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Solardach-Kataster der Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich aktualisiert

Wittlich – Das Interesse an der Installation der eigenen Photovoltaikanlage ist ungebrochen. Das Solardachkataster der Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich bietet bereits seit 2011 eine perfekte Planungsgrundlage, um die wirtschaftliche Errichtung einer solchen Anlage auf dem eigenen Gebäude auszuwerten. Das Portal ist online erreichbar unter www.solar.bernkastel-wittlich.de. Projektpartner der ersten Stunde ist die Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück, die das Onlinetool finanziell unterstützt.

Immer wieder wurde die Plattform überarbeitet und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Zuletzt konnten im Frühjahr 2022 die neuesten Geodaten durch die Firma Geoplex eingespielt werden, die nun einen neuen Gebäudebestand der beiden Landkreise abbilden und auch Gebäuden jüngeren Baujahres die Dachflächenbewertung ermöglichen. Durch die lokale Energieagentur „unser-klima-cochem-zell e. V.“ konnte eine neue Informationsbroschüre erarbeitet werden, die auf 28 Seiten einen leicht verständlichen Überblick rund um die Möglichkeiten der eigenen Stromerzeugung durch Photovoltaik liefert.

Die Broschüre gibt wertvolle Informationen, für wen sich ein Batteriespeicher lohnen kann, wie der eigene Solarstrom für das E-Auto genutzt werden kann, welche steuerrechtlichen Aspekte zu beachten sind und vieles mehr. Der Ratgeber ist online einsehbar unter www.ukcz.de/pv und kann in gedruckter Form angefordert werden unter www.ukcz.de/kontakt. In Kürze wird diese Broschüre auch zugeschnitten auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich zur Verfügung stehen.

Vorstand der Sparkasse Mittelmosel, Edmund Schermann und die Landräte Manfred Schnur und Gregor Eibes freuen sich, dass auch nach elf Jahren die Erfolgsstory des Solardachkatasters ungebrochen ist.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben in unseren Häusern feste Ansprechpartner, wenn es um Beratungsbedarf über das Solardachkataster hinaus geht“, betonen die Kreischefs.

„Unsere regelmäßigen Informations-Veranstaltungen zum Thema – Photovoltaik am Eigenheim, füllten schon vor der Pandemie ganz Säle, in den letzten beiden Jahr waren die Online-Veranstaltungen und Online-Beratungstermine stark nachgefragt. Hier werden wir auch in diesem Jahr wieder Angebote schaffen“, erklärt Landrat Manfred Schnur.

„Unsere Verwaltungen arbeiten auch auf diesem Gebiet eng zusammen, so können Bürgerinnen und Bürger über die Landkreisgrenzen hinaus von den regionalen Informationsangeboten profitieren“, führt Landrat Gregor Eibes aus.

Sparkassenvorstand Edmund Schermann nimmt die frisch gedruckten Broschüren in Empfang. „Die Sparkasse Mittelmosel ist gerne Teil dieser erfolgreichen Partnerschaft“, betont er, „Das Solardachkataster gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, direkt eine Anlagenfinanzierung in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einzubeziehen. Die Unterstützung solcher Investitionen in den Klimaschutz ist für uns ein wertvoller und wichtiger Beitrag“.

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Justiz-Vollzugsanstalt Wittlich und Landkreis unterzeichnen Kooperation im Katastrophen-Schutz

Wittlich – Im Katastrophenfall müssen viele Hände schnell zusammenarbeiten. Diese Erkenntnis hat sich in der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr noch einmal bewahrheitet. Dies gilt nicht nur für Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie die Bürgerschaft, sondern auch darüber hinaus. Um im Ernstfall schnelle Hilfe leisten zu können ist ein Blick über den Tellerrand wichtig. Eine ungewöhnliche Kooperation gehen der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Wittlich ein. Anstaltsleiter Dr. Jörn Patzak und Landrat Gregor Eibes haben hierzu eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Aktuell wäscht und lagert die Justiz 200 Feldbetten des Landkreises inklusive Bettwäsche ein. Des Weiteren verfügt die Justiz über ein COHB-Gerät das sie den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz im Einsatzfall zur Verfügung stellt. Mit diesem Gerät kann sehr schnell der Kohlenmonoxid-Gehalt im Blut eines Menschen bestimmt werden und so Klarheit über den Patientenzustand beim Verdacht auf Rauchgasvergiftung geschaffen werden.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch die Justiz bei der Verpflegung im größeren Umfang im Krisenfall. Die Küche und die Bäckerei bieten hier optimale Voraussetzungen die eigenen Einheiten des Katastrophenschutzes zu ergänzen. Diese Strukturen sind besonders wichtig bei länger anhaltenden Schadenslagen, wenn es darum geht Rettungskräfte über Tage oder auch Wochen zu versorgen.

Im Gegenzug unterstützt der Katastrophenschutz die Justiz bei Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Auch sind Resozialisierungsprojekte im Bereich Feuerwehr- und Brandschutz mit Strafgefangenen geplant.

„Bei der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr kam mir die Idee, dass wir als Gefängnis mit rund 600 Insassen Struktur und Logistik haben, um im Katastrophenfall unterstützen zu können“, erläutert Anstaltsleiter Patzak. Mit einer Unterstützung wolle man auch ein Zeichen nach außen setzen, dass die Gefangenen mit ihrer Arbeit einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Beim Katastrophenschutz des Landkreises stieß Patzak mit seiner Idee auf offene Ohren. „Wir sind froh und dankbar für dieses Angebot der JVA. Die Kooperation mit dem Wittlicher Gefängnis ist ein wichtiger und verlässlicher Baustein im Schutzkonzept des Landkreises“, freut sich Landrat Gregor Eibes.

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Friseurhandwerk unter der Lupe

Prüm/Region – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt das ganze Jahr über schwerpunktartige Kontrollen durch – sowohl bundesweit als auch regional. Im Vordergrund dieser regelmäßigen Überwachungen steht vor allem die Frage, ob die überprüften Unternehmen ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten einhalten. Bei konkreten Kontrollen im Friseurhandwerk konnten die Behörden jetzt einzelne Verstöße aufdecken.

In diesen Fällen hatten Betriebe etwa unerlaubt Sozialleistungen bezogen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten sowie Ausländer illegal beschäftigt. Bereits Anfang April hatte die Zollverwaltung bundesweit schwerpunktmäßig Friseursalons und sogenannte Barbershops überprüft.

„Als Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland begrüßen wir diese Maßnahmen und haben diese in unseren Gesprächen mit der Politik auch immer eingefordert“, berichtet Dirk Kleis, Geschäftsführer vom Verband. „Nur, wenn sich alle Friseure an die gleichen Spielregeln halten, ist ein fairer Wettbewerb möglich. Und wir stehen für faire Löhne im Friseurhandwerk, was sich ab Oktober mit der Einführung des Mindestlohnes auf 12 Euro noch einmal verschärfen wird.“

Im Bezirk Trier lag die Zuständigkeit bei der FKS Trier, die als Außenstelle dem Hauptzollamt in Koblenz (HZA) zugeordnet ist. Bei der Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des HZA wurden 68 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielt kontrolliert.

In der Region Trier wurden 110 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Insgesamt wurden hier ein Dutzend Verdachtsmomente festgestellt, die das FKS noch genauer überprüfen muss. In neun Fällen ergab sich der Verdacht, dass die betreffenden Betriebe die Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten haben. In einem Fall liegt der Verdacht vor, dass das Unternehmen illegal Ausländer beschäftigt. In einem anderen Fall haben die Ermittler einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch von Sozialabgaben aufgedeckt. In einem weiteren Fall wird ein Arbeitgeber verdächtigt, der Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherungsversicherung vorenthalten zu haben.

Neben den regionalen Ordnungsämtern war auch die Handwerkskammer (HWK) Trier – im Rahmen eigener Zuständigkeiten – in die Überprüfung der kontrollierten Betriebe auf lokaler Ebene eingebunden. Die HWK beanstandete bei sechs Betrieben die fehlende, aber gesetzlich vorgeschriebene Betriebsleiterpräsenz. Weitere Kontrollen sind bereits geplant.

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Steigende Kosten beim Wittlicher Schwimmbad-Projekt – Projektabbruch würde die Stadt voraussichtlich rund 5 Millionen Euro kosten

Wittlich – Im September 2019 wurde der entscheidungsreife Planungsstand zum Neubau eines Kombibades den Bürgerinnen und Bürgern in einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Hierbei wurden die Gründe, die zu den bisherigen Entscheidungen geführt haben, nochmals im Detail vorgestellt. Anschließend standen die Planer und die Vertreter im Stadtrat vertretenen Parteien, der Verwaltung und der Initiativgruppe für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Grundsätzlich hätte zu diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden können.

Dennoch suchte der Stadtrat den Dialog mit den Vertretern der inzwischen gegründeten Bürgerinitiative und gab auf deren Wunsch eine Variantenplanung in Auftrag, damit die sich anschließende Diskussion faktenbasiert und konstruktiv geführt werden konnte. Am 2. Juli 2020 hat der Stadtrat die finale Variante für den Neubau des Vitelliusbades beschlossen. Eineinhalb Jahre später konnte dann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

Durch die Bauzeitenverzögerung, die im Wesentlichen durch einen Verwaltungsrechtsstreit verursacht wurde (wir haben darüber berichtet), befindet sich das Projekt jetzt in einer Ausschreibungsphase, in der die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg zu weltwirtschaftlichen Verwerfungen führen, die nahezu jede solide Finanzplanung und Finanzierung kommunaler Infrastrukturprojekte auf den Kopf stellen.

Durch die in den letzten Monaten enormen, nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen im Bausektor hat sich der Stadtrat nochmals mit dem Thema „Schwimmbad“ und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wittlich beschäftigt. Seitens der Verwaltung wurden die aktualisierten Baukostenberechnungen mit den Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wittlich vorgestellt. Es wurde auch die Möglichkeit eines vollständigen Projektabbruchs betrachtete und im Stadtrat diskutiert.

Ein Projektabbruch würde die Stadt Wittlich voraussichtlich rund 5 Millionen Euro kosten. Für die Ratsmitglieder kommt nach ausführlicher Diskussion ein Projektabbruch jedoch nicht in Frage. In einer sehr sachlich geführten Aussprache wurden neben den nun aufgetretenen wirtschaftlichen Folgen auch die fachlichen und sozialen Aspekte und deren mögliche Auswirkungen  auf das Schulschwimmen, den Vereinssport und die Familien in die Gesamtbetrachtung der Projektentwicklung einbezogen. Seitens der Verwaltung wurden verschiedene Szenarien vorgestellt, wie sich die durch die Bauzeitenverzögerung höheren Baukosten auf die Abschreibungen und die höheren Zinsen auf den städtischen Haushalt auswirken können. Legt man die aktuelle Marksituation zu Grunde, dann kalkuliert der Projektplaner nunmehr mit Gesamtkosten in Höhe von 26,2 Mio. EURO zuzüglich einer Reserve in Höhe von 3 Mio. EURO. Auch der sogenannte „worst case“, also das schlimmste anzunehmende Szenario wurde aufgezeigt. Danach könnte die Baupreisentwicklung zu Gesamtkosten in Höhe von rund 29 Mio. EURO führen zuzüglich einer Reserve von 3 Mio. EURO. Die nun deutlich gestiegenen Kosten stellen eine enorme Belastung des Haushaltes dar. Dennoch ist der Bau des Schwimmbades für die Stadt Wittlich leistbar. Dies ist insbesondere auf eine solide Haushaltsführung zurückzuführen. Der Stadtrat kam daher einstimmig zu dem Ergebnis am Bau des Schwimmbades, trotz der nun vorherrschenden schwierigen Rahmenbedingungen, festzuhalten.

Zur Finanzierung des Schwimmbades wurden bereits Kredite im laufenden Haushalt veranschlagt. Diese wurden nun im Nachtragshaushalt nochmals aufgestockt. Zur Finanzierung des gesamten Haushaltes mit allen Infrastrukturprojekten wird in Kürze eine Kreditaufnahme in Höhe von 24.000.000 € erfolgen. Somit wäre das Schwimmbad auch künftig durchfinanziert und kann weiter gebaut werden. Die Kreditaufnahme bedeutet einen kurzfristigen Anstieg des Schuldendienstes, der den Haushalt der Stadt zusätzlich belasten wird, mittelfristig wird sich dieser aber wieder reduzieren, da in den kommenden Jahren einige laufende Darlehen endgültig getilgt werden. Die Stadt Wittlich ist weiterhin bestrebt, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

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Kreis Düren treibt den Glasfaserausbau in Gewerbegebieten voran

Düren – Stetig verfolgt der Kreis Düren mit starken Partnern an seiner Seite das Ziel, schnelles Internet für jeden und überall auf dem Kreisgebiet zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird der Ausbau mit Glasfaser vorangetrieben. Lücken sollen geschlossen werden – und das möglichst schnell. Dies gelingt nun erneut in Gewerbegebieten auf dem Dürener Stadtgebiet.

 

Symbolisch ist am gestrigen Donnerstag, 09. Juni der Spatenstich zum geplanten Glasfaserausbau in Düren erfolgt. Der Kreis hat im Rahmen eines Sonderaufrufes für Gewerbegebiete erfolgreich Fördermittel von Bund und Land erworben, um bislang unterversorgte Gewerbestandorte mit Glasfaseranschlüssen versorgen zu können. „Dieses Projekt macht unseren Kreis zukunftsfähig und zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Im ersten Schritt ist das Dürener Stadtgebiet an der Reihe. Es werden elf Kilometer Glasfaser verlegt, vier Kilometer Tiefbau realisiert und sechs Kilometer Lehrrohre geschaffen. Fördergeber des Projektes sind der Projektträger ateneKom Gmbh und die Bezirksregierung Köln.

Doch nicht nur in Düren wird das Netz ausgebaut. Das Kreisgebiet wurde im Rahmen der Ausschreibung in fünf Lose aufgeteilt, Los eins umfasst das Stadtgebiet Düren. Angeschlossen werden dort 45 Gewerbebetriebe in den Arealen Annakirmesplatz, Düren-Nord, Areal Reflex, Ellernbusch und Bahnstraße. Ausbauten in Heimbach, Hürtgenwald, Merzenich und Nideggen werden bald folgen. „Ein Glasfasernetz ist für die Gewerbetreibenden unerlässlich“, betonte Cord Meyer, Geschäftsführer der Leitungspartner GmbH, die sich gemeinsam mit den Stadtwerken Düren um den Ausbau auf dem Dürener Stadtgebiet kümmert. In Kürze soll mit den Bauarbeiten begonnen werden, Mitte 2023 sollen die Arbeiten fertiggestellt werden. Das Finanzvolumen für Los eins liegt bei rund 575.000 Euro. Insgesamt liegt das Volumen für alle fünf Lose bei rund 1,7 Millionen Euro.

„Glasfaser ist inzwischen eine wichtige Lebensader“, sagte Dürens Bürgermeister, Peter Ullrich. „Der Ausbau ist für uns eine gute Nachricht. Viele Unternehmer werden sich freuen und natürlich auch Menschen, die in Richtung digitale Stadt denken.“ Den wirtschaftlichen Gewinn beschrieb auch Thomas Hissel, Geschäftsführer des Wirtschafts- und Innovationsnetzwerkes der Stadt Düren, Win.dn: „Der Bedarf der Unternehmen geht immer mehr in Richtung Digitalisierung. Glasfaseranschlüsse werden als genauso selbstverständlich angesehen wie Strom- oder Wasseranschlüsse.“

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Würdiges Gedenken an Opfer und Betroffene der Flutkatastrophe im Ahrtal

Ahrweiler – Kreistag beschließt Kostenrahmen für Gedenkveranstaltung am 14. Juli. Am 14. Juli 2022 jährt sich die verheerende Flutkatastrophe, die weite Teile des Ahrtals zerstört hat, zum ersten Mal. Im Rahmen einer zentralen und öffentlichen Gedenkveranstaltung soll den 134 Menschen, die ihr Leben verloren haben, gedacht und Solidarität mit den Zehntausenden Betroffenen ausgedrückt werden.

„Zusammen mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der am stärksten von der Flut betroffenen Kommunen – den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig sowie den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr – haben wir uns darauf verständigt, dass am 14. Juli eine zentrale und offene Gedenkveranstaltung im Kurpark von Bad Neuenahr stattfinden wird, an der rund 2000 Menschen teilnehmen können“, sagt Landrätin Cornelia Weigand und lädt alle, die teilnehmen möchten, herzlich ein: „Uns ist es ein Anliegen, den vielen Betroffenen, den Helferinnen und Helfern, aber auch den Mitfühlenden, die diesen Tag in Gemeinschaft verbringen möchten und Halt suchen, einen Ort des gemeinsamen Gedenkens zu bieten. Gleichzeitig möchten wir ein sichtbares Zeichen für den Zusammenhalt in unserer Region und den gemeinsamen Aufbruch setzen. Daher haben wir bewusst auf einen festen Einladungskreis verzichtet und bieten ein offenes Veranstaltungsformat an.“

Während der rund 90-minütigen Veranstaltung wird das würdige Gedenken an die 134 Todesopfer und weiterhin zwei Vermissten im Kreis Ahrweiler im Mittelpunkt stehen. Neben Betroffenen werden auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Landrätin Cornelia Weigand und Bürgermeister Guido Orthen, stellvertretend für die von der Flut betroffenen Kommunen, sprechen. Umrahmt wird das Programm durch Musiker aus der Region.

Am 15. Juli wird es zudem in allen flutbetroffenen Ortsgemeinden auch ein dezentrales Gedenken geben. Denn für viele Betroffene ist es wichtig, an diesem Tag in Erinnerung an die Flut vor Ort zu sein und diesen Moment in kleinerem Kreis zu begehen. Als Zeichen der gemeinsamen Trauer und Hoffnung werden an diesem Abend in allen Ortschaften die Kirchenglocken läuten.

Die zentrale Gedenkveranstaltung wird – wie vom Kreistag Ahrweiler in seiner Sitzung am 31. Mai beschlossen – mit einem Kostenrahmen von 30.000 Euro umgesetzt. Weitere Informationen zur Gedenkveranstaltung folgen in Kürze.

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SmartQuart als Vorzeigeprojekt – Kaisersescher Bürgermeister präsentiert Kaisersescher Wasserstoff-Projekt

Kaisersesch/Region/Bendorf – Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch Albert Jung, der auch gleichzeitig Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Wasserstoff- und Brennstoffzellen Netzwerkes H2BZ ist, präsentierte bei der Auftaktkundgebung zum „HY-Starter“ Prozess in Bendorf das Kaisersescher Wasserstoffprojekt.

Über Einhundert geladene Gäste aus der gesamten Region feierten den Startschuss des HY-Land Prozesses in Bendorf in der ‚Kruppschen Halle‘ in Sayn.

In den nächsten 12 Monaten wird in verschiedenen Veranstaltungen untersucht, welche Chancen in der Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff in Bendorf bestehen. Dabei steht vor allem die Frage im Vordergrund, welche positiven Effekte die Umsetzung der Energiewende auf die regionale Wirtschaft haben kann. Konkrete Geschäftsmodelle für Unternehmen und Kommunen sollen in einem Strategiepapier veröffentlicht werden.

Albert Jung machte in seinem Vortrag vor allem auf die Chancen der Kommunen aufmerksam, durch kommunale Flächensicherung, die Erzeugung vor Ort von Erneuerbaren Energien, die Produktion von grünem Wasserstoff, dessen Speicherung und die Verwendung vor Ort etwa zum Betanken von Linienbussen.

In Kaisersesch wird diese Strategie umgesetzt und dient als Blaupause für andere Kommunen. Das Wasserstoff Netzwerk Rheinland-Pfalz steht dem HY-Landprozess als Expertenpool zur Verfügung.

 

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Länder tagen unter Vorsitz von Ministerpräsident Hendrik Wüst und sprechen über sichere Energieversorgung und die Pandemie

Region/Düsseldorf – Bei Ministerpräsidentenkonferenz und gemeinsamer Besprechung mit dem Bundeskanzler steht nationale Sicherheits- und Energiepolitik im Fokus – Ministerpräsident Wüst: Brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und müssen problematische Abhängigkeiten im Energiesektor künftig vermeiden

Unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Hendrik Wüst sind am Donnerstag, 2. Juni 2022, die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin zu einer turnusmäßigen Konferenz zusammengekommen. Die Tagung begann am Morgen mit den länderinternen Beratungen und wird am Nachmittag im Rahmen der gemeinsamen Besprechung mit dem Bundeskanzler im Kanzleramt fortgesetzt. Im Fokus der Beratungen stehen die Lage in der Ukraine und die Folgen für die nationale Sicherheits- und Energiepolitik. Auch die Corona-Pandemie und die diesbezügliche Vorbereitung auf den Herbst und Winter sind auf der Tagesordnung. Nordrhein-Westfalen hat bis Ende September 2022 turnusmäßig den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) inne.

Der Schwerpunkt der länderinternen Beratungen lag auf der Vorbereitung der anschließenden Besprechung mit dem Bundeskanzler im Kanzleramt. Dort stehen erneut die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für Europa auf der Tagesordnung.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine globale Krise ausgelöst. Präsident Putin bedroht Frieden und Freiheit in Europa. Mit dem Bund werden die Länder daher beraten, wie die Sicherheit Deutschlands in einem umfassenden Sinn gestärkt werden kann. Für die Sicherheit unseres Landes ist es wichtig, in Zukunft Abhängigkeiten von autoritären Regimen zu vermeiden – gerade beim Thema Energie. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig vom Import russischer Energie werden. Deshalb brauchen wir mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und müssen problematische Abhängigkeiten im Energiesektor künftig vermeiden.“

Lehren aus der Pandemie und Vorbereitung auf den Herbst

Mit Blick auf die Corona-Pandemie diskutierten die Länder, wie sich Bund und Länder bestmöglich auf mögliche weitere Infektionswellen im kommenden Herbst und Winter vorbereiten können.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „So sehr wir es uns alle wünschen – die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein erneutes Hin und Her zwischen Lockdown und Öffnung wollen wir unbedingt vermeiden. Dafür müssen wir schon jetzt den Herbst und Winter vorbereiten und verbindliche Absprachen über ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern treffen. Umsicht und Vorausschau bleiben die wichtigsten Maßstäbe zum Schutz der Menschen in unserem Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder griffen ihre Beschlüsse aus dem vergangenen Oktober wieder auf, die das Ziel hatten, Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde ein Prozess in Gang gesetzt, in dem alle staatlichen Ebenen anhand der Erfahrungen in der Pandemie eigene Stärken und Schwächen reflektieren, um sich für kommende Krisen besser aufzustellen. Erste Ergebnisse – etwa zu einer optimierten Ausgestaltung von Finanzhilfen für die Wirtschaft – liegen vor.

Pflichtversicherung für Elementarschäden
Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit noch nicht dagewesener Wucht getroffen. Angesichts zunehmender Unwetterereignisse ist es aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs notwendig, Vorkehrungen zu treffen, damit materielle Schäden niemanden in Existenzangst bringen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs haben deshalb beschlossen, den Bund zu bitten, anhand eines konkreten Regelungsvorschlags die Einführung einer Pflichtversicherung zu prüfen. Das Thema soll im Dezember wieder auf der Tagesordnung zur gemeinsamen Beratung mit dem Bund stehen.

Auftrag und Struktur des öffentlichen Rundfunks

Eine Modernisierung von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist den Ländern mit Blick auf dessen Akzeptanz in der Bevölkerung sowie im Zuge des digitalen Wandels ein wichtiges Anliegen. Dies betrifft insbesondere eine Schärfung des Profils, eine Flexibilisierung bei den Programm- bzw. Online-Angeboten und eine Stärkung der Aufsichtsgremien. Auch hierzu konnte bei der MPK ein Beschluss zur Reform gefasst werden.

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Weitere Stärkung der Vorsorge – Minister-Verordnung ermöglicht Befüllung des Gasspeichers Rehden

Region/Berlin – Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, eine Ministerverordnung erlassen. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufweist, befüllt werden kann. Das ist erforderlich, um die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken.

Die Ministerverordnung basiert auf dem am 30.04.2022 in Kraft getretenen neuen Gasspeichergesetz. Die „Verordnung zur Zurverfügungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Gasspeicherbefüllungsverordnung)“ wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt heute in Kraft.

Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir gehen einen weiteren wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit und Vorsorge in Deutschland weiter zu stärken und um insbesondere für den nächsten Winter ausreichend gerüstet zu ein. Das ist angesichts des Ukraine-Krieges und seiner Implikationen für die Gasversorgung eine anspruchsvolle Aufgabe. Da die Speicherstände von Deutschlands größtem Gasspeicher in Rehden seit Monaten auf historischem Tief liegen, ist es notwendig hier schnell zu handeln. Mit der Ministerverordnung schaffen wir die Voraussetzung, damit der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe mit der Einspeicherung schnellst möglich schnell beginnen kann.“

Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania-Gruppe. Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer seit Monaten nur in geringfügigem Maß befüllt; der Füllstand liegt aktuell nur bei 2 Prozent. Seit dem 04.04.2022 steht die Gazprom Germania unter deutscher Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur. Unter der Treuhänderschaft wurde unter Hochdruck daran gearbeitet, den Speicher zu befüllen. In einem ersten Schritt wurden dazu die bislang an die russische Gazprom Export vermarkteten Speicherkapazitäten gekündigt. Nun kann – auf Basis der Ministerverordnung und mit Zustimmung des BMWK im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur – der Marktgebietsverantwortliche tätig werden und direkt physisches Gas erwerben und einspeichern. Damit kann sichergestellt werden, dass die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes eingehalten werden können und so die Versorgungssicherheit gestärkt wird.

Zur Einordnung:

Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Im vergangenen Winter waren die Speicher aber oft nicht ausreichend gefüllt. Um die Vorsorge zu erhöhen und höhere Füllstände für die kommenden Monate zu gewährleisten, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Gasspeichergesetz vorgelegt, welches am 30.04.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden alle Betreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Es gelten abgestufte Vorgaben, die einzuhalten sind. So müssen die Speicherstände zum 1. Oktober 80 Prozent betragen, zum 1.November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent.

Darüber hinaus ermächtigt das Gasspeichergesetz das Bundeswirtschaftsministerium via Ministerverordnung zu agieren, wenn Füllstände einzelner Speicher sehr niedrig sind und so die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn absehbar ist, dass angesichts sehr niedriger Füllstände  aus technischen Gründen die Füllstandsvorgaben zu den jeweiligen Stichtagen nach (80 % am 01.10.; 90 % am 01.11.) nicht eingehalten können. Dies ist im Fall Rehden angesichts des Ukraine-Krieges der Fall.

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Inklusion im Sport – Bundesweit einzigartige Ausbildung in Aachen gestartet

Aachen – Stadtsportbund Aachen e.V. und Studierende nach Pilotphase begeistert – Wissenschaftliche Studie gibt neue Impulse für Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung. Sport fördert den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl! Doch bei der Debatte um Inklusion klaffen Anspruch und Wirklichkeit oft auseinander. Der Stadtsportbund Aachen e.V. bietet gemeinsam mit der Katholischen Hochschule NRW ab sofort eine bundesweit bislang einmalige und an der Praxis orientierte Ausbildung für sportlich Interessierte und Engagierte an.

Seit 2017 setzt der Stadtsportbund (SSB) Aachen e.V. sich ganz besonders für das Thema Inklusion im Sport ein. „Denn wer Inklusion im Sport wirklich will, findet Wege, diese auch umzusetzen“, erklärt Sina Eghbalpour, Sport-Inklusionsmanagerin beim SSB Aachen. Das Kooperationsprojekt des SSB Aachen und der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, gilt dabei als ein Meilenstein für den Inklusionssport in Deutschland.

Die Resonanz auf das neue Fortbildungsangebot im inklusiven Sport speziell für Studierende sprengt allerdings alle Erwartungen. „Gemeinsam kommen wir schneller ans Ziel“, freut sich Björn Jansen, Vorsitzender des SSB Aachen. „Wir haben zwar schon viel geschafft, aber noch viel vor, bis wir den Begriff Inklusion in unserer Gesellschaft nicht mehr benötigen. Viele reden über die Thematik, aber nur wenige Handeln praxisnah und lösungsorientiert; das wollten wir ändern. Wenn es im Lizenzsystem des organisierten Sports keine Übungsleiter-Ausbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion gibt, dann konzipieren wir als Stadtsportbund eben selbst eine. Und wo wäre diese besser angedockt als im Studiengang Soziale Arbeit in Aachen.“

Die zukünftigen Sozialarbeitenden sind optimale Multiplikator*innen und können neue inklusive Sportangebote initiieren und anleiten. Für die Studierenden gelten zwei Besonderheiten: sowohl der Erwerb der Übungsleiter-C Lizenz (ÜL-C) mit den inklusionsspezifischen Inhalten als auch die Creditpoints im Rahmen der Studienleistung an der Hochschule. Professorin Dr. Ute Antonia Lammel, Modulbeauftragte an der Katholischen Hochschule, Abteilung Aachen, weiß: „Sportangebote können neben der klassischen Vereinsarbeit auch optimal als Medium in den Praxisfeldern der Sozialen Arbeit genutzt werden.“

Praxis statt langweiliger Theorie

Schwerpunkt der Ausbildung sind keine theoretischen oder medizinischen Inhalte über Beeinträchtigungen, sondern die Sicht auf Bedürfnisse und praktisches Erleben. Die Studierenden versetzten sich z. B. mit Sportrollstühlen oder Simulationsbrillen in die Lage von Sporttreibenden mit Beeinträchtigung, erlernen und erleben sportspezifische Inhalte aus dem Behinderten- und Rehabilitationssport wie beispielsweise mit Klingelbällen „am eigenen Leib“, und hinterfragen, wie Bewegungsprogramme inklusiv angepasst werden können.

Ausbildung und Handreichung bieten Rundumwissen

Als Basiselemente einer ÜL-C Ausbildung werden auch Themen wie Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport oder Recht und Versicherungsfragen im inklusiven Setting aufgegriffen. Hintergrund des Ausbildungskonzepts ist die bundesweit einmalige, dreijährige wissenschaftliche Studie des Stadtsportbundes Aachen (Inklusion im Sport – gemeinsam stark für Aachen), in der eine partizipative Bedarfserhebung bei den Aachener Sportvereinen, Menschen mit Beeinträchtigung sowie den Vertretenden von Institutionen der Teilhabeförderung (Wohnheime, Förderschulen, Werkstätten etc.) und Politik durchgeführt wurde. Auf dieser Grundlage wurde der Wegweiser „Sprung nach vorne! Wegweiser für Inklusion im Vereinssport“ als Handreichung veröffentlicht, die auch online für alle Interessierte (ebenfalls in Leichter Sprache) zugänglich ist.

„Der Wegweiser ist ein großer Schritt für den Aachener Vereinssport. Denn wir wollten vor allem den tatsächlichen Bedarf der Menschen mit Beeinträchtigung und unserer Sportvereine ermitteln und uns nicht auf Hypothesen stützen“, resümiert Nadine Frey, Geschäftsführerin des SSB Aachen, den wissenschaftlichen Hintergrund. „Unterstützung erhielten wir dabei auch von Prof. Dr. Thomas Abel von der Deutschen Sporthochschule Köln.“

Studie sieht Veränderungsbedarfe im Qualifizierungsbereich

„Unsere wissenschaftliche Untersuchung bestätigt, dass Qualifizierung ein bedeutendes Thema für Vereine und Menschen mit Beeinträchtigung ist. 65,4 % der Übungsleitungen und sogar 86,2 % der Vereinsvorsitzenden sind der Meinung, dass eine entsprechende Qualifizierung ein wichtiger Faktor für das Gelingen von Inklusion im Sport ist“, ergänzt Studienleiterin Sina Eghbalpour. „Während der Auswertung unserer Forschungsergebnisse war direkt klar: Wir müssen uns im Qualifizierungsbereich stärker aufstellen und aktiver werden.“ Als langfristiges Ziel möchte der Stadtsportbund Aachen sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen, dass Inklusion als Modul in jeder ÜL-C Ausbildung aufgenommen wird. Die ÜL-C Ausbildung soll künftig nicht nur Studierenden, sondern allen an einer sinnvollen Tätigkeit im Sportverein Interessierten offenstehen!

„Inklusion ist in unserem Verständnis eine Frage der Haltung und dabei ist die wichtigste Ressource der Wille. Es ist nicht immer alles möglich, aber auch niemals nichts. Die Studierenden mit der ÜL-C Inklusions-Lizenz sind für die Sportlandschaft in Aachen ein guter Startschuss, den Weg weiterzugehen,“ weiß SSB Aachen Geschäftsführerin Nadine Frey.

Der Wegweiser ist online unter https://www.sportinaachen.de/unsere-handlungsfelder/inklusion-im-und-durch-sport/wegweiser-sprung-nach-vorne verfügbar.

Bei Rückfragen steht Ihnen Sina Eghbalpour (sina.eghbalpour@sportinaachen.de, Tel.: 0241 / 4757 9530 oder 0152 3700 3080) gerne zur Verfügung.