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Vulkaneifelkreis mit Warnstufe „Rot“ ausgewiesen: Landrat Heinz-Peter Thiel legt Regelungen mit dem Ziel der Eindämmung fest

Daun, 16.10.2020 – Der Landkreis Vulkaneifel legt auf Entscheidung von Landrat Heinz-Peter Thiel Regelungen mit dem Ziel der Eindämmung und der Verringerung der Infektionszahlen im Landkreis Vulkaneifel fest

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel sind seit dem gestrigen Tag 11 weitere bestätigte Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet worden. Die Anzahl der bisher positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel erhöht sich somit auf insgesamt 189 Personen.
Aus der häuslichen Isolation/ Quarantäne konnten nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes als genesen bislang insgesamt 141 Personen entlassen werden, eine davon am heutigen Tag.

Stand gestern, Donnerstag, 15.10.2020, 18:30 Uhr sind aktuell 42 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel akut an COVID-19 erkrankt. Davon bedürfen aktuell 5 Personen einer stationären Behandlung. Seit Beginn der Pandemie gibt es bisher 6 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 zu beklagen.

Insgesamt gab es im Landkreis Vulkaneifel in den letzten 7 Tagen 40 bestätigte Neuinfektionen. Der 7-Tage-Inzidenz ( Fälle der letzten 7 Tagen/ 100.000 Einwohner) im Landkreis Vulkaneifel liegt aktuell bei 66. Bereits seit dem gestrigen Tag wird damit im Landkreis Vulkaneifel der kritische Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen überschritten.

In Abstimmung mit dem Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Vulkaneifel, Dr. Volker Schneiders, der Kreisordnungsbehörde und Geschäftsbereichsleiter Klaus Benz, hat sich Landrat Heinz-Peter Thiel am gestrigen Nachmittag entschieden, folgende, der aktuellen Lage angepasste Einschränkungen in einer Allgemeinverfügung des Landkreises Vulkaneifel wie folgt zu verfügen:

1. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt.
Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmtenHygienekonzeptes zugelassen werden.

2. Die Zahl der Teilnehmer für Feiern im öffentlichen Raum wird auf 10 Personen sowie auf 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt.

3. Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der jeweils aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig.
Zuschauer sind in geschlossenen Hallen weder im sportlichen Training noch im Wettkampfbetrieb zugelassen.

Alle Maßnahmen werden ausschließlich auf den Landkreis Vulkaneifel bis 15. November verfügt und sind mit einer sog. Task Force des Landes entsprechend § 22 der Corona-BekämpfungsVerordnung abgestimmt.

Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass die COVID-19 Fallzahlen im Landkreis Vulkaneifel nicht weiter ansteigen.

Gleichzeitig bittet die Kreisverwaltung Vulkaneifel auch heute wieder Ihre Bürgerinnen und Bürger eindringlich:
Halten Sie sich an die AHA Regeln: Halten Sie Abstand zu anderen Personen, halten Sie die Hygieneregeln ein, meiden Sie Menschenansammlungen und beschränken Sie Ihre Kontakte soweit möglich, tragen Sie Ihre Alltagsmaske. Nehmen Sie die derzeitige Situation ernst und handeln Sie verantwortungsbewusst im Sinne aller.

Wir alle zusammen haben es nach wie vor in der Hand. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Zahlen einzudämmen. Es liegt an uns. Gemeinsam müssen wir jetzt alles daran setzen, dass die Infektionszahlen nicht weiter ansteigen.