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Ahrtal – Weinanbau auch zukünftig möglich

Ahrtal/Koblenz – Auch in Zukunft können die Winzer an der Ahr innerhalb des nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes Weinbau betreiben. Gleichzeitig wird durch den teilweisen Verzicht auf Weinbaufläche und die Veränderung der Rebzeilenausrichtung an bestimmten Stellen den Anforderungen der Wasserwirtschaft bezüglich einer Hochwasserprävention Rechnung getragen. Zu diesem Ergebnis kamen nach gemeinsamen Verhandlungen jetzt der Weinbauverband Ahr als Vertreter der regionalen Winzer und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in ihrer Funktion als obere Wasserbehörde.