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Weniger Wartezeiten: Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Alsdorf ist jetzt online rund um die Uhr möglich

Alsdorf, 14.12.2020 – Die Stadt Alsdorf bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern jetzt die Möglichkeit, „rund um die Uhr“ online Termine zu vereinbaren. Über das Bürgerportal der Stadt (buergerportal.alsdorf.de) ist es nun möglich, zunächst für die Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes Termine zu vereinbaren. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Pilotphase ist eine Ausweitung dieses Services auch auf andere Publikumsbereiche geplant.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten aber auch im normalen Alltag bietet der Einsatz der Online-Terminvereinbarung sowohl den Alsdorfer Einwohnerinnen und Einwohnern als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung ein hohes Maß an Flexibilität und bringt Planungssicherheit in die täglichen Abläufe. Arbeitsvorgänge können aufgrund der Terminanmeldung vorbereitet und die eigentliche Abwicklung dadurch beschleunigt werden; lästige Wartezeiten für die Besucher entfallen weitgehend.

Und so geht’s:

Suchen oder wählen Sie auf buergerpoprtal.asldorf.de die Dienstleistung „Termin vereinbaren“ aus. Neben einer kurzen Erklärung zum Verfahrensablauf finden Sie den Link zur „Online-Terminvereinbarung“. Dort könne Sie die benötigte Dienstleistung des Einwohnermeldeamtes auswählen und anschließend einen verfügbaren Termin in dem von Ihnen bevorzugten Zeitraum reservieren. Dazu geben Sie lediglich Ihren Vor- und Nachnahmen sowie Ihre E-Mailadresse an. Nach erfolgter Reservierung erhalten Sie dann eine Terminbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung enthält neben Informationen zum gewählten Zeitpunkt und zur gebuchten Dienstleistung auch Ihre Terminnummer und einen QR-Code. Die Terminnnummer oder den QR-Code benötigen Sie am vereinbarten Besuchstag, um den reservierten Termin per Termin Check-In im Foyer des Rathauses zu aktivieren.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Corona-Situationist ein Termin Check-In erst 15 Minuten vor Terminbeginn möglich. Dies ist auch der früheste Zeitpunkt zum Betreten des Rathauses. Wie der Check-In Ablauf funktioniert, wird Ihnen in der Terminbestätigung und bei der Dienstleistung im Bürgerportal erklärt. Um diese Dienstleistung im Bürgerportal zu nutzen ist prinzipiell keine Anmeldung am Portal notwendig, allerdings bietet das Bürgerportal für registrierte Benutzerinnen und Benutzer auch weitere interessante Dienstleistungen an.

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Literatur to go: Bücherschrank von Westenergie lädt zum Tauschen und Schmökern ein

Masburg/Saffig, 14.12.2020 – Seit 2011 stellt Westenergie offene Bücherschränke an zentralen Plätzen in Städten und Gemeinden auf. Die Stadtmöbel sind rund um die Uhr geöffnet, das System ist denkbar einfach: Jemand stellt seine bereits gelesenen Bücher in den Schrank, andere nehmen sie sich dafür heraus. Öffnungszeiten: rund um die Uhr. Registrierung: nicht notwendig. Es gilt, einfach nur zu stöbern und zu entdecken.

„Der Bücherschrank von Westenergie ist ein tolles Angebot, mit dem wir den öffentlichen Raum in unserer Gemeinde beleben und die Kultur des Teilens unterstützen“, betont Ortsbürgermeister Patrick Schopp. „Als Partner der Gemeinde Masburg kümmern wir uns nicht nur um die Energieversorgung, sondern engagieren uns auch darüber hinaus im gesellschaftlichen und kulturellen Bereich. Wir freuen uns, wenn sich der Bücherschrank schnell zu einem Treffpunkt des Literaturtausches entwickelt“, erklärt Thomas Hau, Kommunalmanager bei Westenergie in der Region.

Der Bücherschrank steht auf dem Laurentiusplatz zwischen dem Kindergarten und der Kirche. Er ist rund um die Uhr geöffnet ist, besteht aus wetterfestem Cortenstahl und fügt sich mit seiner schlanken Form leicht in den öffentlichen Raum ein. Die Türen schließen selbsttätig, so dass die Bücher immer vor Regen geschützt sind. Das untere Fach ist für Kinderbücher gedacht, damit die Kleinen die Bücher auch gut erreichen können. Ehrenamtliche Paten achten auf die Bücherschränke, sehen regelmäßig nach dem Rechten und sortieren Krimis, Romane, Sachbücher und Kinderliteratur passend ein.

Die Mini-Bibliotheken verteilen sich im gesamten Kerngebiet von Westenergie: vom niedersächsischen Twist im Norden bis zum rheinland-pfälzischen Hermeskeil im Süden, vom nordrhein-westfälischen Alsdorf im Westen bis zum weserbergländischen Beverungen im Osten. Zu den Standorten im Gebiet des Regionalzentrums Rauschermühle gehören zahlreiche kleine Gemeinden wie Plaidt oder auch größere Kommunen wie Polch oder Daun. Der erste Bücherschrank wurde 2011 in Bramsche im Landkreis Osnabrück eröffnet, der 100. im Jahr 2015 in Schwalmtal am Niederrhein. Inzwischen gibt es bereits mehr als 200 Bücherschränke der Westenergie.

Weitere Infos zu den Bücherschränken von Westenergie sowie eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter www.westenergie.de/buecherschraenke.

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Das Peter-Wust-Gymnasium Wittlich ist jetzt Fair-Trade-Schule

Wittlich, 14.12.2020 – Ende November 2020, wurde das PWG in Wittlich zur Fair-Trade-Schule ausgezeichnet. Damit ist das PWG die erste Schule im Landkreis, deren mehrjähriges Engagement für den fairen Handel nun mit dieser Auszeichnung belohnt wurde. Die Urkunde und Auszeichnung überreichte Frau Gundi Berg vom Pädagogischen Landesinstitut. Sie gratulierte der Schulleiterin Frau Metzen-Mirz, der betreuenden Lehrerin Frau Wartner sowie der Schülerschaft, die dieses Projekt getragen und umgesetzt haben und dankte für deren Einsatz für die faire Sache.

Den Kern des Projektes „Faire Schule“ bildet ein wöchentlicher Pausenverkauf, bei dem die Schülerinnen und Schüler der Fairtrade-AG fair gehandelte Produkte verkaufen. Hierzu stellt der Eine-Welt-Laden der Stadt Wittlich die fairen Produkte auf Kommission zur Verfügung. Diese gelungene Kooperation, mit Herrn Bühler als Ansprechpartner, stellte Frau Wartner, die die AG vor vier Jahren mit ihrer damals fünften Klasse gegründet hatte, in den Mittelpunkt ihrer Rede. Für ihr besonderes Engagement dankte sie ihren Schülerinnen und Schülern, besonders Lisa Sprünker, Emma Bonato, Malik Mann und Johannes Koll als Gründungsmitglieder sowie den neuen Unterstützern Luisa Mann, Philipp Barthen, Helena Follmann, Sophie Walldorf, Emma Marbach und Dana Franzen.

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Wachstum

Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar

Region/Mainz, 13.12.2020 – „Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.
  4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.
  5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  2. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

  1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
  2. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  3. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  4. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

  1. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.
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Wirtschaft

Mit Mechernich-Gutscheinen shoppen – Ab Samstag, 12. Dezember, können die Geschenk-Gutscheine erworben werden

Mechernich, 12.12.2020 – Der Onlinehandel gräbt heimischen Händlern den Umsatz ab – in Corona-Zeiten noch viel mehr. Dieser Entwicklung will der Stadtmarketingverein „Mechernich aktiv“ nicht tatenlos zusehen und hat sich jetzt mit „Zmyle“ einen Partner mit ins Boot geholt, um ab Samstag, 12. Dezember, den „Mechernich-Gutschein“ auf www.mechernich-gutschein.de. anbieten zu können. Dahinter steckt ein eigens dafür programmiertes Stadt-Portal.

Alexander Arend, Zmyle-Geschäftsführer, stellte das Konzept der Mechernich-Gutscheine im Ratssaal der Stadt vor. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Der Zmyle-Geschäftsführer Alexander Arend stellte das Konzept den Besuchern des Infoabends im Mechernicher Rathaus vor. „Damit kann ich Gutscheine meines Lieblingsgeschäfts rund um die Uhr, egal wo ich gerade bin, sogar vom Handy kaufen und sofort per Whatsapp verschicken“, sagte er. In über 100 Städten seien vergleichbare Zmyle-Portale bereits im Einsatz.

Die Mechernicher „Online-Stadt“ sei so konzipiert, dass sich Geschäfte, Gastronomen und Dienstleister kostenlos registrieren und präsentieren können. Wer sich als Kunde nur eine bestimmte Auswahl anzeigen lassen will, kann nach bestimmten Geschäften, Produkten, Suchbegriffen oder Kategorien filtern – und dafür dann einen Gutschein erwerben.

In nur vier Schritten zum Gutschein

Die virtuelle Version Mechernichs sei über Computer, Tablet und Smartphone erreichbar und der Bestellprozess für den Kunden bewusst denkbar einfach gehalten. „In nur vier Schritten kauft man den Gutschein“, zeigt Arend. Bis zu 250 Euro seien maximal möglich. Fotos der Stadt im Portal vermitteln außerdem dem Shopping-Freund ein „heimisches Feeling“.

Während des Bestellprozess können die erworbenen Gutscheine individuell mit Bildern und Texten gestaltet, ausgedruckt und per Mail, Link oder Whatsapp versendet werden. Gutscheine im Scheckkartenformat und Klappkarte seien aber genauso auch vor Ort in den Geschäften erhältlich. Wer also noch ein Weihnachtsgeschenk brauche…, regte Arend an.

Das Gutschein-Budget ist nicht auf einen Händler begrenzt, sondern kann auch auf mehrere Geschäfte und auch Tage aufgeteilt werden. Arend dazu: „Wenn ich einen hundert Euro Mechernich-Gutschein habe, dann kann ich morgens einen Kaffee trinken gehen, die Haare schneiden lassen und auch noch eine Lesebrille kaufen.“ Die Gutscheine behalten drei Jahre ihre Gültigkeit.

Die Initiatoren erhoffen sich durch den Mechernich-Gutschein einen Impuls für die heimischen Geschäfte. V.l. Alexander Arend, Petra Himmrich, Margret Eich und Dennis Müller. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Geschäfte von „Mechernich aktiv“

„Der Mechernich-Gutschein wird für das ganze Stadtgebiet gültig sein und nicht nur in der Kernstadt“, betonen die beiden Vorsitzenden des Stadtmarketing-Vereins, Margret Eich und Petra Himmrich. Für Kunden ist das Portal kostenlos, teilnehmende Händler müssen allerdings Mitglied bei „Mechernich aktiv“ sein und einen geringen Anteil des Gutscheinwertes als Unkostenbeitrag abführen.

„Wir sind überzeugt, das lohnt sich“, wirbt Eich für die konzertierte Aktion. Die übrigen Kosten übernehme der Stadtmarketingverein, dazu gehöre etwa die erste Einrichtung des Portals und die monatlich anfallenden Gebühren für die Pflege der Daten.

Unternehmen können ihre Mitarbeiter zu Weihnachten und Jubiläen oder monatlich regelmäßig mit einem Gutschein bedenken, monatlich bis maximal 44 Euro pro Person. „Der Betrag ist dann steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig“, so Himmrich.

Die Initiatoren erhoffen sich durch die Mechernich-Gutscheine einen Impuls für die heimischen Geschäfte. Letztlich lautet das gemeinschaftliche Ziel, mehr Kaufkraft vor Ort zu binden und attraktive Angebote für die Mechernicher Kunden zu schaffen.

Die Stadtverwaltung, allen voran Wirtschaftsförderer Dennis Müller, unterstützt das Vorhaben: „Davon können alle nur profitieren.“

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Stadt Zülpich hat zum zweiten Mal den „Heimat-Preis“ verliehen

Zülpich, 12.12.2020 – Herausragendes Engagement gewürdigt. Trophäen, Urkunden und Preisgelder für drei Zülpicher Vereine. Unter dem Motto „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Programm zur Heimatförderung initiiert. Es umfasst fünf verschiedene Elemente, um die Gestaltung der Heimat vor Ort zu fördern: Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Der Rat der Stadt Zülpich hatte im Dezember 2018 beschlossen, an diesem Landesprogramm teilzunehmen und den „Heimat-Preis für die Stadt Zülpich“ bis zum Jahr 2022 jährlich auszuloben.

Mit dem Preis ausgezeichnet werden Projekte, die insbesondere

-die historische Kulturlandschaft von Zülpich stärken bzw. bekannt und erlebbarmachen,

-die vorhandene kulturelle Vielfalt der städtischen oder regionalen Kultur darstellen und sichtbarmachen,

-die regionale Verbundenheit stärken, zur Entwicklung von lebendigen Ortschaften beitragen,

-das regionale, bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt fördern, Wissen vermitteln z.B. durch Veranstaltungen, Exkursionen, Publikationen von regionalen Themen und

-die heimatnahen Freizeit- und Naherholungsangebote bekanntmachen.

In der letzten Ratssitzung des Jahres 2020 konnte Bürgermeister Ulf Hürtgen den „Heimat-Preis“ und das damit verbundene Preisgeld in Höhe von insgesamt 5000 Euro nun zum zweiten Mal an drei Vereine verleihen. Zwei zweite Preise und jeweils 1500 Euro gingen dabei an die Hovener Jungkarnevalisten sowie den TBSV Füssenich-Geich. Im Falle der Hovener Jungkarnevalisten wurde das soziale Engagement der Karnevalsgesellschaft gewürdigt, unter anderem in Form der alljährlichen Musikaufführungen des Musikzuges Grün-Gelb für die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenzentrums St. Elisabeth in Hoven und des Geriatrischen Zentrum Zülpich. Der TBSV Füssenich-Geich, der 2020 stolze 125 Jahre alt geworden ist, wurde für sein langjähriges, ehrenamtliches Engagement im Bereich des lokalen Sports, der Gesundheitsförderung – unter anderem im Jugend- und Behindertensport – und damit auch im Bereich der Stärkung von identitätsstiftender, örtlicher Verbundenheit mit dem „Heimat-Preis 2020“ ausgezeichnet.

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Stadt Wittlich und Westenergie vergeben innogy-Klimaschutzpreis 2020

Wittlich, 12.12.2020 – Ob die Pflege von Streuobstwiesen, das Artenschutzprojekt für Tiere oder die energiesparende Heizung für das Vereinsheim – vielfältige Ideen und Maßnahmen werden im Rahmen des innogy Klimaschutz-preises ausgezeichnet. Diesen lobte innogy im Jahr 2020 wieder gemeinsam mit der Stadt Wittlich aus. In diesem Jahr konnte aufgrund der Corona-Pandemie keine gemeinsame feierliche Aushändigung der Auslobung der Projektvorschläge durch Westenergie und der Stadt Wittlich erfolgen. Bürgermeister Joachim Rodenkirch überreichte im Namen der Stadt Wittlich und Westenergie AG die Urkunden an die Preisträger.

Der mit 500 Euro dotierte Preis geht in diesem Jahr an die Initiative „Bombogener Naschgarten“. Die Initiative hat rund 75 öffentlich zugängliche Obstbäume gepflanzt. Es wurden hier vor allem alte, schützenswerte Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Quitten-, Kirsch-, und Nussbaumsorten gepflanzt. Ziel war und ist es, ein für jeden frei zugängliches Obstbaumgrundstück aufzubauen. So kann nun jeder Bombogener dort Obst ernten. Weitere Überlegungen gibt es aber auch in Verbindung mit der Kindertagesstätte, die in unmittelbarer Nähe liegt, wie dieses Projekt Einzug in die Arbeit der Kita finden kann. Ob Apfelsaft pressen, Obst für ein Heranführen an gesunde Ernährung selbst ernten: Vieles ist hier möglich.

Ortsvorsteher Mario Wellenberg nahm die Urkunde gemeinsam mit dem ehemaligen Ortsvorsteher und Initiator des „Bombogener Naschgarten“ Hermann Josef Krämer von Bürgermeister Joachim Rodenkirch entgegen. Bürgermeister Rodenkirch konnte den mit 300 Euro dotierten Preis an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Einheit II, Michael Monzel übergeben. Der Förderverein hat im vergangenen Jahr den Boule-Platz in Wengerohr renoviert und Müll und Unrat rund um den Boule-Platz aufgesammelt. Das Aufsammeln von Müll und Unrat soll vom Förderverein eine alljährlich wiederkehrende Aktion werden. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Einheit II hat mittlerweile rund 90 Mitglieder, deren Ziel es ist, die Einsatzabteilung, die Jugendfeuerwehr und die Alterskameradschaft zu unterstützen.

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Vorschläge des Landrates des Kreises Düren stoßen beim Land auf positive Resonanz

Düren, 12.12.2020 – „Ich freue mich, dass alle unsere Vorschläge zur Eindämmung der Pandemie beim Land auf eine positive Resonanz gestoßen sind“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. In seiner gestrigen Video-Botschaft geht der Landrat auf die von ihm geforderte Ausgangssperre, eine Beschränkung von Kunden im Einzelhandel, die Reduzierung privater Zusammenkünfte und weitergehende Regelungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Schulen ein.

Sie können das komplette Video hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=OqA9usnbjlI

„Ich bitte Sie inständig, sich an die kommende Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr zu halten“, sagte der Landrat. „Es ist jetzt immens wichtig, dass wir uns alle solidarisch zeigen, um die Pandemie einzudämmen.“ Die Zahlen seien nach wie vor viel zu hoch. Derzeit liegt der Inzidenzwert im Kreis Düren über 200, weshalb der Landrat der Landesregierung eine Verschärfung verschiedener Maßnahmen vorgeschlagen hat.

Aktuell sind im Kreis Düren 765 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (10.12.) gibt es 134 Neuinfektionen. Leider sind zwei weitere Menschen gestorben (58 und 85 Jahre). „Unser tief empfundenes Mitgefühl gehört den Angehörigen. Wir wünschen ihnen viel Kraft in dieser Zeit“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Die Zahl der Todesopfer steigt somit auf 107. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 5661 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 90 und beträgt 4789 (Stand: 12 Uhr).

Von den aktiv positiven Fällen befinden sich 82 Menschen in stationärer Behandlung; 12 von ihnen werden derzeit intensivmedizinisch betreut.

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Gutschein-Aktion der MY-Gemeinschaft Mayen – Machen Sie mit und unterstützen Sie den regionalen Einzelhandel!

Mayen, 12.12.2020 – Bald ist es soweit, spätestens Mitte nächster Woche sind sie da:  die Mayen-Gutscheine. Es werden drei verschiedene Preiskategorien angeboten: 10 €, 25 € und 50 €. Die Gutscheine wurden beim Druck gleich durchnummeriert und als Klappkarte in DIN C 6 lang mit neutralem Umschlag angeboten. Der Gutschein muss vollständig in einem der Geschäfte eingelöst werden – eine Stückelung ist nicht möglich!

Erhältlich ist der Gutschein bei den Unternehmen Lichtblitz, Reisebüro Bell, Schwindenhammer, in der Filiale der Kreissparkasse in der Hahnengasse (BeratungsCenter Mayen-Markt) und der Volksbank sowie in der Tourist-Information der Stadt Mayen. Die MY-Gemeinschaft hat bei KSK und VB Sonderkonten eingerichtet, auf die die Verkaufsbeträge eingezahlt werden. Es wird eine Liste der teilnehmenden Unternehmen, die die Gutscheine annehmen erstellt und auf der Website der MY-Gemeinschaft veröffentlicht. Auf den Gutscheinen ist ein QR-Code gedruckt, über den man auf die Website der MY-Gemeinschaft und dort direkt auf die Liste der teilnehmenden Unternehmen kommt.

Unternehmen und Geschäfte, in denen der Gutschein erworben oder eingelöst werden kann, sind an Aushängen an der Eingangstüre zu erkennen. Für die teilnehmenden Unternehmen  ist das Gutscheinsystem kostenlos. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an dieter.klein@team-mayen.de

Die Abrechnung der eingelösten Gutscheine erfolgt über die MY-Gemeinschaft von den eingerichteten Sonderkonten bei der Kreissparkasse und der Volksbank. Senden Sie Ihre eingelösten Gutscheine an MY-Gemeinschaft, Marktstraße 30, 56727 Mayen.

Die Aktion ist nicht auf die Weihnachtszeit begrenzt und wird auch in den nächsten Jahren angeboten werden. Die Aktion wird über die regionalen Medien publiziert,  sowie auf der Website und auf Facebook „I love Mayen“  der MY-Gemeinschaft veröffentlicht.

Je mehr Unternehmen mitmachen, desto interessanter wird der Erwerb und das Verschenken des Gutscheins – desto mehr Erlöse bleiben in der Stadt Mayen.

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Wachstum

Corona: Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing / Familienministerin Anne Spiegel

Region/Mainz, 12.12.2020 – „Wir haben gestern im Corona Kabinett über die weiter steigenden Infektionszahlen beraten. Auch wenn Rheinland-Pfalz knapp unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist die Lage sehr ernst. Die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe nimmt zu, das können wir nicht hinnehmen. Unser Anspruch ist sicherzustellen, dass wir alle Patientinnen und Patienten medizinisch gut behandeln können,“ sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Familienministerin Anne Spiegel.

„Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern des Landes, mit denen wir im engen Kontakt sind, zeigen im Süden und Südwesten von Rheinland-Pfalz eine sehr angespannte Situation auf den Intensivstationen. Daher haben wir bereits am Dienstag im Kabinett festgelegt, dass wir die Weihnachtslockerungen in Rheinland-Pfalz nicht so umsetzen, wie sie im November geplant waren. Die Infektionszahlen sinken in der sechsten Woche des Teil-Lockdowns nicht so, wie von den Experten berechnet und von uns allen erhofft. Im Gegenteil: Sie steigen wieder an,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett. „Daher sind wir der festen Überzeugung, dass wir mit entschiedenen Maßnahmen gegensteuern müssen. Wir werden die anstehende Weihnachtszeit nutzen, in der Schulen und viele Betriebe ohnedies ferienbedingt geschlossen sind, um mit einem Shutdown die Infektionszahlen zu senken. Wir haben es im März geschafft und wir können es auch wieder schaffen!“

Deswegen hat sich der Ministerrat darauf verständigt:

Den Einzelhandel zu schließen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelläden. „Das ist ein schwerer Schlag für die Branche, die wir mit den Folgen nicht alleine lassen werden“, so die Ministerpräsidentin.

In den Alten- und Pflegeheimen kommt es immer wieder zu schweren Infektionsausbrüchen. Das ist besonders tragisch, weil die Menschen in den Einrichtungen zur Hochrisikogruppen gehören. Deswegen müssen Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste noch stärkere Schutzmaßnahmen treffen, als bislang schon notwendig.

Minister Wissing betonte, dass der Shutdown in der jetzigen Situation notwendig und richtig sei. Allerdings forderte er auch, seitens der Bundesregierung längerfristig angelegte Strategien und Konzepte. „Die Maßnahmen dienten dazu, die sozialen Kontakte in der Gesellschaft zu reduzieren, für das weitere Pandemiegeschehen sei aber vor allem das individuelle Verhalten entscheidend. „Kontakte reduzieren, Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Schutz tragen, das sind nach wie vor die wichtigsten Regeln. Wir werden Corona nicht alleine über Verordnungen bekämpfen können, wichtiger ist, dass wir uns alle diszipliniert und verantwortungsbewusst verhalten“, so Wissing.

Familienministerin Anne Spiegel ergänzte: „Wir halten den erneuten Shutdown für unvermeidlich, denn das Personal in den Kliniken ist in Teilen des Landes an der Belastungsgrenze und die Intensivstationen sind Großteils belegt. Deshalb müssen wir umfassend unsere Kontakte reduzieren, die Abstands- und Hygieneregeln noch penibler einhalten und kontrollieren. Es ist wichtig, die Belastungen für Familien so gering wie möglich zu halten. Das haben wir aus dem ersten Shutdown gelernt. Daher macht es Sinn, den Shutdown zur Senkung der Infektionszahlen mit den kommenden Weihnachtsferien zu verbinden, in denen Schulen und Kitas ohnehin geschlossen sind.“

„Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, in diesen einschneidenden Fragen eine gemeinsame Strategie in Deutschland zu verfolgen. Daher werden wir heute noch kein Datum nennen, wann der Shutdown beginnt. Das betrifft auch die Weihnachtsferien. Wir werden am Sonntag um eine gemeinsame Lösung für ganz Deutschland ringen. Wir wollen verhindern, dass es einen Corona-Tourismus zwischen Ländern mit und ohne Shutdown geben wird, denn damit würden wir genau das Gegenteil erreichen,“ so Dreyer, Wissing und Spiegel.