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IHKs in Rheinland-Pfalz fordern bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel

Region/Koblenz/Ludwigshafen/Mainz/Trier – Nur wer geimpft oder genesen ist, kann aktuell in Rheinland-Pfalz einkaufen gehen – die 2G-Regel gilt für alle Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Als bundesweite Regelung gestartet, ist 2G mittlerweile ein Flickenteppich. In verschiedenen Ländern – zuletzt auch im Saarland und in Baden-Württemberg – wurde diese Einschränkung gerichtlich aufgehoben. Mit Blick auf diese Entwicklungen fordert die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel. „Wir brauchen eine verantwortungsvolle Öffnungsperspektive, die für alle gleichermaßen gilt“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, sollte im ganzen Bundesgebiet auf 2G verzichtet werden.“

Schließlich sei Berechenbarkeit gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig – die aktuelle Situation führe zu Wettbewerbsverzerrungen für eine Branche, die ohnehin schon von der Pandemie stark getroffen ist. „Es ist den Händlern, aber auch den Kunden, nicht vermittelbar, wenn das Überqueren einer Landesgrenze, beispielsweise von Rheinland-Pfalz in das Saarland oder Baden-Württemberg, dazu führt, dass andere Regeln für das Einkaufen gelten“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Durch die unterschiedlichen Zugangsregelungen in Bezug auf 2G, die Verkürzung der Genesenenfrist und die neue Einstufung des Johnson & Johnson-Impfstoffes herrscht ein Durcheinander, das so schnell wie möglich beendet werden muss.“

Die unübersichtliche Situation führe dazu, dass Menschen die Innenstädte und den stationären Einzelhandel eher meiden und ihre Einkäufe verschieben oder im Internet tätigen, befürchtet Rössel. Das sei mit Blick auf die besonders starke Belastung des stationären Einzelhandels durch die Coronapandemie nicht hinnehmbar.

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Ein halbes Jahr nach der Flut-Katastrophe im Ahrtal

Ahrtal – Die Caritas steht den Menschen finanziell und seelisch bei. Es wird wohl niemand im Ahrtal so rasch die Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 vergessen: Mit unvorstellbarer Wucht hat die Hochwasserkatastrophe damals eine ganze Region ins Chaos gestürzt. Jeder und jede hat eine eigene Geschichte zu erzählen und die Erinnerung ist noch frisch, auch wenn das Ahrtal inzwischen in der Berichterstattung immer weniger eine Rolle spielt. Die Menschen hier sind von Normalität jedoch weit entfernt. Die materiellen Schäden sind noch deutlich sichtbar, vor allem ahraufwärts: Abgebrochene Eisenbahnbrücken, offene Häuser, staubige oder verschlammte Straßenwege. Viel schwerer wiegen aber die nicht sichtbaren Schäden, die persönlichen Belastungen, die Trauer, die Verluste, die viele zu bewältigen haben. Ein Chaos, durch das sich die Mitarbeitenden des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr seit der Flut Stück für Stück arbeiten. Alle zur Verfügung stehenden Kräfte wurden dazu mobilisiert.

Gespräche vor Ort am wichtigsten

Eine von ihnen ist Silvia Plum, Fluthilfekoordinatorin der Caritas Ahrweiler. Von Tag eins nach der Katastrophe stand sie den Menschen helfend zur Seite. Eine Aufgabe, für die es viel Leidenschaft und einen langen Atem braucht. Ohne die Unterstützung der Mitarbeiterinnen der benachbarten Caritasverbände Bonn und Koblenz und von der Caritasgeschäftsstelle Mayen sei das gar nicht zu bewältigen, sagt Plum. Vor allem die Hilfe vor Ort werde dringend benötigt. So gehen die Mitarbeiterinnen in die teils zerstörten Gemeinden, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, um das Erlebte anzuhören. Nicht selten werden dabei Trauma-Folgeschäden deutlich, berichtet Plum. „Die Leute trauen sich nicht aus dem Stadtgebiet raus und müssen begleitet werden. Die Hemmschwelle ist zu groß, alleine ins Trauma-Hilfezentrum zu gehen.“

Finanzielle und seelische Nöte

Die Caritas stand den Menschen auch finanziell schnell und unbürokratisch zur Seite: Als erste Maßnahmen wurden bis Ende August 1.600 Hilfesuchenden Soforthilfen ausgezahlt. Und inzwischen liegen über 700 Haushaltsbeihilfeanträge zur Bearbeitung auf dem Tisch, von denen einige schon bewilligt und ausgezahlt wurden. „Haushaltsbeihilfen sind ein gutes Vehikel, um die psychosoziale Verfassung der Menschen zu erfassen“, erklärt Plum. Es werde schnell deutlich, welche Bedarfe sie haben. Einige litten unter Schlafstörungen oder die Kinder würden unruhig, wenn es draußen regne. Bei manchen sei auch die berufliche Situation unklar, da der Arbeitsplatz betroffen ist. „In der Not können im Grunde kleine Dinge zum großen Problem werden“, weiß Silvia Plum und berichtet von einem jungen Mann, der in der Flut seinen Motoroller verloren hat und nicht mehr zur Arbeit fahren konnte. „Über die Härtefallklausel konnten wir den Roller ersetzen. Einem älteren Ehepaar, das sich wegen der Einbruchsgefahr nicht mehr vor die Tür traute, besorgten wir ein massives Sicherheitsschloss. Jetzt nehmen sie wieder am Leben teil. Beim Ausfüllen der Anträge erfahren wir mehr über die Nöte der Menschen und können ihnen in ihrer psychosozialen Situation oder bei der Vermittlung von Sachspenden helfen.“

Vom Bautrockner bis zu Familientreffs – vielfältige Hilfen

Neben finanzieller Unterstützung gab es auch praktische Hilfen für die Betroffenen. So wurden Bautrockner ausgeliehen, elektrische Heizkörper verschenkt oder Hilfesuchende bei Fragen zum Thema Wohnen an die zuständigen Stellen weitervermittelt. „Unser Konzept umfasst mehr als zehn Personalstellen für psychosoziale Beratung und Begleitung, Sozialraumarbeit, baufachliche Beratung sowie Beratung in Wohn- und Schuldenfragen. Die Hilfeleistungen reichen vom Adenauer Raum bis nach Sinzig.“ Gefördert wird auch der „heilsame Austausch“ unter Betroffenen. Mit verschiedenen Treffpunktcafés erreiche man insbesondere die ältere Generation. Die „Wintertreffs“ im Kurpark, am Moses-Parkplatz und in Walporzheim seien mit ihrem bunten Familienprogramm unverzichtbare Begleiter durch die dunkle Jahreszeit. „Die Nöte der Menschen ändern sich, doch geblieben sind die seelischen und materiellen Wunden“, fasst Plum die Situation ein halbes Jahr nach der Flut zusammen. „Die Caritas war vor der Flut da und hat Menschen in Not geholfen und sie wird auch nach der Katastrophe die Menschen im Ahrtal begleiten.“

Mehr Informationen auch zu den Anlaufstellen des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr gibt es hier: www.t1p.de/fluthilfe-caritas.

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Glasfasernetz für Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach

Simmerath – Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung. Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach – 40 Prozent Vertragsabschlüsse für Ausbau und kostenlosen Hausanschluss benötigt.

Homeoffice statt Pendeln? Filme auf Abruf statt linearem Fernsehen?
Internettelefonie statt Festnetz? Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach haben in den kommenden Wochen die Chance auf den Ausbau eines reinen Glasfasernetzes, mit dem die Bürgerinnen und Bürger in Höchstgeschwindigkeit im Internet surfen können.

Der erste Schritt auf dem Weg in die digitale Zukunft von Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach ist gemacht: Deutsche Glasfaser und die Gemeinde Simmerath haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Als privatwirtschaftlicher Anbieter treibt Deutsche Glasfaser den Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch voran. Dafür ist sie aber auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach angewiesen. Bis zum Stichtag am 30.04.2022 können die Anwohner im Ausbaugebiet einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 40
Prozent der anschließbaren Haushalte in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach mitziehen, steht dem Netzausbau nichts mehr im Wege.

Die neue Infrastruktur berücksichtigt alle Haushalte im Ausbaugebiet und schafft die Voraussetzung, dass auch Nachzügler noch angeschlossen werden können – dann allerdings müssen diese Haushalte die Anschlusskosten von derzeit mindestens 750 Euro selbst tragen.

Damit die Bürgerinnen und Bürger in Dedenborn, Rurberg und Woffelsbach das Glasfasernetz und seine Möglichkeiten kennenlernen können, lädt Deutsche Glasfaser alle Haushalte zu einem Online-
Infoabend ein. Auf dem Programm stehen Informationen rund um den möglichen Netzausbau, dem Unternehmen Deutsche Glasfaser und zu den buchbaren Leistungen. Im Anschluss an die Präsentation erhalten die Besucher die Möglichkeit, ihre Fragen an die Experten zu stellen.

Informationen zu Online-Infoabende:

Mittwoch, 02.02.2022, 19:00 Uhr
Sie können sowohl über Ihren Computer als auch über Ihr mobiles Endgerät teilnehmen:

1. Über PC/Laptop:
www.deutsche-glasfaser.de/dedenborn
www.deutsche-glasfaser.de/rurtal
Oder direkt unter: https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/98194647331

2. Über mobile Endgeräte (Smartphone/Tablet):
Im Vorfeld die „ZOOM Cloud Meetings“ App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunterladen. Geben Sie dann die Meeting-ID an: Meeting-ID: 981 9464 7331

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
„Zum Glasfaseranschluss gibt es mittelfristig keine Alternative. Die Glasfasertechnologie wird genauso selbstverständlich werden wie ein Strom- oder Wasseranschluss. Mit einem Glasfaseranschluss machen Sie Ihre Immobilie attraktiver und erhalten ihren Wert“, so Bürgermeister Bernd Goffart.

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Bezahlung mindestens in Tarifhöhe – Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft

Region/Berlin – Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben nun hierfür die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Die Richtlinien legen fest, wie Pflegeeinrichtungen, die ab dem 1. September 2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen bei der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften erfüllen können. Sie sind damit ein wesentlicher Pfeiler für das Ziel der Bundesregierung einer angemessenen Bezahlung in der Pflege.

Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Karl Lauterbach: „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Dafür sorgen wir auch mit den heute veröffentlichten Richtlinien. Denn diese Richtlinien sind die Grundlage dafür, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab dem 1. September 2022 regelhaft nach Tarif entlohnt werden. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung.“

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne. Die jetzt vorliegenden Richtlinien sind ein wichtiger Schritt. Tarifverträge sind künftig die Leitplanken für angemessene Entlohnung in der Altenpflege. Dies ist eine gute Nachricht für viele Pflegerinnen und Pfleger, die bisher nicht von Tarifverträgen geschützt waren. Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands „Wer gute Pflege will, muss auch gute Löhne zahlen. Mit den nun vorliegenden Richtlinien erhalten Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen den seit langem erwarteten Handlungsrahmen zur partnerschaftlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Aber neben einer angemessenen Vergütung sind z.B. intelligente Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie eine hohe Ausbildungsquote weitere wichtige Stellschrauben, mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen können.“

Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:

  • selbst einen Tarifvertrag abschließen,
  • mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder
  • mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen. Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt.

Bis zum 28. Februar 2022 müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren etabliert werden.

Hintergrund

Mit dem am 20. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung mindestens in Höhe von Tarif zu zahlen. Mit dem Gesetz wurde der GKV-Spitzenverband auch verpflichtet, in Richtlinien das Nähere insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen für die Einhaltung der neuen Zulassungsvoraussetzungen, aber auch zum Verfahren zur Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen, festzulegen. Die Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27. Januar 2022 genehmigt und auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar: www.gkv-spitzenverband.de

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir bekämpfen entschieden Hass und Hetze!

Region/Mainz – „Der 27. Januar ist eine gemeinsame Verpflichtung, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen und eine humane, solidarische und freie Gesellschaft zu bewahren. Weil die Folgen der NS-Zeit bis heute spürbar sind, kann es keinen Schlussstrich geben.“ Dies sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld der Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

„Wir gedenken an diesem Tag gemeinsam der Opfer und ihres unermesslichen Leids durch die beispiellosen nationalsozialistischen Verbrechen. „Nie wieder“ heißt für uns, die gleiche Freiheit und Würde aller Menschen in unserem Land zu schützen, wo immer sie gefährdet ist,“ betonte die Ministerpräsidentin. Deshalb gehe die Landesregierung mit aller Härte des Rechtsstaats gegen diejenigen vor, die andere verächtlich machen und bedrohen, ob auf der Straße oder im Netz. „Wir bekämpfen entschieden alle Formen des Antisemitismus und sorgen bestmöglich für die Sicherheit der jüdischen Bürger und Bürgerinnen von Rheinland-Pfalz.“ Aus diesem Grund fördere die Landesregierung eine Vielzahl von Projekten, um das Wissen über den Nationalsozialismus zu stärken und Begegnungen gerade auch von jungen Menschen zu ermöglichen.

„Doch wir brauchen darüber hinaus auch eine Alltagskultur gegen die Gleichgültigkeit, die Judenhass und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentritt. Ich weiß, dass die allermeisten Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen das genauso sehen. Unsere Demokratie ist stark. Aber gerade die NS-Zeit lehrt uns, dass auch ein demokratischer Rechtsstaat durch Missbrauch demokratischer Regeln in sein Gegenteil verkehrt werden kann. Zeigen wir deshalb in Rheinland-Pfalz denen die rote Linie, die jetzt unter dem Vorwand von Corona Gewalt legitimieren,“ ergänzte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir sind ein Land der freien Meinungsäußerung. Aber es gibt auch klare Grenzen. Lassen wir nicht zu, dass einige ihre Freiheit rücksichtslos auf Kosten anderer ausleben! Und denjenigen, die sich auf Corona-Demos einen gelben Stern anheften, sage ich: Sie verhöhnen damit die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Das ist nicht nur geschichtsvergessen, das bedeutet auch, die Gräuel des Nationalsozialismus zu leugnen. Das müssen auch diejenigen wissen, die mit solchen Menschen mitmarschieren. Wer diese falsche Gleichsetzung mit den Holocaust-Opfern nicht teilt, muss sich davon distanzieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Hintergrund:

Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Seit über zwei Jahrzehnten erinnert der rheinland-pfälzische Landtag daher an diesem Tag an die Opfer des Nationalsozialismus.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer ehrt BioNTech-Gründer Özlem Türeci und Uğur Şahin mit höchster Landes-Auszeichnung

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Prof. Dr. Özlem Türeci und Prof. Dr. Uğur Şahin mit dem Landesverdienstorden ausgezeichnet. Die Gründer des Mainzer Biotechnologie-Unternehmens BioNTech erhielten für ihre bahnbrechende Forschungsarbeit die höchste Auszeichnung, die Rheinland-Pfalz zu vergeben hat.

Bei einer Feierstunde in der Staatskanzlei würdigte die Ministerpräsidentin das Forscherehepaar als echte Vollblutwissenschaftler, deren Ziel es immer gewesen sei, den Menschen ganz konkret zu helfen. „Der Kampf gegen die Menschheitsgeißel Krebs ist ihr gemeinsames Lebensthema. Ihre Vision ist eine Immuntherapie, mit der man die Sterblichkeit von Krebs reduzieren und Heilung erzielen kann. Um die eigene Forschung für die Anwendung nutzbar zu machen, sind sie beide unter die Unternehmensgründer gegangen. Wir zeichnen sie heute aber nicht nur als exzellente Wissenschaftler und sehr erfolgreiche Unternehmer aus, sondern vor allem auch für ihren Mut, ihre Beharrlichkeit und ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und zu helfen, wenn ihre Forschung gebraucht wird“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Fast auf den Tag genau zwei Jahre sei es her, dass Prof. Dr. Özlem Türeci und Prof. Dr. Uğur Şahin das Projekt „Lightspeed“ auf den Weg brachten zu einem Zeitpunkt, als nur wenige Menschen überhaupt verstanden, was dieses neue Virus bedeuten würde. „Mit der rekordschnellen Entwicklung eines hochwirksamen und sicheren Corona-Impfschutzes haben sie uns den wichtigsten Baustein auf dem Weg aus der Pandemie geliefert. Sie haben damit Millionen Menschen auf der ganzen Welt das Leben gerettet oder sie vor schweren Krankheitsverläufen geschützt“, sagte die Ministerpräsidentin. Ihr Erfolg bringe die hohe wissenschaftliche Exzellenz und das erfolgreiche Unternehmertum, das Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren im Bereich der Biotechnologie habe, ins weltweite Rampenlicht. „Diese Stärke wollen wir in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Bund, Stadt, Unternehmen und Hochschulen ziehen dabei an einem Strang“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Prof. Türeci sei eine Forscherin von Weltrang, die beispielsweise als Präsidentin des Executive Boards der Cancer Immunotherapy Plattfom jährlich das größte europäische Spezialistentreffen zur Forschung, Translation und Entwicklung von Krebsimmuntherapien organisiere. Sie könne die beeindruckende Anzahl von mehr als 530 Einzelpatenten in über 70 Patentfamilien vorweisen. „Als Chief Medical Officer bei BioNTech kam ihr Verantwortung zu, die klinischen Studien für den Impfstoff in einer Weise zu konzipieren, dass sie in nie dagewesener Geschwindigkeit durchgeführt werden konnten, ohne dabei Abstriche bei der Gründlichkeit zu machen. Eine wahre Herkulesaufgabe“, so die Ministerpräsidentin.

Im Bereich der Immunologie und der translationalen Forschung sei Prof. Şahin ein international höchst renommierter Wissenschaftler, der insbesondere durch wegweisende wissenschaftliche Forschungsarbeiten zu individualisierten Krebsimmuntherapien essentielle Beiträge für die heutige Spitzenposition der deutschen Wissenschaftslandschaft im Bereich der Identifizierung und Charakterisierung von Zielmolekülen für die personalisierte Behandlung von Krebstumoren leiste. Auch er habe mehr als 60 unabhängige Patente in den Bereichen neue Krebsbiomarker und spezifische therapeutische Plattformen. Unter diesen Patenten befinden sich zukunftsweisende Innovationen, die unter anderem auch den Grundstein für das Unternehmen BioNTech SE legten.

„Ich freue mich sehr, dass ich heute Ihre außergewöhnlichen Verdienste mit der höchsten Landesauszeichnung ehren darf. Ich möchte Ihnen danken für Ihre mutige Initiative, Ihr tiefes Vertrauen in die Wissenschaft und Ihre eigene Forschung. Sie werden sich jetzt wieder verstärkt dem Kampf gegen den Krebs widmen. Wir wünschen Ihnen auch in diesem Feld viel Erfolg, denn viele Menschen warten auch dort auf Zeichen der Hoffnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Trierer Generalvikar von Plettenberg äußert sich zu #OutInChurch

Region/Trier – „Queere Menschen sollen in unserer Kirche eine Heimat haben“. Mit der Aktion #OutInChurch haben sich 125 aktive, ehemalige und künftige Mitarbeitende der katholischen Kirche als queer geoutet. Der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg äußert sich am 25. Januar wie folgt zu der Initiative:

„Die Aktion zeigt die Wirklichkeit von sexueller Vielfalt in der Kirche und unter den kirchlichen Mitarbeitenden auf. Die im ‚Manifest‘ benannten Forderungen spielen, so ist mein Eindruck, auch beim Synodalen Weg eine wichtige Rolle. Im Bistum Trier ist in Folge der Bistumssynode der Arbeitskreis ‚Sexuelle und geschlechtliche Identität in der Pastoral‘ gegründet worden. Das ist in meinen Augen der richtige Weg: miteinander ins Gespräch gehen und nach dem bestmöglichen Weg schauen. Ja, das heißt auch gemeinsam zu überlegen, wo Veränderungen in Bezug auf Sexualmoral und kirchliches Arbeitsrecht notwendig sind. Menschen, die sich der LSBTIQ-Community zugehörig fühlen und ihr Leben und Arbeiten aus dem christlichen Glauben heraus gestalten wollen, sollen in unserer Kirche natürlich eine Heimat haben und keine Repressionen fürchten müssen.“

Das Manifest der Aktion ist auf www.outinchurch.de veröffentlicht.

Mehr aus dem Bistum Trier zum Thema: https://t1p.de/Bistum-TR-queer

Update 13:11 Uhr: Der Vorstand des Katholikenrates des Bistums Trier schließt sich der Stellungnahme von Generalvikar von Plettenberg an und unterstützt diese ausdrücklich. (ih)

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Land verlängert die Rückzahlungs-Frist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Region/Düsseldorf – Minister Lienenkämper: Schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Minister Pinkwart: Wir setzen Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit schnellen und umfassenden Wirtschaftshilfen konnten wir Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wirksam unterstützen und so hunderttausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Die finanzielle Situation zahlreicher Kleinbetriebe ist jedoch nach wie vor angespannt. Nach zwei Jahren eines zum Teil sehr weitreichenden Lockdowns brauchen die Betriebe und ihre Beschäftigten eine faire Chance, ihrer Arbeit so bald wie möglich wieder vollumfänglich nachgehen und Geld verdienen zu können. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten. Wir setzen damit den Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Wir wollen alles tun, um ihnen einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen und krisenbedingte Folgelasten abzumildern.“

Finanzminister Lutz Lienenkämper: „Ziel des Soforthilfeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen war es von Anfang an: schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen zu helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist es notwendig, die Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit unser Land und unsere Wirtschaft die Krise meistern und gestärkt aus ihr hervorgehen können.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.

Minister Pinkwart: „Im Schulterschluss mit dem Bund und den anderen Ländern werden wir auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die nordrhein-westfälischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.“

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SachsenEnergie wandelt Überstunden in Spenden für Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal um

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Ahrtal – Ostdeutschlands größter Kommunalversorger zeigt Herz: Dank einer ungewöhnlichen Aktion der Mitarbeiter*innen werden 110.000 Euro für das Flutgebiet im Ahrtal aus Sachsen gespendet. Auch über ein halbes Jahr nachdem ein Hochwasser große Teile der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zerstörte und 73 Menschen das Leben kostete, wird weiter daran gearbeitet, die Folgen der Naturkatastrophe zu beheben. Zu den zahlreichen städtischen Gebäuden, die derzeit saniert werden, zählt die Grundschule Bad Neuenahr. Keller, Erdgeschoss und Turnhalle wurden Mitte Juli vergangenen Jahres überschwemmt. Die Flut riss alles mit sich fort, Unterrichtsmaterialien ebenso wie Tische und Stühle.

Mit Hilfe einer Spende aus Sachsen über insgesamt 110.000 Euro können der Wiederaufbau vor Ort weiter vorangetrieben und wichtige Anschaffungen getätigt werden. Neben der Grundschule Bad Neuenahr (40.000 Euro) kommt das Geld der Spielgemeinschaft Ahrtal (40.000 Euro) zugute. Deren Trainingsanlagen und Plätze waren in der Flutnacht schwer zerstört worden. Außerdem profitiert der Spendentopf des Landkreises Ahrweiler (30.000 Euro). Die Mittel aus diesem Fond sollen künftig für Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Ahrtals genutzt werden – und somit ebenfalls die Betroffenen unterstützen.

Möglich wird dies durch eine Gemeinschaftsaktion der Mitarbeiter*innen des Versorgers SachsenEnergie aus Ostsachsen, der damit ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme an die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz senden möchte. Denn vielen Menschen in Sachsen sind die Erinnerungen an das damalige Jahrhunderthochwasser und die anschließende Unterstützung aus ganz Deutschland unvergessen geblieben.

SachsenEnergie-Vorstandschef Dr. Frank Brinkmann anlässlich der Spendenübergabe am 23. Januar in Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Wir freuen uns sehr, dass wir durch die Spenden unserer Mitarbeitenden einen kleinen Beitrag leisten können und die Menschen unterstützen, die nach wie vor täglich im Einsatz sind, um die Schäden der Hochwasserkatastrophe zu beseitigen.“

Der Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Aufsichtsratsvorsitzender der SachsenEnergie: „Die Menschen in der Region Dresden haben die Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 nicht vergessen und gerade deshalb ist die Solidarität mit den betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch so groß gewesen. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens sehr dankbar, dass sie dieses starke Zeichen gesetzt haben.“

Die SachsenEnergie hat nicht nur Geld gespendet, sondern beim Wiederaufbau der Erdgasversorgung im Ahrtal auch tatkräftig mitangepackt. Dafür dankte Marcelo Peerenboom im Namen der Energieversorgung Mittelrhein (evm). „Die SachsenEnergie war Teil einer beeindruckenden Solidaritätsaktion vieler Energieversorger und Netzbetreiber aus ganz Deutschland. Sie alle haben geholfen, die Erdgasversorgung im Ahrtal in Rekordzeit wiederaufzubauen“, sagte Peerenboom.

Hintergrund

Das aus DREWAG und ENSO fusionierte Unternehmen SachsenEnergie hatte seine Mitarbeiter*innen Ende Oktober 2021 dazu aufgerufen, den Geldwert ihrer Über-stunden steuerfrei für insgesamt drei Projekte im Katastrophengebiet zu spenden. Innerhalb kürzester Zeit kamen auf diese Weise rund 47.500 Euro zusammen. Die SachsenEnergie verdoppelte – wie zu Beginn der Aktion angekündigt – die Summe auf 95.000 Euro und rundete schließlich auf 100.000 Euro auf.

Bereits zuvor waren durch Eigeninitiative von Arbeitnehmer*innen des Versorgers 9.000 Euro an Spenden gesammelt worden. Dank erneuter Unterstützung durch das Unternehmen selbst summiert sich der Gesamtbetrag jetzt auf insgesamt 110.000 Euro.

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Fatales Signal: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt

Region/Düsseldorf – Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen fordert sofortige Rücknahme der Entscheidung der Bundesregierung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem gestrigen Tag, 24. Januar 2022, gestoppt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestern mitgeteilt. Ab sofort können damit keine neuen Anträge für die Bundesförderung gestellt werden. Bis zuletzt wurde über das Förderprogramm der Neubau von Effizienzhäusern und die energetische Sanierung unterstützt. Die Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab.

„Diese Entscheidung der Bundesregierung torpediert die Bezahlbarkeit des Wohnens, die Maßnahmen beim öffentlichen Wohnungsraum und den freifinanzierten Wohnungsraum in der gesamten Bundesrepublik inklusive Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung macht hier wichtigen neuen Bauvorhaben im ganzen Land einen Strich durch die Rechnung. Die Entscheidung sollte deshalb schleunigst zurückgenommen werden – zum Wohle von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümer“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Projektstopps, Umplanungen und Finanzierungslücken, das sind die Folgen der heutigen Entscheidung. Sie verhindert aktiv bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten. Vor allem die sozial verantwortlich handelnden Wohnungsunternehmen und -genossenschaften brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für ihr Handeln.“

„Mit einem Federstrich wird dem kompletten Wohnungsbau die Rechts- und Finanzierungsgrundlage entzogen. KfW-Standards sind vielfach Vertragsbestandteil oder als Vorgaben in Bebauungsplänen verbindlich vorgegeben.“ Das angedachte Angebot, Liquiditätslücken für baureife Projekte durch eventuell zinsverbilligte Kredite zu vermeiden, bezeichnet Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW NRW, als völlig unzureichend. „Damit darf die Bundesregierung bereits jetzt ihr Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, als völlig unrealistisch ad acta legen“, so Gendziorra.

„Die übereilte Entscheidung der Bundesregierung ist alles andere als nachhaltig. Gerade Hauseigentümer stehen beim klimaneutralen Umbau ihrer Immobilien besonders im Fokus. Der sofortige Stopp der Förderung ist weder ein Beitrag für den Klimaschutz, noch für bezahlbares Wohnen“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ ist der Zusammenschluss aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW), BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen – Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft, Haus & Grund Nordrhein-Westfalen).