Weiler/Deutschland – Die Eifelschau wollte wissen ob Ärzte, Krankenhäuser oder Arztpraxen ihre Honorarforderungen grundsätzlich an Rechts- und Inkassodienstleister weitergeben dürfen.
Wie uns die Plattform gerichtsmahnverfahren.de erläutert, ist eigens hierfür ein neuer Branchencheck – Mahnwesen im Gesundheitswesen! –
unter https://gerichtsmahnverfahren.de/check-gesundheitswesen eingeführt worden.
Der Branchencheck erklärt praxisnah, wie Sie offene Honorarforderungen rechtssicher geltend machen. Vom außergerichtlichen bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Mit dem Branchencheck erfahren Sie:
· Was erlaubt ist und was nicht bei der Zahlungsaufforderung
· Das Wesentliche für das außergerichtliche Mahnverfahren
· Alles Wichtige zum gerichtlichen Mahnverfahren
