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Coronahilfen verlängert – Voraussetzung 30 Prozent Umsatzrückgang

Mechernich – Der Mechernicher Stadtdezernent und Kämmerer Ralf Claßen macht auf Absicherungsinstrument für Verdienstausfälle Mechernicher Unternehmen und Soloselbständigen aufmerksam. Die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument sollen bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Darauf macht der Mechernicher Stadtdezernent und Kämmerer Ralf Claßen unter Berufung auf eine Pressemitteilung des NRW-Städte- und Gemeindebundes aufmerksam.

Claßen: „Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.“

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Bund und Länder haben sich zudem dazu bekannt, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie benötigt werden.

Voraussetzung 30 Prozent Umsatzrückgang

Grundlegende Antragsvoraussetzung für die Überbrückungshilfe IV ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen: www.bmwi.de

www.bundesfinanzministerium.de