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RVK-Busflotte im Kreis Euskirchen nimmt neue Formen an

Euskirchen – Seit 2017 erfolgt ein Umbau der Busflotte im Kreis Euskirchen von dieselbetriebenen Fahrzeugen hin zu umweltfreundlichen Bio-Erdgasbussen. Zu den bereits vorhandenen 23 Fahrzeugen kommen ab sofort 15 neue Fahrzeuge hinzu. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche Citaro CNG, genauer neun Solobusse und sechs Gelenkbusse, die ab sofort alte Dieselfahrzeuge ersetzen. Zu erkennen sind die neuen Fahrzeuge im Übrigen an dem „Buckel“ im vorderen Bereich des Busdaches.
Der Flottenumbau der RVK resultiert aus einer Vorgabe des in 2017 vom Kreis Euskirchen beschlossenen Nahverkehrsplans, der den sukzessiven Einsatz von Bussen mit emissionsarmen Antriebstechniken vorsieht.

Zwei Gelenkbusse mit Bio-Erdgasantrieb. Hier auf dem Gelände der RVK-Niederlassung. Foto: RVK

Landrat Markus Ramers dazu: „Die Reduzierung des CO²-Ausstoßes im Verkehr ist eine Aufgabe, der sich der Kreis Euskirchen verpflichtet fühlt. Über unser kommunales Unternehmen RVK kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden.“

Dank der Förderung durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW wurde der Kauf der gasbetriebenen Busse für den Kreis mit 180.000 Euro unterstützt. Das Land hatte 2019 zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Einsatz emissionsarmer Busse im Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

Insgesamt sind nun 38 Busse desselben Typs im Einsatz, die an der 2019 auf dem Gelände der Niederlassung errichteten Gastankstelle betankt werden. Die Tankstelle wurde für diesen Zweck im Laufe der vergangenen Monate erweitert. Sie war auf die Betankung von 40 Fahrzeugen ausgelegt, wird aber im Laufe des Sommers zusätzlich auch 23 Gasbusse der Stadtverkehr Euskirchen (SVE) mit versorgen.
Marcel Frank, Geschäftsführer der RVK, forciert den Umbau der Busflotte zu Gas, hat aber zusammen mit dem Kreis auch weitere Antriebe im Blick: „Da wir uns im Kreis mit dem geplanten Aus- und Weiterbildungszentrum für klimaneutrale und digitale Mobilität in Mechernich absolut technologieoffen und vorwärtsgewandt aufstellen wollen, sind die Gasbusse unser erster, aber nicht unser letzter Schritt hin zu einer klimafreundlichen Mobilität.“

Bei Flottenerweiterungen werden die lokalen und topografischen Erfordernisse ebenso wie die technischen Weiterentwicklungen mit ins Kalkül genommen. So wird zukünftig auch der Einsatz von
Wasserstoff-Bussen geprüft.Was zeichnet die Bio-Ergasbusse aus?
Die Reichweiten und Betankungszeiten dieser Busse sind mit Dieselbussen gleichzusetzen, was im Regionalverkehr von entscheidender Bedeutung ist.

Hinsichtlich des Klimagedankens sind es die deutlich reduzierten Schadstoffemissionen, die für den Einsatz der Busse sprechen. Im Kreis Euskirchen kann mit dem Wechsel auf Bio-Methan bei einer Laufleistung von 50 000 Kilometer pro Jahr und Bus zum Beispiel 45 Tonnen CO2 einsparen. Das wären bei 38 Bussen über 1700 Tonnen im Jahr und somit bei einer Lebensdauer von 10 Jahren über 17000 Tonnen. Ganz wichtig sind auch die Feinstäube, die gegen Null gehen. Zudem sind die Stand- und vor allem Fahrgeräusche der Busse reduziert.

Bio-Gas ist ein regenerativer Kraftstoff, der aus nachwachsenden Stoffen und zu einem großen Anteil aus Abfallprodukten wie Gülle, Mist, landwirtschaftlichen und Bioabfällen gewonnen wird. Durch die Abspaltung von CO2 wird das Gas in Bio-Erdgas umgewandelt. Bio-Erdgas ist besonders umweltfreundlich und ist im Einsatz klimaneutral.
Zusätzlicher Gewinn für Fahrgast und Fahrpersonal WLAN ist das Zauberwort, bei dem vielleicht so mancher Fahrgast aufhorcht. All jene, die auf ihrer Fahrt von A nach B ihre Mailanfragen beantworten oder ihre Social Media-Plattformen checken wollen, kommen in den 15 neuen Bussen nun gut zum „Zug“.

Kostenfreies WLAN und doppelte USB-Ladebuchsen können ab sofort durch die Fahrgäste genutzt werden – zeitgemäß, aber dennoch keineswegs selbstverständlich. Zudem gibt es die inzwischen üblichen Ausstattungen wie Klimaanlagen, Monitore, Klapprampen und variable Plätze als Sitzplätze oder für Kinderwagen, Rollstühle und zugelassene E-Scooter.

Der Austausch der alten Dieselbusse gegen neuere Fahrzeuge kommt aber auch dem Fahrpersonal zugute. Neben dem Gasantrieb fallen hier mehr Komfort und technische Aufwertungen ins Gewicht. Janine Theis etwa, die als Sachbearbeiterin, aber auch Busfahrerin in der Niederlassung arbeitet, ist gespannt auf die neuen Busse: „Ich freue mich besonders auf die Gelenkbusse, da ich jeden Morgen eine Schulfahrt damit fahren werde. Das Fahrgefühl, der Komfort und die technischen Hilfen, z.B. der Abbiegeassistent, gefallen mir sehr.“ Ab Werk sind die Busse mit einem „Toter Winkel-“ oder auch Abbiegeassistenten ausgestattet, der insbesondere Radfahrer im toten Winkel erkennbar macht.

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Rund 500.000 Erstimpfungen in der Priogruppe 1

Region/Mainz – „In Rheinland-Pfalz halten wir uns weiterhin an die von der Bundesimpfverordnung vorgegebene Priorisierung. Die Impfungen der Priogruppe 2 finden grundsätzlich vor den Impfungen der Priogruppe 3 statt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Impfbereitschaft ist groß: Wir stellen fest, dass es nach wie vor noch zu zahlreichen Registrierungen der Priogruppen 1 und 2 kommt. Allein in den vergangenen zwei Wochen haben sich 140.000 Menschen dieser Gruppen registriert.“

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Verfassungsschutz beobachtet Querdenken-Szene in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Innenminister Reul: Aus manchen Corona-Skeptikern sind Demokratie-Feinde geworden. Der Verfassungsschutz wird ab sofort Teile der sogenannten „Querdenken-Szene“ in Nordrhein-Westfalen beobachten. Das sind insbesondere rund 20 regionale Gruppen der „Querdenken-Bewegung“ sowie die Gruppierung „Corona-Rebellen Düsseldorf“, da bei ihnen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Delegitimierung des Staates vorliegen. Solche Anhaltspunkte ergeben sich zum Beispiel dann, wenn sich Anhänger der Protestbewegung mit Rechtsextremisten vernetzen, gewalttätig gegen Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen vorgehen oder ständig die staatlichen Schutzmaßnahmen verächtlich machen, um das Vertrauen der Menschen zu erschüttern.

Innenminister Herbert Reul: „Es ist legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und wird daher vom Staat besonders geschützt. Teile der Querdenker wollen aber genau diesen Staat bekämpfen. Aus manchen Corona-Skeptikern sind Demokratie-Feinde geworden, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Wir begrüßen den demokratischen Protest, extremistische Querschläger aber beobachten wir – auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“

Bereits seit März vergangenen Jahres hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Protestbewegungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Blick. Dazu gehören etwa 50 unterschiedliche Gruppierungen im Netz und in der realen Welt. Hier versammeln sich unter anderem Kritiker der Schulmedizin, Impfgegner, Esoteriker, Aussteiger, Hooligans, Reichsbürger, Rechtsextremisten, aber auch Bürgerinnen und Bürger aus vielen Teilen der Gesellschaft.

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Keine “ Blauen Briefe “ in NRW

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Wir sichern auch 2021 die Abschlüsse und Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler. Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert.

Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt und weitreichende Anpassungen beschlossen, um unseren Schülerinnen und Schülern in diesen herausfordernden Zeiten für ihre schulischen Laufbahnen ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit zu bieten. Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
  • Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
  • Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.
  • Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.
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Luca-App hilft dem Gesundheitsamt in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Saftig und Oberbürgermeister Langner hoffen auf rege Nutzung. Mit der Luca-App soll ein Stück Normalität in der Corona-Pandemie ins Alltagsleben im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz zurückkehren. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist eines von insgesamt sechs Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz, die in einem Modellversuch die Luca-App zur digitalen und verschlüsselten Kontaktregistrierung und –nachverfolgung nutzen.

Landrat Dr. Alexander Saftig und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner wissen nur allzu gut, dass sich die Menschen in Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz nach Freiheiten, Begegnungen, Veranstaltungen und Zusammenkünften sehnen. „Die Luca-App trägt mit ihrem Konzept dazu bei, dass uns genau das gelingen kann, wenn es zu Lockerungen kommt“, sagt David Langner. „Alles ist komplett freiwillig, aber je mehr Menschen und Betriebe sich an der Nutzung von Luca beteiligen, desto besser funktioniert die Idee hinter der App“, betont Landrat Saftig.

Die Luca-App kann sowohl bei privaten Treffen als auch in Geschäften und Gastronomiebetrieben sowie bei Veranstaltungen genutzt werden. Insbesondere für Kunden und Unternehmer reduziert die einfache, digitale Art der Kontaktverfolgung den Aufwand der manuellen Kontaktnachverfolgung und erleichtert damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Ganz konkret ersetzt die Luca-App die bisherige Zettelwirtschaft mit häufig schlecht lesbaren handschriftlichen Einträgen durch einfaches digitales Einchecken. „Die bislang handschriftlich geführten Kontaktlisten, bei denen man die eigenen Daten im Gegensatz zu Luca sogar unverschlüsselt preisgibt, sind aber selbstverständlich auch weiterhin erlaubt. Wer die Luca-App also nicht nutzen möchte, muss es nicht. Doch jede Nutzung hilft dem Gesundheitsamt und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Luca macht den Unterschied

Doch warum ausgerechnet Luca und keine andere App, wie etwa die Corona-Warn-App? Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für Luca entschieden. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Auf den ersten Blick scheinen die Corona-Warn-App mit ihrer neuen Eincheck-Funktion und die Luca-App zwar ganz ähnlich zu funktionieren, im Detail gibt es aber deutliche Unterschiede. Denn während bei der Corona-Warn-App keine konkreten Personendaten hinterlegt werden und lediglich eine anonymisierte Warnung an die App-Nutzer erfolgt, werden bei der Luca-App sehr wohl kurzzeitig persönliche Daten gespeichert, auf die das Gesundheitsamt im Ernstfall zugreifen kann. Letzteres ist für die Kontaktnachverfolgung entscheidend. „Wir alle lernen in dieser Pandemie täglich neu dazu und sollte es künftig auch möglich sein, dass unser Gesundheitsamt über die neu eingeführte Software Sormas Daten anderer Kontaktverfolgungs-Apps verarbeiten kann, werden wir uns bemühen, auch dies anzubieten. Aktuell aber ist Luca die App der Stunde“, sagt der Landrat.

Luca ermöglicht also nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten ans Gesundheitsamt und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder die Betreiber von Luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen. Ein weiterer Vorteil von Luca: Bürger, die über kein Smartphone verfügen oder die App nicht auf ihrem Gerät nutzen möchten, haben dennoch die Chance von dem attraktiven System zu profitieren und zwar über die Nutzung eines kostengünstigen Luca-Schlüsselanhängers. Mit dem analogen Gegenstück zur App können Nutzer auch ohne Smartphone in Standorten einchecken. Schon bald soll der Schlüsselanhänger im Luca-eigenen Webshop bestellt werden können. Parallel dazu ist der Landkreis Mayen-Koblenz bemüht, eine beträchtliche Anzahl solcher Anhänger zu besorgen, um interessierte Bürger in Mayen-Koblenz und Koblenz unkompliziert mit dem Produkt versorgen zu können. Die Lieferzeit für die Schlüsselanhänger beträgt derzeit allerdings gut vier bis sechs Wochen.

App bietet Nutzern viele Vorteile

Die digitale Lösung der Luca-App bietet Betrieben und Veranstaltern sowie Kunden und Besuchern zahlreiche Vorteile. Und so funktionierts: Nachdem die kostenlose Luca-App auf dem Smartphone des Nutzers installiert wurde, müssen einmalig persönliche Angaben wie Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse darin hinterlegt werden. Die App generiert anschließend sich ständig ändernde und verschlüsselte QR-Codes für den Nutzer. Besucht der Nutzer beispielsweise einen Einzelhandelsbetrieb oder, sobald wieder möglich, ein Restaurant, scannt der jeweilige Unternehmer den verschlüsselten QR-Code des Gastes mithilfe eines Tablets, Smartphones oder QR-Code-Lesegerätes. Der Datensatz wird zweifachverschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen wieder gelöscht. Für den Betrieb selbst bleibt der Kunde anonym, da der Betrieb die gescannten Daten seiner Kunden nicht auslesen kann.

Wird ein Besucher später positiv auf das Coronavirus getestet, kann er dies melden, indem er die in der App gespeicherte Historie seiner Kontakte an das Gesundheitsamt übermittelt. Zur Kontaktnachverfolgung informiert das Gesundheitsamt schließlich den jeweiligen Betrieb, indem sich der Besucher aufgehalten hat und bittet um Freigabe des relevanten Zeitfensters eines Check-Ins. Nach erfolgter Freigabe kann nur das Gesundheitsamt die übermittelten QR-Codes weiterer Besucher entschlüsseln und gezielt Kontaktpersonen informieren.

Die Anleitung für Privatpersonen und Betriebe sowie viele weitere nützliche Informationen gibt es unter www.luca-app.de

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Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann stellt weiteren Impffahrplan vor

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen vorgestellt. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Minister Laumann erklärt: „Fast jeder Dritte hat in Nordrhein-Westfalen bereits eine Erstimpfung erhalten. Die Impfkampagne läuft inzwischen auf Hochtouren. Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben wird, wollen wir in Nordrhein-Westfalen noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben. Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Dazu erklärt Gesundheitsminister Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen. Schwer erkrankte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können selbst noch nicht geimpft werden. Umso wichtiger ist es mir, dass wir in Nordrhein-Westfalen diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, dadurch einen besonderen Schutz geben, dass wir ihren Eltern nun ein Impfangebot machen.“

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Minister Laumann weist zudem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs von zwölf auf neun Wochen zu verkürzen, um die Akzeptanz dieses Impfstoffs weiter zu erhöhen: „Gerade vor den Ferien stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage, ob sie noch vor dem Urlaub vollständig geimpft werden können. Dafür spricht einiges, wenn der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung bei AstraZeneca nicht doppelt so lang ist wie bei einer mRNA-Impfung.“

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Giftiger Riesenbärenklau – Staude frühzeitig bekämpfen

Ahrweiler – Die Kreisverwaltung Ahrweiler rät: Kinder fernhalten und Pflanzen ausgraben. Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern, an Rändern von Wegen und Feldern sowie in Hausgärten ausbreiten. Für die Bekämpfung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Pflanze ist giftig und gefährlich, weil Hautkontakt zu allergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Verbrennungen führen kann. Auch Beeinträchtigungen der Atemwege sind möglich. Insbesondere Kinder sind gefährdet, weil sie durch die auffällige Erscheinung der Pflanze und deren röhrenartigen Stiele zum Spielen verleitet werden. Pflanzen, die an Standorten wachsen, an denen sich Kinder aufhalten, sollten in jedem Fall entfernt werden. Wichtig ist, bei allen Arbeiten am Riesenbärenklau Schutzkleidung, wie Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel, zu tragen.

Wirksamstes Bekämpfungsmittel ist das Ausgraben des Wurzelstocks durch Abstechen der Wurzel in etwa 15 Zentimeter Bodentiefe. Das Ausgraben ist vor allem bei kleineren Beständen die sicherste Methode und kann auch während der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Wiederholtes Mähen führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sie sich ausgraben und desto geringer ist die Gefahr des Hautkontaktes. Um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen, sind das Beobachten und das Ausgraben der Pflanzen auf den betroffenen Flächen über mehrere Jahre notwendig.

Hat die Pflanze bereits Samenstände ausgebildet, sollten diese abgeschnitten werden, ohne dass der Samen auf den Boden fällt und neu austreibt. Die Pflanzenteile sollten anschließend verbrannt werden. Auf keinen Fall dürfen die Samenstände auf der Fläche kompostiert, auf den Kompost / in die Biotonne geworfen oder auf der Fläche liegen gelassen werden. Auch eine Abgabe bei den Astsammelplätzen der Gemeinden ist nicht zulässig. Bei größeren Mengen gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler Entsorgungsinfos (gebührenfreie Rufnummer 08000 / 858-858, E-Mail info@awb-ahrweiler.de).

Entlang der Ahr bekämpfen die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die giftigen Pflanzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Diese Maßnahmen entbinden jedoch nicht die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht selbst zu handeln.

Die Herkulesstaude ist keine einheimische Pflanze, sondern ein sogenannter Neophyt. Die bis zu 3,5 Meter hohe Pflanze kommt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde vor 100 Jahren in Europa eingeführt. Ihre zunehmende Verbreitung verursacht nicht nur ökologische Probleme, sie stellt auch ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar.

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Kommunaler IT-Dienstleister eröffnet Zweigstelle in Kaisersesch

Kaisersesch – „Wir freuen uns, dass wir die KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, als landesweit tätiges IT-Unternehmen für kommunale IT-Verfahren als Mieter im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße gewinnen konnten“, so begrüßte Bürgermeister Albert Jung von der Verbandsgemeinde Kaisersesch Vertreter der Geschäftsführung und erste Mitarbeiter*innen des Unternehmens am neuen Standort.

Als Tochterunternehmen der kommunalen Spitzenverbände unterstützt und berät die KommWis GmbH die Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten bilden die Betreuung der landeseinheitlichen IT-Verfahren für alle Meldebehörden, Wahlämter und Standesämter, die Betreuung des KFZ-Zulassungswesens, die Betreuung des Kommunalnetzes Rheinland-Pfalz sowie die Entwicklung und Einführung neuer Dienste im Umfeld der digitalen Verwaltung und des eGovernments.

„Mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell und der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch haben wir in den letzten Jahren besonders innovative Partner gefunden, die uns als Pioniere und Referenzkommunen bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse nachhaltig unterstützen. Zudem ist der Standort Kaisersesch, direkt an der Autobahn zwischen den beiden Oberzentren Koblenz und Trier gelegen, für uns von besonderer Bedeutung, weil wir uns hier gut ausgebildete IT-Spezialisten erhoffen, die den regionalen Bezug bewahren und den ländlichen Raum stärken wollen. Dank der digitalen Möglichkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Teamkolleg*innen am Hauptstandort Mainz uneingeschränkt möglich“, so der Geschäftsführer des Unternehmens Herbert Benz.

Seit dem 01.01.2021 übernimmt die KommWis GmbH die Aufgabe des kommunalen Projektbüros zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Rheinland-Pfalz. Der Leiter des Projektbüros Jan Druwe bemerkte: „In Kaisersesch wollen wir den Schwerpunkt Prozess-Design etablieren und dort vorrangig sogenannte OZG-Designer einsetzen.“ Diese Mitarbeiter*innen erarbeiten und entwickeln mit den Verwaltungen Onlineprozesse. Das OZG verpflichtet alle Behörden, bis Ende 2022 die Abwicklung von 575 Verwaltungsleistungen in elektronischer Form über das Internet zu ermöglichen.

Landrat Manfred Schnur stellte fest: „Durch den neuen Standort und die Nähe zu unserem kommunalen Digitalisierungspartner KommWis erhoffen wir uns Synergien für eine verbesserte und beschleunigte Verwaltungsmodernisierung in unserem Landkreis und als Modell für andere Kommunen in Rheinland-Pfalz.“

Bereits seit 2016 bieten die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und die vier Verbandsgemeinden (Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen) ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen über das Bürgerportal Cochem-Zell an. Damit können viele Behördengänge im Landkreis online erledigt werden. Diese finden Sie unter www.cochem-zell-online.de

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Dank Ökoprofit fit für die Zukunft – Finzelberg spart Energie und mindert Emissionen

Region/Mayen-Koblenz – Offizieller Ökoprofit-Betrieb – diese Auszeichnung hat die Finzelberg GmbH & Co. KG im vergangenen Jahr erhalten. Ökoprofit steht für Ökologisches Projekt für Integrierte Umwelttechnik und unterstützt Unternehmen dabei, Betriebskosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Bei dem seit 146 Jahren in Andernach angesiedelten Wirkstoffhersteller für pflanzliche Arzneimittel wird in vielen Bereichen großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt: So sind CO2-Reduktion, Abfallvermeidung und Mitarbeitermotivation ebenso präsente Themen wie eine faire und nachhaltige Gewinnung der Rohstoffe zur Herstellung von Pflanzenextrakten für die Gesundheitsindustrie.

Träger des Projektes Ökoprofit sind die drei Landkreise Mayen-Koblenz, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie die Stadt Koblenz. Ökoprofit hilft beim Einstieg in ein Umwelt- und Energiemanagement. Teilnehmende Betriebe durchlaufen in der Einsteigerrunde acht themenbezogene Workshops und vier Vorort-Termine sowie eine Kommissionsprüfung zum Projektende. Verbrauchswerte werden erfasst und analysiert. Hierauf aufbauend werden im Unternehmen konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. So wird das Unternehmen dabei unterstützt, dauerhaft Einsparungen in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall zu erzielen und damit gleichzeitig einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Finzelberg nimmt nach erfolgreich abgeschlossener Einsteigerrunde nun auch am Ökoprofit-Klub teil, um weiterhin über aktuelle Entwicklungen im Umweltschutz informiert zu sein. „Wir sind der Überzeugung, dass ganzheitliches, nachhaltiges Denken und Handeln ein Teil unseres unternehmerischen Selbstverständnisses sind und dass wir nur so ein langfristiges, wertschöpfendes Wachstum gewährleisten können. Mit dem Ziel der CO2-Neutralität und der Teilnahme an Ökoprofit möchten wir unser Unternehmen auch weiterhin zukunftsfähig halten“, sagt Dietmar Kaiser, Betriebsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens, das bis spätestens 2030 eine komplette CO2-Neutralität erreichen möchte.

Auf diesem Weg wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt: Der gesamte Strombedarf wird durch Ökostrom gedeckt. Ein Teil davon kommt aus einer ersten Photovoltaik (PV)-Anlage. Weitere PV-Anlagen sollen an den Standorten in Andernach und Sinzig noch in diesem Jahr den Betrieb aufnehmen. Mit der Inbetriebnahme einer neuartigen Dampfturbine, die bereits erzeugten Dampf nutzt, können am Standort Andernach jährlich mehr als 160 Tonnen CO2 eingespart werden. Auch der Austausch der Verdampfer-Anlage im Extraktionsbereich spart durch die deutlich effizienteren Geräte jährlich mehr als 500 Tonnen CO2.

Bei der Gewinnung der pflanzlichen Extrakte fallen große Mengen an Pflanzenresten an. Einen großen Beitrag in Sachen Energie, Emissionen und Abfall leistet dabei die sogenannte Pyrolyse-Anlage. In dieser werden unter sauerstoffarmen Bedingungen und bei relativ niedrigen Temperaturen die große Mengen an Pflanzenresten verkohlt. Einerseits kann die bei diesem Prozess entstehende Wärme genutzt werden. Auf der anderen Seite entzieht die entstandene Pflanzenkohle der Atmosphäre dauerhaft das CO2 des eingesetzten Rohstoffes und kann danach als natürlicher Bodenverbesserer oder Zusatz in der Futtermittelindustrie eingesetzt werden.

Auch im Bereich Abfall und Recycling geht das Unternehmen neue Wege: Der Umstieg von Einwegprodukten auf Mehrwegverpackungen und Edelstahlcontainer vermeidet jährlich rund 10 Tonnen Verpackungsmüll. Neben den großen Maßnahmen spielen aber auch kleinere Projekte und die Sensibilisierung der Mitarbeiter bei Finzelberg eine wichtige Rolle. So nehmen Auszubildende des Unternehmens am Projekt „Energie-Scouts“ teil. „Die Energieschulung hat einen langanhaltenden Effekt und prägt die Auszubildenden sehr. Sie achten auch in den Folgejahren weiterhin auf mögliche Energieverschwendung und sind befähigt Maßnahmen zum effizienten Umgang mit Energie zu entwerfen. Diese Fähigkeit kommt somit letztendlich nicht nur ihnen selbst als Privatperson, sondern dem gesamten Unternehmen zugute“, erklärt Energiemanager Wadim Pfaff. Auch bei den eigenen Produkten legt Finzelberg großen Wert auf Nachhaltigkeit. Als Mitglied der Unternehmensgruppe nature network gibt es eine vollständige Transparenz der Lieferketten, da Lieferanten ebenfalls Teil des Netzwerks. Dies ermöglicht die Nachverfolgung von den Rohstoffen bis zum fertigen Produkt und garantiert die Nachhaltigkeit.

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Die Zeiger stehen auf Zukunft

Düren – Die Kreise Düren und Rhein-Erft stärken ihre Zusammenarbeit. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist beschlossene Sache. Das erste Kraftwerk, das im Rahmen des Kohleausstiegs vom Netz gehen soll, befindet sich im Herzen des Rheinischen Braunkohlereviers, in Bergheim-Niederaußem. In den kommenden Jahren steht insbesondere die Region um die Tagebaue Garzweiler, Inden sowie Hambach vor der großen Herausforderung, die Folgen des Kohleausstiegs abzufedern und die Chancen des Strukturwandels für sich zu nutzen.

Für die Landräte Wolfgang Spelthahn und Frank Rock ist eine gute kommunale und überregionale Zusammenarbeit die Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung des Rheinischen Reviers. Die Landräte des Kreises Düren und des Rhein-Erft-Kreises trafen sich daher zu einem intensiven Austausch über die künftige Kooperation und die gemeinsamen Ziele der regionalen Entwicklung.

In den beiden Kreisen leben insgesamt etwa 740.000 Menschen, also rund ein Drittel der Bevölkerung des Rheinischen Reviers. Die Kreise Düren und Rhein-Erft sind geografische Nachbarn und in der Gesamtfläche von vergleichbarer Größe. Die im Hinblick auf den Braunkohleausstieg wohl gewichtigste Gemeinsamkeit besteht in ihrer direkten Nähe zu den Tagebauen Hambach und Inden. Dabei reicht der Tagebau Hambach, mit einer Betriebsfläche von 4.563 ha, weit in die Kreisgebiete hinein. Der Tagebau Inden, mit einer Betriebsfläche von 1.650 ha, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hambacher Tagebau, auf dem Gebiet des Kreises Düren.

Nicht erst mit dem Ende der Braunkohleverstromung im Jahr 2038, sondern bereits in den kommenden Jahren wird und soll sich hier vieles verändern.

Mit dem Forschungszentrum und dem Brainergy-Park in Jülich hat der Kreis Düren bereits wichtige Bildungsstrukturen geschaffen. „Das Gelingen des Strukturwandels wird davon abhängen, dass wir überregionale Innovationsprozesse anstoßen und begleiten“, sagte Wolfgang Spelthahn, Landrat des Kreises Düren. „Dank nennenswerter Erfolge aus der jüngsten Vergangenheit stehen die Zeiger in beiden Kreises bereits heute auf Zukunft“, betonte Frank Rock, Landrat des Rhein-Erft-Kreises. So seien zum Beispiel Projekte wie das Blockchain-Reallabor vom Frauenhofer-Institut in Hürth, das Quirinus Projekt von SME in Elsdorf oder der Foodcampus Elsdorf realisiert oder ein finaler Förderzugang gefunden worden.

Einen wichtigen Entwicklungsprozess sehen die beiden Landräte dabei auch im Landschafts- und Naturschutz. Die im März durch die NRW-Landesregierung beschlossene Leitentscheidung sieht den Erhalt des Hambacher Forstes und der umliegenden Waldflächen vor. „Nach den langen Auseinandersetzungen ist das eine gute Nachricht“, befinden die beiden Landräte.

„Gerade in weitgehend ländlich geprägten Kreisen wie den unseren hängt die Innovations-geschwindigkeit maßgeblich von der Entwicklung neuer Mobilitätsstrategien ab“, sagt Landrat Rock. „Wir wünschen uns für die Zukunft, dass im Rheinischen Revier ein Transformationsprozess stattfindet, der nicht nur einzelne Projekte in leere Landschaften stellt, sondern die Erreichbarkeit dieser Punkte berücksichtigt. Insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität neu entstehender Arbeitsplätze bedarf es einer stärkeren Vernetzung der gesamten Region.“

Doch nicht nur die Verkehrsinfrastruktur soll sich in den nächsten Jahren weiter verbessern. Auch digital soll die Region enger vernetzt werden. Zudem soll auch die Nutzung und Zurverfügungstellung von Stoffen gesichert werden, die erst in einigen Jahren tatsächlich genutzt werden. „Wir müssen heute schon an morgen denken und beispielsweise die Forschung mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen voranbringen. Hierzu haben entsprechende Projekte angestoßen, zum Beispiel die Produktion von grünem Wasserstoff“, erläutert Landrat Spelthahn weiter.

Als einen zentralen Pfeiler des Strukturwandels sehen die beiden Landräte die Bildung. Die Studie „Wissen und Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative BioökonomieREVIER Rheinland, beauftragt vom Forschungszentrum Jülich und durchgeführt vom Institut für Arbeit und Technologie Gelsenkirchen, unterstreicht die hohe Bedeutung der Thematik. Hierzu gehört auch das bereits im Kommissionsbericht als Leuchtturm benannte Projekt „TH Campus Rhein-Erft“, in welchem die Fachkräfte für den anstehenden Transformationsprozess im gesamten Rheinischen Revier und darüber hinaus ausgebildet werden sollen.

Wichtige Weichen für den Weg in den Strukturwandel sind gestellt und eine Fülle von Optionen bieten sich an. Dass diese für die beiden Kreise Düren und Rhein-Erft nutzbar werden, hängt unmittelbar auch an den nächsten Entscheidungen von Bundes- und Landesregierung. Fest steht für die beiden Landräte Spelthahn und Rock dabei, dass die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den vielen Akuteren auch in den nächsten Jahren vertrauensvoll fortgesetzt und intensiviert werden soll.