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Freies Impfen ohne Termin im Kreis Euskirchen ab Donnerstag 06. Januar

Euskirchen – Ab Donnerstag, 6. Januar, bietet der Kreis Euskirchen „freies Impfen“ an (ohne Terminbuchung). Nach dem jüngsten Impferlass sind Booster-Impfungen ab 12 Jahren erlaubt (bisher: 18 Jahre). Im Kreis Euskirchen gibt es – neben dem Impfangebot der Hausärzte – vier öffentliche Impfstellen:

  • Euskirchen: Malteser-Zentrum, Am Schwalbenberg 3 in 53879 Euskirchen – Impfungen sonntags
  • Marmagen: Eifelhöhen-Klinik, Dr. Konrad-Adenauer-Str. 1 in 53947 Nettersheim – Impfungen montags bis samstags
  • Euskirchen: Kreisverwaltung, Jülicher Ring 32 in 53879 Euskirchen – Impfungen montags bis freitags
  • Mechernich: Kreiskrankenhaus, St. Elisabeth-Straße 2-6, 53894 Mechernich – Impfungen an ausgewiesenen Terminen

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir weiterhin, einen Impftermin zu buchen. Das geht einfach online über https://corona.kreis-euskirchen.de. Der Aufklärungs- und Anamnesebogen wird dort nach erfolgreicher Terminbuchung zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind auszufüllen und zum Impftermin unbedingt mitzubringen. Gleiches gilt für den Impfpass und den Personalausweis. In Ausnahmefällen sind auch telefonische Terminvereinbarungen möglich: Tel. 02251 / 15-1545.

Ab Donnerstag, 6. Januar, ist es nun auch möglich, ohne Impftermin zu den beiden Impfstellen in Euskirchen (Kreishaus 14 bis 18 Uhr und Malteser von 9.30 bis 14.30 Uhr) und Marmagen (ehemalige Eifelhöhen-Klinik, 9.30 bis 14.30 Uhr) zu kommen. Allerdings kann es je nach Andrang zu Wartezeiten kommen.

Die Organisation sowie die eigentliche Impfung in der Impfstelle im Kreiskrankenhaus in Mechernich erfolgt durch Bedienstete der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Hier bleibt es aktuell bei der verpflichtenden Terminbuchung.

Für Kinder von 5 – 11 Jahren werden Impfungen an gesonderten Terminen angeboten. Impftermine für diese Altersgruppe werden separat auf der Kreis-Homepage ausgewiesen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird jeweils samstags in der Impfstelle Marmagen ein Kinderarzt für Impfungen zur Verfügung stehen.

Auffrischungsimpfungen (3. Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach der Zweitimpfung zulässig, oder 4 Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist es möglich, dass der Impfarzt die Impfung nicht durchführen wird. Booster-Impfungen sind gemäß Impferlass jetzt bereits ab 12 Jahren möglich (bisher: 18 Jahre).