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Bundes-Notbremse bietet Grundlage für weitere Öffnung des Sports in RLP

Region/Mainz – Mit einem eindringlichen Appell hatte sich der organisierte Sport – darunter auch der Landessportbund (LSB) und die regionalen Sportbünde in Rheinland-Pfalz – im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren zum aktualisierten Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG) an die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene gewendet und seine mehrfach kommunizierte Minimalforderung für den Sport mit Blick auf das Verfahren bekräftigt. Dieser Forderung ist nun in Teilen nachgegeben worden.

Im Gegensatz zur ersten Entwurfsfassung können Kinder im Rahmen der am Mittwoch vom Bundestag und heute seitens des Bundesrats beschlossenen „Bundesnotbremse“ in Gruppen bis zu fünf Personen bei einer 7-Tages-Inzidenz größer als 100 im Freien kontaktfrei Sport treiben. Auch darf kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch im Innenbereich ausgeführt werden. Zudem darf auch während der Ausgangsbeschränkung bis 24 Uhr Sport alleine im Freien betrieben werden.

„Wir sind zufrieden, dass im Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten Bundesnotbremse zugunsten des Sports differenziert wurde. Insbesondere die Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Fünfer-Gruppen bei einer 7-Tages-Inzidenz größer als 100 sind ein Kompromiss, der dem organisierten Sport besonders wichtig war“, kommentiert LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. Die am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes besagt unter §28b Nummer 3 ISfG, dass „für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von Sport ferner zulässig“ ist „in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern“. Zusätzliche Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorlegen. Für Sportler*innen ab 15 Jahren ist kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch in gedeckten Anlagen wie Sport- oder Tennishallen erlaubt. Zwar hat der LSB in seiner Minimalforderung von einer altersunabhängigen Sportausübung in Fünfergruppen gesprochen, aber realistisch betrachtet sieht die Bundesnotbremse damit sogar großzügigere Regelungen für Sportangebote für Kinder im Freien sowie Individualsport im Innenbereich vor, als dies im Vergleich zur aktuellen Situation in Rheinland-Pfalz – beschrieben in den Allgemeinverfügungen der Städte und Kreise ab einer Inzidenz von über 100 – erlaubt ist.

„Man könnte sagen, dass die Bundesnotbremse die Grundlage für weitere Öffnungen des Sports in Rheinland-Pfalz bietet“, bewertet auch Christof Palm, neuer LSB-Hauptgeschäftsführer, die Notbremse aus Sicht des Sports nicht so negativ wie manche Kolleg*innen in anderen Bundesländern. „Dass andere Bundesländer zu einer anderen Einschätzung gelangen ist teilweise verständlich, waren dort die Regelungen weniger restriktiv“, so Palm weiter. So ist nun auch in Rheinland-Pfalz unter anderem das Tennisspielen in Hallen zu zweit auch bei einer Inzidenz von über 100 wieder erlaubt.

Des Weiteren sieht das aktualisierte Bundesinfektionsschutzgesetz eine Öffnung der Außensportanlagen der Vereine auch bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100 und mehr vor. Zudem wird die Sportausübung alleine auch während der in der „Bundesnotbremse“ beschlossenen Ausgangsbeschränkung erlaubt sein – jedoch im Zeitfenster der Ausgangsbeschränkung nicht auf den Vereinssportanlagen (§ 28b Nummer 2 neuer Buchstabe g ISfG). Mit den Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport möchten die Gesetzgeber die vom organisierten Sport und unterschiedlichen Wissenschaftler*innen aus Medizin und Forschung seit Wochen proklamierte Bedeutung des Sports für die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere auch der motorischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen.

Bund über 100 – Land unter 100

Mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse ist klar geregelt, dass bei einer Inzidenz von über 100 der Bund und unter 100 das Land zuständig ist. Insofern hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei Sportbünden im heutigen konstruktiven Austausch mit Innenstaatssekretär Randolf Stich nochmals die bereits in seinem Offenen Brief an die Landesregierung formulierten Vorstellungen mit Blick auf die kommende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes konkretisiert. Diese sind weitestgehend so auch seitens des für den Sport im Land verantwortlichen Innenministeriums zur Vorbereitung der kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung an das Gesundheitsministerium weitergereicht worden.

Zudem hat der Landessportbund Staatssekretär Stich gebeten, sich über die Sportministerkonferenz dafür einzusetzen, dass es möglichst schnell konkrete Auslegungsrichtlinien oder FAQs hinsichtlich der den Sport betreffenden Passagen der Bundesnotbremse geben muss – beispielsweise die Klärung der Frage, wie viele Fünfergruppen pro Sportplatz bzw. Sportanlage möglich sind.

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Krankenhäuser erhalten zum 1. Juni 2021 62 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – „In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz.

Rheinland-Pfalz stellt den Krankenhäusern in diesem Jahr somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser werden bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den Krankenhauszukunftsfonds. Von den rund 200 Millionen Euro hat das Land 30 Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammen vom Bund.

Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer Änderung der Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und am 17. April 2021 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass die Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1. Juni 2021 ausgezahlt erhalten.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Kranken­häuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhaus­betten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen. Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist, und zusätzlich zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds gewährt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. „Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Durch die deutliche Aufstockung trägt das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem Bereich Rechnung“, so die Ministerin.

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Faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten – Zentralabitur 2021 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ab dem 23. April werden in Nordrhein-Westfalen rund 79.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen sowie rund 11.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen und privaten Berufskollegs ihre Abiturprüfungen ablegen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir haben frühzeitig sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Schuljahr faire Abiturprüfungen ablegen können, die zu einem vollwertigen Abitur führen werden. Es ist mir sehr wichtig, den diesjährigen Prüflingen diese Sicherheit zu geben, denn ihnen wurde in den vergangenen Monaten einiges abverlangt. Deswegen haben wir lange im Voraus die nötigen Vorkehrungen getroffen, die die Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen ermöglichen – unter gleichzeitiger Wahrung des bundesweiten Prüfungsniveaus, um die Vergleichbarkeit zu sichern. Den Schulen wurde eine Checkliste übersandt, mit praktischen und organisatorischen Hinweisen zur Durchführung der Abiturprüfungen in Corona-Zeiten. Der Landesregierung ist wichtig, dass die Prüfungen mit Corona-Selbst- oder Bürgertests abgesichert und weitere strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollen.“

Um faire Prüfungen sicherzustellen, die den pandemiebedingten Herausforderungen und der besonderen Situation der Abschlussjahrgänge 2021 in geeigneter Weise Rechnung tragen, hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu hat die Landesregierung Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen sowie eine dazugehörige Checkliste den Schulen zukommen lassen. Zu den getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Der Beginn der Abiturprüfungen war um neun Tage verschoben worden, um den Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien noch Zeit für eine gezielte Vorbereitung auf ihre Abiturprüfung zu ermöglichen. An den neun zusätzlichen Tagen wurden die Schülerinnen und Schüler noch einmal gezielt vorbereitet.
  • Erweiterung der Aufgabenauswahl: Die Aufgabenkommissionen für die Prüfungen an den allgemeinbildenden Schulformen haben in diesem Jahr für die meisten Fächer zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten erhalten. Dadurch bietet sich in diesem Jahr insbesondere den Lehrkräften – natürlich unter Beachtung von unveränderten Qualitätsanforderungen – ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die am besten zum erteilten Unterricht passen.
  • In den Vorgaben für das Berufliche Gymnasium sind frühzeitig Hinweise auf besonders prüfungsrelevante Themen aufgenommen worden. Diese Vorgehensweise entspricht den Maßnahmen, die auch andere Bundesländer für die Beruflichen Gymnasien getroffen haben, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021 gewährleisten zu können.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beratung durch die Schule die Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins, wenn sie im Haupttermin an drei Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten.

Auch unter den Bundesländern in der Kultusministerkonferenz hatte Einigkeit bestanden, an den schriftlichen Abiturprüfungen festzuhalten. Ministerin Gebauer: „Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg bei den nun beginnenden Abiturprüfungen. Das Abitur stellt für die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der schulischen Laufbahn dar. Dieses wichtige Lebensereignis ist nicht zuletzt das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung. Die Schülerinnen und Schüler können schon jetzt sehr stolz darauf sein, dass sie sich trotz erschwerter Umstände dieser Aufgabe stellen. Sie können sich gewiss sein, dass dieses Jahr viele Menschen mit ihnen mitfiebern und ihnen besonderen Respekt zollen. Unsere Leitlinie war und ist, dass den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr durch die Pandemie für ihre Bildungs- und Berufswege keine Nachteile entstehen dürfen. Ich danke ausdrücklich auch allen Schulleitungen und Lehrkräften, die in den vergangenen Monaten die Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Schuljahr begleitet und gut vorbereitet haben.“

Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 23. April und dem 5. Mai geschrieben. Ab dem 7. Mai finden die mündlichen Prüfungen statt. Der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 3. Juli. Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemein bildenden Schulen finden Sie hier.

Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie hier.

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Rheinland-Pfalz stemmt sich gegen die dritte Welle der Pandemie

Region/Mainz – „Wir befinden uns aktuell mitten in der dritten Welle und somit in einer sehr schwierigen Phase der Corona-Pandemie. Die Infektionen steigen und ich weiß, dass sich viele Menschen Sorgen machen. Die Lage ist ernst, die 7-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz liegt auf einem Höchststand dieses Jahr und die Situation auf den Intensivstationen wird zunehmend angespannt. Wir haben in Rheinland-Pfalz deswegen nicht auf ein Infektionsschutzgesetz gewartet. Wir handeln, in dem wir die Maßnahmen der Notbremse aus dem Perspektivplan, den Bund und Länder Anfang März beschlossen haben, konsequent anwenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz bei einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage im Land. „Wir sind mit klaren rechtlichen Grundlagen, schnellen und effektiven Impfungen, breit angelegten Testungen sowie guten und vorausschauenden Vorbereitungen in den Krankhäusern gut für die aktuelle Lage aufgestellt.“ Dabei freue sie sich besonders, dass Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer vom kommenden Freitag an allen Personen der Priorisierungsgruppe III die Registrierung für eine Impfung ermöglichen wird.

Rheinland-Pfalz wird keinen Einspruch gegen das Infektionsschutzgesetz erheben

Mit Blick auf die angekündigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes betonte die Ministerpräsidentin erneut, dass Rheinland-Pfalz die diskutierten Maßnahmen bereits zu großen Teilen konsequent umsetzt und an einigen Stellen sogar heute schon darüber hinaus geht. Das Land ziehe ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 konsequent die Notbremse. Auch wenn es viel Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz gebe, werde Rheinland-Pfalz im Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. „Die Bekämpfung der Pandemie verlangt schnelles, entschlossenes Handeln. Und wir verfolgen alle die gleichen Ziele. Wir wollen bundesweit einheitlich die 3. Welle brechen. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und wir wollen das Infektionsrisiko einzudämmen“, so die Ministerpräsidentin.

Aktuell haben 22 Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz Verschärfungen im Wege der Musterallgemeinverfügungen erlassen, da sie seit mindestens 3 Tagen bei der 7-Tage-Inzidenz über 100 liegen. Hierzu gehören Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Terminshopping im Einzelhandel.

Mit Ludwigshafen, Mainz und Worms haben außerdem drei Kommunen Maßnahmen für Inzidenzen über 200 erlassen. Hierzu gehören Schließungen bzw. Umstellung auf Terminshopping weiterer Bereiche des Einzelhandels oder die Testpflicht bei Friseurbesuchen. „Das macht deutlich: In Rheinland-Pfalz gibt es klare Maßnahmen und Vorgehensweisen, die durch die Kommunen konsequent durchgesetzt werden“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Als zentrale Punkte des geplanten Infektionsschutzgesetzes nannte die Ministerpräsidentin die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. „Ein Spaziergang am Abend oder eine Joggingrunde werden möglich sein. Die Regelung ist weniger streng als unsere bisherige. Ich will nochmals sagen: Wir wissen, dass nicht der Aufenthalt draußen in der Nacht das Problem ist, es geht darum mittelbar zu verhindern, dass Menschen sich zu Hause mit anderen treffen“, so die Ministerpräsidentin.

Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer verbindlichere Regelungen im Bereich Arbeit und Wirtschaft. So müssten Arbeitgeber zweimal pro Woche Tests anbieten.  Auch das Homeoffice werde sehr viel verbindlicher geregelt.

Neu sei zudem, dass ab einer Inzidenz von 165 Fernunterricht erteilt werden muss. „Dieser Vorgabe des Bundes hätte es nicht bedurft. In Rheinland-Pfalz setzen sich Gesundheitsämter, Schulträger und ADD ab einer Inzidenz ab 100 zusammen und entscheiden über passgenaue Maßnahmen“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Sie sei aber froh, dass der rheinland-pfälzische Wunsch, die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten offen zu halten, angenommen wurde. Dies sei gerade für Familien mit kleineren Kindern ganz wichtig. Allerdings müssten hier nun Tests vorgelegt werden.

Lehrer und Lehrerinnen der weiterführenden Schulen sollen schnell geimpft werden – bis Monatsende sollen eine Million Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen eine Impfung erhalten haben.

Das Impfen ist ein essenzieller Baustein, um die Pandemie zu besiegen. „Die Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz schreiten weiter gut voran und können mit größeren Impfstofflieferungen, die der Bund angekündigt hat, immer weiter gesteigert werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Vergangene Woche wurde in Rheinland-Pfalz die Millionste Impfung verabreicht, mehr als 20 Prozent der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen haben bereits mindestens ihre Erstimpfung erhalten. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Beteiligten, die daran mitwirken, die Bürger und Bürgerinnen schnellstmöglich zu impfen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler kündigten außerdem an, dass von Freitag an Terminregistrierungen für alle Personen der Prioritätsgruppe III möglich sind. „Das betrifft wohl deutlich mehr als eine Million weitere Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Die ersten Impfungen werden voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden können.“

Mit der kompletten Öffnung der Prioritätsgruppe III können laut Bundesimpfverordnung dann auch alle Menschen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, geimpft werden. „Dies umfasst – und das ist der Landesregierung sehr wichtig – somit auch Lehrer und Lehrerinnen an weiterführenden Schulen“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch Bildungsministerin Stefanie Hubig begrüßte die Öffnung der Prioritätsgruppe III für die Lehrkräfte. „Dafür habe ich mich in den vergangenen Wochen eingesetzt, denn wir müssen gemeinsam alles tun, um Schule so sicher wie möglich zu machen und unseren Schülerinnen und Schülern ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten. Dazu gehört neben den Impfungen das regelmäßige Testen sowie die Maskenpflicht und das konsequente Einhalten der AHA+L-Regeln“, sagte Hubig. Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen sollen bis Mitte Mai ein erstes Impfangebot erhalten haben. „Das ist wichtig, weil sie eine besondere Aufgabe wahrnehmen, wenn sie die Kinder beim Testen in der Schule beaufsichtigen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Impfberechtigt in der Prioritätsgruppe III sind dann außerdem – neben den Menschen zwischen 60- und 69 Jahren, die sich bereits seit dem 7. April registrieren können – folgende Personengruppen:

  • Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Herzinsuffizienz, rheumatologischen Erkrankungen, Asthma bronchiale oder HIV-Infizierten sowie bis zu zwei Kontaktpersonen der Betroffenen.
  • Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Welche Bereiche dies betrifft, definiert der Bund in seiner KRITIS-Verordnung. Gemeint sind im Kern Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Konkret sind das beispielsweise das Apothekenwesen, die Pharmawirtschaft, die Ernährungswirtschaft, die Wasser- und Energieversorgung und das Transport- und Verkehrswesen.
  • Personen, die mit niedrigem Expositionsrisiko für eine Corona-Infektion in medizinischen Einrichtungen arbeiten, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel
  • Mitglieder von Verfassungsorganen
  • Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion besteht. Dies betrifft beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen, Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Streetworker, Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche und Helferinnen und Helfer in Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe, Mitarbeitende in der Schuldnerberatung, in Betreuungsvereinen oder in der Suchtberatung, wenn unmittelbarer Kontakt zu den Klienten und damit verbunden erhöhtes Infektionsrisiko besteht,    suchterkrankte Menschen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, bürgerschaftlich Engagierte in „Initiativen des Ehrenamts in der häuslichen Pflege“ sowie Mitglieder pflegebezogener Selbsthilfegruppen nach der Landesverordnung. Über die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.

Mehr Infos zu den Impfberechtigten der Prioritätsgruppe drei in Kürze unter corona.rlp.de

Die Ministerpräsidentin appellierte zugleich an die Menschen in Rheinland-Pfalz, Impftermine wahrzunehmen oder nötigenfalls abzusagen, wenn sie diese nicht antreten können oder wollen. „Andernfalls verzögern sich Termine für alle. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist und bleibt eine Aufgabe, die die Solidarität und Mithilfe der gesamten Gesellschaft erfordert“, sagte sie.

Krankenhäuser sind auf schwierige Lage sehr gut vorbereitet

„Die dritte Welle hat seit einiger Zeit auch die Krankenhäuser erreicht – aber wir sind auch darauf sehr gut vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Wir spüren die Herausforderungen: Die Zahl der COVID-Patienteninnen und Patienten in den Kliniken steigt, die Liegedauer auf Intensivstationen verlängert sich, immer mehr junge Menschen haben schwere Verläufe. Umso wichtiger ist es aber, dass wir aktuell noch rund 22 Prozent unser Intensivbetten frei haben. Ein Wert, der laut DIVI-Register so hoch liegt wie in keinem anderen Bundesland.“ Grund hierfür sei vor allem, dass seit Beginn der Pandemie die Intensivbetten massiv aufgestockt worden sind. Aktuell stehen mehr als 1.600 Intensivbetten zur Verfügung. Zudem könnten innerhalb von 7 Tagen zusätzliche 433 Intensivbetten in den Notbetrieb genommen werden.

Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Medizinischer Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Mainz, lobte darüber hinaus die gut funktionierende Zusammenarbeit der Krankenhäuser im rheinland-pfälzischen Netzwerk, die sich in der Pandemie verstärkt und bewährt habe: „Die Covid-Situation bleibt weiterhin herausfordernd. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz funktioniert regional und auf Landesebene sehr gut. In diesem Verbund helfen wir uns solidarisch und sind daher in der Lage, selbst Überlastungen in einzelnen Krankenhäusern abzufangen und Patienten bestmöglich in den jeweiligen Häusern mit der besten Kapazitätslage zu versorgen. Durch konsequenten, engen Austausch der Krankenhäuser untereinander haben wir es bisher gut geschafft, die Lasten gleichmäßig zu verteilen, so dass es nicht zu einer Überforderung einzelner Krankenhäuser kommt. Die Lage bleibt jedoch weiter angespannt, und wir sind auf die Disziplin der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, um weitere Infektionen und Erkrankungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Pfeiffer.

Flächendeckend Testungen für alle in Rheinland-Pfalz möglich

Nicht nur im Bereich der Krankenhäuser, auch im für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Feld der anlasslosen Testungen ist Rheinland-Pfalz gut aufgestellt, erläuterte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz mittlerweile rund 1.200 Teststellen. Wir verfügen sowohl über stationäre, als auch über mobile und Drive-in-Teststellen.“ Bisher seien allein an die kommunalen Teststellen und Hilfsorganisationen gut 1,6 Millionen PoC-Testkits ausgegeben worden. Es sei davon auszugehen, dass in allen Teststellen des Landes – zu den kommunalen kommen noch private wie beispielsweise bei Apotheken und Ärzten, aber auch von kommerziellen Anbietern hinzu – insgesamt etwa 6 Millionen Tests seit dem 8. März durchgeführt worden sind. „Das Testangebot wird von den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz gut angenommen. Wir haben fast ein flächendeckendes Angebot an Teststellen aufbauen können. Um auch die letzten Lücken zu schließen, brauchen wir örtliche Testnetzwerke, die das Angebot in Struktur und Menge erweitern helfen“, sagte Placzek.

Modellkommunen

Es bleibe darüber hinaus trotz der hohen Inzidenzen wichtig, Alternativen für die Zeit nach dem Lockdown zu entwickeln. „Wir benötigen Perspektiven für die Wirtschaft, die Gastronomie, die Kulturbranche – für das gesellschaftliche Miteinander. Aus diesem Grund planen wir selbstverständlich weiter für Lockerungen mit Augenmaß – immer unter der Prämisse, dass es die Infektionszahlen zulassen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „So können zum Beispiel mit der Möglichkeit der Bewerbung für Modellkommunen Wege zurück in die Normalität entwickelt werden.“

Rheinland-pfälzische Kommunen haben im Rahmen eines Modellprojektes die Möglichkeit, ihre Infektionszahlen zu senken und gleichzeitig einen Weg zurück in die Normalität zu finden. Für die Teilnahme gibt es keine Bewerbungsfrist, so dass alle Kommunen ausreichend Zeit haben, um schlüssige Konzepte zu entwickeln.

Aktuell liegen der Entwicklungsagentur neun Bewerbungen vor. Diese werden von einem Team aus Staatskanzlei, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Entwicklungsagentur geprüft. Neben der 7-Tage Inzidenz von unter 50 und der Nutzung von SORMAS sowie der Luca-App müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen.

Luca zur Kontaktnachverfolgung

Als dritte zentrale Säule im Kampf gegen die Pandemie neben Impfen und Testen nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Kontaktnachverfolgung. Digitale Lösungen wie luca könnten die Gesundheitsämter hierbei erheblich entlasten. Die Länder hätten sich daher Anfang März mit der Bundesregierung darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Lösung zu finden. Stand heute machten 16 Bundesländer mit. Deutschlandweit könnten dann 300 von 375 Gesundheitsämtern mit luca arbeiten.

„Mir war es immer wichtig, dass wir uns in der Pandemiebekämpfung abstimmen und uns an die getroffenen Absprachen halten. Und das gilt jetzt auch bei luca. Hessen, das Saarland, Baden-Württemberg und auch ganz viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen luca bereits oder werden dies in Zukunft tun“, sagte die Ministerpräsidentin.

Seit dem 12. April 2021 nutzten die ersten Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz luca. Die Entwickler, der Landesbetrieb Daten und Information sowie die Kommunen arbeiteten mit Hochdruck daran, in den kommenden Wochen alle Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz mit luca zu vernetzen.

„Die Anbindung der Gesundheitsämter ist aber nur der erste Schritt. Wie alle Maßnahmen in der Pandemie müssen möglichst viele Menschen mitmachen, die Angebote wahrnehmen und Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen“, mahnte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Nutzung von luca sei denkbar einfach, für die Bürgerinnen und Bürger, die Geschäfte und Betriebe sowie die Kultureinrichtungen kostenfrei und auch ohne Smartphone und App möglich. „Ich möchte eines ganz deutlich machen: luca wird unseren Gesundheitsämtern sehr helfen. Es ist aber kein Allheilmittel und auch kein Ersatz für Kontaktbeschränkungen, die Notbremse, die Hygieneregeln und andere Maßnahmen der Pandemiebekämpfung“, so die Ministerpräsidentin.

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Daniel Ris wird Intendant in Senftenberg

Mayen – Der Intendant der Burgfestspiele Mayen wechselt zur Saison 2022/23 an die „Neue Bühne Senftenberg“. Am 15. April 2021 einigte sich die Findungskommission im Ergebnis eines umfassenden Auswahlprozesses einstimmig auf Daniel Ris. Sein Vertrag in Mayen endet mit Ablauf der diesjährigen Saison Ende August.

Die „Neue Bühne Senftenberg“ hat 95 festangestellte Mitarbeitende und spielt ganzjährig. Sie verfügt über die drei Spielstätten Hauptbühne, Studiobühne und Rangfoyer sowie die Freilichtspielstätte Amphitheater mit 600 Plätzen. 2005 wurde das Theater von der renommierten Zeitschrift „Theater heute“ zum Theater des Jahres gewählt.

Der Findungskommission gehörten Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, die Leiterin des Referats Darstellende Kunst und Musik im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Cerstin Gerecht, die Intendantin des Landestheaters Schwaben, Kathrin Mädler, sowie der Intendant der Uckermärkischen Bühnen Schwedt, André Nicke, an.

Der Landrat sagte in seiner Funktion als Vorsitzender der Findungskommission und der Verbandsversammlung zur Entscheidung: „Daniel Ris überzeugte die Findungskommission sowohl in Auftreten, Qualifikation und Erfahrung, als auch in seiner künstlerischen Konzeptskizze inklusive Spielplanentwurf zur erfolgreichen Leitung und Entwicklung des Hauses neue Bühne. Er hat genaue Vorstellungen davon, was das Haus ist, was es sein muss und werden will.“ Der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich fügt hinzu: „Im Ergebnis des Auswahlverfahrens konnte Herr Ris vollumfänglich und mit bestem Gewissen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit empfohlen werden.“ Daniel Ris freut sich auf die neue Aufgabe: „Die Intendanz in Senftenberg ist eine schöne, große Herausforderung. Aber jetzt drücke ich uns hier in Mayen erstmal die Daumen für den Theatersommer 2021.“

Tickets für die Burgfestspiele gibt es bei: Bell Regional, Touristikcenter, Rosengasse 5, 56727 Mayen, unter der Ticket-Hotline: 02651 / 494942, per Mail an tickets@touristikcenter-mayen.de  und im Online-Ticketing unter www.burgfestspiele-mayen.de .

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Meisterschaft im FVM wird beendet und annulliert

Region/Hennef – Meisterschaft auf Verbands- und Kreisebene wird beendet und annulliert. Entscheidung zum Pokalwettbewerb der Herren und Frauen noch offen. Die laufenden Meisterschaftswettbewerbe der Spielzeit 2020/21 im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) sind mit sofortiger Wirkung beendet. Das haben der FVM-Beirat und der FVM-Jugendbeirat einstimmig beschlossen. Die Entscheidung umfasst alle Ligen der Herren, Frauen und Jugend von der Mittelrheinliga bis in die Kreisligen inklusive der Futsal-Mittelrheinliga.

Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wird die Spielzeit annulliert. Das heißt, es gibt keine Meister, Auf- und Absteiger. Gemäß der vor der Saison geänderten WDFV-Spielordnungen hätten mindestens 50 Prozent der Spiele einer Staffel ausgetragen werden müssen, um eine Wertung des Wettbewerbs zu erreichen.

Beendet ohne Wertung sind auch die Pokalwettbewerbe im Jugendbereich auf Verbands- und Kreisebene.

Noch offen ist die Entscheidung bei den Pokalwettbewerben der Herren (Bitburger-Pokal) und Frauen auf Verbands- und Kreisebene. Die Vertreter*innen der spielleitenden Stellen führen in den nächsten Tagen Gespräche mit allen beteiligten Vereinen. Ziel ist es, einen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Herren und Frauen zu melden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden politischen Entscheidungen war die Saison seit November 2020 unterbrochen.

„Für unsere Vereine und alle Spielerinnen und Spieler in unserem Verbandsgebiet ist es extrem bitter, dass zum zweiten Mal in Folge eine Saison abgebrochen werden muss“, erklärt FVM-Präsident Bernd Neuendorf. „Letztlich hatte der FVM angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens aber keine andere Wahl. Wir wollten unbedingt zu einer sportlichen Wertung der Saison kommen. Das ist unsere Aufgabe als Fußball-Verband. Die Pandemie hat uns aber alle ausgebremst.“

Zur Beendigung ohne Wertung sagt Markus Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses: „Die Entscheidung zur Annullierung der Saison ist zweifellos ein massiver Eingriff in den Spielbetrieb. Wir haben die Entscheidung deshalb auf allen Ebenen sorgfältig vorbereitet und breit abgestimmt. Ich danke auch allen Vereinen, die sich unter anderem in Schaltkonferenzen in diesen Prozess eingebracht haben. Die spielleitenden Stellen werden sich ab sofort damit beschäftigen, wie es mit der nächsten Saison weitergeht.“

 

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Ohne Freiwillige geht es nicht

Region/Düsseldorf – Mit 1.600 Plakaten in 350 Kommunen wirbt das Innenministerium für mehr Ehrenamt im Katastrophenschutz. „Ohne die rund 100.000 Ehrenamtlichen sähe der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen ganz anders aus. Wie unerlässlich diese Menschen für unser Gemeinwohl sind, hat uns die Corona-Pandemie eindringlich vor Augen geführt. Auch der Klimawandel und extreme Wetterereignisse zeigen, dass Katastrophenschutz wichtiger denn je ist. Ohne Freiwillige geht es nicht“, sagte Innenminister Herbert Reul am Samstag in Düsseldorf, wo er das erste Plakat einer neuen Kampagne vorstellte.

Die Plakatkampagne ist Auftakt in ein neues Kapitel einer seit September 2020 laufenden landesweiten Image-Strategie zur Stärkung des Ehrenamtes. Ziel ist, den ehrenamtlichen Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützern ein Gesicht zu geben und gleichzeitig neue Gesichter anzuwerben. Minister Reul: „Die Plakate sind auch ein Dankeschön an die Ehrenamtlichen. Auf den Bildern sehen Sie keine Models oder Schauspieler, sondern ehrenamtliche Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer aus dem echten Leben.“

Die Förderung des Ehrenamtes ist Reul ein persönliches Anliegen. In Nordrhein-Westfalen findet deshalb u. a. ein jährlicher Festakt zum Tag des Ehrenamts statt. Zudem wurde eine wissenschaftliche Studie zum Ehrenamt im Katastrophenschutz in Auftrag gegeben, deren Erkenntnisse nun in die Image-Strategie einfließen.

Der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wehrt schwere Gefahren ab, wenn andere Schutzmaßnahmen versagen. Er kann bei Hochwasser, extremen Wetterlagen wie Stürmen, starken Regenfällen oder Dürreperioden gefordert sein. Er hilft bei großen Unglücksfällen mit vielen Verletzten, die allein durch den Rettungsdienst nicht mehr versorgt werden können oder unterstützt die Umweltbehörden, wenn besondere Gefahrstoffe in die Luft, den Boden oder das Wasser freigesetzt werden. Ein historischer bemerkenswerter Einsatz des Katastrophenschutzes war der Stromausfall im strengen Winter 2005 im Münsterland, bei dem über mehrere Tage die Versorgung der Bevölkerung unter schwierigsten Bedingungen sichergestellt werden musste.

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Nordrhein-Westfalen ist das Schnelltestland Nummer eins

Region/Düsseldorf – Bereits rund 4,4 Millionen Bürgertestungen. Schnelltests helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. In Nordrhein-Westfalen wurde seit dem 8. März 2021 ein landesweites Netz von mehr als 6.500 Teststellen für die kostenlosen Bürger-Schnelltests aufgebaut. Seitdem wurden insgesamt rund 4,4 Millionen Testungen durchgeführt. Werktäglich finden in der Regel zwischen 200.000 und 270.000 Testungen pro Tag statt. Auf Grundlage der verfügbaren Datenlage werden damit in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich die meisten Schnelltestungen durchgeführt. Die Quote der positiven Schnelltestergebnisse liegt dabei mit leichten Schwankungen in einem Rahmen von knapp 0,4 bis knapp über 0,7 Prozent. Um ganz sicherzugehen, soll jeder positive Schnelltest nochmals durch einen PCR-Test geprüft werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nordrhein-Westfalen ist das Schnelltestland Nummer eins. Wir können stolz sein, dass wir mit vielen engagierten Einrichtungen, Apotheken, privaten Testzentren und auch vielen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten in so kurzer Zeit für unsere Bürgerinnen und Bürger dieses wichtige Angebot aufbauen konnten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet. Denn wir entdecken damit unerkannte Infektionsketten und können diese unterbrechen. Gerade in der jetzt auch in unserem Land leider sehr deutlich erkennbaren dritten Welle ist das Testen enorm wichtig, deshalb appelliere ich an alle: Nehmen Sie das Angebot wahr und nutzen Sie mindestens einmal wöchentlich die Testangebote! So schützen Sie die Menschen in Ihrer Nähe und tragen dazu bei, dieses unsichtbare Virus endlich in die Schranken zu weisen!“

Neben den zuletzt wöchentlich knapp 1,4 Millionen kostenlosen Bürgertestungen erfolgen nach wie vor auch in den Alten- und Pflegeheimen, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Rehaeinrichtungen, etc. in jeder Woche zwischen 800.000 und 900.000 Schnelltests – bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern und Beschäftigten. Auch in den sensiblen Produktionsbereichen der Fleischindustrie sind nach wie vor regelmäßige Testungen vorgeschrieben. Dort erfolgen rund 60.000 Tests wöchentlich in Form von Schnell- und PCR-Testungen. Testungen in Schulen und Betrieben, die bisher nicht gezählt werden, sowie Selbsttests zuhause kommen mit steigender Anzahl hinzu.

Die Erfahrungen in diesen Einrichtungen zeigen, dass häufige Schnelltests wirksam zu einer Begrenzung des Infektionsgeschehens beitragen, denn dort liegt die Positivquote mit regelmäßig 0,1 Prozent trotz wechselnder Besucherinnen und Besucher deutlich unter der Quote bei den Bürgertestungen. In den fleischverarbeitenden Betrieben, in denen regelmäßig die gleichen Personen getestet werden, konnte die Positivquote sogar auf inzwischen rund 0,03 Prozent abgesenkt werden.

Tests in Alten- und Pflegeheimen, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe und Rehaeinrichtungen sowie in den Produktionsbereichen der Fleischindustrie bleiben daher weiterhin sinnvoll und erforderlich, um mögliche Infektionseinträge von außen in diese sensiblen Bereiche zu verhindern. So konnten zum Beispiel in der Fleischindustrie in den letzten drei Wochen jeweils in fast der Hälfte der Betriebe positive Fälle erkannt und so Infektionsketten rechtzeitig unterbrochen werden.

Zum Hintergrund:

Nach der Coronavirus-Testverordnung haben alle Personen, die im Inland wohnen oder hier ihren gewöhnlichen – auch zeitlich befristeten – Aufenthalt haben, einen Anspruch auf mindestens einen kostenfreien Test pro Woche.

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Zentrale Gedenkfeier für die Todesopfer in der Corona-Pandemie am 18. April

Region/Düsseldorf, 17.04.2021 – Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder rufen aus Anlass der am 18. April 2021 in der Bundeshauptstadt Berlin stattfindenden Zentralen Gedenkfeier für die Todesopfer in der Corona-Pandemie an diesem Tag zur Beteiligung an der von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Januar initiierten Gedenkaktion #lichtfenster auf und bitten alle Bürgerinnen und Bürger darum, an den Abenden des 16. bis 18. April (Freitag- bis Sonntagabend) Kerzen in die Fenster zu stellen:

„Unser ganzes Land erlebt eine schwere Krise. Die Corona-Pandemie hat viele Menschenleben gefordert. Für uns Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist es an diesem Tag wichtig, dass wir gemeinsam und trotz der Fortdauer dieser bedrückenden Pandemie für einen Moment innehalten. Wir wollen uns bewusst machen, was wir verloren haben, aber gemeinsam auch Hoffnung und Kraft schöpfen. Viele geliebte und geschätzte Angehörige, Großeltern, Eltern, Partnerinnen und Partner, aber auch Freundinnen und Freunde, Bekannte, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen sind in der Pandemie schon gestorben. In diesem Moment wollen wir die Trauer der unmittelbar betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger teilen. Wir rufen dazu auf, der Opfer der Pandemie symbolisch zu gedenken, indem wir brennende Kerzen in unsere Fenster stellen.“

Am kommenden Sonntag setzen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, Bundeskanzlerin Angela Merkel, der Präsident des Bundesrats und Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, als Vorsitzender der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ein Zeichen des gemeinsamen Gedenkens für die Opfer der Pandemie. Im Rahmen der um 13.00 Uhr beginnenden Veranstaltung im Konzerthaus Berlin kommt es zu einer Begegnung mit Hinterbliebenen. Zuvor findet ab 10.15 Uhr ein Ökumenischer Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche zu Berlin statt. Die Veranstaltungen werden im Fernsehen übertragen.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg: „Die Corona-Pandemie ist für uns alle gemeinsam eine große Belastung: Täglich fordert uns das Virus an den unterschiedlichsten Stellen im Alltag heraus. Wir fühlen uns häufig einsam und isoliert. Menschen müssen um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten oder den Verlust geliebter Menschen verkraften. Lassen Sie uns daher heute zusammenstehen in unserem Leid und unserer Trauer. Gemeinsam können wir Mut und Kraft schöpfen in dieser beschwerlichen Zeit.“

Markus Söder, Ministerpräsident des Freistaats Bayern: „Wir gedenken der vielen Verstorbenen der Corona-Pandemie in Deutschland. Die Lichter stehen für mehr als Namen und Zahlen, sie stehen für unzählige Schicksale. Es ist wichtig, dass wir für die Verstorbenen eine Kerze anzünden. Wir zeigen damit: Sie sind nicht vergessen, sie sind in unseren Herzen und in unserem Bewusstsein. Wir alle wissen: Ein solcher Gedenkakt kann den Schmerz des Verlusts nicht nehmen. Er bringt auch niemanden wieder zurück. Aber die Hinterbliebenen sollen spüren, dass wir ihren Schmerz teilen, dass ihre Sorgen auch unsere sind. Jeder der Verstorbenen hinterlässt eine Lücke. Der Schutz des Lebens ist die höchste Maxime – und jedes Leben ist rettenswert. Das ist unsere ethische Verantwortung. Kämpfen und trauern wir gemeinsam.“

Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Durch die Corona-Pandemie erlebt unser Land, erlebt auch Berlin, eine Zäsur. Diese ist auch so existenziell, weil sie jeden und jede von uns betrifft und sie mit so viel Leid, mit so vielen traurigen persönlichen Schicksalen verbunden ist.  Mein Mitgefühl gilt allen Menschen, die um die Opfer von Corona trauern, die geliebte Menschen verloren haben. Der erste Regierende Bürgermeister von Berlin, Ernst Reuter, hat damals dazu aufgerufen, für die Kriegsgefangenen Kerzen in die Fenster zu stellen. Später brannten die Lichter in den Fenstern für die Menschen in der DDR. Jetzt wollen wir Berlinerinnen und Berliner Kerzen entzünden, um zu sagen, dass wir die Opfer der Pandemie nicht vergessen und dass wir um sie alle trauern.“

Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg: „Die Corona-Pandemie hat unvorstellbar großes Leid über unser Land gebracht und viele Menschenleben gekostet. Wir gedenken der Opfer und werden sie nicht vergessen. Hinter jedem einzelnen Verstorbenen stehen Familien, Freunde und Angehörige, denen unser Mitgefühl gilt. Und das nicht nur anlässlich des Gedenkens in Berlin. Das Andenken an die Opfer der Pandemie muss uns bewusst machen, welch tödliche Kraft in dem Virus steckt. Wir brauchen weiter Vorsicht, Vernunft und Augenmaß, um Leben und Gesundheit von Menschen zu schützen. Wir alle, jeder einzelne von uns, haben es in der Hand, die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung.“

Andreas Bovenschulte, Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen: „Auch im Land Bremen trauern wir um Menschen, die während der Pandemie gestorben sind. Mehr als 400 Menschen starben an oder mit Covid-19, noch weitaus mehr Männer, Frauen und Kinder sind einsam gestorben – ohne dass ihre Angehörigen an ihrem Bett sitzen, sie in den Arm nehmen, ihnen Halt geben konnten. Wenn wir am 18. April Kerzen für die Verstorbenen entzünden, setzen wir damit ein Zeichen: Wir lassen die Trauernden nicht allein und die Toten werden wir nicht vergessen. Das Licht ist ein kulturübergreifendes Symbol für das Leben. In diesen Zeiten der Pandemie ist es ein Symbol unserer Solidarität mit allen, die Menschen verloren haben.“

Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg: „Fast 80.000 Menschen sind seit dem Beginn der Pandemie in Deutschland an oder mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Jeder und jede Einzelne hinterlässt eine Lücke: im Leben der Angehörigen, der Freunde, Kollegen und Nachbarn, in seinem beruflichen und privaten Umfeld. Den Hinterbliebenen der Todesopfer der Corona-Pandemie spreche ich mein herzliches Beileid aus. Die Pandemie macht uns jeden Tag bewusst, wie wichtig die Gesundheit und die menschliche Nähe für unser Leben ist – und dass wir aufeinander achten müssen.“

Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen: „Das Corona-Virus hat die Welt und uns hier in Hessen nach wie vor fest im Griff. Wir alle tun unser Möglichstes, um die Pandemie einzudämmen und das Gesundheitssystem am Laufen zu halten und wir erzielen Erfolge mit fortschreitenden Impfungen und Testungen. Und doch: Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr sind knapp 80.000 Menschen an Corona gestorben. Diese Zahl ist erschütternd und macht uns unendlich traurig. Für mich ist diese Zahl keine Statistik, sondern steht für 80.000 Mütter, Väter, Großeltern, Brüder, Schwestern, Freunde und Freundinnen. Jeder einzelne Todesfall birgt ein Schicksal und der Verlust wiegt für die Angehörigen unendlich schwer. Als Zeichen der Anteilnahme und der Solidarität wollen wir heute gemeinsam ein Licht entzünden und an die vielen Menschen denken, die an Corona gestorben sind. Die Kerze im Fenster soll denjenigen Hoffnung spenden, die geliebte Menschen im Kampf gegen das Virus verloren haben, oder die vielleicht selbst erkrankt sind und noch an Folgen ihrer Erkrankung leiden. Lassen Sie uns in dieser schwierigen herausfordernden Zeit für einen Moment gemeinsam innehalten und ein Zeichen des Erinnerns setzen.“

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Wir trauern um alle, die in Folge einer Covid 19-Infektion verstorben sind. Unser Mitgefühl gilt all ihren Angehörigen. Ich wünsche mir, dass wir am 18. April gemeinsam an die Verstorbenen erinnern und die Angehörigen stärken. Wir können dazu nicht zusammenkommen. Aber wir können gemeinsam mit Kerzen ein starkes Signal senden.“

Stephan Weil, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen: „Bei der Diskussion über die Bewältigung der Coronapandemie stehen viele Zahlen im Mittelpunkt – Inzidenzwerte, Zahlen von Toten und Genesenen und viele andere mehr. Dahinter stehen aber keine abstrakten Sachverhalte, sondern ganz konkret Menschen und ihre Schicksale. Das dürfen uns die Statistiken nicht vergessen lassen, das Sterben darf nicht auf reine Fallzahlen reduziert werden. Wir wollen der Opfer gedenken, die dem Virus zum Opfer gefallen sind. Wir wollen erinnern, an das Leid und die Trauer der Angehörigen. Und vergessen wir auch nicht, dass zahlreiche Menschen, die in der Statistik als Genesene aufgeführt werden, auch nach einer überstandenen Infektion noch lange unter schweren gesundheitlichen Folgen leiden. Auch an ihr Schicksal wollen wir denken.“

Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen: „Auch in Nordrhein-Westfalen leuchten Kerzen zur Erinnerung an jene Menschen, die wir an das Corona-Virus verloren haben. Unsere Gedanken sind bei allen, die um geliebte Menschen trauern. Mögen die Kerzen ihnen Hoffnung und Zuversicht spenden und unsere tiefe Anteilnahme an ihrem Leid ausdrücken.“

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz: „Hinter jeder Zahl steht ein menschliches Leid. Jeden Tag sterben auch in Rheinland-Pfalz Menschen an den Folgen einer Corona-Infektion, viele kämpfen auf den Intensivstationen um ihr Leben. Wir trauern um die Opfer der Pandemie, die zum Teil einsam sterben mussten, und denken dabei auch an das Leid ihrer Angehörigen, denen es nicht möglich war, ihre Liebsten auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Wir wollen als Gemeinschaft deutlich machen, dass wir mit ihnen fühlen und in Gedanken bei ihnen sind. Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine schwere, dunkle Zeit. Eine Kerze am Fenster soll Licht und Zuversicht geben und unser Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Gegenseitige Achtsamkeit und Solidarität sind die wichtigste Antwort auf die Pandemie.“

Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarland: „Die Corona-Pandemie stellt uns und unser Land vor große Herausforderungen. Das Virus hat so viele Opfer gefordert. Mein Gedenken gilt allen Menschen, die an oder mit Corona gestorben sind und mein Mitgefühl ihren Angehörigen, die sich aufgrund der Maßnahmen und Einschränkungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen von ihnen verabschieden konnten. Hinzu kommen diejenigen, die in der Pandemie schwere, persönliche Krisen durchleben mussten. Auch ihnen gehört meine tiefe Anteilnahme. Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um innezuhalten und Trauer zuzulassen. Gleichzeitig sollten wir aber auch an all diejenigen denken, die in den letzten Monaten Unglaubliches geleistet haben, um Menschenleben zu retten. Ihnen gehört mein aufrichtiger Dank und meine Anerkennung.“

Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaats Sachsen: „Es ist richtig, uns immer wieder bewusst zu werden, dass jedes einzelne Menschenleben wertvoll ist und zählt. Die Gedenkaktion ist eine gute Möglichkeit, dies zeitgleich überall in unserem Land deutlich zu machen und auszudrücken. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten in stillem Gedenken und weiter zusammenstehen. Lassen Sie uns gemeinsam das letzte Stück des noch schwierigen Weges gehen – in Verantwortung füreinander, solidarisch und mit wachsender Zuversicht.“

Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt: „Wir gedenken an diesem Wochenende der vielen Menschen, die in Deutschland an den Folgen des Corona-Virus gestorben sind. Unsere Gedanken sind bei ihnen und ihren Angehörigen. Das öffentliche Gedenken ist wichtig. Denn für die Pandemie ist oft der einsame Tod und die Trauerfeier im kleinsten Familien- und Freundeskreis charakteristisch. Diese Trauer bleibt meist unsichtbar. Aber hinter den nüchternen Todeszahlen verbergen sich ganz konkrete menschliche Schicksale und Tragödien. Daran wollen wir mit Kerzen und der zentralen Gedenkfeier am Sonntag erinnern. Gemeinsam mit den Angehörigen trauern wir um die Toten. Sie sind nicht vergessen und bleiben im kollektiven Gedächtnis.“

Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: „Die meiste Zeit drehen sich unser aller Gedanken im Moment darum, Menschen zu schützen, sie vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu bewahren. Die Politik mit dem Blick auf das ganze Land – jede und jeder von uns mit dem Blick für die Mitmenschen, die Familie, Freunde und Verwandte. Heute aber denken wir an all diejenigen, die wir nicht schützen konnten. An diejenigen, die diesem so gefährlichen Virus zum Opfer gefallen sind. Gerade in diesen Tagen, in denen sich das Virus noch einmal in Deutschland auszubreiten versucht, sind die Lichter, die wir entzünden, ein Symbol, besonders achtsam zu sein.“

Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen: „Angesichts der Verstorbenen verspüre ich eine große Betroffenheit und tiefe Trauer. Allen, die die Gefährlichkeit des Virus leugnen, die an den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zweifeln oder diese gar als Instrumente einer totalitären Diktatur sehen, sage ich: Den Verlust eines geliebten Menschen zu erfahren und zu erleben, wie der Partner, das eigene Kind oder die Eltern aus dem Leben gerissen wurden – häufig ohne sich angemessen verabschieden zu können – bedeuten unvorstellbares Leid. Leid, das wir nicht zu verhindern vermochten, das uns aber Mahnung und Motivation ist im tagtäglichen Kampf gegen das Virus. Das sind wir den Opfern der Pandemie und ihren Hinterbliebenen schuldig. Ihnen wollen wir am 18. April besonders gedenken. Zünden wir eine Kerze an und stellen diese ins Fenster.“

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Covid-Impfung: Was muss ich wissen? Chefarzt Dr. Ansgar Rieke informiert am 21. April umfassend

Region/Mayen-Koblenz, 17.04.2021 – Priorisierung, Wirkstoffe und Nebenwirkungen: Die Covid-Impfung ist seit Monaten ein stark diskutiertes Thema und löst in vielen Menschen Verunsicherung aus. Um falsche Informationen zu beseitigen und über die Bedeutung der Covid-Impfung für das Pandemiegeschehen aufzuklären, informiert Dr. Ansgar Rieke, Chefarzt der Inneren Medizin – Nephrologie, Infektiologie im Kemperhof in Koblenz, am Mittwoch, 21. April. Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss ihre Fragen an den Chefarzt stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Sie können sich ganz einfach anmelden. Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Für die Teilnahme benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Lautsprecher (PC, Laptop, Tablet, Handy). Über alles weitere informieren wir Sie dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich.