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Friseure in Not fordern sofortige Lockerung in Rheinland-Pfalz

Prüm/Region – Klage gegen die 2G-Regelung in Friseur-Salons. Sie betreiben einen Friseursalon in Wiesbaden? Herzlichen Glückwunsch! Für Ihren Betrieb gilt 3G. Sie besitzen einen Friseursalon in der Landeshauptstadt Mainz nebenan? Tut uns leid, für Ihren Laden gilt 2G. „12 km Luftlinie entscheiden über die berufliche Existenz. Das treibt die Ungleichbehandlung auf die Spitze“, ärgert sich Guido Wirtz, Friseurunternehmer aus Rheinland-Pfalz. Denn natürlich fahren Kunden einfach von Mainz nach Wiesbaden, von Ludwigshafen nach Mannheim oder von Remagen nach Bonn, wo die Beschränkungen lockerer sind. „Das ist Wettbewerbsverzerrung. Der Flickenteppich an Regelungen macht unsere Unternehmen kaputt.“

Guido Wirtz reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Foto: Guido Wirtz

Guido Wirtz will sich das nicht länger angucken. Er reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland. „Mir und meinen Kollegen ist zwischen 2019 und 2021 ein großer Umsatzausfall entstanden. Die Kunden, die wegen der Regelungen nicht mehr zu uns in den Salon kommen, haben andere Wege gefunden. Haare wachsen immer. Aber die Dienstleistung findet jetzt eben im Nachbarland statt oder – noch viel schlimmer – in der Schwarzarbeit Zuhause.“ Grund dafür sei unter anderem auch, dass viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. „Die haben schlichtweg die Zeit dazu.“

Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, unterstützt die Klage finanziell und organisatorisch. Für ihn ist die Sache klar: „Die Tragweite des Grundrechtseingriffs ist nicht mehr zu argumentieren. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat gestern beschlossen, dass der Einzelhandel ab Mitte Februar mit 3G öffnen darf. Friseure wiederum erst ab Anfang März.“ Das sei schlichtweg eine Ungleichbehandlung. „Denn wieso soll in einem Monat etwas sicherer sein, wo wir bereits heute schon wissen, dass es an anderer Stelle sicher ist?“

Auch Lisa Luh besitzt einen Friseursalon in Rheinland-Pfalz. Sie und ihre Mitarbeiterinnen haben im vergangenen Jahr extra Sachkundeschulungen besucht, um ihre Kunden ordnungsgemäß bei einem Selbsttest zu beaufsichtigen. „Damit es für uns und die Kunden sicher ist.“ Kurze Zeit später kam dann 2G. „Das war ein Schock. Plötzlich mussten wir Stammkunden an der Tür abweisen.“ Dabei gefährde 3G doch die Sicherheit nicht, vielmehr trage das Testen zur Sicherheit bei. „Menschen, die den Impfstatus nicht erfüllen wollen oder können, finden andere Wege. Sie lassen sich schwarz die Haare schneiden.“

Wie geht es jetzt weiter? Das Eilverfahren dauert in der Regel drei bis vier Wochen. So lange heißt es für Guido Wirtz und seine Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder „für alle“ offen.

Das sind die #FriseureInNot:

In Deutschland gibt es etwa 80.000 Friseursalons mit ca. 240.000 Beschäftigten. Große Zahlen hinter denen unzählige reale Existenzen stehen. Die #FriseureInNot haben sich entschlossen, den Zahlen auch vor Gericht ein Gesicht zu geben.

Gemeinsam mit der Wild Beauty GmbH kämpfen sie für ihre Branche. Ihren bislang größten Erfolg erzielte die Initiative im Februar 2021: Durch bundesweite Klagen konnte maßgeblich dazu beigetragen werden, dass deutschlandweit Friseursalons vom Lockdown ausgenommen wurden.

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Land NRW macht schnellere Elektrifizierung der Eifelstrecken möglich – Finanzierung abgesichert

Region/Düsseldorf – Die bei der Unwetterkatastrophe stark beschädigten Bahnstrecken in der Eifel werden im Zuge des Wiederaufbaus modernisiert und elektrifiziert. Verkehrsministerin Ina Brandes hat gemeinsam mit Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn, und Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland (NVR), eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Mit der Vereinbarung werden die Voraussetzungen für die beschleunigte Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall bis zur Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz, der Voreifelbahn zwischen Bonn und Euskirchen sowie der Erfttalbahn zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel geschaffen.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Die Landesregierung macht Tempo beim Wiederaufbau nach der Unwetterkatastrophe im vergangenen Juli: Dank Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bund gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, dass die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus beschleunigt umgesetzt werden kann. Deswegen kann auch der Ausbau der drei wichtigen Eifelstrecken schneller erfolgen – eine großartige Nachricht! Saubere Elektrozüge auf modernisierten Bahnstrecken in dichterer Taktung werden in Zukunft die Mobilität und damit die Lebensqualität der Menschen in der Region deutlich verbessern. Zugleich leisten wir einen starken Beitrag zum Klimaschutz.“

Der Bund hat signalisiert, die Elektrifizierung der Strecken im Zuge des Wiederaufbaus über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu fördern. Die Elektrifizierung kann so deutlich beschleunigt umgesetzt werden. Dies war nur möglich, da sich das Land bereit erklärt hat, die Absicherung der Gesamtfinanzierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Deutschen Bahn zuzusagen.

DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla: „Mit der Finanzierungsvereinbarung legen wir den Grundstein für einen hochmodernen und klimafreundlichen Bahnverkehr in der Eifel. Davon profitieren die Umwelt sowie unsere Kundinnen und Kunden: Elektrisch betriebene Züge sind verlässlicher, leiser und pünktlicher. Wir binden die Eifel so optimal an die Metropolregion Köln/Bonn an. Mit neuen Angeboten wollen wir noch mehr Menschen für die klimafreundliche Bahn gewinnen. Das wird nur durch den engen Schulterschluss mit dem Land, dem NVR und dem Bund möglich.“

Die Elektrifizierung der Eifelstrecken als Maßnahme für einen klimafreundlichen und zukünftig dichteren Betrieb ist bereits Teil der landesübergreifenden Zielnetzkonzeption, die das Verkehrsministerium des Landes gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) entwickelt hat, um einen aus Fahrgastsicht möglichst optimalen Fahrplan künftig zu ermöglichen.

Verkehrsministerin Brandes weiter: „Ich freue mich, dass wir mit dem Bund, der Deutschen Bahn und dem Nahverkehr Rheinland für eine bessere und klimafreundliche Mobilität an einem Strang ziehen. Die Elektrifizierung der Eifelstrecken zeigt gut, wie beschleunigte Planung von Verkehrsinfrastruktur gelingen kann – niemals zuvor war es wichtiger, dass wir bei Planung, Genehmigung und Bau von Schienen, Brücken und Straßen schneller vorankommen.“

Nach der Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 hatte der Bund auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Aufbauhilfegesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass klimafreundliche Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus im beschleunigten Verfahren umgesetzt werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dadurch nicht mehr erforderlich.

NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober: „Die furchtbare Flutkatastrophe hatte verheerende Folgen. Wir richten den Blick jetzt aber nach vorn und wollen gemeinsam mit dem Land und der DB die aus der Katastrophe erwachsende Chance für einen zukunftsfähigen Ausbau nutzen. Dabei profitieren wir auch davon, dass wir bereits vor dem schlimmen Unwetter das »Bündnis Voreifelbahn« gegründet haben. Dadurch können wir auf ein gut aufgestelltes interkommunales Netzwerk zurückgreifen.“

Die Gesamtkosten der Elektrifizierung liegen bei rund 400 Millionen Euro. Die Maßnahme ist bereits im Bundesprogramm GVFG zur Förderung angemeldet und kann mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten seitens des Bundes gefördert werden. Hinzu tritt eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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ÖPNV im Landkreis Mayen-Koblenz – Unternehmen soll Linienbündel zurückgeben

Region/Mayen-Koblenz – Der Kreisausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat Landrat Dr. Alexander Saftig einstimmig dazu ermächtigt, Verhandlungen mit der Verkehrsbetrieb Rhein Eifel Mosel GmbH des Transdev-Konzerns insbesondere bezüglich des Linienbündels „Vordereifel“ zu führen. Ziel ist es, eine freiwillige Rückgabe des Linienbündels zu erreichen und damit im Anschluss eine Notvergabe an einen neuen Betreiber vorzubereiten.

Die Abgabe des Linienbündels Vordereifel wird deshalb vorgeschlagen, da dessen Verkehrsleistungen am ehesten durch einen anderen Betreiber aufgefangen werden können. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass das Bündel „Vordereifel“ das kleinste der drei vom Transdev-Konzern gefahrenen Linienbündel ist. Außerdem weist es geringere Verzahnungen an den Knotenpunkten auf als die beiden weiteren betroffenen Linienbündel „Maifeld“ und „Pellenz“. Durch eine Rückgabe des Linienbündels „Vordereifel“ erwartet der Kreisausschuss bei allen drei Bündeln eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Durch in der Vordereifel freiwerdende Fahrer und Kapazitäten in der Disposition der Verkehrsbetriebe Rhein Eifel Mosel, sollen sich auch die Verkehrsleistungen in den Bündeln „Maifeld“ und „Pellenz“ stabilisieren.

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Ehrgeiziges Ziel – Sportstätten-Bedarfsplan für das Ahrtal

Ahrtal/Koblenz – ISE und Hochschule Koblenz vor Ort – SBR koordiniert und erstellt FAQ-Hochwasserhilfe. Die Entwicklung eines kreisweiten Sportstättenbedarfsplanes für das von der Flutkatastrophe geschundene Ahrtal soll nun Fahrt aufnehmen. „Wir freuen uns, dass die Kreisverwaltung uns dazu den entsprechenden Auftrag erteilt hat“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Rheinland, Monika Sauer. Gemeinsam mit dem Institut für Sportstättenentwicklung in Trier (ISE) und der Hochschule Koblenz wolle man das ehrgeizige Projekt in Angriff nehmen. Der SBR verstehe sich dabei als „Koordinierungsstelle“.  Als erster Schritt wurde ein Frage-Antwort-Katalog (FAQ) erarbeitet, der vor allem den Sportvereinen Orientierung in der aktuellen Situation und eine Perspektive für eine zukunftsfähige Sportinfrastruktur geben soll.

„In Gesprächen vor Ort konnten wir feststellen, dass derzeit viele Fragen zum Wiederaufbau offen sind. Verwaltungen, Politik und Fachkräfte werden durch die große Anzahl an Anfragen aktuell stark belastet. Wir haben die bisher aufgekommenen Fragen gesammelt und stellen den aktuellen Stand der Antworten durch die zuständigen Behörden dar“, erklärt die stellvertretende SBR-Geschäftsführerin Susanne Weber. Der Katalog werde ständig aktualisiert und könne über die SBR-Homepage (www.sportbund-rheinland.de) eingesehen werden.

Nach Angeben von Weber gliedert sich SBR-Beratungsangebot in die Haupt-Themenblöcke „Antragsstellung & Entscheidungsprozesse“, „Wasserrechtliche Vorgaben“, sowie „Kostenermittlung und Höhe der Zuwendungen“.  „Außerdem haben wir Fragen und Antworten zu konkreten Fallbeispielen zusammengestellt und geben einen Überblick über konkrete Hilfsangebote des SBR in Steuer- und Rechtsfragen“, sagt Weber.

Unterdessen sind ISE und Hochschule bereits in den Kommunen vor Ort unterwegs. Die Experten führen Interviews mit Vereinen, Schulen und sonstigen Nutzern der Bewegungsräume durch, um die Anforderungen an die zukünftigen Sportstätten zu erheben. Parallel wird ein Sportstättenkataster erstellt. In diesem werden alle Daten zu den Sportstätten sowie deren Status des Wiederaufbaus zusammengetragen. Das Kataster kann dazu beitragen, Prozesse transparent zu machen und den Wiederaufbau zu steuern.

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Bündelungs-Gymnasien sichern individuelle Bildungswege in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen frühzeitig Planungssicherheit. Das Ministerium für Schule und Bildung hat weitere Vorkehrungen für die reibungslose Umsetzung der Rückkehr zu G9 getroffen. In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen wurde mindestens ein Bündelungsgymnasium bestimmt, das im Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufnehmen und in den Folgejahren zum Abitur führen kann. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat mit ihrer Leitentscheidung für G9 einen jahrelangen Streit um die Schulzeitverkürzung befriedet. Die Rückkehr zu G9 ist eine Erfolgsgeschichte und damit das so bleibt, werden wir die Gymnasien und ihre Schülerinnen und Schüler weiter eng begleiten. Die Bündelungsgymnasien werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherung individueller Bildungswege leisten. Die Landesregierung sorgt auch für Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 vor.“

Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase (und somit in den beiden darauffolgenden Schuljahren keine Qualifikationsphase 1 bzw. Qualifikationsphase 2) geben. Die Schülerinnen und Schüler des ersten G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs sowie Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen geben, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte Bündelungsgymnasien außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten. Damit erhalten diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.

Eine Liste aller achtzig landesweit ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im Bildungsportal hier abrufbar.

Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden.

Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.

Domkapitular Dr. Antonius Hamers und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: „Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung es den kirchlichen Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein kirchliches Angebot zu machen. Da, wo es pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese Aufgabe gerne an.“ Auch der Privatschulverband unterstützt das Vorgehen der Landesregierung: „Wir schließen uns den kirchlichen Trägern an. Auch die privaten Schulträger werden diese zeitlich begrenzte Aufgabe gerne mit übernehmen“, so Petra Witt, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen NRW e.V.

Neben dem Besuch eines Bündelungsgymnasiums stehen den Schülerinnen und Schülern durchgehend auch weitere Wege zum Abitur offen, wie beispielsweise der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen oder der Wechsel an Berufliche Gymnasien (an Berufskollegs).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mein Dank richtet sich vor allem an die Bündelungsgymnasien für ihr großes Engagement. Wir geben den Gymnasien und damit auch den anderen weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Planungssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer haben nun die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu beraten, damit sie eine fundierte Schullaufbahnentscheidung treffen können.“

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Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutz-Verordnung an – Regelung gilt ab morgen Mittwoch 09. Februar

Region/Düsseldorf – Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen – Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 09. Februar, in Kraft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Coronaschutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen. Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten. Deshalb geben wir den Kommunen Instrumente an die Hand, um dort, wo viele Menschen auf den Straßen erwartet werden, Brauchtumszonen mit höheren Schutzstandards anzuordnen. Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.
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RLP Innenminister Lewentz – Bereits 15 Verantwortliche von Landes-Kriminalamt ermittelt

Region/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat eine Woche nach der grausamen Tat im Landkreis Kusel gemeinsam mit LKA-Präsident Johannes Kunz und Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer die ersten Ergebnisse der Ermittlungsgruppe Hate Speech vorgestellt. Beim Landeskriminalamt wurde diese als unmittelbare Reaktion auf festgestellte Hasskommentierungen im Zusammenhang mit der Tat eingerichtet. Sie bearbeitet Fälle unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

„Seit 1. Februar wurden der Ermittlungsgruppe Hate Speech 399 Fälle von Hass und Hetze im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat im Landkreis Kusel bekannt. 102 dieser Internetbeiträge sind nach jetzigem Stand strafrechtlich relevant. In 15 Fällen konnten bereits Verantwortliche ermittelt werden. Aus virtueller Wut wird reale Gewalt. Wo immer Worte wie Waffen gebraucht werden, wo sie der Verrohung den Nährboden bereiten und andere animieren sollen, Gewalttaten zu verüben, muss der Staat konsequent einschreiten“, so Lewentz. Die Ermittlungsgruppe sei deshalb der richtige Schritt gewesen.

„Die von der Ermittlungsgruppe Hate Speech im Netz festgestellten Inhalte sind in Teilen ehrverletzend und schockierend. Auf der anderen Seite stehen jedoch viele User der sozialen Netzwerke, die diesen verbalen Entgleisungen eindeutig widersprochen haben“, so die Eindrücke von LKA-Präsident Johannes Kunz.

In der Ermittlungsgruppe arbeiten 14 Expertinnen und Experten, die aktiv nach Hasskommentierungen und dergleichen in sozialen Medien suchen und die bekannt gewordenen Fälle akribisch ausermitteln. „Die Ermittlerinnen und Ermittler werden von der Taskforce „Gewaltaufrufe Rechts“ des Verfassungsschutzes unterstützt. Die Sicherheitsbehörden und die Justiz gehen gemeinsam und entschlossen vor. Dass Menschen die kaltblütige Tötung der beiden Polizeikollegen regelrecht feiern und die Opfer verhöhnen, nehmen wir nicht hin“, betonte der Innenminister.

Ein Video, in dem ein vermummter Mann öffentlich dazu aufrief, Polizisten auf Feldwege zu locken, um dort auf sie zu schießen (sogenanntes „Cophunting“), hatte bereits in der Nacht zum Freitag zu einer Festnahme unter Beteiligung von SEK-Beamten in einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen geführt. „Diese Unglaublichkeit wollte der Mann auch noch als Event aufziehen, damit Geld verdienen und sich von Interessenten dafür mit 500 Euro pro Teilnehmer entlohnen lassen. Ich sage ganz klar: So etwas Widerliches werden wir nicht tolerieren“, äußerte Lewentz.

„Jetzt ist die Justiz gefordert. Das darf nicht ungesühnt bleiben. Allerdings müssen wir bei aller verständlichen persönlichen Wut, bei allem Zorn und Verbitterung über die perfiden Hassbotschaften einen kühlen Kopf bewahren und die Verfolgung mit professioneller Distanz betreiben. Gleichwohl werden wir alles daran setzen, die Verantwortlichen zu ermitteln, so schnell als möglich vor Gericht zu stellen und eine abschreckende Bestrafung herbeizuführen“, betonte Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer.

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Erste Apotheken ab Dienstag 08. Februar startklar für COVID-19-Impfungen

Region/Mainz /Berlin – Am kommenden Dienstag, 8. Februar 2022, werden die ersten Apotheken COVID-19-Schutzimpfungen anbieten. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken sukzessive aufwächst. Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen. Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Und insgesamt haben mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.“ Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. „Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen,“ so Overwiening.

Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird. Die Suchfunktion steht ab Dienstag zur Verfügung, und die Daten werden permanent aktualisiert.

Um COVID-19-Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheken eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst, besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden. Zudem müssen durchgeführte Impfungen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des RKI weitergegeben werden.

Weitere Informationen unter www.abda.de

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Nordrhein-Westfalen bereitet Novavax-Impfungen vor

Region/Düsseldorf – Verteilung der Impfdosen zunächst über die Koordinierenden Impfeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat Regelungen zur Verteilung und Verimpfung des zeitnah zu erwartenden Impfstoffs der Firma Novavax festgelegt. Der Bund erwartet Ende Februar eine erste Lieferung von rund 1,4 Millionen Impfdosen, die in einem noch vom Bund festzulegenden Verfahren an die Bundesländer verteilt werden sollen.

Zunächst wird der Impfstoff aufgrund der begrenzten Mengen ausschließlich im Rahmen kommunaler Impfangebote zur Verfügung stehen. Die Verteilung an die Koordinierenden Covid-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte erfolgt über das Land, sobald der Bund Liefermenge und Zeitplan des Impfstoffs verbindlich festgelegt hat. Das Gesundheitsministerium des Landes rechnet damit, dass die Impfungen Ende Februar, spätestens Anfang März beginnen können.

Die Verteilung an die KoCIs erfolgt zunächst auf Grundlage des jeweiligen Bevölkerungsanteils der Kreise und kreisfreien Städte. Diese werden den Impfstoff entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 20. Januar priorisiert an Personengruppen verimpfen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind und entsprechende Impfangebote schaffen.

„Wie zu Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 besteht die Herausforderung darin, dass zunächst nur sehr begrenzte Mengen des Impfstoffs Novavax zur Verfügung stehen werden”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Ich bitte daher um Verständnis, dass wir den Impfstoff zuerst an Menschen geben, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind oder an Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mit den zugelassenen mRNA-Impfstoffen geimpft werden können. Diejenigen, die nicht unter diese Priorisierung fallen, bitte ich um etwas Geduld. Grundsätzlich stehen weiterhin auch die bekannten mRNA-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Sie sind genauso sicher und bieten einen hervorragenden Schutz vor einer schweren Coronainfektion”, so der Minister weiter.

Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, werden zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen reserviert werden. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die KoCIs bereits gebeten, für diese Personengruppen niedrigschwellige Impfangebote vorzubereiten und die betroffenen Einrichtungen zu informieren.

Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung. Die Impfungen mit Novavax für diese Personengruppen erfolgen im Rahmen der kommunalen Impfangebote in den Impfstellen oder bei mobilen Impfaktionen. Die KoCIs wurden gebeten, Möglichkeiten zur Registrierung und Terminbuchung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Sollte absehbar sein, dass Termine nicht entsprechend der vorgegebenen Priorisierung nachgefragt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte die für eine Personengruppe vorgesehenen Impfstoffmengen auf die übrigen Gruppen aufteilen.

Zum Hintergrund:

Coronaviren tragen sogenannte Spike-Proteine als Teil ihrer Hülle, die den Eintritt des Virus in die menschlichen Zellen ermöglichen. Die Covid-19-mRNA-Impfstoffe enthalten den Bauplan dieses Spike-Proteins, der Körper stellt die Spike-Proteine nach der Impfung selbst her. Das Immunsystem des Geimpften erkennt das Spike-Protein als Fremdkörper, aktiviert Abwehrzellen und bildet Antikörper sowie Abwehrzellen. Im Fall von Novavax hingegen werden Teile des Spike-Proteins künstlich hergestellt und direkt in den Körper gespritzt. Das Immunsystem reagiert und baut eine entsprechende Abwehr auf.  Für eine vollständige Impfung benötigt es zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen. Als vollständig geimpft gelten dann Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist.

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Dreyer und Lewentz trauern mit den Angehörigen und der Polizei

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz haben nach der brutalen Tötung eines Polizeibeamten und einer Polizeianwärterin an einer polizeiinternen Trauerfeier für die Verstorbenen in Kusel teilgenommen. Im Rahmen des Gedenkens drückten Dreyer und Lewentz ihre tiefe Anteilnahme mit den Hinterbliebenen aus.

„Ganz Rheinland-Pfalz trauert um zwei junge Menschen, die mit großer Leidenschaft unser aller Sicherheit zu ihrem Beruf gemacht haben. Ich weiß, dass Worte nicht vermögen, im tiefen Schmerz um das geliebte Kind, den geliebten Partner, die Freundin, den Kollegen, Trost zu spenden. Ich kann nur hoffen, dass es Ihnen hilft, verehrte Angehörige, Freunde und Kollegen, dass Sie mit Ihrer Trauer und Verzweiflung nicht allein stehen. Dass die Landesregierung, dass ganz Rheinland-Pfalz, ja dass ganz Deutschland mit Ihnen trauert“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Auch Tage nach der erschütternden Tat lässt mich der Tod der beiden jungen Polizeiangehörigen tief traurig und fassungslos zurück. Den beiden jungen Menschen wurde auf fürchterliche Art und Weise ihr Leben genommen, als sie für unser aller Sicherheit im Einsatz waren. Auch deshalb ist es für mich selbstverständlich, den Angehörigen und den Polizeikolleginnen und -kollegen heute bei ihrer Trauer beizustehen“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Das gemeinsame Gedenken verdeutliche, dass ein Angriff auf die Polizei als Angriff auf die gesamte Gesellschaft empfunden werde. Der Innenminister hatte sich bereits zuvor mit den unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen der Getöteten in der Polizeiinspektion Kusel getroffen.

Als menschenverachtend bezeichnete Ministerpräsidentin Malu Dreyer Hass-Tweets in den Sozialen Netzwerken, die sich nach der schrecklichen Tat gegen die Polizei richten. „Die junge 24-jährige Polizeikommissaranwärterin und der 29-jährige Polizeioberkommissar sind #ZweiVonUns. Unter diesem Hashtag versammelt sich die Polizei in ganz Deutschland. Ich kann nur erahnen, wie aufgewühlt die Polizeifamilie ist. Aber ich bin sicher: #ZweiVonUns ist viel stärker als der abscheuliche Hass und die Hetze im Netz. Wir haben eine Ermittlungsgruppe ‚Hate Speech‘ beim LKA eingerichtet. Hass und Hetze werden konsequent verfolgt und bestraft. Die Landesregierung wird weiter mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen diejenigen vorgehen, die unsere Polizeikräfte beleidigen, bedrohen und gewaltsam angehen. Das ist unsere Verpflichtung und Verantwortung.“

Am Gedenken der Polizei Rheinland-Pfalz beteiligten sich landesweit alle Polizeipräsidien, das LKA, die Hochschule der Polizei und die Landesregierung mit einer Schweigeminute. Auch weit über die Polizeifamilie und das Land Rheinland-Pfalz hinaus war die Anteilnahme, die unter dem Bekenntnis „zwei von uns“ stand, groß. So gedachten beispielsweise Polizeiangehörige bundesweit gemeinsam der verstorbenen Kollegin und des verstorbenen Kollegen aus Rheinland-Pfalz.

Die Landesregierung bereitet gemeinsam mit der Polizei Rheinland-Pfalz über das interne Gedenken hinaus einen offiziellen Trauerakt vor.