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Wartungsarbeiten – Die Eifelschau optimiert die User Experience

Region/Weiler – In der Zeit vom 05. August mittags bis voraussichtlich 09. August 2024 mittags führt die Eifelschau Wartungsarbeiten und Optimierungen an den IT-Systemen durch. In diesem Zeitraum können daher keine aktuellen Beiträge veröffentlicht werden.

Ab dem 10. August 2024 nachmittags bieten wir unseren Leserinnen und Lesern sowie unseren Werbepartnern wieder das bestmögliche Erlebnis. Wir bitten um  Ihr Verständnis.

Ihr Eifelschau-Team

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Vermessungs-Leistungen in Rheinland-Pfalz ab sofort digital beantragen

Region/Mainz – Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (VermKV) bietet ihre Verwaltungsdienstleistungen künftig in einem bürgerfreundlichen Online-Shop an. So kann vieles digital von Zuhause aus erledigt werden. Diese Neuerung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spart Wege zur Verwaltung.

„Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz geht mit ihrem Geoshop den konsequenten Weg der Digitalisierung. Dabei bezieht sie durch die Bereitstellung ihrer Angebote im Internet alle Akteure der Verwaltungsprozesse mit ein. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen soll helfen, den Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Verwaltung schneller und nutzerfreundlicher zu machen“, sagte Innenminister Michael Ebling. Wer beispielsweise eine Vermessung seines Grundstücks benötigt, könne diese jetzt direkt im Internet über den Geoshop beantragen.

Der neue und moderne Zugang zu den Dienstleistungen und Produkten der Vermessungs- und Katasterverwaltung soll das bestehende persönliche, postalische und telefonische Kontaktangebot erweitern. „Es ist ein weiterer wichtiger Schritt der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz als moderne und bürgernahe Verwaltung wahrgenommen zu werden, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird“, so Dr. Jörg Kurpjuhn, Präsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation.

Die integrierte Kartenanwendung unterstützt die Antragstellenden und ermöglicht es, nach Adresse und Flurstückskennzeichen, bestehend aus Gemarkungsnummer, Flur und Flurstücksnummer, zu suchen. Alternativ kann der Antragsgegenstand interaktiv in der Karte bestimmt werden. Dem Onlineantrag können auch zusätzlich relevante Unterlagen beigefügt werden. Online beantragt werden können amtliche Liegenschaftsvermessungen wie die Verschmelzung von Flurstücken, die Gebäudeeinmessung, die Grenzbestimmung und die Teilungsvermessung. Auch Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können digital beantragt werden.

Zudem können kostenpflichtige Produkte aus dem Liegenschaftskataster (Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte sowie aus der Liegenschaftsbeschreibung, Koordinaten mit Punktübersicht oder Liegenschaftszahlen) und aus dem Bereich Wertermittlung (Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte aktuell und historisch sowie der Bodenrichtwerte-Premiumdienst) über den Geoshop bestellt werden.

Der Geoshop ist unter https://geoshop.rlp.de/ erreichbar.

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Blauzungen-Krankheit – Weiteres Schaf im Kreis Ahrweiler infiziert – Keine Gefahr für Menschen

Ahrweiler – Im Kreis Ahrweiler gibt es einen weiteren bestätigen Fall der neuen Variante der Blauzungenkrankheit. Damit steigt die Zahl der infizierten Schafe auf zwei Tiere an. Das zweite Schaf verendete an den Symptomen der Blauzungenkrankheit. Das Landesuntersuchungsamt Koblenz konnte bei dem Tierkörper das Virus BTV-3 nachweisen. Um Ausbruchsfälle und Erkrankungen zu vermeiden, weist das Kreisveterinäramt Halterinnen und Halter von Wiederkäuern auf die Möglichkeit einer freiwilligen Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit hin. Diese wird unter anderem vom rheinlandpfälzischen Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) empfohlen.

Die Impfung kann einen Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf bieten. Zur Verfügung stehen drei Inaktivatimpfstoffe, die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gestattet wurden. Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt in einer Stellungnahme den Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungenvirus impfen lassen möchte, kann sich direkt an seinen Hoftierarzt wenden. Da Stechmücken für die Übertragung verantwortlich sind, können zudem Insektenschutzmittel unterstützend eingesetzt werden.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlen einen Zuschuss zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit. Weitere Auskünfte, unter anderem zur Höhe der Impfstoffkosten-Beihilfe, erhalten interessierte Tierhalterinnen und -halter unter https://tsk-rlp.de/.

Symptome und Anzeigenpflicht

Der Landkreis Ahrweiler ruft Landwirtinnen und Landwirte, die Wiederkäuer halten, dazu auf, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine Blauzungenerkrankungen schließen lassen, sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen. Schafe beispielsweise zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge.

Da die Erkrankung anzeigepflichtig ist, haben die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Auftreten dieser Krankheitssymptome dies dem Veterinäramt umgehend zu melden. Der Bestand wird daraufhin gesperrt und eine Blutprobenentnahme zur Untersuchung auf das Virus angeordnet. Das erkrankte Tier wird symptomatisch behandelt und von den anderen Tieren der Herde separiert.

Zum Hintergrund

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, Wildwiederkäuer) befällt. Die Krankheit wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über Mücken übertragen und tritt saisongebunden in der warmen Jahreszeit auf. Eine Übertragung kann demnach nur schwerlich verhindert werden.

Für Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich. Ein Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen, ist unbedenklich.

Nachdem Rheinland-Pfalz einige Jahre als frei von der Blauzungenkrankheit galt, wurden im Mai 2024 im Landkreis Bitburg-Prüm mehrere Ausbrüche nachgewiesen. Dies hatte zur Folge, dass der Seuchenstatus „frei von Blauzungenkrankheit“ für Rheinland-Pfalz nicht mehr gegeben ist und Tiere in „blauzungenfreie Gebiete“ nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungs-regelungen und den damit verbundenen Anforderungen sind auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de zusammengefasst.

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Medizinstipendium des Landkreises Vulkaneifel in Kooperation mit der Kreissparkasse Vulkaneifel

Daun – Der Landkreis Vulkaneifel freut sich, auch im Wintersemester 2023/24 sein erfolgreiches Medizinstipendienprogramm fortzusetzen, das nun durch die wertvolle Unterstützung der Kreissparkasse Vulkaneifel eine noch stabilere Zukunft hat. Seit dem Wintersemester 2022/23 vergibt der Landkreis Vulkaneifel jährlich bis zu zwei Medizinstipendien, um einen Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region zu leisten. Die ausgewählten Stipendiaten erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 500 Euro über eine maximale Dauer von sechs Jahren. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten, nach Abschluss ihres Studiums entweder mindestens fünf Jahre in der ärztlichen Versorgung im Landkreis Vulkaneifel tätig zu sein oder ihre Facharztausbildung im Landkreis zu absolvieren. Bislang konnten bereits drei Stipendien an Studierende aus der Region vergeben werden. die somit einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der regionalen Gesundheitsversorgung leisten werden.

In diesem Jahr wird erstmals ein Stipendium in enger Kooperation mit der Kreissparkasse Vulkaneifel vergeben. Die Kreissparkasse übernimmt dabei die kompletten Kosten für ein Stipendium. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises von großer Bedeutung und sichert die Fortführung des Programms.

„Wir sind der Kreissparkasse Vulkaneifel dankbar für ihr Engagement und den wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in unserer Region. Nachwuchsmediziner:innen zu fördern und in der Region zu halten, ist essenziell für die Zukunft unseres Gesundheitswesens“, so Landrätin Julia Gieseking.

Die Kreissparkasse Vulkaneifel zeigt mit dieser Kooperation einmal mehr ihr Engagement und ihre Verbundenheit zur Region. „Die Förderung junger Mediziner ist eine Investition in die Zukunft unserer Region und ein bedeutender Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Wir sind stolz, Teil dieses wegweisenden Programms zu sein“, so Dietmar Pitzen, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Vulkaneifel.

Mit der Vergabe von Medizinstipendien werden junge, talentierte Mediziner motiviert, ihre Karriere in der Vulkaneifel zu starten. Der Landkreis Vulkaneifel und die Kreissparkasse Vulkaneifel sind zuversichtlich, dass dieses Stipendienpro-gramm nachhaltig zur Stärkung der medizinischen Infrastruktur in der Region beitragen wird.

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Schwerpunkt-Einsatz gegen aggressives Betteln in Aachen

Aachen – Gerade in der Sommerzeit häufen sich in vielen Städten die Beschwerden von Touristen, Geschäftstreibenden und Bürger*innen über die Vielzahl von Bettelei, Belästigungen und damit in Zusammenhang stehenden Verunreinigungen von Plätzen und Straßen. Deshalb ist der städtische Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) momentan schwerpunktmäßig in der Aachener Innenstadt gegen „aggressives Betteln“ im Einsatz.

Betteln ist nach der Aachener Straßenverordnung zwar gestattet, jedoch nicht in jeder Form sowie an jedem Ort. Insbesondere verbietet die Verordnung Betteln durch aktives Ansprechen, Betteln unter Einsatz von aggressivem Verhalten – hierzu zählt insbesondere das Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Anfassen, sonstiges aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten – sowie organisiertes und kommerzielles Betteln.

Die Straßenverordnung untersagt zudem Alkoholkonsum, wenn dieser zu aggressiven oder in sonstiger Weise gefährdenden Verhaltensweisen wie zum Beispiel Behinderung und Belästigung von Passant*innen, Versperren des Weges, Eingriffe in den Straßenverkehr, Grölen, Beschädigung von Gegenständen, Zertrümmern von Gläsern oder Flaschen sowie Vandalismus, führt. Auch das Lagern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist verboten.

Um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, bittet die Stadt Aachen bei etwaigen Belästigungen ausdrücklich um eine kurzfristige Meldung an die Hotline des städtischen OSD unter 0241 432-2801. Diese ist sonntags bis donnerstags von 9 bis 1 Uhr sowie freitags und samstags von 11 bis 3 Uhr erreichbar. Falls dies, beispielsweise aufgrund der Einsatzlage, nicht kurzfristig möglich ist und bei Eintreffen der ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte die belästigende Person nicht mehr anwesend ist, ist ein Anruf dennoch hilfreich, um Schwerpunkte künftiger ordnungsbehördlicher Kontrollen festzulegen. Alternativ kann man Belästigungen auch per Mail an ordnungsamt@mail.aachen.demelden.

Selbstverständlich werden die jeweiligen Personen durch die städtischen Mitarbeiter*innen auch über die in Aachen vorhandenen zahlreichen niederschwelligen Hilfsangebote informiert. Eine Übersicht dieser Hilfen ist unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3362/showveröffentlicht.

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Kreis Düren und Landrat Spelthahn weisen Vorwürfe zurück

Düren – Verschiedene Medien berichten am 17.7. und 18.7.2024 darüber, dass die Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren wegen „Subventionsbetruges“ und „schwerer Untreue“ gegen Landrat Wolfgang Spelthahn eingeleitet habe. Diese Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Kita-Neubau an der Marienstraße in Düren stehen, weisen der Kreis Düren und Landrat Spelthahn entschieden zurück.

Zum Sachverhalt ist Nachfolgendes festzuhalten: Dies ergibt sich auch aus dem entsprechenden öffentlichen Jahresabschluss des Kreises Düren.

In 2017/2018 erfolgte die Errichtung der siebengruppigen Kindertageseinrichtung „Kreismäuse in der Marienstraße“. Träger war zunächst der Verein Kinderbetreuung Kreismäuse e.V.

Nach Auflösung des Vereins wurde die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR zum 01.01.2022 Träger der Einrichtung.

Die Kindertageseinrichtung wurde durch einen Investor errichtet und steht im Rahmen eines Mietverhältnisses zwischen dem Kreis Düren (Vermieter) und dem Träger (Mieter) für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Beschaffung der notwendigen Ausstattungsgegenstände wurde auf Antrag des Trägers vom 16.08.2016 vom örtlich zuständigen Jugendamt der Stadt Düren auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien des Landes NRW im Rahmen der Förderpauschalen/je Platz mit Bescheid vom 02.01.2018 refinanziert.

Da die Förderpauschalen nicht auskömmlich waren, mussten verschiedene Ausstattungsgegenstände mit Unterstützung des Kreises Düren als Vermieter, der die organisatorische, logistische und wirtschaftliche Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für den Träger übernommen hatte, in Höhe von 278.241,01 € vorfinanziert werden. Hierzu zählten: Innenausstattung (Küche), Außenspielfläche sowie Folierung und Beschriftung.

Es wurde zwischen dem Kreis Düren und dem Träger vereinbart, dass zeitnah trägerseits eine Rückzahlung der vorfinanzierten Beträge aus den Betriebskostenzuschüssen, die jeder Träger erhält, erfolgen muss. Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise wurde mit dem Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) und der Stadt Düren als örtlich zuständigem Jugendamt abgestimmt.

Die Rückzahlung erfolgte nach Eingang des Leistungsbescheides des Jugendamtes der Stadt Düren vom 29.10.2020 über die Abrechnung des Betriebskostenjahres 2018/2019 beim Träger.

Somit wurden entgegen einer Berichterstattung keine Fördermittel zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen nachträglich beantragt. Auch dieser Vorwurf ist gegenstandslos.

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Neuer „Kinderkappen-Bus“ von DEKRA im Einsatz – Sicherheit in und am Bus

Region/Stuttgart – Schulkinder lernen richtiges Verhalten – Auch wenn der Bus als eins der sichersten Verkehrsmittel gilt: Jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb setzt sich die Sachverständigenorganisation DEKRA seit Jahren dafür ein, dass Kinder das richtige Verhalten für ihre Sicherheit im und am Schulbus lernen – unter anderem mit einem eigenen Schulungsfahrzeug. Ein neuer Niederflurbus für den Einsatz an Schulen bundesweit ist jetzt in Dienst gestellt worden.

Zwölf Meter, 18 Tonnen – ein Linienbus ist groß und schwer. Umso wichtiger, dass Kinder wissen, wie sich zum Beispiel an der Haltestelle verhalten sollten, damit nichts passieren kann. Genügend Abstand zum Bordstein ist dabei besonders wichtig, weil der Bus beim Einfahren in die Haltestelle ausschwenkt. Das abstrakt erklärt zu bekommen, ist die eine Sache. Wer aber einmal live erlebt hat, wieviel Platz der Bus beim Anfahren der Haltestelle tatsächlich braucht oder wie er eine vermeintlich harte Kartoffel unterm Rad zerquetscht, wird sich eher merken, wie wichtig es ist, nicht an der falschen Stelle zu stehen.

Dasselbe gilt im Bus: Wenn beim Bremsmanöver der Schulranzen oder der Dummy durch den Gang fliegt, ist allen klar, warum Festhalten ein Muss ist – und das nicht nur auf Stehplätzen. „Erlebtes prägt sich viel besser ein als nur Gehörtes, das wissen wir alle“, sagt DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter. „Genau darauf ist auch ein gutes Schulbustraining ausgelegt.“

„Kinderkappenkampagne“ läuft seit 20 Jahren

So wie etwa mit dem DEKRA „Kinderkappen-Bus“. Der heißt im Sprachgebrauch so, weil seine Beklebung die Kampagne „Sicherheit braucht Köpfchen“ aufgreift. Seit 20 Jahren sorgt DEKRA damit in Deutschland zum Schulstart für mehr Sicherheit: Kinder bekommen signalrote Kappen mit retroreflektierenden Elementen, die für mehr Sichtbarkeit sorgen, und werden gleichzeitig im Blick auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr geschult. Rund 3,6 Millionen Kappen sind seit 2004 schon verteilt worden. Auch der Trainingsbus trägt – natürlich nicht während der Fahrt, aber im stehenden Einsatz – eine signalrote Kappe in der passenden Größe.

Autofahrer müssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig fahren

Gerade an Bushaltestellen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Fahrgäste direkt nach dem Aussteigen vor oder hinter dem Bus die Fahrbahn überqueren wollen. „Diese Situation ist für Fußgänger wie für Autofahrer ganz schwer zu überblicken“, sagt Stefanie Ritter. Die wichtigste Regel für die Schulkinder und alle anderen Buspassagiere lautet deshalb: Nie vor oder hinter einem haltenden Bus über die Straße gehen, sondern immer warten, bis der Bus abgefahren ist. Dann sieht man erst wirklich, ob die Fahrbahn frei ist und man sie gefahrlos überqueren kann.

Aber auch wer im Auto unterwegs ist, muss gerade an Bushaltestellen besonders vorsichtig sein – und möglichst auch die Regeln kennen:

  • Überholverbot. Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, dürfen andere Fahrzeuge den Bus grundsätzlich nicht überholen. Autofahrer müssen damit rechnen, dass verspätete Buspassagiere noch schnell die Straße überqueren.
  • Schrittgeschwindigkeit. Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle, dürfen Fahrzeuge zwar am Bus vorbeifahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und genügend Abstand. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.
  • Gegenverkehr. Was viele nicht wissen: Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr. Auch Autofahrer, die dem Bus entgegenkommen, müssen jederzeit anhalten können, falls doch ein Fußgänger am Bus die Straße überquert.

Damit solche Situationen gar nicht entstehen, sollten gerade Kinder am Morgen eines Schultags genug Zeit für den Weg zum Bus einplanen. „Wer spät kommt, ist versucht, noch schnell über die Straße zu rennen, ohne auf den Verkehr zu achten“, sagt Ritter.

Schulbustrainings mit dem DEKRA „Kinderkappenbus“ können Schulen oder ihre Fördervereine direkt bei ihrer örtlichen DEKRA Niederlassung anfragen. Die Kontaktdaten finden sich unter www.dekra.de/standorte.

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Rund 500 Handwerks-Betriebe sind im Ahrtal flutgeschädigt

Ahrtal/Koblenz – HwK und IHK fordern Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen – Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz setzen sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein. Aktuell endet die Frist für die Beantragung von Unternehmenshilfen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Im Gegensatz dazu wurde die Antragsfrist für private Haushalte bereits bis Mitte 2026 verlängert.

„Rund 500 Handwerksbetriebe sind flutgeschädigt und mussten nach der Katastrophe im Juli 2021 einen Spagat aus Wiederaufbau des eigenen Betriebes, eigenem Wohnhaus und Auftragsbewältigung zahlreicher flutbetroffener Kunden hinbekommen. In der Folge haben diese Handwerker an der Belastungsgrenze gearbeitet und die Priorität bei den Kundenanfragen gesetzt, was ja ganz im Sinne eines zügigen Wiederaufbaus des Ahrtals lag. Doch damit wurde auch die Antragstellung von Fluthilfen zurückgestellt“, erläutert HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich ein wichtiges Thema für diese Betriebe. „Eine Verlängerung der Antragsfrist würde den Unternehmen den dringend benötigten Raum geben, um die umfangreichen Antragsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanziellen Hilfen zu erhalten.“

Betriebe berichten außerdem, dass sie zum Teil noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt haben und daher noch gar nicht in der Lage sind, einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus suchen sie zum Teil noch nach Sachverständigen oder die Sachverständigen sind noch bei der Erstellung der Gutachten. In anderen Fällen wiederum müssen noch Bauanträge gestellt oder bewilligt werden. Dies alles dauert länger als erwartet.

„Bereits über 500 Millionen Euro wurden bisher an flutgeschädigte Unternehmen bewilligt. Dennoch stehen viele Betriebe vor administrativen und logistischen Herausforderungen, die eine fristgerechte Antragstellung erschweren“, ergänzt Stephanie Binge, Leiterin der Abteilung Beratung und Wirtschaftsförderung der HwK Koblenz. „Die Unternehmen benötigen mehr Zeit, um die umfangreichen Dokumentationen und Nachweise zu erbringen.“

Sowohl IHK als auch HwK Koblenz sind in engem Austausch mit der Landesregierung, die ihrerseits mit der EU-Kommission verhandelt, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Dieses Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission soll sicherstellen, dass Unternehmen die gleiche Fristverlängerung wie Privathaushalte erhalten. IHK und HwK werden sich gemeinsam ebenfalls an die hiesigen EU-Abgeordneten wenden, um die Thematik zügig erneut zu platzieren.

„Es ist ein zentrales Anliegen unsererseits, dass die Antragsfrist der ISB-Aufbauhilfe verlängert wird, damit die Unternehmen Planungssicherheit und in der Folge die dringend notwenige Unterstützung erhalten“, betonen beide Hauptgeschäftsführer von IHK und HwK Koblenz. Beide Kammern informieren in ihren Gesprächen kontinuierlich über das derzeit gültige Antragsende, „wir erhalten aber immer als Antwort, dass die Frist im unternehmerischen Alltag nicht realistisch einzuhalten ist.“

 

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Neues Postrecht kommt – Die erste grundlegende Überarbeitung des Postrechts seit über 25 Jahren kann in Kraft treten

Region/Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag, 05. Juli, dem von der Bundesregierung vorgelegten Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt – Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Mit dem nun beschlossenen Gesetz bringen wir das Postrecht ins 21. Jahrhundert und bieten Lösungen für die drängenden Herausforderungen im Postsektor: Wir stellen sicher, dass in der Stadt und auf dem Land auch in Zeiten sinkender Briefmengen eine erschwingliche Versorgung mit Briefen und Paketen gewährleistet ist. Gleichzeitig machen wir Nachtflüge überflüssig und setzen Anreize für ökologisch nachhaltige Postdienstleistungen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beschäftigten, die jeden Tag unsere Pakete zustellen. Durch besondere Kennzeichnungs- und Zustellvorgaben für schwere Pakete entlasten wir sie unmittelbar und sorgen zugleich mit neuen Instrumenten dafür, dass im gesamten Postsektor gute Arbeitsbedingungen herrschen.“

Ein wesentliches Element der Novelle ist die Flexibilisierung der gesetzlich vorgegebenen Laufzeitvorgaben für Briefsendungen. Durch eine angemessene Verlängerung wird deutlichen Preissteigerungen – wie sie in anderen europäischen Ländern bereits erfolgt sind – entgegengewirkt. Dabei stellen die gesetzlichen Vorgaben quasi sicher, dass Briefe spätestens nach vier Tagen zugestellt werden und dass die Zustellung weiterhin an sechs Werktagen pro Woche erfolgt.

Damit die gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Versorgung in der Praxis eingehalten werden, werden die Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur deutlich gestärkt. Sie kann in Zukunft konkrete Anordnungen erlassen und wirksame Bußgelder verhängen – zum Beispiel mit Blick auf den Betrieb einer Filiale.

Die Arbeitsbedingungen im Postsektor werden durch ein neues Marktzugangsverfahren und nachträgliche Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur zukünftig engmaschiger kontrolliert. Zudem werden Auftraggeber, die sich zur Erbringung von Postdienstleistungen der Dienste von Subunternehmen bedienen, stärker in die Verantwortung genommen: Sie sind zukünftig verpflichtet, die von ihnen beauftragten Anbieter regelmäßig nach gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.

Zur unmittelbaren Entlastung der Paketzustellerinnen und -zusteller müssen Pakete ab einem Gewicht von 10 Kilogramm zukünftig gut sichtbar gekennzeichnet werden. Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm müssen durch zwei Personen zugestellt werden. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn einer einzelnen Zustellerin oder einem einzelnen Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird.

Neue Impulse gibt das Gesetz auch für den Wettbewerb im Postsektor. Insbesondere im Bereich kleinformatiger Warensendungen sowie Zeitungen und Zeitschriften wird der Marktzugang für Wettbewerber in Zukunft einfacher.

Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz in den kommenden Wochen in Kraft treten.

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Von Ahrweiler nach Olympia – Sinziger Mineralbrunnen unterstützt Majtie Kolbergs Traum!

Sinzig – Mit einem fulminanten Finaleinzug und neuer Bestzeit hat Majtie Kolberg bei der Leichtathletik-EM in Rom ihr Olympia-Ticket gelöst. Die 800-Meter- Läuferin der LG Kreis Ahrweiler überzeugte mit einer starken Leistung und krönt damit eine beeindruckende Saison.

„Ich bin überglücklich und unglaublich stolz auf das, was ich erreicht habe“, so Majtie Kolberg. „Es war ein hartes Stück Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Jetzt freue ich mich riesig auf die Olympischen Spiele in Paris und werde alles dafür geben, um meine Region und meine
Unterstützer wie Sinziger Mineralbrunnen mit einer Medaille stolz zu machen.“

Sinziger Mineralbrunnen: Leistungsstarker Partner auf dem Weg zum Olymp

Seit 2021 unterstützt der Sinziger Mineralbrunnen Majtie Kolberg auf ihrem Weg zu sportlichen Höchstleistungen. Das Unternehmen, das für sein hochwertiges Mineralwasser aus der Eifel bekannt ist, fördert seit vielen Jahren aktiv den regionalen Breitensport und schätzt die Athletin als seine Markenbotschafterin. „Majtie ist ein Ausnahmetalent und ein großes Vorbild für junge Menschen in unserer Region“, erklärt Thomas Beckmann, Geschäftsführer des Sinziger Mineralbrunnens. „Ihr Ehrgeiz, ihr Fleiß und ihre positive Einstellung sind inspirierend.
Wir sind stolz darauf, sie auf ihrem Weg zu den Olympischen Spielen begleiten zu dürfen.“

Perfekte Flüssigkeitszufuhr für Spitzenleistungen

Als Leistungssportlerin weiß Majtie Kolberg, wie wichtig die richtige Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme für den Erfolg sind. „SINZIGER Mineralwasser ist für mich der perfekte Durstlöscher und die ideale Ergänzung zu meinem Training“, so die Athletin. „Die
ausgewogene Mineralstoffzusammensetzung des Wassers unterstützt mich optimal bei der Regeneration und Leistungsoptimierung.“

Gemeinsam zu neuen Erfolgen

Mit Sinziger Mineralbrunnen im Rücken blickt Majtie Kolberg voller Zuversicht auf die Olympischen Spiele und weitere zukünftige Erfolge. „Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam noch viel erreichen können“, so die Athletin. „Vielen Dank an Sinziger Mineralbrunnen für die großartige Unterstützung. Ich freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.“ Thomas Beckmann ergänzt: „Wir sind sehr stolz darauf, Majties Karriere durch unsere Partnerschaft begleiten zu können und sind überzeugt, dass sie ihren Olympiatraum verwirklichen wird.“