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„Booster-Lücke“ im Kreis Euskirchen liegt bei knapp 40.000

Euskirchen – Jetzt die Booster-Lücke schließen und sich vor Omikron schützen. Der Weg zum Impf-Pieks war noch nie so einfach: Freies Impfen in Euskirchen und Marmagen – „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ab Mitte März.

Die aktuelle Booster-Lücke beträgt knapp 40.000 Menschen im Kreisgebiet: Während rund 133.000 Personen im Kreis Euskirchen inzwischen eine Erst- und Zweitimpfung gegen Corona erhalten haben, ist diese Zahl bei den Auffrischungsimpfungen leider noch nicht erreicht. Die dritte Impfspritze, die gerade gegen eine Omikron-Infektion bzw. schwere Erkrankung schützt, haben weniger als 100.000 Menschen erhalten. Und der „Run“ auf die Impfstellen lässt aktuell auch deutlich nach: Während in den vergangenen Wochen täglich mehr als 1.000 Booster-Impfungen allein an den öffentlichen Impfstellen verabreicht wurden, ist die Zahl aktuell auf unter 300 gesunken.

Dabei ist es so einfach wie nie, sich impfen zu lassen. Zwei Impfstellen in Euskirchen (Kreishaus, Malteser), eine Impfstelle in Nettersheim-Marmagen (ehem. Eifelhöhenklinik) und eine weitere in Mechernich (Kreiskrankenhaus), dazu mobile Impfungen zum Beispiel am Sonntag, 23. Januar, in Hellenthal (10-15 Uhr in der Grenzlandhalle) und am Montag, 24. Januar, in Bad Münstereifel (10-15 Uhr, Realschule), diverse Sonder-Impfaktionen von Ärzten und natürlich reguläre Impftermine bei den Hausärzten: Der Weg zum Pieks war noch nie so einfach. Eine Übersicht findet sich auf der Corona-Homepage des Kreises: https://corona.kreis-euskirchen.de

Das alles gilt natürlich nicht nur für Booster-Impfungen, sondern auch für Erst- und Zweitimpfungen.

Besonders einfach ist es für Kurzentschlossene beispielsweise in Euskirchen und in Marmagen. Sowohl im Euskirchener Kreishaus (Mo – Fr von 14-18 Uhr) wie auch in der Eifelhöhenklinik (Mo – Sa von 9.30 – 14.30 Uhr) kann man auch ohne Termin vorbeikommen und die Unterlagen vor Ort ausfüllen. Bitte nur Personalausweis und Impfpass mitbringen. Wer auf „Nummer sicher“ gehen will und eventuelle Wartezeiten vermeiden möchte, kann auf der Corona-Homepage einen Termin buchen. Dort befindet sich auch das Terminportal für’s Kinderimpfen.

Wichtig: Auffrischungsimpfungen (3. Impfung, „Booster-Impfung“) sind erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach der Zweitimpfung zulässig (oder 4 Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson).

Die vom Bundestag beschlossene „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Personal in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder etwa auch dem Rettungsdienst greift ab Mitte März. Beschäftigte ohne Impfnachweis müssen dann zunächst mit einem Betretungsverbot der jeweiligen Einrichtung rechnen. Wer das vermeiden möchte, sollte sich jetzt schnellstmöglich impfen lassen.