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„Bundes-Notbremse“ im Landkreis Vulkaneifel ab Donnerstag, 06. Mai 2021 aufgehoben

Daun – Im Landkreis Vulkaneifel gelten ab Donnerstag, 06. Mai Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen. Der Landkreis Vulkaneifel darf die seit dem 24. April gültige „Bundesnotbremse“ wieder lockern. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat am heutigen Dienstag, 04. Mai, festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Laut der gesetzlichen Regelung des Bundesinfektionsschutzgesetztes können somit am übernächsten Tag, also am Donnerstag, 06. Mai 2021 die Maßnahmen der Bundesnotbremse aufgehoben werden. Ab Donnerstag, 06. Mai, 0:00 Uhr gelten somit die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Konkret kommt es ab Donnerstag, 06. Mai zu ersten vorsichtigen Lockerungsschritten in folgenden Bereichen:

Die bisher geltende Ausgangsbeschränkung zwischen 22:00 Uhr und 05:00Uhr entfällt.

Private Zusammenkünfte: erlaubt sind jetzt wieder Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren

Einzelhandel: Gewerbliche Einrichtungen dürfen öffnen, wenn nach vorheriger Terminvereinbarung Einzeltermine für einen fest begrenzten Zeitraum vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden gleichzeitig Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Bei den Einzelterminen gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Schnelltestes entfällt.

Gastronomie: Gastronomische Einrichtungen,  wie bspw. Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars, Eisdielen, Eiscafés oder Vinotheken sind innen geschlossen. Die Einrichtungen können aber Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Straßenverkauf (ohne Alkoholausschank) und Ab-Hof-Verkauf anbieten.

Außengastronomie: Abweichend davon können gastronomische Einrichtungen den Außenbereich öffnen. Es gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, das vorzuhaltende Hygienekonzept der Einrichtung, das Abstandsgebot zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen, die verschärfte Maskenpflicht für Personal und Gäste (für Gäste ist die Maske unmittelbar am Platz entbehrlich), die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Vorausbuchungspflicht und die Testpflicht. Die Bewirtung darf nur am Tisch mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig.

Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen, bei denen der Abstand gewahrt werden kann, sind erlaubt. Es gilt die Maskenpflicht.

Körpernahe Dienstleistungen, also Dienstleistungen, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, sind erlaubt, wenn sie medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dies ist insbesondere bei Optikern, Hörakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie bei der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie und beim Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch der Fall. Außerdem sind Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, wie beispielsweise in Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, zulässig. Für die genannten Dienstleistungen gelten das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Kann wegen der Art der Dienstleistung keine Maske getragen werden (bspw. Bartpflege), hat die Kundin oder der Kunde ein maximal 24 Stunden alte negatives Ergebnis einer Corona-Testung mitzubringen oder vor Ort unter der Aufsicht einer vom Betreiber der Einrichtung dafür beauftragten Person einen Coronatest zu machen. Ansonsten entfällt die lt. Bundesnotbremse geltende Pflicht in einem Friseurbetrieb oder bei der Fußpflege ein negatives Testergebnis vorzulegen, dass nicht älter als 24 Stunden ist.

  • Im Bereich Sport bleiben Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für die kontaktlose Ausübung, wenn diese alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erfolgen sowie im Freien bei Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von maximal 20 Personen plus einem Trainer. Des Weiteren ist Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt, wenn die in der Verordnung geregelte maximale Gruppengröße, ein Mindestabstand von drei Metern, die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Testpflicht sowie die Gesamtteilnehmerzahl von maximal einer Person pro angefangenen 40 Quadratmetern Trainingsfläche eingehalten werden. Unter diesen Maßgaben können auch Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen sind hingegen weiterhin geschlossen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist mit maximal einer Person pro angefangenen 20 Quadratmetern Unterrichtsraum möglich. Für Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß wie Singen oder bei Blasinstrumenten gilt in geschlossenen Räumen die in der Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Testpflicht.

„Das sind erste kleine Lockerungsschritte hin zu wieder etwas mehr Normalität. Das haben sich die Menschen im Landkreis Vulkaneifel durch ihr Verhalten verdient. Ich bedanke mich bei allen Vulkaneifelerinnen und Vulkaneifelern für ihre Umsicht, ihre Disziplin und auch ihre Solidarität. Ich weiß, dass die Einschränkungen uns nach mittlerweile über einem Jahr Pandemie sehr viel abverlangen. Es ist der Erfolg aller im Landkreis Vulkaneifel lebenden Menschen, dass solche Lockerungen möglich sind! Es muss weiterhin unser aller Ziel sein, dass die Infektionen nicht wieder nach oben schnellen. Die hohe Impfquote in unserem Landkreis mit über 36 % Erstimpfungen und das zunehmende Impftempo – auch durch die bei den Hausärzten durchgeführten Impfungen – lassen mich optimistisch nach vorne schauen. Ich bitte Sie dennoch, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten und die vielen kostenlosen Test-Möglichkeiten im Landkreis Vulkaneifel zu nutzen. Lassen Sie sich bitte impfen, wenn Sie an der Reihe sind“, so Landrätin Julia Gieseking.

Die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz findet sich im kompletten Wortlaut auch auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de sowie unter corona.rlp.de.

Die Notbremse tritt wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Verschärfungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen laut „Bundes-Notbremse“ sind die Daten des Robert Koch-Instituts.

Der Landkreis Vulkaneifel wird entsprechend zeitnah über sich durch die Inzidenz verändernde Maßnahmen informieren.

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Schützendorf feiert den Mai

Mechernich-Schützendorf – „Man sieht, das Dorf macht etwas, trotz Corona“, ist Ortsbürgermeister Guido Lange stolz auf „seine“ Schützendorfer und die gelungene Aktion. Auf seine Initiative hin wurde mit Flyern dafür geworben, die Häuser an der durch den Ort führenden St.-Michael-Straße im Sinne des Maifestes zu schmücken.

Sein Appell wurde vielfach erhört und die Anwohner stellten Maibäume und hingen Maiherzen auf. So erstrahlt nun die lange Dorfstraße in bunten Farben – aber nicht nur die. Denn auch viele andere Anwohner schritten ebenso zur Tat und schmückten kräftig ihre Häuser und Grundstücke. Auch ein großer, zentraler Maibaum des Dorfes wurde – nach einigen Jahren Pause – wieder aufgestellt.

„Auch am Ortseingang, aus Richtung Denrath kommend, stehen zwei toll geschmückte Bäume. Hier hat das Dorf große Initiative gezeigt und das finde ich bewundernswert. Es ist einfach schön zu sehen, dass bei der Aktion so viele mitgemacht haben“, freut sich Lange, der ankündigt, dass für 2022 wieder eine Maifeier geplant sei.

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„Mobile Röntgenanlage“ für Bad Neuenahr-Ahrweiler und Adenau

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Röntgenbilder in Sekundenschnelle auf dem Monitor. Das Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr-Ahrweiler und das St. Josef-Krankenhaus in Adenau haben hochmoderne Röntgenanlagen erhalten – enge Zusammenarbeit mit der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Mit den neuen Röntgengeräten, die das Krankenhaus Maria Hilf angeschafft hat, „ist die gesamte radiologische Abteilung primär digital ausgerüstet und technisch auf modernstem Stand“, freut sich Dr. Felix Schoth, der Chefarzt der Diagnostischen und Interventionellen Radiologie. Wurden bislang die Bilder auf Röntgenleuchtstoffspeicherplatten aufgenommen, die nach der Belichtung in einem getrennten Gerät eingelesen und dann erst digital gespeichert werden konnten, so werden jetzt sämtliche Röntgenaufnahmen direkt bei der Aufnahme in das Computersystem des Krankenhauses eingespeist. Auch die beiden neuen mobilen Röntgengeräte, mit denen Patientinnen und Patienten untersucht werden, welche die Röntgenabteilung nicht aufsuchen können, weil sie zum Beispiel auf der Intensivstation liegen, schicken ihre Daten binnen Sekunden via WLAN in das IT-System des Krankenhauses.

Das primär digitale Röntgen verbessert die Bildqualität bei geringerer Strahlenbelastung und vereinfacht die Untersuchung, so Dr. Schoth. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können die Bilder kurz nach der Aufnahme am Monitor betrachten und die weitere Behandlung planen. „Noch bevor ein Patient die Röntgenabteilung verlassen hat, wissen wir, welche Gelenkprothese oder welche Schraube er braucht“, sagt Dr. Rudolf Auen, der Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Die neue Röntgenanlage sei vor allem auch für die präoperative Diagnostik in der Orthopädie und Unfallchirurgie hervorragend geeignet. So werden zum Beispiel bei Patientinnen und Patienten, die eine Knie-Endoprothese erhalten sollen, Ganzbein-Belastungsaufnahmen angefertigt. „Dabei vermessen wir die Fehlbelastung der Gelenke und können diese dann mit Hilfe einer Computersoftware korrigieren und schon vor der Operation die passende Prothese auswählen. Das erhöht die Patientensicherheit und die Qualität der Operation“, so Dr. Auen. Die Operation einer Hüft-Endoprothese wird anhand einer speziellen Röntgenuntersuchung des Beckens geplant. Hier wird das Becken vermessen und die ausgewählte Gelenkprothese vor dem Eingriff am Computer virtuell implantiert. „So können wir die Operation optimal vorbereiten“, sagt er.

Auch Patientinnen und Patienten, die unter einer Arthrose des Sprunggelenks leiden und deshalb eine Endoprothese benötigen, werden zuvor in der Radiologie untersucht. Die Röntgengeräte fertigen Ganzbeinstandaufnahmen und Computertomographie-Bilder des kranken Gelenks an. „Damit sind wir sogar in der Lage eine dreidimensionale Planung des Gelenkersatzes am Monitor vorzunehmen“, freut sich Dr. Auen. „Wir fertigen eigens für diese Operationen individuelle Instrumente an, mit denen wir die Sprunggelenksprothese bei jedem Patienten millimetergenau anpassen können“. Das sichert ein optimales Operationsergebnis. Die radiologischen Kontrolluntersuchungen nach den Operationen finden dann ebenfalls im Krankenhaus Maria Hilf statt. „Die Patienten erhalten bei uns die komplette Behandlung aus einer Hand“, sagen Dr. Schoth und Dr. Auen.

Diese umfangreiche Diagnostik kann jetzt auch in Adenau angeboten werden. Denn zusätzlich zum modernen Computertomographen hat das St. Josef-Krankenhaus ebenfalls eine neue primär digitale Röntgenanlage erhalten. „Beide Häuser sind durch eine besonders geschützte Standleitung verbunden, so dass die Aufnahmen sehr schnell und sicher auch nach Bad Neuenahr zur Befundung übertragen werden können“, so Dr. Schoth. Für die Patientinnen und Patienten ist das ein großer Vorteil. „Denn wir können so in Adenau rund um die Uhr eine radiologische Diagnostik und Notfallversorgung gewährleisten“, freut er sich. Die komplette Vorbereitung auf eine Operation kann dort erfolgen. Die Patientinnen und Patienten brauchen dann lediglich zum OP-Termin nach Bad Neuenahr fahren.

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Städtischer Haushaltsplan Aachen 2021 ist genehmigt

Aachen – Mehr als 1 Mrd. Euro an Aufwendungen geplant – Gesamtinvestitionsvolumen von rund 120 Mio. Euro – Keine Mehrbelastungen für Bürger*innen und Wirtschaft. Eine kurze Verfügung der Kommunalaufsicht bestätigt die Handlungsfähigkeit der Stadt Aachen: Der  ehrgeizige Haushaltsplan, der wieder mehr als eine Milliarde Euro an Aufwendungen vorsieht und  ermöglichen wird, ist genehmigt und kann bekannt gemacht werden. Damit werden nicht nur sämtliche coronaspezifischen Unterstützungen wie etwa Kulturfonds oder der Erlass von Elternbeiträgen möglich, sondern auch die nachhaltigen Leistungen, die sich mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept verbinden.

Trotz der umfassenden Leistungspakete war die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erfreulich unproblematisch, wofür man sich nur bedanken kann. 1.091.248.900 Euro Aufwendungen sind in diesem
Haushaltsplan 2021 abgebildet. Trotz eines Fehlbedarfs von rund 20.246.900 Euro, hinter dem sich auch viele pandemisch bedingte Wirtschaftshilfen und Zuwendungen verbergen, stemmt die Stadt ein
Gesamtinvestitionsvolumen von rund 120 Mio. Euro. Damit erreicht sie einen neuen Höchststand und ermöglicht Investitionen in breitem Maße von Schulsanierungen bis hin zu Straßenbau und Klimaschutz.

Dazu Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Mit einer breiten Mehrheit des Stadtrats im Rücken kommen wir mit diesem Haushalt gut durch die Pandemie.  Es freut mich sehr, dass es darüber hinaus
gelungen ist, wichtige Projekte aus den Bereichen Bildung, Wohnen, Umwelt und Verkehr einzuplanen, darunter auch die 100 Mio. Euro an Investitionen in Klimaschutz und Mobilitätswende in den nächsten
vier Jahren.“

Allein für 2021 belaufen sich die isolierten coronaspezifischen Schäden auf rund 38 Mio. Euro. Sie müssen gesondert über Kredite finanziert werden. Die Stadt verschuldet sich weiter, ohne jedoch die
entsprechenden Folgen an die Bürger*innen weiterzugeben. Zusätzliche Belastungen sind angesichts der Pandemie weder den Menschen noch der Wirtschaft zuzumuten. Den nötigen Bewegungsspielraum dafür hat die Stadt Aachen dank der soliden Haushaltspolitik der Vergangenheit, die eine schnelle und
drastische Reduzierung des Eigenkapitals vermieden hat.

Stadtkämmerin Annekathrin Grehling: „Jetzt kommt es darauf an, diesen Bewegungsspielraum effizient und verantwortlich zu nutzen, sich vor allem aber auch die Grundlagen für zukünftiges Handeln zu
bewahren.“

INFO:
Der Haushaltsplan 2021 ist ab sofort auf www.aachen.de/haushalt zu finden. Außerdem bietet die Stadt an
dieser Stelle auch die Möglichkeit, die zugrundeliegenden Zahlen benutzerfreundlich im Interaktiven Haushalt einzusehen.

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Gute Nachbarschaft schützt vor Einsamkeit

Region/Eisenberg – Die Gefahr sozialer Isolation ist durch die Kontaktbeschränkungen deutlich gewachsen. Fast jeder Zweite in Rheinland-Pfalz hält es für möglich, dass Menschen in direkter Nachbarschaft unbemerkt vereinsamen. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Gesundheitskasse fördert in Kooperation mit Netzwerk Nachbarschaft jetzt innovative Projekte, um das gesunde Miteinander in Wohnortnähe zu stärken.

 41 Prozent der Rheinland-Pfälzer halten es für möglich, dass in ihrem Wohnumfeld Menschen unbemerkt vereinsamen. 17 Prozent sind sogar davon überzeugt, dass soziale Isolation in ihrer Nachbarschaft unbemerkt bleibt. Insgesamt schätzen die Rheinland-Pfälzer das Risiko der Vereinsamung niedriger ein als der bundesweite Durchschnitt (55 %). Die aktuelle AOK-Umfrage macht aber auch deutlich: Rund jeder Zweite der Befragten an Rhein und Mosel (58 %) erachtet es für wenig oder gar nicht möglich, dass Nachbarn vereinsamen können, ohne dass dies jemand bemerkt. Demnach zeigt sich die Kultur guter Nachbarschaft in Rheinland-Pfalz besser entwickelt als im Rest der Republik.

Weniger Vereinsamung in Landkreisen

Außerhalb der Städte ist die Aufmerksamkeit von Nachbarn füreinander deutlich stärker ausgeprägt. So sehen bundesweit Bewohner von Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern das Risiko der Vereinsamung mit 39 Prozent als deutlich geringer an als Bewohner in Städten mit bis zu 500.000 Einwohnern (63 %). Auffällig ist auch die unterschiedliche Wahrnehmung von jungen und älteren Befragten. Während 80 Prozent der Jüngeren im Alter von 14 bis 29 Jahren eine Vereinsamung in Wohnumfeld für möglich halten, glauben das nur 37 Prozent der Menschen über 60 Jahre.

Aktionen gegen soziale Isolation

Um den Zusammenhalt und die Solidarität untereinander auszubauen, sind in Rheinland-Pfalz bereits viele Initiativen aktiv. So verteilen Nachbarn im Stadtteiltreff von Mainz-Gonsenheim Lebensmittelspenden an bedürftige Anwohnende der Hochhaussiedlung, im vergangenen Jahr organisierten sie ein Kontakt-Netzwerk per Telefon und Messenger-Dienste im Stadtteil, um bei Bedarf schnell und effektiv helfen zu können. Und in der Eifelgemeinde Greimersburg betreiben die Jüngeren einen Bringdienst, um vor allem Ältere mit gesunder Kost aus dem genossenschaftlich organisierten Dorfladen zu versorgen.

Lebensqualität entsteht vor Ort

„Gute Nachbarschaft ist als Gemeinschaft ein wichtiger Gesundheitsfaktor. Denn die Lebensqualität für jedes Alter ist maßgeblich vom Miteinander im nahen Wohnumfeld geprägt. Stabile soziale Kontakte schaffen hier das Gefühl der Geborgenheit und motivieren dazu, geistig und körperlich aktiv zu bleiben“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ mit 10.000 Euro dotiert

Wohnortnahe Gesundheits-Netzwerke zu stärken, ist daher das Ziel des Förderpreises „Gesunde Nachbarschaften“, den die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Kooperation mit dem bundesweiten Aktionsbündnis Netzwerk Nachbarschaft erstmals auslobt. Der Förderpreis richtet sich an alle Nachbarinitiativen, die sich mit innovativen und kreativen Aktionen für ein gesundes und sozial interaktives Miteinander stark machen. „Viele Nachbarschaften haben das Ziel, gemeinschaftlich gut vernetzt zu sein, um sich den Lebensalltag zu erleichtern“, sagt Erdtrud Mühlens, Gründerin von Netzwerk Nachbarschaft.

Initiative zählt!

Der Förderpreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Preisgeld geht an zehn nachbarschaftliche Gesundheitsprojekte in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die von einer prominent besetzten Jury ausgewählten Projekte werden mit jeweils 1.000 Euro gefördert. Bewerbungen für den Förderpreis sind online möglich, Stichwort:
AOK-Förderpreis Gesunde Nachbarschaften.

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Ein Integrations-Konzept für die Gemeinde Wachtberg

Wachtberg – Arbeitsgruppe „Integration“ nimmt Arbeit wieder auf. In einer Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Generationen, Soziales, Sport und Kultur im Jahr 2020 wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe „Integration“ beschlossen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Gemeindeverwaltung, der politischen Fraktionen im Rat der Gemeinde Wachtberg und des Ökumenischen Arbeitskreises/Ehrenamt zusammen. Ziel ist die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes für die Gemeinde Wachtberg.

Im letzten Jahr hatte die Arbeitsgruppe „Integration“ ihre Arbeit aufgenommen. In drei sehr konstruktiven Treffen wurden erste Leitlinien und wichtige Themenfelder für die Integrationsarbeit in der Gemeinde Wachtberg erarbeitet. Das Themenfeld „Integration durch Bildung“ stellt den ersten Arbeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe dar. Da „Integration durch Bildung“ ein sehr weitumfassendes Feld ist, wurde der erste Fokus auf „Sprachförderung/-bildung für erwachsene Geflüchtete bzw. mit Migrationshintergrund“ gelegt.

An diesem Punkt nimmt die Arbeitsgruppe am 05. Mai 2021 nach einer längeren Pause, bedingt durch die Neuformierung der politischen Gremien in der Gemeinde, ihre Arbeit wieder auf. Ziel dieses und des nächsten Treffens ist es, gemeinsam mit externen Fachleuten Angebote im Bereich Sprachförderung zu erarbeiten. Externe Fachleute sind z.B. Träger von Sprach- und Integrationskursen, Wohlfahrtsverbände, das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, aber auch die zahlreichen engagierten ehrenamtlich in der Wachtberger Flüchtlingsarbeit Tätigen. Diese Angebote sollen die Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen und somit ein Ankommen in der deutschen Sprache ermöglichen und erleichtern. (ka)

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Am 17. Mai startet ein neues Angebot am Bildungs- und Forschungsinstitut

Region/Mayen-Koblenz – Gut vorbereit für die neonatologische und pädiatrische Intensivpflege. Das Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (BFI) erweitert sein Angebot um die Weiterbildung „Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege“. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Erweiterung um die Zusatzbezeichnung „Pflege in der Anästhesie“.

Der erste Kurs startet am 17. Mai und vermittelt examinierten Fachkräften in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege Kenntnisse und Fähigkeiten in der intensivmedizinischen und -pflegerischen Versorgung der jungen und jüngsten Patienten. Die Teilnehmer werden in 720 Unterrichtsstunden sowie 1900 Stunden praktischer Weiterbildung für die spezifischen Bedarfe von Frühgeborenen und Kindern auf der Intensivstation geschult. Dabei lernen sie auch, wie man ihren Bezugspersonen kompetent begegnet und besonders in kritischen Situationen professionell und sicher agiert. Hierfür sind beispielsweise Einsätze in neonatologischen und pädiatrischen Intensivbehandlungseinheiten vorgesehen, im operativen Bereich der Anästhesie sowie im Kreißsaal. Die Weiterbildung findet über zwei Jahre hinweg in festgelegten Blockwochen statt. Eine Teil-Anerkennung bereits absolvierter Weiterbildungen kann beantragt werden.

Die Weiterbildung „Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege“ wird nach der Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz durchgeführt. Voraussetzung bei Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern ist eine mindestens einjährige Berufserfahrung inklusive einem halben Jahr Erfahrung in der neonatologischen oder pädiatrischen Intensivversorgung im innerklinischen Bereich. Bei Gesundheits- und Krankenpflegern wird jeweils die doppelte Erfahrungszeit vorausgesetzt.

Nähere Informationen stehen im Bildungsportal des GK-Mittelthein unter https://bildung.gk.de zur Verfügung. Hierüber ist auch die Anmeldung möglich. Für Rückfragen steht Weiterbildungsleiterin Dorothee Kiefer-Teijgeler unter dorothee.kiefer-teijgeler@gk.de sowie telefonisch unter 0261 499-1561 zur Verfügung.

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Weit voraus: Jeder Dritte im Kreis Ahrweiler einmal geimpft

Ahrweiler – Team des Impfzentrums, Hausärzte und mobile Impfteams im Dauereinsatz. Der Kreis Ahrweiler hat in Hinblick auf den Impfmarathon den Turbo gezündet: Seit dem Start der Impfkampagne sind bisher mehr als 54.000 Impfungen, davon 41.000 Erst sowie 13.000 Zweitimpfungen, vorgenommen worden. Der Großteil der Impfungen erfolgte im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf (70 Prozent), 16 Prozent der zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen wurden durch die mobilen Impfteams des DRK-Kreisverbands Ahrweiler unter Leitung von Michael Alberti und 14 Prozent durch die niedergelassenen Hausärzte verimpft.

Der Kreis liegt mit einer Erstimpfquote von 31,5 Prozent weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt von 27,7 Prozent beziehungsweise dem Bundesdurchschnitt von 28,2 Prozent. Auch bei den Zweitimpfungen hat der Kreis mit 10,1 Prozent gegenüber dem Land (8,6 Prozent) und dem Bund (8,0 Prozent) die Nase vorn. „Diese Zahlen belegen, dass sich der engagierte Einsatz der mobilen Impfteams, der Hausärzte und des Teams im Landesimpfzentrum lohnt“, so Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider: „Jeder dritte Bürger im Kreis ist einmal geimpft. Mehr als zehn Prozent der Kreisbevölkerung sind bereits vollständig geimpft.“

Mit Blick auf die positive Zwischenbilanz zeigen sich auch Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Dr. Michael Berbig, Vorsitzender des Ärztenetzes Kreis Ahrweiler, und Frank Trömel, Geschäftsführer des DRK Kreisverbandes, zuversichtlich, dass im Sommer jede Bürgerin und jeder Bürger im Kreis ein Impfangebot erhalten hat.

Allein in der vergangenen Woche, vom 26. April bis einschließlich 2. Mai, wurden erstmals rund 7000 Impfungen im Impfzentrum und durch die mobilen Impfteams vorgenommen, davon alleine 3800 Impfungen am vergangenen Wochenende (2650 Erst- und 1150 Zweitimpfungen). Einen großen Anteil daran hatte auch die Sonderaktion „Impfen in den Mai“, bei der in der Mainacht von Freitag auf Samstag die Türen des Impfzentrums bis 2 Uhr morgens geöffnet waren.

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Aufbruch in eine neue Ära: Hydrogen Hub Aachen startet am 7. Mai

Aachen – Die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Stadt und die Städteregion Aachen bündeln ihre Kräfte beim Thema Wasserstoff. Unterstützt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, startet am Freitag, 7. Mai, das gemeinsame Wasserstoff-Netzwerk Hydrogen Hub Aachen. „Wir wollen unsere Region zu einem Vorreiter der Wasserstoffindustrie machen“, sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Die Voraussetzungen dafür sind optimal: Hier gibt es kluge Köpfe, die den Energieträger Wasserstoff nutzbar machen. Innovative Industrieunternehmen arbeiten daran, wasserstoffbasierte Anwendungen und Produkte auf den Markt zu bringen. Der Hydrogen Hub Aachen hat zum Ziel, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in diesem Zukunftsfeld aufzubauen.“

Hintergrund: Auf nationaler wie europäischer Ebene soll die Nutzung der Wasserstofftechnologie eine zentrale Säule der Energiewende werden. Die Initiatoren des Hydrogen Hub Aachen – Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier, die Landräte Wolfgang Spelthahn (Düren), Stephan Pusch (Heinsberg) und Markus Ramers (Euskirchen) sowie IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer – sind überzeugt: Der Energieträger Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für den Strukturwandel.

Wie die Vernetzung der Akteure schnell und effizient gelingen kann, darüber diskutieren zum Startschuss des Hydrogen Hub Aachen am Freitag, 7. Mai, um 15 Uhr Experten und Unternehmer live im Internet:

Stefanie Peters, Geschäftsführende Gesellschafterin Neuman & Esser Group, Übach-Palenberg, und Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats der Bundesregierung.

Georg Schmiedel, Geschäftsführer F&S solar concept GmbH, Euskirchen.

Professor Dr. Ing. Stefan Pischinger, Institut für Verbrennungskraftmaschinen, Geschäftsführer der FEV Group GmbH und Sprecher des „Zukunftscluster Wasserstoff”, Aachen.
Dr. Stephan Kranz, Geschäftsführer Saint-Gobain Glass in Deutschland, Herzogenrath.

Tom Hegermann, Moderator

Die rund 40-minütige Online-Diskussion wird live gestreamt. Wer sie sehen möchte, kann sich vorab unter www.aachen.ihk.de/wasserstoff kostenfrei registrieren.

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Alzheim, Hausen und Betzing nehmen am Modellvorhaben „Stadtdörfer“ teil.

Mayen – Prozessauftakt „Modellvorhaben Stadtdörfer Rheinland-Pfalz 2021“. Alzheim, Hausen und Betzing  nehmen am Modellvorhaben „Stadtdörfer“ des Ministeriums des Innern und für Sport teil. Durch diesen Prozess, bei dem die Bürgerinnen und Bürger intensiv eingebunden werden, soll die Dörfer in ihrer langfristigen Entwicklung unterstützt werden.

Ziel ist es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Leitbild für die Dorfentwicklung zu entwerfen und zu verabschieden. Weiterhin sollen wichtige Leitprojekte für die Umsetzung gefunden und formuliert werden. Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 13. April 2021 ist nun der offizielle Startschuss gefallen.

Nun wird eine breit angelegte Befragung gestartet, um festzustellen, welche Zukunftsthemen die Bürgerinnen und Bürger von Alzheim, Hausen und Betzing als zentral und wichtig erachten. Dazu zählen auch die Besonderheiten und Potenziale des Dorfs.

Die Fragebögen werden in diesen Tagen an die Haushalte verteilt. Die ausgefüllten Fragebögen sollten spätestens bis zum 20.05.2021 in den Briefkästen der im Schreiben genannten Personen landen.

Beide Ortsvorsteher – Lothar Geisen Karl-Josef Weber – sowie der jeweilige Ortsbeirat hoffen auf eine breite Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, denn es geht schlichtweg um die Zukunftsperspektiven des Stadtteils, die alle mitgestalten können.