Jülich, 11.11.2020 – Das Tragen einer Alltagsmaske gilt in Jülich in folgenden Straßen: In der Kleinen Kö, auf der gesamten Kölnstraße (auch entlang des Schlossplatzes) und an den Markttagen auf dem Marktplatz und Kirchplatz.
Diese Verpflichtung gilt auch früh morgens, abends oder nachts.
Es finden regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht statt. Das Nichttragen einer Alltagsmaske ist mit einem Bußgeld von 50 Euro zu ahnden.
Aktuelle Informationen sind jederzeit verfügbar auf www.juelich.de/coronavirus. Dort findet man auch die vollständige neue Coronaschutzverordnung mit allen Regelungen.
