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Grünes Nummernschild für landwirtschaftliche Fahrzeuge soll erhalten bleiben

Region/Koblenz – Die Landesregierung spricht sich für eine Beibehaltung der Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer und für den Fortbestand des „grünen Nummernschildes“ aus. Das betonte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen auf die Anfrage aus dem Landtag, wie die Landesregierung zur Forderung des Bundesrechnungshofes zum Wegfall der „grünen Nummer“ und des Steuervorteils für landwirtschaftliche Fahrzeuge stehe. Es sei bei einem Wegfall der „grünen Nummer“ für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge nicht auszuschließen, so Ahnen, dass sich eine erhöhte Steuerbelastung negativ auf die Preisgestaltung und Preisentwicklung der betroffenen Unternehmer auswirken werde. Damit würden auch die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter steigen.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, begrüßt die Position der Landesregierung, die damit ein klares Bekenntnis für die rheinland-pfälzischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe abgegeben habe. Die Landwirte seien mit ihren Fahrzeugen weniger auf den Straßen und vielmehr auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterwegs. Auch deshalb sei eine Befreiung sachgerecht, erinnert Horper. Die Kfz-Steuer diene schließlich dazu, die Verkehrsinfrastruktur mitzufinanzieren. Die nutze die Landwirtschaft jedoch kaum. Der Präsident schloss sich außerdem der Aussage des Steuerzahlerbundes an, der erklärt habe, jetzt sei nicht der Zeitpunkt für eine solche Forderung, da die Landwirte ohnehin schon durch hohe Kosten, z.B. für Energie, belastet seien.

Der Bundesrechnungshof fordert hingegen die Streichung der Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Als Begründung nennt die Behörde, dass Dieselkraftstoff dem Klima schade und dessen Nutzung nicht weiter gefördert werden sollte. Außerdem könnte die Bundesregierung dadurch zusätzlich rund ca. eine Milliarde Euro einnehmen.