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Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater

Region/Düsseldorf, 31.01.2021 – Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich / Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird voraussichtlich durch Bundesgesetz um sechs Monate verlängert / Minister Lienenkämper: Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“

Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.

„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Hintergrund:

Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
  • (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
  • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
  • (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.

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Bundespolizei sagt Danke – Zivilcourage lohnt sich

Region/Trier, 30.01.2021 – Zivilcourage – Danke sagen. Heute, Samstag, 30.01.2021, sprach der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Trier, Stefan Jäger, einem aufmerksamen Bürger Dank und Anerkennung für dessen besonders couragiertes Einschreiten aus.

Tobias Romes hatte im Dezember 2019 in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Wittlich nach Trier eine verbale Auseinandersetzung zwischen einem aggressiven Fahrgast und der eingesetzten Zugbegleiterin verfolgt. Als die Situation zu eskalieren drohte, erhob sich der damals 25 Jahre alte Romes von seinem Sitzplatz und stand der Frau bei. Dabei nahm er die körperlichen Angriffe des Straftäters in Kauf und hielt diesen stand.

Polizeidirektor Stefan Jäger betonte: „Nur durch Ihren selbstlosen Einsatz konnte Schlimmeres verhindert und der Täter gestellt werden. Ein solches Einschreiten ist alles andere als selbstverständlich.“

Mit einem Präsent und einer Dankesurkunde für Herrn Romes unterstrich der Leiter der Bundespolizeiinspektion die lobenden Worte. Er überreichte dem beherzten Helfer eine Dankesurkunde und bedankte sich bei ihm mit einem Präsent. Sein Resümee:“

Die Gesellschaft lebt davon, dass Menschen nicht wegschauen, sondern da, wo sie helfen können, für das Richtige einstehen.

So, wie Herr Romes es getan hat.“ (von ots)

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Gesundheitsamt erinnert: Was für Angehörige der Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen wichtig ist

Region/Mayen-Koblenz, 30.01.2021 – Mit jedem Besuch steigt das Infektionsrisiko. Ältere Menschen benötigen aktuell ganz besonderen Schutz, da sie durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Das gilt vor allem auch für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Umso wichtiger ist es, gerade die in den Einrichtungen lebenden Menschen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz noch einmal ausdrücklich hin.

Welche schwerwiegenden Folgen Coronavirus-Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen haben können, ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in einigen Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz leider mehr als deutlich geworden. Angehörige sollten sich daher dringend die Frage stellen, ob ein geplanter persönlicher Besuch tatsächlich notwendig ist. „Jeder sollte das im Einzelfall abwägen und mit seinen Angehörigen in der Einrichtung telefonisch besprechen, falls das möglich ist. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist und den älteren Menschen die Gesellschaft ihrer Lieben sehr fehlt. Doch man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Besuch das Risiko, dass das Coronavirus in eine Einrichtung gelangt, steigt. Und auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Besucher mit dem Virus anzustecken steigt“, sagt Dr. Ludwig Prinz, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Häufung von positiven Coronafällen in den Senioren- und Pflegeheimen bereitet auch Landrat Dr. Alexander Saftig große Sorge – ebenso wie die Gefahr, die das neuartige mutierte Coronavirus mit sich bringt. „Wir lassen deshalb ab sofort auch stichprobenartig Tests aus diesen Einrichtungen durch Speziallabore auf mögliche Mutationen hin untersuchen. Denn gerade die neuartigen Formen des Coronavirus verbreiten sich unglaublich aggressiv und rasant“, betont Landrat Saftig. „Es muss unser aller Ziel sein, die alten und schwachen Menschen in unserer Gesellschaft vor dem heimtückischen Virus zu schützen.“

Info:

Falls ein Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen ansteht, sollten sich Besucher dringend an folgende Regeln halten:

 

  • Ebenso wie Pflege- und medizinisches Personal muss gemäß Landesverordnung aktuell jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden, solange im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen höher ist im Landesdurchschnitt. Da Besucher das Testergebnis abwarten müssen, sollten sie eine Vorlaufzeit von rund 30 Minuten bei ihrem Besuch einplanen.
  • Bei Betreten der Einrichtung müssen Besucher zwingend Kontaktlisten ausfüllen. Ein Zutritt ohne die Angabe von persönlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen und sollten vermeiden, mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase zu berühren. Soweit es dem Bewohner gesundheitlich zuzumuten ist, sollte auch dieser sicherheitshalber während der Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
  • Besucher sollten sich bei Betreten der Einrichtung und nach Berühren von Türklinken die Hände desinfizieren.
  • Besucher sollten den geltenden Mindestabstand zu anderen Menschen – insbesondere zu Bewohnern sowie zum Personal der Einrichtung einhalten.
  • Besucher sollten jeglichen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) mit den Bewohnern vermeiden.
  • Angehörige mit Hinweisen auf einen Infekt der Atemwege sollten von einem Besuch absehen und diesen verschieben.

Das Gesundheitsamt kann in Ausbruchs- und unklaren Infektionssituationen in Absprache mit der Heimaufsicht Besuchsverbote erlassen, die je nach Situation für einzelne Wohnbereiche oder die gesamte Einrichtung gelten. Infizierte Bewohner und deren Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne und dürfen keinen Besuch empfangen. Für schwerstkranke oder sterbende, infizierte Bewohner gibt es hinsichtlich des besagten Besuchsverbots jedoch großzügige Ausnahmeregelungen, die unbürokratisch umgesetzt werden.

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Coronavirus-Variante (B.1.1.7) jetzt auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Region/Mainz, 29.01.2021 – Die rheinland-pfälzische Landesregierung bestätigt die Meldung der Laborfirma Bioscientia, dass – wie auch in zahlreichen anderen Bundesländern – nun in Rheinland-Pfalz Fälle der britischen Coronavirus-Variante (B.1.1.7) nachgewiesen wurden.

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Nordrhein-Westfalen nimmt Erstimpfungen ab Samstag, 30. Januar wieder auf

Region/Düsseldorf, 29.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen beendet die aufgrund der Lieferschwierigkeiten bei BioNtech am 19. Januar 2021 notwendig gewordene Pause der Erstimpfungen. In den Alten- und Pflegeheimen des Landes können ab Samstag, 30. Januar 2021, neue Erstimpfungen stattfinden. Die entsprechenden Buchungssysteme wurden Donnerstagabend wieder freigeschaltet.

Die Impfungen in den Krankenhäusern und Unikliniken werden in der nächsten Woche wiederaufgenommen.

Das Impfgeschehen für Erstimpfungen war zeitweilig ausgesetzt. Dennoch lief das Impfgeschehen in Form von Zweitimpfungen weiter. So wurden bis heute 489.445 Impfungen vorgenommen, davon 347.177 Erstimpfungen und 142.268 Zweitimpfungen.

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Landesweites Hochwasser über das Wochenende vorhergesagt

Region/Eifel/Mosel, 29.01.2021 – „Seit Donnerstag steigen die Pegelstände an allen rheinland-pfälzischen Flüssen, insbesondere an Rhein und Mosel. Grund hierfür ist die einsetzende Schneeschmelze und die vorausgesagten starken Regenfälle. Auch wenn kein Extremhochwasser droht, so nehmen wir die Lage ernst“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel. „Wir sind als Land gut vorbereit.

So hat Rheinland-Pfalz in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Auch die Kommunen vor Ort leisten für den Schutz der Menschen eine hervorragende Arbeit, sei es z.B. aktuell durch den Aufbau von Schutzwänden. Ihnen gilt mein besonderer Dank, denn diese Arbeiten wurden durch die Corona-Auflagen erschwert“, führte Spiegel an. „Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zusätzlich zu erschweren.“

Nach den derzeitigen Vorhersagen werden sich die Höchststände am Wochenende in Rheinland-Pfalz zwischen einem 2- und 10- jährlichen Hochwasser bewegen.

Da die Meldehöhen fast überall überschritten werden, eröffnet die Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt ab heute den Hochwassermeldedienst. Die aktuelle Hochwassersituation und die weitere Entwicklung der Wasserstände lassen sich über die Homepage www.hochwasser-rlp.de verfolgen.

Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt: „Mit unserem Hochwassermeldedienst geben wir frühzeitige Informationen über die Entwicklung von Hochwassern weiter. Damit ermöglichen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten, frühzeitig Schutzmaßnahmen einzuleiten.“

Staatsministerin Anne Spiegel: „Am Samstag und Sonntag werde ich mir an Mosel und Rhein selbst ein Bild über die Hochwassersituation vor Ort machen und den Einsatzkräften danken. Hochwasser lässt sich leider nicht verhindern. Letztendlich liegt es in der Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure, sich bestmöglich gegen potenzielle Schäden aus Hochwasserereignissen zu wappnen. Als Land haben wir jedoch zahlreiche Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz investiert. Die größten Investitionen haben wir für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen im Hochwassergeschehen und zunehmender Starkregenereignisse wegen des Klimawandels bleibt der Hochwasserschutz weiterhin ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung Rheinland-Pfalz.“

Termine von Staatsministerin Anne Spiegel:

Samstag, 30. Januar 2021, 13:45 Uhr

Hochwasserschutz in Zell an der Mosel, Treffpunkt: Am Rathaus der Stadtverwaltung Zell, Balduinstr. 44, 56856 Zell
Der Hochwasserschutz Zell wurde 1990 durch eine natursteinverblendete Mauer am Ufer mit einem Kostenrahmen von 4,4 Mio. Euro fertig gestellt. 2002 erfolgte eine Erhöhung durch ein mobiles Hochwasserschutzsystem. Zuvor mussten bei jedem kleineren Hochwasser Sandsäcke auf die Hochwassermauer aufgelegt werden. Die Kosten des mobilen Dammbalkensystems betrugen 270.000 Euro. Damit wurde ein Schutzgrad bis zu einem 5-jährlichen Hochwasserereignis sichergestellt.

Sonntag, 31. Januar 2021, 14 Uhr

Schöpfwerk in Germersheim, Alte Schiffsbrückenstraße, Koordinaten: 49.227400, 8.383131

Die Sperranlage und das Pumpwerk an der Queichmündung in Germersheim sorgen dafür, dass das Rheinhochwasser nicht entlang der Queich in das Hinterland und in die tiefer liegenden Teile der Stadt Germersheim eindringt. Dazu wird die Lücke im Deich ab einer bestimmten Wasserspiegelhöhe des Rheins verschlossen und das Wasser der Queich durch ein Pumpwerk in den Rhein gepumpt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind nach Anmeldung unter presse(at)mueef.rlp.de herzlich eingeladen. Bitte tragen Sie während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz und halten unbedingt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.

Weitere Informationen:

Informationen über die Wasserstände können auf www.hochwasser-rlp.de abgerufen werden. Für jedes Flussgebiet sehen Sie unter dem Menüpunkt „Hauptpegel“ Grafiken mit dem Verlauf des gemessenen und vorhergesagten Wasserstandes. Dort stehen auch weitere Informationen, wie FAQs bereit.

Hochwasserinformationen werden zudem über den SWR-Videotext, eine automatische Wasserstandansage und Warn-Apps wie „KATWARN“ und „Meine Pegel“ bereitgestellt.

Seit dem 01.12.2019 werden die Hochwassermeldungen und Hochwasservorhersagen zentral von der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamts für Umwelt in Mainz erstellt. Der pegelbezogene Hochwassermeldedienst wird für Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 500 km² durchgeführt. Dies sind die Gewässer Rhein (Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein), Mosel, Saar, Lahn, Nahe, Glan, Sieg, Sauer und Our. Die Hochwassermeldungen umfassen Hochwasserberichte sowie aktuelle Wasserstandsmesswerte und -vorhersagen für die Meldepegel.

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Corona-Kontrolltag in Rheinland-Pfalz – Mindestabstände und Maskenpflicht überwiegend eingehalten

Region/Mainz, 29.01.2021 – Beim landesweiten Corona-Kontrolltag am 28. Januar sind unter Mitwirkung der Polizei insgesamt 2543 Personen kontrolliert worden. Dabei wurden 983 Ordnungswidrigkeiten nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung bzw. gegen regional gültige Allgemeinverfügungen festgestellt. Die Polizei registrierte 361 Verstöße gegen die neue Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) in Geschäften sowie dem öffentlichen Personennahverkehr. Zudem wurden weitere 450 Verstöße im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzeichnet.

In 59 Fällen musste die Polizei gegen unzulässige Personenansammlungen im öffentlichen Raum vorgehen. Und 63 Mal wurde der Mindestabstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten. In zehn Fällen wurden unzulässige private Veranstaltungen festgestellt. „Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger hielt sich an die bestehenden Vorgaben und zeigte auch Verständnis für die Kontrollmaßnahmen“, so Innenminister Roger Lewentz.

An den gemeinsamen Kontrollen mit den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden waren landesweit rund 460 Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Amtshilfe beteiligt. „Ich bin sehr froh darüber, dass auch nach fast einem Jahr Corona-Pandemie noch immer eine solche Disziplin bei der Einhaltung der Regeln an den Tag gelegt wird“, bilanzierte Minister Lewentz. Die zurzeit leicht rückläufigen Infektionszahlen zeigten zudem, dass die getroffenen Maßnahmen offenbar wirkten.

Schwerpunkte der gemeinsamen Aktion waren neben der Kontrolle der landesweit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung auch die Überwachung der ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen einzelner Kommunen, wie beispielsweise der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Worms und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

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Euskirchener Landrat Ramers gibt sein Haushaltsdebüt – Entwurf des Kreishaushaltes vorgestellt

Euskirchen, 28.01.2021 – Der Haushalt des Kreises Euskirchen stellt gleich in zweifacher Hinsicht eine Premiere dar – es ist der erste Haushalt, der durch Landrat Markus Ramers eingebracht und der in Form einer Online-Präsentation vorgestellt wurde.

Der Haushaltsentwurf 2021 umfasst Aufwendungen von ca. 400,2 Mio. € und Erträge in einer Größenordnung von rd. 390,2 Mio. €. Durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10 Mio. € sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entlastet werden.

Wie in den vergangenen Jahren setzt damit der Kreis auf Vorschlag des Landrates und des Kreiskämmerers auch für den Haushalt 2021 wieder Eigenkapital ein, um die Kreisumlage zu senken und damit die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. „Eine gemeindefreundliche Haushaltspolitik ist wichtiger denn je. Wir wissen noch nicht, wie sich die Pandemie auf die finanzielle Lage unserer Kommunen auswirken wird. Deshalb wollen wir die Städte und Gemeinden so weit wie möglich entlasten“, so Landrat Ramers.

Anders als die Städte und Gemeinden verfügt der Kreis nicht über eigene Steuereinnahmen und finanziert sich in erster Linie über Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen. Neben der Allgemeinen Umlage erhebt der Kreis Euskirchen eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage sowie eine Förderschulumlage.

Wesentlich für die Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt sind die mit einer Steigerung von über 3,2 Mio. € erneut deutlich höhere Landschaftsumlage, höhere Personalaufwendungen, die Verteuerung der Erziehungshilfen und der Kindertagesstätten einschließlich Tagespflege. Erfreulich, da die Sozialaufwendungen entlastend, ist eine Gesetzesänderung aus dem September 2020, wonach der Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft im Sozialbudget dauerhaft und rückwirkend zum 01.01.2020 um 25 %-Punkte erhöht wurde. Dies trägt zu einer spürbaren Entlastung der Kreisfinanzen bei.

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie machen sich im Haushalt 2021 nicht unmittelbar bemerkbar. Mehraufwendungen und Mindererträge sind nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zu isolieren und damit für 2021 nicht kreisumlagerelevant.

Die Allgemeine Umlage reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr nach vorliegendem Haushaltsentwurf um 3,3 Mio. € auf rd. 87,4 Mio. €. Dagegen steigt die Jugendamtsumlage auf ca. 72,5 Mio. €, was einer Erhöhung von rd. 7,4 Mio. € entspricht. Die Umlagesätze ergeben sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden, wobei die ÖPNV-Umlage um 1,7 Mio. € steigt und sich die Förderschulumlage wie im Vorjahr nur leicht um lediglich rd. 38.000 € erhöht. Bezogen auf die Umlagesätze 2021 heißt das für die Allgemeine Umlage einen Wert von 30,28 % und damit ein Minus von 2,14 %-Punkten. Die Jugendamtsumlage entwickelt sich von 23,23 % im Vorjahr auf 25,09 %.

Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis Euskirchen gut da. Bei den Umlagesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2020 entspricht der Umlagesatz von 32,42 % dem 7. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Kreisumlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 472,38 € (Vorjahr: 444,79 €) ebenfalls auf einem sehr niedrigen 5. Platz in NRW. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.

Schwergewichte des Kreishaushaltes bleiben nach wie vor die weiter steigenden Aufwendungen des Sozial- und Jugendbereichs, die zusammen mit der Landschaftsumlage wie im Vorjahr ca. 71 % des Zuschussbedarfs des aktuellen Haushaltsentwurfs bilden. Hierunter fallen insbesondere die Kindergärten und Tagespflege, die Hilfen zur Erziehung, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt und die Eingliederungshilfen.

Vergleicht man die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre, so fällt auf, dass die Allgemeine Kreisumlage insgesamt um 9,3 Mio. € gestiegen ist. Die hier enthaltene Landschaftsumlage stieg in diesem Zeitraum um 16,3 Mio. €, während die restliche Allgemeine Umlage um 7,0 Mio. € gesunken ist. Im selben Zeitraum stieg die Jugendamtsumlage um 38 Mio. €.

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Modellprojekt ZOAST Eifel geht an den Start

Region/Mainz, 28.01.2021 – Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nahm die Schlusszeichnung einer Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der Eifel vor. Zuvor hatten die Verbände der rheinland-pfälzischen Krankenkassen sowie das belgische Krankenhaus St. Josef in St. Vith den Vertrag unterschrieben. „Das ist ein richtungsweisender Schritt in Richtung einer deutlich erleichterten, entbürokratisierten Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen über die Binnengrenze hinweg. Wenn sich das Modellprojekt bewährt, dann haben wir mit dieser Vereinbarung ein Stück europäische Geschichte geschrieben“, begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Einrichtung der ZOAST Eifel (fr.: Zones Organisées d’Accès aux Soins Transfrontaliers: Zone der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen).

Vor mehr als zehn Jahren hatten die nur etwa 20 Fahrminuten voneinander entfernten Krankenhäuser in Prüm und St. Vith eine Kooperation im Bereich der bildgebenden Verfahren eingeleitet. Bei Betrachtung des Leistungsangebots der beiden Kranken­häuser war auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Geburtshilfe naheliegend. Während es in St. Vith eine klinische Geburtshilfe gibt, ist eine solche in Prüm nicht vorhanden.

Die Sicherstellung der stationären Versorgung kann auch mit Hilfe eines grenzübergreifenden Leistungsangebotes möglich sein. „Nicht zuletzt, weil in den letzten Jahren auf rheinland-pfälzer Seite mehrere Krankenhäuser ihre Geburtshilfen geschlossen haben, ist für die schwangeren Frauen in der Eifel die Möglichkeit der Inanspruchnahme der stationären Geburtshilfe am Krankenhaus St. Josef in St. Vith eine sinnvolle und notwendige Ergänzung“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Frauen mit Wohnsitz im Landkreis Bitburg-Prüm oder im Landkreis Vulkaneifel können sich unmittelbar an das Krankenhaus St. Josef in St. Vith wenden“, betonte die Ministerin.

Die regionale Beschränkung, aber auch die auf bestimmte medizinische Leistungsbereiche wie hier die Geburtshilfe fokussierende Betrachtung ist typisch für die so genannten ZOAST. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie das Krankenhaus St. Josef auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens waren frühzeitig in die Erarbeitung der Vereinbarung dieses grenzübergreifenden Modellprojekts eingebunden, um den Menschen in den grenznahen Gebieten eine bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Als Leistungserbringer und Kostenträger sind sie die tragenden Säulen der Regelung.

Erklärtes Ziel der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Rheinland-Pfalz ist eine hochwertige Versorgung der Versicherten auch im ländlichen Raum. „Daher begrüßen wir diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Versorgung in Rheinland-Pfalz, aber auch in Belgien“, so Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die GKV hat den Gestaltungsprozess von Anfang an am Runden Tisch konstruktiv mitgestaltet. „Um dieses Angebot noch weiter abzurunden steht noch auf unserer To-Do-Liste, dass künftig auch belgische Patienten Leistungen im Krankenhaus Prüm erhalten können“, so Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Auf diese Weise wird eine qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche medizinische Versorgung sichergestellt. Im Sinne guter Versorgung und zum Wohl der Versicherten entspricht es hier auch dem europäischen Gedanken, dass die Versicherten auch auf Krankenhäuser in der Umgebung zugehen können.

Das Modellprojekt sieht u. a. folgende Punkte vor:

  • Schaffung einer „ZOAST Eifel“
  • Inanspruchnahme geburtshilflicher Leistungen des Krankenhauses St. Josef in St. Vith / Belgien durch Frauen aus der Eifel.
  • Modellprojekt für zunächst ein Jahr mit laufendem Monitoring und Möglichkeit der automatischen Verlängerung.
  • Das Land Rheinland-Pfalz trägt die Eigenanteile bei Entbindungen, zurzeit etwa 200 Euro pro Geburt.
  • Der Vertrag gestattet explizit die spätere Erweiterung für belgische Patientinnen und Patienten / Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in Rheinland-Pfalz.
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Innenminister Lewentz: 5,9 Mio. Euro für Glasfaserausbau in der Vulkaneifel

Daun/Mainz, 28.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Vulkaneifel Mittel in vorläufiger Höhe von rund 5,9 Millionen Euro für die Anbindung von Haushalten mit Glasfaser zugesagt. Nach den Planungen des Landkreises werden über 100 Gemeinden in den Verbandsgemeinden Daun, Kelberg und Gerolstein ausgebaut. Die Haushalte können anschließend eine Glasfaserleitung bis ins Gebäude mit mindestens 1 Gbit/s nutzen.

„Das Glasfaser-Projekt im Landkreis Vulkaneifel ist eines von derzeit 44 laufenden Breitbandinfrastruktur-Projekten im Land. Mit dem Nachtragshaushalt hat das Land noch einmal zusätzliche Fördermittel in Höhe von 122,3 Millionen Euro für Breitbandprojekte bereitgestellt“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Im Landkreis würden wie in vielen anderen Kreisen im Land die Möglichkeiten eines weiteren Förderaufrufs genutzt, um parallel zum bereits laufenden Projekt weitere Haushalte anzubinden.

Das Land konnte durch die Förderung des Breitbandausbaus die Versorgung in den letzten Jahren insbesondere im ländlichen Raum deutlich steigern. „Bereits 92,9 Prozent der Haushalte können auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen. 49,2 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz verfügen sogar schon über Gigabit-Bandbreiten“, so der Minister.

Der konkrete Projektumfang nebst damit einhergehender Tiefbauleistungen, neu zu schaffender Glasfaserkabel-Kilometer und Leerrohr-Infrastruktur im Landkreis Vulkaneifel wird im Rahmen des endgültigen Zuwendungsbescheids des Landes in abschließender Höhe festgesetzt.