Euskirchen – Wer ein digitales Genesungszertifikat nach einer Corona-Infektion benötigt, erhält dies in Apotheken. Bislang bekamen Personen, bei denen mittels PCR eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, dieses Zertifikat auf Wunsch vom Gesundheitsamt. Aufgrund der hohen Neuerkrankungszahlen ist eine zeitgerechte Ausstellung der Zertifikate durch das Amt aber nicht mehr möglich.
Genesene haben 28 Tage nach ihrer PCR-Testung die Möglichkeit, das Zertifikat in einer Apotheke ausstellen zu lassen. Hierzu ist die Vorlage des namentlichen Laborbefundes und eines Lichtbildausweises erforderlich. Die meisten Apotheken, die das Impfzertifikat erstellen, können auch das Genesenenzertifikat generieren. Unter folgendem Link findet man eine Apotheke in der jeweiligen Umgebung: www.mein-apothekenmanager.de