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Stolberg und umliegende Kommunen finden immer weniger Grundschul-Lehreinnen und Grundschullehrer

Stolberg – Bürgermeister Haas schlägt Landesregierung konkrete Verbesserungen des Grundschullehramtes in der Region vor. Die Städteregion Aachen ist zwar einer der führenden Standorte für Spitzentechnologie, jedoch bildet keine regionale Hochschule Lehrpersonal für Grundschulen aus.

Das führt zu erheblichen Problemen vor Ort, wie Bürgermeister Patrick Haas erläutert: „Die nächste Studienmöglichkeit wäre die Universität Köln. Das Fehlen dieses Studienangebotes in unserer Region führt angesichts des bekannten „Klebeeffekts“ der Studierenden an den Universitätsstandorten dazu, dass wir in Stolberg und der gesamten Region zahlreiche Stellen im Grund- und Förderschulbereich quantitativ und häufig auch qualitativ nur unzureichend besetzen können. Wir sind damit eine der Regionen und Kommunen in NRW, die diesbezüglich und im Vergleich zur Bevölkerungszahl die größten Probleme hat. Nicht einmal die Hälfte aller offenen Stellen können wir besetzen.“ Dies sei nicht nur eine Gefahr für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, sondern führe schon jetzt zu schlechteren Bildungschancen für die Kinder in der Region. Grundschulen können schon jetzt vielfach nur Minimalstundenpläne anbieten und müssen stellenweise Klassen zusammenlegen.  „Wir müssen jetzt handeln und eine Kehrtwende einschlagen, sonst schaden wir dem Bildungsniveau in der Region und den Chancen unserer Kinder langfristig.“

Bereits im vergangenen Jahr hat Haas deshalb in seinem auch vom Stolberger Stadtrat beschlossenen „Zukunftspapier Stolberg 2030“ unter anderem die Ansiedlung eines Hochschulinstitutes für das Grundschullehramt in Stolberg vorgeschlagen. Nun hat er die neu gebildete Landesregierung um Schulministerin Dorothee Feller und Wissenschaftsministerin Ina Brandes in einem Schreiben um Unterstützung dieser Planungen gebeten. Konkret geht es um die Möglichkeit, ein bestehendes Grundschullehramtsinstitut der Universitäten Köln oder Wuppertal in Unterstolberg anzusiedeln. „Die Vorteile für einen Standort Stolberg liegen auf der Hand“, so der Bürgermeister. „Wir haben die notwendigen Räumlichkeiten zur Ansiedlung eines Institutes, zum Beispiel einen Hörsaal im Kulturzentrum Frankental. Wir haben mit der Euregiobahn eine schnelle und komfortable Anbindung an überregionale Städte wie Köln und Aachen. Wir haben Planungen für studentisches Wohnen bereits ausgearbeitet und besprochen. Darüber hinaus können wir im Zuge des Wiederaufbaus baulich und infrastrukturell schnell und flexibel auf notwendige Anforderungen reagieren.“

Erste Gespräche mit den Hochschulen haben bereits stattgefunden. Für Stolberg seien die Planungen nicht nur wegen der Behebung des Fachkräftemangels im Grundschulbereich wichtig, sondern auch aus städtebaulichen Aspekten.

Eine Übergangslösung könne die Anerkennung der Grundschullehrerausbildung in Ostbelgien durch das Land NRW sein. In einer Kooperation könnte Ostbelgien zusätzliche Ressourcen für die Ausbildung weiterer Lehrkräfte für den Markt in der Städteregion zur Verfügung stellen. „Diese Lösung ist schnell realisierbar, allerdings müssten dafür die entsprechenden politischen Hürden genommen werden. Voraussetzung für den Erfolg dieser Idee ist ganz klar eine ähnliche Vergütung auf beiden Seiten der Grenze, weil kein Partner Interesse daran haben dürfte, die Ausbildung für die Lehrkräfte auf der anderen Seite zu finanzieren.“

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Erste Regelungen des neuen EEG 2023 treten in Kraft

Region/Berlin – Vorfahrt für erneuerbare Energien und mehr Vergütung für Solarstrom. Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift seit dem gestrigen Freitag, 29. Juli an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem steigt vom heutigen Samstag, 30. Juli an die Vergütung für alle neuen PV-Dachanlagen. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EG) einhergehen. Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bundesminister Robert Habeck: „Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern. Ab heute greift der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Und ab Samstag treten höhere Vergütungssätze für Photovoltaik auf Dächern in Kraft. Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub. Wir müssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.“

Vom heutigen Samstag an können Solaranlagen bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht. Weitere Maßnahmen greifen am 1. Januar 2023.

Das EEG 2023 richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen unterlegt. So werden u.a. die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen, die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere im Süden des Landes deutlich attraktiver, Bürgerenergie gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitert. Schließlich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt.

Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen. Diese Gespräche wurden früh angestoßen worden und sind daher bereits weit fortgeschritten.

Das neue EEG wird flankiert von weiteren Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls bereits final verabschiedet sind. Insbesondere wird die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet, indem die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz), außerdem werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zusätzlich wurden mit dem Wind-auf-See-Gesetz Ausbauziele für Windenergie auf See deutlich erhöht.

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Corona – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die derzeit häufigsten Fragen

Region/Mayen-Koblenz – Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten? Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Quarantäne, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:

  1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?

Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

  1. Wie lange dauert die Absonderung?

Corona-positive Personen sind verpflichtet sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nach Tag 5 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich am 20. Juli (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. Juli
  • vorzeitige Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.
  1. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

  1. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit Zertifikat reicht dafür nicht aus.

  1. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.

  1. Wo kann ich mich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .

  1. Wie hoch sind die Kosten für einen Corona Schnelltest in Rheinland – Pfalz

Kostenlose Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu lassen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

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Zukunftsdialog mit Zukunfts-Entscheider*innen – Ohne Wasserstoff geht es nicht!

Kaisersesch – Albert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch und gleichzeitig Vorsitzender des in Kaisersesch ansässigen rheinland-pfälzischen Wasserstoff- und Brennstoffzellennetzwerkes (H2BZ Netzwerk RLP e. V.), begrüßte Lehrer*innen und Schüler*innen des Kurfürst-Balduin-Gymnasiums zu einem Zukunftsidalog in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch.

61 Schüler*innen der 11. Klasse der MINT Exzellenz Schule aus Münstermaifeld informierten sich zusammen mit ihren Lehrer*innen über das SmartQuart Projekt und den Einsatz von Wasserstoff in der Mobilität. Eine der wichtigsten Erkenntnisse des Tages war, dass Wasserstoff die entscheidende Rolle bei der Sektorenkopplung spielt. Das heißt, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen in Wasserstoff umgewandelt wird, gespeichert werden kann und in anderen Sektoren, wie der Wärmeproduktion, in der Industrie und im Verkehrssektor verwendet wird.

Als Anschauungsobjekt diente ein Schnittmodell des mit Wasserstoff betriebenen Toyota Mirai. Dinge, die sonst gut abgeschirmt im Inneren eines Autos stattfinden, sind hier offen zu sehen: der Weg des Wasserstoffs vom Tank in die Brennstoffzelle und der des Stroms von dort in den Elektromotor. Hans-Joachim Thon vom Wasserstoff- und Brennstoffzellennetzwerk erklärte die Technik, ging aber vor allem auf Fragen der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Wasserstoff ein. Zusätzlich zu dem Schnittmodell konnten die Schüler*innen an dem fahrbereiten Toyota Mirai beobachten, dass aus dem immer noch nötigen Auspuff nur Wasser tropft – im Betrieb entstehen so keinerlei Emissionen.

Johanna Martin von der Firma GP JOULE aus Nordfriesland erläuterte den Schüler*innen in einem kurzen Onlinevortrag das Projekt „efarm“, in dem jetzt schon das umgesetzt wird, was in Kaisersesch noch entstehen soll: Produktion von grünem Wasserstoff, Speicherung und dann die Betankung von Linienbussen an einer neuen Wasserstofftankstelle.

Uwe Diederichs-Seidel, Projektleiter SmartQuart bei der Verbandsgemeinde Kaisersesch, stellte das Projekt SmartQuart vor und beantwortete Fragen. Bei SmartQuart geht es an drei Standorten darum, ein reales Zusammenspiel der erneuerbaren Energien zu demonstrieren. Ziel in Kaisersesch ist es, mithilfe des vor Ort erzeugten grünen Wasserstoffs die Chancen der Energiewende für die regionale Wertschöpfung aufzuzeigen. Voraussichtlich im Herbst wird in Kaisersesch mit dem Bau der technischen Anlagen des SmartQuart Projektes begonnen.

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Zinserhöhung – Finanzschwachen Kommunen drohen mehrere hundert Millionen Euro neue Lasten

Region/Mayen – Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 65 Kommunen aus sieben Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland) zusammengeschlossen. Auch die Stadt Mayen ist dabei. Die Europäische Zentralbank hat am Donnerstag die Leitzinsen angehoben. Die Folgen spüren Kommunen bereits, weil sie ohne Kreditaufnahme ihre Aufgaben nicht erfüllen können. Deshalb braucht es dringender denn je endlich eine gerechte Finanzverteilung in Deutschland.

Was in Europa und der Welt geschieht, hat massive Folgen für die Kommunen. Das gilt für die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg ebenso wie für die hohe Inflation – und jetzt die Leitzins-Erhöhung der Europäischen Zentralbank um 0,5 Prozentpunkte. Infolgedessen drohen den finanzschwachen Kommunen in Deutschland neue Lasten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Das zeigt eine Rechnung, die das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vorlegt.

Der Wandel in der Zinspolitik ist für die finanzschwachen Kommunen schon spürbar. Die Städte und Gemeinden müssen regelmäßig Liquiditäts- und Investitionskredite aufnehmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dabei waren in den vergangenen Wochen bereits steigende Zinssätze bei Krediten mit kurzen Laufzeiten zu verzeichnen. Wie der Zinsaufwand nun weiter wächst, hängt davon ab, wie die Laufzeiten der bestehenden Kredite sind, zu welchen Zinssätzen die Kredite aufgenommen werden, zu denen die Kommunen gezwungen sind, und welche lang aufgeschobenen Investitionen nicht weiter warten können.

In diese Situation sind die betroffenen Kommunen weitgehend unverschuldet geraten. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses „Für die Würde der Städte“ haben unabhängig von ihrer Größe und ihrer Lage in Deutschland alle eine bittere Gemeinsamkeit: Sie wurden von einem Strukturwandel getroffen und leiden deshalb bis heute unter überdurchschnittlichen hohen Sozialausgaben bei zugleich unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen.

Für die Berechnung der finanziellen Folgen hat das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ den Einfluss der steigenden Zinsen über den langsamen Anstieg des durchschnittlichen Zinssatzes in verschiedenen Szenarien simuliert. Darin spiegelt sich der Zuwachs an neuen Krediten mit höheren Zinsensätzen am gesamten Kreditvolumen wider:

Szenario 1: Würden der durchschnittliche Zinssatz jährlich nur um 0,1 Prozentpunkte zunehmen, wäre das im Jahr 2026 ein Plus von 1,8 Prozentpunkten. Für die Kommunen in den sieben Bundesländern, in denen das Aktionsbündnis Mitglieder hat, würde dies eine zusätzliche Belastung von fast 450 Millionen Euro bedeuten.

Szenario 2: Eine Anhebung um jährlich 0,2 Prozentpunkte würde bis 2026 den durchschnittlichen Zinssatz um 2,5 Prozentpunkte steigern. Das wären für die genannten Städte, Gemeinden und Kreise fast 900 Millionen Euro.

Szenario 3: Wie beschrieben haben die Kommunen zahlreiche Investitionen aufgeschoben, um Schulden abzubauen oder neue zu verhindern. Viele Städte haben trotz der sich drastisch verschlechternden Rahmenbedingungen keine Möglichkeit mehr, mit diesen Investitionen noch länger zu warten. Andernfalls drohen ihnen gravierender Substanzverlust und Situationen, in denen öffentliches Eigentum nicht mehr genutzt werden kann. Deshalb liegen dem dritten Szenario ein Anwuchs der Zinsen um 0,1 Prozentpunkte pro Jahr (wie in Szenario 1) und ein Plus bei den Investitionskrediten von zwei Prozent zugrunde. Dann ergäbe sich eine Summe von rund 580 Millionen Euro zusätzlicher Lasten für die Kommunen in den sieben Bundesländern.

Diese Entwicklung erscheint doppelt bitter. Denn die Kommunen waren in den genannten Krisen immer die Möglichmacher und sind immer in Vorleistung gegangen, ohne zu wissen, wann und in welcher Höhe Bund und Länder diese Ausgaben wieder ausgleichen. Zudem hatten die finanzschwachen Städte und Kreise in den vergangenen Jahren mit großen Anstrengungen einen Teil ihrer Schulden abgebaut. Diese mühsam errungenen Erfolge drohen nun zunichtegemacht zu werden. Deshalb appelliert „Für die Würde unserer Städte“ mit Nachdruck an Bund und Länder, endlich für eine gerechte Finanzverteilung zu sorgen. Diese setzt sich aus vier Elementen zusammen:

  1. Lösung der Altschuldenfrage auf Bundesebene und in Nordrhein-Westfalen
  2. Gerechte Finanzausstattung der Kommunen bei Aufgaben, die Bund und Länder ihnen zuweisen
  3. Vereinfachte und pauschalisierte Förderprogramme
  4. Verhinderung kommunaler Steueroasen

Weitere Informationen

Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 65 Kommunen aus sieben Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland) zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund 8,5 Millionen Menschen – und damit mehr als zehn Prozent aller Deutschen.

Mitgliedskommunen im Bündnis sind: Bochum, Bottrop, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Cuxhaven, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Frankfurt an der Oder, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Strasburg, Trier, Kreis Unna, Voerde, Völklingen, Waldbröl, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Wismar, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.

Kontakt

Christian Herrendorf, Kommunikationsberater des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte, Telefon: 0179 5181078, E-Mail: christian.herrendorf@fuerdiewuerde.de.

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Landkreis Mayen-Koblenz möchte Sana-Einstieg ins Gemeinschafts-Klinikum Mittelrhein

Region/Mayen-Koblenz – Der Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz stimmt der Fortsetzung der Verhandlungen mit der Sana Kliniken AG zu. Ziel ist es, Sana den Erwerb einer mehrheitlichen Beteiligung an der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) zu ermöglichen. Der Landrat wurde beauftragt, die zum Anteilsverkauf erforderlichen Verträge zu verhandeln und zur abschließenden Beschlussfassung durch den Kreistag vorzubereiten. Neben dem Landkreis sind derzeit die Stadt Koblenz und vier kirchliche Stiftungen Gesellschafter des Klinikums. Die Gremien sämtlicher Gesellschafter befassen sich in diesen Tagen mit gleichlautenden Beschlussfassungen.

Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt: „Eine für uns sehr wichtige Grundvoraussetzung ist, dass die kommunalen Gesellschafter dauerhaft eine starke Stellung im Unternehmen beibehalten und mit rund 40 Prozent beteiligt bleiben.“

Auch wenn die anderen Gesellschafter die gleichen Beschlüsse fassen sollten, sind noch diverse Themen zu klären, bevor der notarielle Kaufvertrag unterschriftsreif ist. Dazu der Landrat: „Im Unternehmen sind mehr als 4.300 Mitarbeiter beschäftigt. Im Sinne einer einvernehmlichen Einbindung der Arbeitnehmerinteressen durch den Konzernbetriebsrat und die Gewerkschaften bestehen wir auf eine Einigung zwischen Sana und den Mitarbeitervertretern zu den bedeutenden Fragen des Kündigungsschutzes, der zukünftigen Tarifzugehörigkeit und den Mitarbeiter-Beteiligungsrechten. Außerdem wollen wir – neben der Umsetzung der `Einstandort-Lösung` in Koblenz – Garantien zu den dringend notwendigen und vorgesehenen Baumaßnahmen am St. Elisabeth-Krankenhaus in Mayen. Und es gilt beispielsweise ein Nachnutzungskonzept für die Immobilie des Krankenhauses Ev. Stift St. Martin in der Koblenzer Vorstadt zu erstellen, wenn dieser Standort in einigen Jahren aufgrund der Zentralisierung am Standort des Kemperhofs verfügbar wird.“

Der Kreistag hat im Juli 2021 grundlegende Beschlüsse für die strategische sowie inhaltliche Neuausrichtung der kommunalen Beteiligung am GKM gefasst. In Umsetzung dieses Beschlusses haben alle Gesellschafter mit der Sana Verhandlungen über den Erwerb von Geschäftsanteilen des GKM geführt. Die Verhandlungsergebnisse sind in Form einer Eckpunkte-Vereinbarung    zusammengefasst, die jetzt die Grundlage für die Erarbeitung detaillierter Verträge sein wird.

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Startschuss für Gigabitausbau im Landkreis Mayen-Koblenz – 44 Millionen werden investiert

Mendig/Mayen-Koblenz – Zukunftsfähige Infrastruktur für Unternehmen, öffentliche Institutionen und Privathaushalte. Mit einem symbolischen Spatenstich in der Stadt Mendig hat der nächste Meilenstein im Rahmen des flächendeckenden Ausbaus von schnellem Internet im Landkreis Mayen-Koblenz begonnen. Landrat Dr. Alexander Saftig und Vertreter der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie der atene KOM als Projektträger des Bundesförderprogramms haben gemeinsam mit den beiden Telekommunikationsunternehmen Westenergie Breitband und Deutsche Glasfaser den Startschuss zum geförderten Ausbau des Glasfasernetzes gegeben.

Rund 1.400 Unternehmen, 32 Schulen und vier Krankenhäuser sollen im Landkreis Mayen-Koblenz zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde symmetrisch versorgt werden. Außerdem können dann auch 475 weitere private Haushalte, die sogenannten weißen Flecken in Außenlagen, auf eine Bandbreite von bis zu einem Gigabit pro Sekunde zugreifen. Über 44 Millionen Euro werden in den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Landkreis investiert. Davon trägt 50 Prozent der Kosten der Bund, 40 Prozent das Land und 10 Prozent die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis.

Die Westenergie Breitband GmbH und die Deutsche Glasfaser haben den Zuschlag für die Umsetzung des Breitbandausbaus erhalten. Westenergie Breitband wird in den Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz, Vordereifel und der Stadt Mayen das Glasfasernetz ausbauen. Deutsche Glasfaser erschließt die Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar, Weißenthurm sowie in den die Städte Andernach und Bendorf. Zudem baut das Unternehmen auch Teile der Verbandsgemeinde Maifeld aus. Bis Ende 2024 sollen alle Kommunen im Projektgebiet eine Glasfaseranbindung ans schnelle Internet erhalten.

Landrat Dr. Alexander Saftig unterstrich die Bedeutung des Vorhabens: „Leistungsfähige Internetverbindungen, die große Datenmengen schnell übertragen, sind ein wichtiger Baustein kommunaler Infrastrukturen und entscheidender Standortfaktor für Städte und Gemeinden. Stück für Stück rollen nun sehr schnell die Bagger und dank großer Ausbaugebiete profitieren auch jene Gemeinden, in denen der alleinige Ausbau wirtschaftlich nicht darstellbar gewesen wäre. Wir freuen uns die verbleibenden weißen Flecken in unserem Landkreis schließen und insbesondere auch den Gewerbetreibenden eine Highspeed-Internetverbindung bieten zu können.“

Auch die Vertreter von Bund und Land sind sich einig und froh darüber, dass alle an einem Strang ziehen und zusammenarbeiten. „Die letzten zwei Jahre haben gezeigt, wie der Begriff der Digitalisierung immer mehr Konturen annimmt. Dem Schlagwort Digitalisierung werden Aspekte wie technologischer Fortschritt, Innovation, Vernetzung, Automatisierung und vieles mehr subsumiert. Um all dies zu ermöglichen, braucht es eine entsprechend leistungsfähige Infrastruktur. Bund, Land und Kreis haben gemeinsam dafür gesorgt, dass dieses Infrastrukturprojekt in den Kommunen umgesetzt werden kann“, betonte Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

Die Bauarbeiten für den NGA-Breitbandausbau (Next Generation Access) laufen in der Verbandsgemeinde Mendig durch Westnetz, dem Verteilnetzbetreiber der Westenergie, bereits auf Hochtouren. Michael Dötsch, Leiter des Regionalzentrums Rauschermühle bei Westnetz, freut sich über den erneuten Zuschlag des Landkreises: „Bereits im Jahr 2018 haben wir den Kreis Mayen-Koblenz beim geförderten Breitbandausbau von Bund und Land unterstützt. Dass wir den Ausbau nun weiter vorantreiben dürfen, stellt unsere Kompetenz, Zuverlässigkeit und hervorragende Arbeit der letzten Jahre unter Beweis. Wir sind stolz darauf, dass der Landkreis uns erneut Vertrauen in unsere Expertise beim Netzausbau schenkt.“

Insgesamt werden im Rahmen des Breitbandausbaus über 300 Kilometer Tiefbau sowie jeweils mehr als 500 Kilometer Glasfaser und Leerrohre durch die beiden Unternehmen realisiert. „Wir sind dankbar, dass wir als Digital-Versorger der Regionen auch im Landkreis Mayen-Koblenz unseren Beitrag für die digitale Zukunft leisten können. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzung, dass alle Bürgerinnen und Bürger bald von einer zukunftssicheren Breitbandversorgung profitieren werden. Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen des Landkreises und die konstruktive Zusammenarbeit“, ergänzt Nicolai Inyamah von Deutsche Glasfaser.

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Wir brauchen eine schlagkräftige Landwirtschaft für unsere Gesellschaft!

Region/Koblenz – Vor zahlreichen Politikern, Bauern und Winzern forderte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, während des BWV-Agrarforums in Koblenz die Politik dazu auf, neben den ökologischen Leistungen der Landwirtschaft und des Weinbaus auch die Nahrungsmittel- und Energieerzeugung verstärkt in den Vordergrund politischer Entscheidungen zu stellen: „Wir brauchen eine schlagkräftige Landwirtschaft, um künftig allen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Das geht nur mit einer wirtschaftlich intakten Landwirtschaft, die flexibel auf die Anforderungen des Marktes und des Klimas reagieren kann. Die Landwirtschaft ist gerade in Krisenzeiten ein Garant für Versorgungssicherheit und gesellschaftliche Stabilität!“

Im Detail forderte Horper, die praxisfernen Regelungen bei Düngung und Pflanzenschutz in einem neuen Konsens mit der Landwirtschaft neu zu formulieren. Auch die Tierhalter dürften nicht im Stich gelassen werden. Die rechtlichen Auflagen seien mittlerweile so belastend, dass zurzeit ein Strukturbruch stattfinde. Es fehle an finanziellen Mitteln und auch an Übergangsfristen, um den Landwirten beispielsweise den notwendigen Freiraum zur Errichtung tierwohlgerechter Ställe zu geben. In Rheinland-Pfalz fehle es an einem Konzept, um die Tierhalter zu unterstützen und die Tierhaltung zu sichern – vor allem in den Mittelgebirgsregionen. Auch müsse die Landwirtschaft als systemrelevant eingestuft werden. Die Ernährungswirtschaft müsse in den Gasnotfallplan integriert werden, sonst könnten viele landwirtschaftlichen Produkte demnächst nicht mehr verarbeitet werden. Leere Regele wären die Folge.

Horper sieht die neue europäische Agrarpolitik in einer Mitverantwortung für die globale Lebensmittelversorgung. 800 Millionen Menschen seien nicht zuletzt wegen des Ukrainekonflikts durch den Hungertod bedroht. Es liege nun an der EU, diese Bedrohung abzumildern. Die geplante Flächenstilllegung in Höhe von vier Prozent der Ackerflächen sei auszusetzen oder mindestens deutlich zu reduzieren. Die geplanten Fruchtwechselauflagen und die Begrünung nicht produktiver Flächen müssten praxistauglich gestaltet werden: „Wir benötigen dringend mehr Lebensmittel, nicht weniger!“, so der BWV-Präsident.

Präsident Michael Horper bittet die politisch Verantwortlichen in der EU, im Bund und im Land, sich den landwirtschaftlichen Anliegen anzunehmen. Nur mit einer starken Landwirtschaft gehe eine starke Wirtschaft und ein starker und unabhängiger Staat als Grundlage einer stabilen Gesellschaft einher.

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Stadt Aachen setzt Zeichen mit ersten Energiespar-Maßnahmen

Aachen – 54% der städtischen Energieversorgung beruht auf gasunabhängiger Fernwärme. Erste Sparmaßnahmen erfolgen bei Brunnen, Denkmälern und zwei Schwimmhallen. Die Stadt Aachen zieht erste Konsequenzen, um Energie einzusparen und sich auf einen möglichen Engpass vorzubereiten. Nachdem die Bundesregierung Ende Juni die Gasmangellage ausgerufen und der Deutsche Städtetag einen Katalog potenzieller Maßnahmen an die Kommunen geschickt hat, ist in Aachen einiges passiert. Gemeinsam mit den Energieversorgern STAWAG und Regionetz hat die Stadt Aachen die vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft und einen ersten Plan entwickelt, der an ihre Verhältnisse angepasst ist. Weitere Entscheidungen werden Ende des Monats fallen, wenn klar ist, wie sich die Gasversorgung in Deutschland insgesamt entwickeln wird. Das ist unter anderem Aufgabe des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Ukraine, der seit Kriegsbeginn regelmäßig tagt.

Die gute Nachricht ist: „Nur“ 43% der städtischen Energie wird aus Gasversorgung gedeckt. Der überwiegende Anteil, nämlich 54% des Gesamtbedarfs, läuft über Fernwärme, die aus dem Kraftwerk Weisweiler bzw. der benachbarten Müllverbrennungsanlage erzeugt werden. Nahezu die gesamte Innenstadt ist mit Fernwärme versorgt, in Summe sind es knapp städtische 700 Objekte. Gasbedarf haben rund 200 städtische Gebäude. Dabei ist auch der Strombedarf relevant, denn Strom wird teilweise aus Gas erzeugt.

Stadt setzt Zeichen

Vor allem, um ein Zeichen zu setzen, wird die Stadt Aachen in einem ersten Schritt nachts Licht und Pumpen aller Brunnen abschalten und auch die Anstrahlung der historischen Lichtobjekte auf noch weniger Stunden reduzieren. Die 50 Gebäude des sogenannten Lichtprojekts, darunter Rathaus, Theater oder auch einzelne Denkmäler, verbrauchen jährlich so viel Strom wie zehn 3- bis 4-köpfige Familien. Das ist angesichts der Menge der Objekte wenig und beruht darauf, dass die Objekte sehr gezielt und hocheffizient mit LED-Leuchten angestrahlt werden. Ein Zeichen setzen wird es trotzdem, denn diese Orte erfreuen sich in der Stadt hoher Aufmerksamkeit.

Ebenfalls heruntergeregelt wird wie in vielen anderen Städten die Wassertemperatur in den zwei Schwimmbädern, die nicht am Fernwärmenetz hängen. Eine Absenkung um zwei Grad spart etwas 47 MWh pro Monat. Die Lehrschwimmbecken in den betroffenen Bädern Schwimmhalle Ost und Schwimmhalle Brand werden ihre Temperatur von 32 Grad allerdings beibehalten, so dass der Schwimmunterricht für Kinder weiter zu besten Bedingungen gewährleistet bleibt.

Prinzipiell ist der Einfluss der Stadt Aachen auf den Heizenergieverbrauch der gesamten Stadt eher gering. Im letzten „normalen“, also nicht coronabeeinflussten Jahr 2019 belief sich der gesamte Bedarf der Verwaltung an Gas auf 29.000 Megawattstunden (MWh). Zum Vergleich: Gewerbe, Handel und Dienstleistungen benötigten rund 1.2 Millionen MWh, Industrie 600.000 MWh und Aachener Haushalte 750.000 MWh pro Jahr. Die Stadt Aachen geht daher als Vorbild voran und macht auf die Krisenlage aufmerksam. Gefragt sind aber letztlich alle Menschen der Stadt, wenn es darum gehen wird, die benötigte Gasmenge insgesamt zu reduzieren. Einen Überblick über Energiesparmaßnahmen, die man im Haushalt leicht umsetzen kann, finden Interessierte auf der Kampagnenseite der Bundesregierung unter www.energiewechsel.de.

Der Aachener Standard reduziert seit 2005 den Energiebedarf der Stadt

Auch wenn der Einfluss nicht allzu groß ist, ist er dennoch relevant. Dieser Verantwortung ist sich die Stadt Aachen deutlich bewusst und arbeitet schon seit vielen Jahren daran, die Verbräuche zu reduzieren. So waren es 2005 noch 90.000 MWh Gas, die verbraucht wurden, seitdem konnten 22.000 MWh eingespart werden. Basis dafür ist der „Aachener Standard“, der 2010 eingeführt wurde. Er begrenzt den Heizwärmebedarf in neuen Verwaltungsbauten wie KiTas auf 20 kWh/qm. Damit bleibt er nur wenig über dem Passivhausstandard von 15 kWh/qm und gleichzeitig weit unter den gesetzlichen Anforderungen. Tatsächlich erreicht die Stadt inzwischen bei Neubauten eine Bilanz, die weit darüber liegt.

Seit Einführung des Aachener Standards laufen jährlich vor allem in Schulen und KiTas zu beträchtlichen Millionenbeträgen Sanierungsmaßnahmen, die bis zu 50% Energieersparnis verzeichnen können. Die KiTas Sandhäuschen und Benediktusstraße sind sogar Plusenergiehäuser. Sie produzieren mehr Strom als sie verbrauchen. Ihre Dächer sind zu 100% mit Photovoltaikanlagen belegt, der überzähligen Strom auf andere Verwaltungsgebäude zurückspielt und ihre Lüftungsanlagen arbeiten mit Wärmerückgewinnung. Beschlossen ist auch der Bau von insgesamt 156 Photovoltaikanlagen, die den Strombedarf der Stadt Aachen zu 50% decken sollen.

Bilanziert heißt das: Die zahlreichen energetischen Sanierungen der letzten Jahre kommen der Stadtverwaltung nun auch in der Gasmangellage zugute.

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Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Über fünf Millionen für Adenau, Antweiler und Fuchshofen

Adenau/Ahrtal – Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, hat Förderbescheide in Gesamthöhe von 5.696.000 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ für die Ortsgemeinden Antweiler und Fuchshofen sowie die Verbandsgemeinde Adenau an VG-Bürgermeister Guido Nisius und die Ortsbürgermeister überreicht. Die Ortsgemeinde Antweiler profitiert von 4,94 Millionen Euro. Der Ortsgemeinde Fuchshofen werden 745.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde Adenau weitere 11.000 Euro für eine Drehleiter.

„Mit den bewilligten 4,94 Millionen Euro kann die Ortsgemeinde Antweiler Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Ahrradweges finanzieren. Ich weiß, wie wichtig diese Maßnahme für Antweiler ist und jede solche Maßnahme bedeutet einen weiteren Schritt im Wiederaufbau“, so die Staatssekretärin. Aufgrund der Erosion der Ahrböschung sollen unter anderem Winkelstützwände zur Sicherung eingesetzt werden.

„Die Ortsgemeinde Fuchshofen möchte die Mittel aus dem Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ dazu verwenden, mehrere Ortsstraßen wiederherzustellen, die von der Flut zerstört wurden. Öffentliche Infrastruktur wird zu 100 Prozent aus den Mitteln des Aufbauhilfefonds ersetzt“, sagte Staatssekretärin Steingaß.

„Bei der Freiwilligen Feuerwehr Adenau wurde während der Flut unter anderem die Drehleiter stark beschädigt. Die Verbandsgemeinde möchte die ihr zur Verfügung gestellten 11.000 Euro für die Reparatur einsetzen, um auch bei zukünftigen Einsätzen gewappnet zu sein“, so Steingaß.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Das Sondervermögen geht auf einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Land zurück. Bis zum 11. Juli 2022 hat das Innenministerium Förderungen in Höhe von 166 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt.

„Die Wiederherstellung kommunaler Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Bürgerhäusern und vor allem auch der Infrastruktur für den Brand- und Katastrophenschutz kommt allen zugute. Das Land wird den Gemeinden auch bei den künftigen Maßnahmen als Partner zur Seite stehen“, betonte Staatssekretärin Steingaß.