Wittlich – Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Bernkastel-Wittlich sinkt gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 34,7 auf 26,7 Fälle je 100.000 Einwohner. Die Inzidenz liegt am fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner. Die Kreisverwaltung macht in der Folge bekannt, dass die Regeln der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz für Kommunen mit einer Inzidenz von unter 50 am übernächsten Tag, hier der Montag, 31. Mai 2021, zum Tragen kommen. Ab Montag, 0 Uhr, werden somit gemäß der Regelungen der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz folgende Angebote zulässig:
- Öffnung gastronomischer Einrichtungen im Innenbereich.
- Kontaktlose Sportausübung im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers.
- Öffnung von Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen.
- Musik- und Kunstunterricht in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer Lehrperson im Freien zulässig.
- Öffnung von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen auch im Innenbereich.
- Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien.
