamtschule Pellenz in Plaidt
  • Realschule plus und Fachoberschule Mendig
  • Stephanus Schule Polch