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DEHOGA Rheinland-Pfalz sieht im Lockdown einen Irrweg – Landesregierung soll auf Schließung der Gastronomie verzichten

Region/Bad Kreuznach, 29.10.2020 – Gastgewerbe eignet sich nicht als Wellenbrecher – Pandemie wird beschleunigt statt eingedämmt. DEHOGA will Mitgliedsbetriebe bei Klagen vor Gericht unterstützen

Die Schließung der kompletten Gastronomie und Hotellerie ab Montag, 2. November 2020 ist für den rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ein ungeeignetes und unverhältnismäßiges Instrument, um die Pandemie schnell und wirkungsvoll in den Griff zu bekommen. Präsident Gereon Haumann: „Wir sehen im Lockdown des Gastgewerbes einen Irrweg. Daher haben wir an die Landesregierung den dringenden Appell gerichtet, in Rheinland-Pfalz – wie schon beim Verzicht auf das Beherbergungsverbot – einen eigenen sinnvolleren und rechtssicheren Weg zu gehen. Die Gastronomie mit ihren gut funktionieren Hygienekonzepten und sicheren Räumen sollte gerade in den nächsten Wochen für die Bevölkerung als sicherer und kontrollierter Treffpunkt offen bleiben.“

Der gestrige Tag ist ein Schlag ins Gesicht für die Branche mit den meisten Mitarbeitern in Rheinland-Pfalz und Deutschland. Eine Branche, die in den letzten Monaten enorm investiert habe, um alle Corona-Auflagen zu erfüllen und die alle Hygiene-Anforderungen einhalte. Es wurden Gasträume umgestaltet, Prozesse optimiert, umfangreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt und deren Einhaltung sichergestellt. Gastronomie und Hotellerie sind keine Pandemietreiber. Wer jetzt die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Frage stelle, lasse die Grundregeln der Statistik außer Acht. Während sich die Politik bei den Kennzahlen des Infektionsgeschehens auf das RKI berufe, würden die Empfehlungen des RKI sowie dessen weitere Fakten ignoriert. Denn laut RKI finden lediglich 0,5 Prozent der Ansteckungen in Gaststätten statt.

Wenn die Politik ihren eigenen Vorgaben nicht mehr traut, verliert sie an Glaubwürdigkeit und Maßnahmen erscheinen willkürlich. Das gesellschaftliche Klima verändert sich gerade merklich, die Akzeptanz für das politische Handeln schwindet.

Wir waren und sind uns der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das hohe Gut Gesundheit der Bevölkerung stets bewusst. Gerade deshalb fordern wir geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Die Entscheidung zur Schließung der gastgewerblichen Betriebe ist unverhältnismäßig. „Die von den Regierungschefs beschlossenen Maßnahmen zur Schließung des Gastgewerbes sind ungeeignet, um die Pandemie wirkungsvoll und effektiv einzudämmen. Wie kann es sein, dass in dieser Zeit vollgestopfte Schulbusse Kinder in die Schule fahren? Unsere Hygieneprofis in der Gastrobranche dagegen ausgebremst werden.

Durch die Schließung der Gastronomie werden sich die Treffen auf die privaten Haushalte verlagern. Und das ist kontraproduktiv“, so Haumann.

Die Schließung des Gastgewerbes ist zudem völlig unverhältnismäßig.

Gereon Haumann: „Bundes- und Landesregierung müssen wissen, dass sie mit dieser ungeeigneten Maßnahme die Existenz von rund 250.000 Gastgebern und damit weit über 2 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland gefährden. In Rheinland-Pfalz ist jede vierte Familie betroffen. Wenn die Erwartungen der Regierungschefs nicht aufgehen werden, bescheren sie mit ihren Beschlüssen unseren Gastgebern und deren Mitarbeitern ein dunkles Weihnachtsfest.“

Denn bereits jetzt stehen, laut Haumann, viele Unternehmen vor dem Aus:

„60 Prozent unserer Betriebe sind schon jetzt existenziell bedroht. Dem Gastgewerbe droht mit diesem erneuten Lockdown der Kollaps mit ebenso verheerenden Folgen für die Arbeitnehmerschaft und die gesamte Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz. Und das alles, obwohl die Schließung keinen effektiven Beitrag leiste, um die Infektionszahlen zu senken.“

Die Aussage, dass die Kontaktverfolgung nicht mehr überprüfbar ist, lässt Haumann nicht gelten. „Wie kann es sein, dass in der heutigen Zeit keine digitale Kontakterfassung und deren wesentlich schnellere Nachverfolgung angewendet werden“, fragt sich Haumann.

Die Komplexität des Corona-Virus erfordert eine differenzierte und effektive Strategie, um unter Nutzung aller digitalen Möglichkeiten einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.

Für die am Freitag geplante Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags, in der die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zur aktuellen Corona-Lage und den Entscheidungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen im Mittelpunkt stehen wird, erwartet der DEHOGA Rheinland-Pfalz von der Landesregierung den Verzicht auf die Beschränkungen des Gastgewerbes und eine tragbare  Lösung für Rheinland-Pfalz. „Sollte dies nicht möglich sein, dann werden wir den Klageweg bestreiten“, kündigt Haumann an. „Wir werden das so nicht hinnehmen!“

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Teil-Lockdown soll ab Montag 02. November in ganz Deutschland starten

Region/Berlin, 29.10.2020 – Bund und Länder haben am Mittwoch 28.10.2020 angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen auf fast 15.000 Neuinfizierte innerhalb 24h eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Bundeskanzerin Merkel spricht von einer nationalen Kraftanstrengung für unser Land.

Schließen müssen ab 2. November 2020 folgende Einrichtungen:

Restaurants, Kneipen. Bars, Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Weiterhin erlaubt ist die Lieferung und das Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Werkskantinen dürfen offen bleiben.

Hotels dürfen keine touristischen Gäste mehr beherbergen.

Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Physiotherapeuten und Friseure bleiben weiterhin geöffnet.

Freizeiteinrichtungen müssen auch schließen. Dazu zählen Kinos, Theater, Spielhallen, Spielcasinos Freizeitparks, Konzert- und  Opernhäuser sowie Messen.

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen schließen. Der gesamte Amateursportbetrieb muss eingestellt werden. Vereinsmannschaften dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport alleine wie zB. Joggen bleibt weiterhin erlaubt. Profisport wie beispielsweise Spiele der Fußball- oder Handball, oder Basketball-Bundesliga wird nur noch ohne Zuschauer genehmigt.

Der Einzelhandel darf auch geöffnet bleiben. Pro Person 10qm Ladenfläche gilt als Obergrenze für Kunden, die gleichzeitig im Laden sind.

Auch Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir müssen jetzt handeln! Am 2.November gehts los!

Region/Mainz, 29.10.2020 – „Die wichtigsten Helfer im Kampf gegen das Corona-Virus sind die Menschen. Denn das Virus lebt von persönlichen Begegnungen. Deswegen müssen wir diese reduzieren, wenn wir nicht riskieren wollen, dass die Krankheit unkontrolliert wütet. Wir können nicht übersehen: Auch die Zahl der schweren Verläufe steigt wieder und auch die Zahl der Todesfälle. Deswegen sind sich Länder und Bundesregierung einig: Wir müssen jetzt handeln! Heute gilt wieder wie im Frühjahr: ‚flatten the curve‘“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen des Bundes mit den Ländern.

„Wir wollen nicht zulassen, dass eine Infektionswelle dazu führt, dass Erkrankte nicht behandelt werden können – weil auch unter Ärzten und Pflegepersonal das Virus zur Ausfällen führt – und Krankenhäuser überlastet sind. Deswegen müssen wir jetzt den „Überlastungsschalter“ drücken und die Infektions-Welle brechen. Wir haben daher beschlossen, persönliche Kontakte im Bereich Freizeit drastisch zu begrenzen, damit Kitas, Schulen und das Wirtschaftsleben nicht runtergefahren werden müssen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Sie sei überzeugt, dass es das mildere Mittel sei, sich in der Freizeit einzuschränken, statt Wirtschaftsleben und damit Einkommen zu reduzieren und statt Schulen und Kitas zu schließen. Die wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit werde es sein, Abstand zu halten und Treffen von Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft. Sie werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten, ob die Maßnahmen greifen.

Hilfen für betroffene Branchen

„Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, werden die Folgen für die Wirtschaft gravierend sein. Wir wissen aber auch, dass Freizeit und Unterhaltung wichtige Wirtschaftsbereiche darstellen, die jetzt betroffen sind, und wir lassen diese nicht allein. Unternehmen, die von temporären Schließungen betroffen sind, wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Ich habe mich besonders für die Soloselbständigen eingesetzt. Diese werden in dem Bundesprogramm erfasst. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst“, so die Ministerpräsidentin.

Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a., nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene-und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Deutschlandweite Maßnahmen sind notwendig

„Die Maßnahmen, die wir noch vor zwei Wochen mit dem Bund vereinbart haben, reichen nicht aus, um das Virus zu stoppen. Die Task Forces in Rheinland-Pfalz haben auf Basis des Warn- und Aktionsplanes gute, effiziente und zielgerichtete Maßnahmen ergriffen; die Virenlast in der Bevölkerung ist aber schon zu hoch, dass sie nachhaltig wirken. Zusätzlich zu lokalen Maßnahmen brauchen wir deutschlandweite Schutzmaßnahmen, weil wir heute nicht mehr einzelne und lokalisierte Ausbruchsgeschehen haben, weil wir heute nicht mehr einzelne Risiko-Gebiete haben, sondern weil heute fast die gesamte Landkarte in Deutschland rot ist. Wir haben es schon einmal geschafft und wir können es wieder schaffen“, so die Ministerpräsidentin.

„Ich weiß, es ist nicht leicht, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Es fällt schwer, auf Geselligkeit zu verzichten, nicht alle Freunde treffen zu können, nicht mit der erweiterten Familie feiern zu können, nicht auszugehen. Aber ich weiß auch, dass die Regierung im Bund und wir in den Ländern Verantwortung dafür tragen, dass es nicht dazu kommt, dass Millionen Menschen erkranken und Tausende sterben.“

Schutz gefährdeter Gruppen, Schnelltests für Personal und Besucher

Steigende Infektionszahlen führten leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei gefährdeten Personengruppen. „Ihr Schutz ist unsere Aufgabe. Wir wollen verhindern, dass es durch grundsätzliche Besuchsverbote zur Vereinsamung kommt. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren-und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen“, unterstrich die Ministerpräsidentin weiter.

Der Bund habe durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Schutzmaßnahmen ab 2. November im Einzelnen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Dank an alle, die helfen, das Virus einzudämmen

„Der überwiegenden Mehrheit, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten, gehört mein Dank. Meinen größten Respekt und Dankbarkeit zolle ich denjenigen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten und denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen. Deswegen gilt heute wieder: Bleiben Sie zu Hause, damit diejenigen, die Ihnen helfen, für Sie da sein können“, so die Ministerpräsidentin.

„Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber wir können mit Zuversicht in die Zukunft sehen. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die Weiterentwicklung bei den Corona-Tests sind Grund zur Hoffnung, dass wir, wenn es uns gemeinsam gelingt, gut durch diesen Winter zu kommen, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden.“

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News

Landtag kommt zu Sondersitzung zusammen – Schweitzer: „Befinden uns an entscheidendem Wendepunkt“

Region/Mainz, 29.10.2020 – Der rheinland-pfälzische Landtag wird an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. In der Plenarsitzung wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Regierungserklärung zur aktuellen Corona-Lage abgeben. Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:

„Wir befinden uns in der Pandemie an einem entscheidenden Wendepunkt. Wir treten in Deutschland und Rheinland-Pfalz erneut in eine Phase ein, in der wir den Gesundheitsschutz der Vielen gegen die Freiheiten des Einzelnen abzuwägen haben. Es ist der richtige Weg, in diesem kritischen Stadium der Pandemiebekämpfung auf die Beteiligung des Parlaments zu setzen. Dass die Landesregierung zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und ihren Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz umgehend die Einbindung des Parlaments sucht, ist ein starkes Signal. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens duldet keinen weiteren Aufschub. Noch haben wir die Möglichkeit, das Infektionsgeschehen durch harte und konsequente Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen. Welches unkontrollierbare Ausmaß das Infektionsgeschehen ohne einen solchen Wellenbrecher entwickeln kann, lässt sich gerade schmerzlich bei unseren europäischen Nachbarn beobachten.

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Wirtschaft

Grohmann & Tesla: Ein Fazit zur großen Übernahme

Prüm, 29.10.2020 – Mit der Übernahme von Grohmann hast sich Tesla deutsche Ingenieurskunst gekauft. Das deutsche Automatisierungs-Unternehmen wurde vom Elektroauto-Hersteller übernommen, damit die Produktion des Tesla Model 3 gesteigert werden konnte.

Die Firma Grohmann ist spezialisiert auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Anlagen für die automatisierte Fertigung, unter anderem in der Halbleiter-, der Elektronik- und der Automobilindustrie. Mit dem Kauf des Unternehmens ist die Tochterfirma Tesla Grohmann Automation entstanden. Diese ist auch ein Grund, warum die Tesla-Aktie sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreut.

Die Beweggründe für die Übernahme

Das damalige Grohmann Engineering mit Hauptsitz in Prüm in der Eifel wurde bereits im Januar 2017 von Tesla übernommen, weitere Übernahmen in Rheinland-Pfalz und der Eifelregion angedacht. Grohmann hat verschiedene Maschinen gebaut, dazu zählten vor allem Maschinen zur Herstellung von Airbagsensoren, Steuergeräten für Servolenkungen und von Lithium-Ionen-Batteriezellen, ebenso wie ganze Batteriemodule. Gerade die Roboter von Grohmann sind für die Batterieproduktion bei Tesla von besonderer Bedeutung.

Das erklärte Ziel war, die Produktion des Elektrofahrzeugs Model 3 von 50.000 auf 500.000 bis 600.000 Fahrzeuge im Jahr zu steigern. Besonders stark will sich der Tesla-Gründer Elon Musk dabei auf die Robotertechnik verlassen.

Nach der Übernahme

Schon vor der Übernahme gab es aber Unklarheiten bezüglich der Weiterbelieferung der bisherigen Kunden. Zu diesen Kunden gehörten beispielsweise BMW und Daimler. Kurz nach der Übernahme hatte das Unternehmen die Geschäftsbeziehungen zu anderen Kunden als Tesla weitestgehend abgebrochen. Der Grund war, man wollte die anfahrende Produktion des Models 3 voll unterstützen. Diese Entscheidung hatte laut dem Mercedes-Betriebsratschef die Folge, dass die Produktion von Batterien für das Elektroauto EQC verzögert wurde.

In der Zwischenzeit verließ der Gründer Klaus Grohmann das Unternehmen überraschend. Ursprünglich hatte er sich allerdings geäußert, bleiben zu wollen. Es wird vermutet, dass sein Rückzug im Zusammenhang mit der Tatsache steht, dass Tesla die alten Kundenverbindungen kappte. Eine eindeutige Äußerung gab es von Seiten Grohmanns nicht. Dieser sagte lediglich: „Ich bin sicherlich nicht ausgeschieden, weil ich keine Lust mehr hatte.“

Die Entwicklung der letzten 3 Jahre

Inzwischen sind drei Jahr vergangen, dass Musk Grohmann Engineering gekauft hat. Trotz vieler Unsicherheiten und Vermutungen, die rund um die neu gegründete Tesla Grohmann Automation kursierten, hat sich gezeigt, dass Tesla keinesfalls das Geld ausgegangen ist. Im Gegenteil, die veröffentlichten Geschäftszahlen zeigen, dass die deutsche Tochtergesellschaft ziemlich gesund dasteht. Fakt ist, dass gerade der Ableger in der Eifel zu den wenigen Gewinnbringern im Tesla-Konzern gehört.

Innerhalb des Tesla-Konzerns ist der Bedarf so groß, dass das Tochterunternehmen in Deutschland in Sachen Auftragseingang im letzten Jahr sogar einen Rekordwert verzeichnet hat. Dabei wurde beinahe komplett auf externe Kunden verzichtet. Tesla erhielt im Jahr 2018 insgesamt Aufträge im Volumen von 178,6 Millionen Euro. Im Gegensatz zum Übergangsjahr waren das sogar 80,6 Millionen Euro mehr. Bis dahin hatte man im Jahr 2016 den Rekordwert von 174,2 Millionen Euro eingefahren.

Auch die Umsatzzahlen lassen sich durchaus sehen, denn der Umsatz stieg auf 142,5 Millionen Euro. Das bedeutet eine Steigerung von 11,3%. Wenig überraschend war dabei aber, dass sich der Umsatz stark in Richtung USA verschob. Innerhalb Deutschlands brach der Umsatz nämlich um 77 % ein. Anstelle der 20 Millionen im Jahr 2017, waren es im letzten Jahr nur noch 4,6 beziehungsweise 4,5 Millionen Euro. Auf der anderen Seite gab es einen rasanten Umsatzanstieg außerhalb Europas. Satte 52 % waren es, damit stieg der Umsatz auf 133,4 Millionen Euro.

Aufhebungsvereinbarungen

Eine absolute Besonderheit ist aber das Ergebnis des Tesla-Konzerns. Dieses Ergebnis wies einen Gewinn nach Steuern von 10,7 Millionen Euro aus. Im Gegensatz zum Vorjahr, das einen Gewinn nach Steuern von 26 Millionen Euro zeigte, passte dieses Ergebnis eigentlich besser zum Elektroautobauer, denn dessen Kerngeschäft schrieb bisher immer rote Zahlen.

Allerdings handelt es sich bei dem Verlust von Tesla Grohmann im Jahr 2017 um einen einmaligen Effekt. Grund waren die Aufträge anderer Kunden, die die Muttergesellschaft nicht erfüllt hatte. Allein um aus den Verträgen mit anderen Herstellern aussteigen zu können, kosteten die Aufhebungsvereinbarungen Tesla rund 26,8 Millionen Euro.

Tesla Grohmann musste im Jahr 2018 nur noch ein Minus von einer Million Euro verkraften. Auch diese resultieren auf den Aufhebungsverträgen.

Die Beliebtheit der Tesla Aktien

Der Firmenchef Elon Musk wird häufig als etwas unkonventionell und gleichzeitig als besonders ehrgeizig und sehr intelligent beschrieben. Das macht ihn besonders bei der jüngeren Generation äußerst beliebt. Andere Bevölkerungsgruppen hingegen sehen ihn eher mit etwas Unbehagen.

Doch was die Wirtschaft und die Börse betrifft, so zählen hier jedoch ausschließlich die Qualität und Vorteile der angebotenen Produkte. Im ersten Quartal 2020 stieg der Umsatz der Aktie um 32 %. Der operative Gewinn stieg damit auf 283 Millionen US-Dollar.

Auch wenn Elon Musk als Vorstandsvorsitzender eine umstrittene Figur ist, werden dennoch sowohl die Firma als auch die Aktienkurse in Zukunft weiter wachsen.

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Corona-Rebellen treiben in Wittlich ihr Unwesen

Wittlich, 29.10.2020 – Seit einigen Wochen versammeln sich selbsternannte „Corona Rebellen“ jeden Sonntagnachmittag in Wittlich und predigen dort sektenähnlich Woche für Woche ihre ekelhafte Hetze und beweihräuchern sich damit. Eine Frau Marina Peil-Wendling hatte die Demonstration für die Bewegung „Corona-Rebellen“ beantragt. Nach eigenen Aussagen hat Peil-Wendling die Demo auf dem Platz an der Lieser für jeden Sonntag bis 2023 angemeldet.

Quelle: Agf.de und EAZ

Unterstützt wird sie seither unter anderem von der aus Hermeskeil stammende Kinderärztin Dorothea Thul und dem aus der AFD ausge-schlossene Landtagsabgeordneten Jens Ahnemüller aus Konz und einer Handvoll weiterer Corona-Rebellen. Die Gegendemonstranten stören die Demonstration durch laute Musik, Sirenengeheul und laute Zwischenrufe.

Das Ganze geht jetzt schon seit Juli 2020 so. Jeden Sonntag ist ein Großaufgebot von Polizei notwendig, der Demonstration Präsenz zu zeigen. Zuvor, genauer gesagt einen Monat, nachdem Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie eingeleitet wurden, trafen sich ein paar Dutzend Menschen in Trier, um singend durch die Straßen zu „spazieren“ ohne Abstand, ohne Maske.

Sie sind nicht für die Erhöhung von Kurzarbeitergeld, nicht für die stärkere Unterstützung von Eltern, Kleingewerbetreibenden oder Kulturschaffenden und nicht für ein besseres Gesundheitssystem auf die Straße gegangen. Nein, sie wollten „Freiheit“ die Freiheit von Maßnahmen, die vernünftig sind, Maßnahmen, die notwendig sind, um Leben zu retten.

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Rheinland-Meisterschaft im Siebenschräm findet nicht statt

Ulmen, 29.10.2020 – Die für Sonntag, 27. Dezember, terminierte 38. Rheinland-Meisterschaft im 7-Schräm kann leider nicht stattfinden. „Dies ist sicherlich eine sehr bittere Nachricht für alle Schrämer/innen, die sich auf dieses Turnier gefreut haben“, gab der Turnierleiter Erich Michels vom 7-Schräm-Club Ulmen bekannt.

Aber aufgrund der aktuell herrschenden und sich ständig noch verschlimmernden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen sei die Entscheidung gefallen, diese Großveranstaltung mit zu erwartenden rund 300 Teilnehmern/innen abzusagen.

Die Veranstalter bitten um Verständnis für diese Absage, die aber der Sicherheit aller Teilnehmer diene und eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern solle. „Die gute Nachricht aber ist, dass rechtzeitig ein neuer Termin für die 38. Rheinland-Meisterschaft im 7-Schräm bekannt gegeben wird, sobald es die Corona-Situation wieder zulässt“, so Erich Michels abschließend.

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Fortschritt Impulse

DEHOGA Rheinland-Pfalz warnt vor unnötigem Kollaps des Gastgewerbes!

Region/Bad Kreuznach, 28.10.2020 – Mit großer Sorge beobachten wir die aktuelle Berichterstattung in den Medien mit Hinweisen, in der heutigen Runde der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin werde es zu weiteren Beschränkungen für die gastgewerblichen Betriebe kommen. In den Medien ist hierzu von einem „Lockdown light“ für die gastgewerblichen Betriebe zu lesen.

Um es klar zu sagen: einem Drittel der gastgewerblichen Betriebe droht bei einer erneuten Schließung – sei sie durch Verordnung ausgesprochen oder faktisch – das betriebswirtschaftliche Aus. Dem Gastgewerbe droht der Kollaps.

Unser dringender Appell an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer: verhindern Sie weitere Beschränkungen für die stark gebeutelte Gastgewerbebranche in Rheinland-Pfalz. Um es vorweg zu nehmen: wir tragen als Verband, ebenso wie die von uns vertretenen rheinland-pfälzischen Gastgewerbebetriebe alle notwendigen Maßnahmen mit, die zu einer erfolgreichen Eindämmung der Pandemie führen. Wir sind uns mit den Betrieben der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung bewusst. Allerdings: dann muss es sich auch um geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen handeln.

Die RKI-Zahlen belegen, dass Hotellerie und Gastronomie in Deutschland KEIN relevantes Infektionsgeschehen aufweisen. Insofern sind Beschränkungen für die gastgewerblichen Betriebe sowohl ungeeignet also auch nicht erforderlich, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.

Restaurants und Hotels sind nachweislich KEINE Pandemietreiber!

„Das Gastgewerbe ist mit seinen Gaststätten und Hotels weder Pandemietreiber noch Infektionsherd“, so Präsident Gereon Haumann. „Ganz im Gegenteil: es sind die konzessionierten Betriebe, die mit ihrer Professionalität und ihrem Know-how um Hygiene- und Schutzmaßnehmen für die Einhaltung der so wichtigen AHA-Regeln Sorge tragen, ja deren Einhaltung geradezu gewährleisten.“

Treiber von Infektionsketten und sog. „Super-Spreader“ sind solche Veranstaltungen, die außerhalb von professionellen Betrieben, ohne fachliche Gewährleistung der Einhaltung der AHA-Regeln und – leider regelmäßig – unkontrollierbar, da ohne Gästeerfassung als private Feiern in privaten oder privat angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Diese Infektionsbeschleuniger gilt es auszuschließen.

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Fortschritt

Statement der IHK Trier zu möglichen Einschränkungen für die Gastronomie

Region/Trier, 28.10.2020 – Übereinstimmende Medienberichte deuten darauf hin, dass heute neue Beschränkungen für die Wirtschaft folgen könnten. Hierauf blickt die IHK Trier mit Sorge. Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer erklärt hierzu:

„Gesundheitsschutz hat für die Unternehmen oberste Priorität. Bei Einschränkungen, die die unternehmerische Freiheit betreffen, sollte mit Blick auf die tatsächlichen Infektionsherde entschieden und regional unterschieden werden. Handel, Gastgewerbe, Fitnessstudios und andere im Frühjahr vom Lockdown besonders betroffene Betriebe haben mit ihren Corona-Schutzmaßnahmen dafür gesorgt, dass von ihnen kein nennenswertes Infektionsrisiko ausgeht. Aus epidemiologischer Sicht spricht nichts dagegen, dass sich gesunde Menschen in einem Restaurant bewirten lassen.

Das sollte bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit etwaiger Einschränkungen des Geschäftsbetriebs besonders beachtetet werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass einzelne Branchen nun die Konsequenzen einer steigenden Fallzahl im privaten Bereich alleine tragen sollen. Uns allen muss klar sein: Der Schutz unser aller Gesundheit wird nur gelingen, wenn wir die Gesundheit unserer Wirtschaft nicht aufs Spiel setzen.“

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„StadtteilZEITUNG“ für die Berg- und Talachse feiert Premiere

Stolberg, 28.10.2020 – Die Starterausgabe der StadtteilZEITUNG für das Programm des Integrierten Handlungskonzeptes „Berg- und Talachse“ ist fertiggestellt. Mit einer Print-Auflage von 10.000 Stück wird jeder Haushalt in Oberstolberg, Liester, Münsterbusch, Mühle und Velau des Fördergebietes in den nächsten Tagen eine Ausgabe erhalten. Darüber hinaus liegt die Zeitung an Auslagestellen und städtischen Außenstellen.

Die StadtteilZEITUNG soll die Menschen im Programmgebiet über die baulichen, sozialen und ökologischen IHKo-Maßnahmen sowie weitere Angebote und Aktivitäten in dem Gebiet informieren. Ein besonderes Ziel, so betont Bürgermeister Patrick Haas, ist „die Motivation von noch mehr Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadtteile, sich aktiv in die Prozesse einzubringen und sich selbst für ihr Wohnumfeld zu engagieren. Dafür gibt es in der Stadtteilzeitung zahlreiche Mitmach-Aktionen, in denen Möglichkeiten zur Beteiligung vorgeschlagen sind.“

Die Themen der ersten Ausgabe sind zum Beispiel der Bürgerfonds, die Umgestaltungspläne für den Geschwister-Scholl-Platz auf der Liester und der aktuelle Sachstand zur Bürgerbeteiligung „Blühende Mühlener Brücke“.

Auch der Titel und das Design der Zeitung sind noch nicht in Stein gemeißelt. Vorschläge und thematische Anregungen für die kommenden Ausgaben sind jederzeit herzlich willkommen! Es gibt viel Platz für Ideen von Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne als „Viertel-Reporter“ betätigen können. Die Kontaktpersonen für Interessierte, Ideen und Feedback sind folgende Mitarbeiterinnen der Stadtteilbüros: Frau Ayse Ilter (Stadtteilbüro „Berg“, a.ilter@low-tec.de, 0176-11226119) und Frau Vera Langenberg (vera.langenberg@wabe-aachen.de, 0178-6602821).

Ab 2021 soll die StadtteilZEITUNG dann dreimal jährlich erscheinen. Dank Fördermitteln für die IHKo-Öffentlichkeitsarbeit ist eine Veröffentlichung bis 2024 gesichert.