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Enormer Anstieg der Neuinfektionen im Eifelkreis Bitburg-Prüm – Kontakt-Nachverfolgung wird eingestellt

Bitburg – Auch das Gesundheitsamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm verzeichnete seit Anfang der Woche stark steigende Infektionszahlen. Am gestrigen Freitag wurden annähernd 400 neue Fälle gemeldet. Daher muss die bisher noch aufrechterhaltene Kontaktnachverfolgung eingestellt werden.

Der Schwerpunkt der Arbeit wird nun auf die Erfassung der Infektionsmeldungen gelegt um den aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen im Eifelkreis zu behalten und die Meldungen an das Landesuntersuchungsamt zeitnah sichern zu können.

Alle positiv getesteten Personen werden vom Gesundheitsamt kontaktiert, wobei aber Zeitverzögerungen auftreten können.

Ab kommender Woche kann der Infizierte seine Kontaktpersonen über ein digitales Meldeformular an das Gesundheitsamt melden. Eine persönliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr.

Gemäß der geltenden Absonderungsverordnung hat man sich unabhängig von einer amtlichen Benachrichtigung nach einem positiven Test umgehend selbständig nach Hause in Selbstisolation zu begeben. Auch bekannte Kontaktpersonen sowie Haushaltsangehörige sind eigenverantwortlich zu informieren und müssen sich selbstständig in Quarantäne begeben, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist umgehend der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren.

Bei der Selbstmeldung eines positiven Testergebnisses unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/selbstmeldungcoronatest/ mit Angabe der persönlichen Daten, legt das Gesundheitsamt automatisch den Quarantänezeitraum fest und sendet die nötigen Quarantäne-Dokumente zu.

Nach der neuen Absonderungsverordnung ist die Quarantänedauer auf 10 Tage verkürzt worden. Eine vorzeitige Beendigung ist mittels einer negativen Testbescheinigung frühestens am 8. Tag möglich. Informationen hierzu unter www.corona.rlp.de.

Das nachfolgende Schema veranschaulicht, was im Fall des Kontaktes mit dem Corona-Virus zu veranlassen ist:

Sie hatten engen Kontakt

– Aufenthalt im Nahfeld (bis 1,5 m) ohne Schutz,
– Gespräch unabhängig von Dauer ohne Schutz,
– Aufenthalt im selben Raum, länger als 10 Minuten

zu einer infizierten Person (bis zu 2 Tage vor Beginn der Symptome des Infizierten bzw. bis 10 Tage nach positivem PCR-Test) und möchten dies nun dem Gesundheitsamt mitteilen, um eine Quarantänebescheinigung oder Testung (nur PCR-Test möglich) zu erhalten?

Dann beachten Sie bitte folgendes:
Sind Sie geboostert, frisch geimpft (unter 3 Monate) oder frisch genesen (unter 3 Monate), gelten Sie nicht als enge Kontaktperson und müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden.
Es wird jedoch eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.

Sollten Symptome auftreten oder ein Test ein positives Ergebnis zeigen, melden Sie sich bitte unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/selbstmeldungcoronatest/ (positive Selbsttestung) oder bei der Hotline des Gesundheitsamtes 06561 15-3333 (Symptome).

Sollten Sie sich infiziert haben, gelten folgende Regeln:

Erwachsene:
1.      Begeben Sie sich sofort in häusliche Absonderung für 10 Tage.
2.      Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist möglich. Hierfür benötigen Sie ab Tag 8 eine Testung mittels eines durch geschultes Personal durchgeführten POC-Antigentests (empfohlen!) oder PCR (kann durch das Gesundheitsamt organisiert werden).
3.      Haben POC oder PCR ein negatives Ergebnis, kann die Quarantäne ab Tag 8 sofort verlassen werden und keine weiteren Maßnahmen sind nötig.

Medizinisches Fachpersonal:
Es gelten die oben genannten Regeln. Allerdings muss zum Beenden der Quarantäne ein negativer PCR-Test vorliegen.

Kindertagesstätten und Schulen:
Es gelten die unter „Erwachsene“ aufgeführten Regeln.
Es besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage. Hierfür benötigen Sie einen negativen POC oder PCR-Test ab Tag 6.

Ausführliche Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des Landes www.corona.rlp.de/de/themen/was-tun-bei-corona-verdacht oder auf www.bitburg-pruem.de.