Euskirchen – Die Stadt Euskirchen hat eine Allgemeinverfügung, die das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf der ab dem 10.05.2024 stattfindenden Donatus-Mai-Kirmes untersagt erlassen.
Während der Öffnungszeiten ist der Konsum von Cannabis auf der Kirmes nicht erlaubt. Seit dem 1. April darf in Deutschland mit Einschränkungen Cannabis konsumiert werden. Volksfestveranstaltungen werden erfahrungsgemäß von zahlreichen minderjährigen Festgästen, insbesondere auch Familien mit Kindern, besucht. Nach den Vorgaben des § 5 Cannabisgesetz ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und grundsätzlich im Umkreis von Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportplätzen oder in Fußgängerzonen verboten. Die traditionellen Kirmessen der Stadt Euskirchen sind Veranstaltungen für die ganze Familie, auf denen insbesondere hunderte junger Menschen Spaß haben.
Mit der Allgemeinverfügung will die Stadt Euskirchen dem Kinder- und Jugendschutz auf dem Veranstaltungsgelände Rechnung tragen, Konfliktsituationen in Bezug auf das gesetzliche Verbot des Cannabis-Konsums in unmittelbarer Nähe zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen vermeiden und den sicherheitsrechtlichen Aspekten in Bezug auf die erst kürzlich eingeführte neue Gesetzeslage entsprechen.
Wo das Cannabis-Verbot genau gilt, ist dem der Allgemeinverfügung beiliegenden Lageplan einsehbar. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Kreisstadt Euskirchen veröffentlicht und auch online auf der städtischen Homepage abrufbar.