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Konforme elektronische Rechnungen für Unternehmen

Weiler/Deutschland – Viele denken, eine PDF-Rechnung reicht, solange sie ordentlich aussieht. Reicht sie nicht. Wie die Redaktion der eifelschau recherchierte, zählt nach dem BMF-Schreiben nur die strukturierte XML-Datei als E-Rechnung. Eine reine PDF, ein Scan oder ein Word-Dokument ist keine E-Rechnung mehr, sobald die Übergangsfristen laufen.

Der Teil, der fast nie erwähnt wird: Die XML muss im Originalformat acht Jahre aufbewahrt werden. Wer sie nach der PDF-Erstellung löscht, verstößt gegen die Aufbewahrungspflicht – auch wenn die PDF gut aussieht. Genau das prüft die Windows-Desktop-Anwendung ZUGFeRDig nicht nebenbei: Die App erzeugt und behält die strukturierte XML, nicht nur eine hübsche Ansicht davon.

Prüfen Sie daher ganz genau, ob ihre aktuelle Lösung die XML wirklich acht Jahre aufhebt, oder nur die PDF? Hier erfahren Sie mehr :ZUGFeRDig: https://zugferdig.com