Schleiden – Am 15. August sind zum gesetzlich vorgeschriebenen Hebetermin die nächsten Steuerzahlungen fällig. Die Stadt Schleiden ermöglicht den nachweislich unmittelbar und erheblich von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Steuerpflichtigen, einen Antrag auf Stundung der bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Die Stadt Schleiden wird dabei auf Stundungszinsen verzichten.
Der formlose Antrag auf zinslose Stundung ist baldmöglichst per E-Mail an stadtkasse@schleiden.de oder per Post an die Stadt Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, gerichtet werden. Im Antrag sind die persönlichen Verhältnisse kurz darzulegen.
Für Rückfragen steht die Stadtkasse gerne unter stadtkasse@schleiden.de oder 02445 89-420 zur Verfügung.