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Ab sofort gilt 2G – PLUS (!) für Krankenhaus-Besuche in der StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen – Die Krankenhäuser in der StädteRegion Aachen verschärfen ab sofort (heute 03. Dezember) erneut ihre Besuchsregelungen. Besuche sind nur noch immunisierten, also geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich! Je Patient*in sind weiterhin maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich.

Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen, werden dringend um Einhaltung der 3G-Regel PLUS TESTUNG gebeten. Das heißt, es muss in jedem Fall ein negativer Testnachweis vorgelegt werden. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.